Für einige Autofahrer könnte es im kommenden Jahr erneut teurer werden. Grund hierfür sind die sogenannten Typ- und Regionalklassen. Die Typ- und Regionalklassen werden jedes Jahr neu bestimmt. Wenn diese neu bestimmt werden und für potentielle Erhöhungen bei der KFZ Versicherung sorgen, dann bietet dies die Möglichkeit, die Gesellschaft zu wechseln. Dabei können Veränderungen der Beiträge aus beiden Klassen stammen.
Bei der Typklasse handelt es sich um die Schadens- und Unfallbilanzen der jeweiligen Autotypen. Wenn bei einem bestimmten Autotyp im letzten Jahr eine geringere Anzahl an Schäden vorkam als im Vorjahr, kann dies dazu führen, dass in diesem Teilbereich die Prämie reduziert wird. Sollten mehr Schäden beim jeweiligen Autotyp entstanden sein, dann wird dementsprechend die Prämie erhöht. Dieser Aspekt bezieht sich jedoch nur auf den Autotyp. Darüber hinaus wird die aggregierte Situation bei der Regionalklasse begutachtet.
In diesem Bereich zählt nicht die Unfallentwicklung von einzelnen Autos, sondern die Gesamtsumme an Schäden die bei Autos in einer Region angefallen sind. Dadurch werden regionale Unterschiede berücksichtigt. Insbesondere Diebstähle oder Wildunfälle werden bei dieser Berechnung berücksichtigt. Neben den üblichen Kriterien für die Höhe der Prämie wie beispielsweise das Alter, der Beruf oder weitere Merkmale sorgen die Typ- und Regionalklassen für potentielle Änderungen. So ändert sich die Typklasse für bis zu 25% der KFZ Halter.
Dies kann bereits für eine Änderung der Prämienberechnung sorgen. Doch dies kann sich in beide Seiten entwickeln. Es kann durchaus sein, dass durch vorteilhafte Entwicklung die Prämie geringer ausfällt als vorher. Sollte jedoch die Änderung dafür sorgen, dass die Prämie höher ausfällt, bleibt den Versicherten die Möglichkeit zur Kündigung. Dieser Kündigungsgrund bietet eine gute Gelegenheit, um zu wechseln und so einen günstigeren Anbieter bei gleichen Leistungen zu finden.
Dabei sollte man jedoch beachten, dass man sich bis zum 30.11.2017 entscheiden muss. Dieser Stichtag ist in diesem Fall ein Samstag und dementsprechend gilt der nächste Werktag, sprich Montag der 02.12.2017, als letztmöglicher Termin für eine Kündigung. Dementsprechend sollte man die Post aktuell beachten und sich richtig positionieren, damit man unter Umständen der Beitragserhöhung durch einen Wechsel entkommen kann.