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Sicherlich haben Sie sich schon mal die Frage gestellt, ob Ihre Familie für den Fall, dass Sie sterben, auch genügend abgesichert ist. Vor allem, wenn Sie der Hautverdiener sind, sollten Sie sich über dieses Thema Gedanken machen. Übernehmen Sie Verantwortung und sichern Sie Ihre Angehörigen für den Fall der Fälle ab.
Eine Risikolebensversicherung ist eine Art Lebensversicherung und bietet einen hervorragenden Schutz für Ihre Hinterbliebenen. Mit einer Risikolebensversicherung sichern Sie auch finanzielle Verbindlichkeiten, wie zum Beispiel ein Immobiliendarlehen, ab. Im Todesfall ist Ihr Immobilienbesitz ausreichend gesichert.
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Eine günstige Alternative
Ein Todesfall kündigt sich selten vorher an. Deshalb müssen die Angehörigen überraschend mit dem Verlust zurecht kommen. Das betrifft auch einige finanzielle Aspekte. Denn nicht immer hatte man vorher die Gelegenheit, die Familie auch abzusichern. Vielleicht gibt es noch minderjährige Kinder, die noch keinen Beruf ergreifen konnten. Oder der Ehepartner ist schon lange aus seinem Beruf heraus und vom Einkommen des Verstorbenen abhängig gewesen. Gab es Erspartes, wird das schnell von den Bestattungskosten verzehrt. Oft bleibt dann aus mangelnden Einkünften keine andere Wahl mehr, als das Haus aufzugeben und in eine kleinere Wohnung umzuziehen. Damit das nicht passiert, sollte man sich mit einer Risikolebensversicherung für den Todesfall absichern.
Wer sich für die Risikolebensversicherung entscheidet, profitiert von günstigen Beiträgen
Eine Lebensversicherung wird im Todesfall des Versicherten aktiv. Stirbt er vor Ablauf der Versicherung, bekommen die Hinterbliebenen eine Rente oder eine vereinbarte Summe ausgezahlt. Bei einer gewöhnlichen Versicherung bekommt man nach Ablauf der Versicherungszeit die eingezahlte Summe zurück. Bei der Risikolebensversicherung ist das nicht der Fall. Dafür sind die Versicherungsbeiträge aber auch um ein Vielfaches niedriger als bei der sicheren Methode. Wem es hauptsächlich um die Familie geht und wer nicht viel Geld investieren kann oder möchte, der ist mit der Risikolebensversicherung aus diesem Grund gut beraten. Denn das Wichtigste ist natürlich, dass man niemanden unversorgt zurück lässt.
Risikolebensversicherung mit gleich bleibender oder fallender Versicherungssumme
Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten von Risikolebensversicherung: Die mit gleich bleibender Versicherungssumme und die mit fallender. Letztere verwendet man in erster Linie, um ein Darlehen zu sichern. Immer mehr Banken verzichten zwar auf ein allzu hohes Eigenkapital, wenn es um den Bau oder Kauf einer Immobilie geht. Dafür verlangen sie aber eine Lebensversicherung als Sicherheit. Stirbt während der Kreditlaufzeit einer der Kreditnehmer, kann so sicher gestellt werden, dass die Bank ihr Geld trotzdem bekommt. Daneben gibt es auch die Möglichkeit einer verbundenen Risikolebensversicherung. Dann ist nicht nur eine Person abgesichert, sondern ein ganzes Ehepaar oder auch Geschäftspaar. Stirbt der eine, erhält der andere die Versicherungssumme.
Das kostet die Risikolebensversicherung
Wie die meisten Vorsorgeversicherung ist auch die Beitragshöhe für die Risikolebensversicherung von verschiedenen Faktoren abhängig. Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand spielen eine wichtige Rolle. Aber auch die Höhe der Versicherungssumme und die Laufzeit der Versicherung fließen hier ein. Wer einen besonders gefährlichen Beruf oder gefährliche Hobbys hat, der muss mit einem Aufschlag rechnen. Es hängt also ganz von den persönlichen Gegebenheiten ab, ob die Beiträge für eine Risikolebensversicherung eher hoch oder eher niedrig ausfallen. Heutzutage kann man oft auch selbst festlegen, wie hoch die Versicherungssumme sein soll und ob es im Erlebensfall nicht doch auch eine Auszahlung einer bestimmten Summe gibt. Welche Risikolebensversicherung für wen die Richtige ist, ist also eine sehr individuelle Angelegenheit. Deshalb sollte man verschiedene Angebote vergleichen.
Wer braucht eine Risikolebensversicherung?
Der Tod des Hauptverdieners kann für die Hinterbliebenen das finanzielle Aus bedeuten. Insbesondere wenn noch offene Verbindlichkeiten in Form von Krediten zum Beispiel für den Hausbau bestehen. Mit einer Risikolebensversicherung kann die Familie des Verstorbenen zumindest vor den finanziellen Risiken abgesichert werden.
Beim Hausbau unverzichtbar
Wer den Bau bzw. Kauf einer Immobilie plant, sollte auf jeden Fall eine Risikolebensversicherung abschließen. In den meisten Fällen sind die Eigentümer von Immobilien auf das Gehalt des Hauptverdieners angewiesen, um die monatlichen Belastungen bestreiten zu können. Wird dieses Einkommen nicht abgesichert, so muss die Familie nicht nur mit dem Tod eines vertrauten Menschen fertig werden, sondern es droht auch noch der Verlust des Hauses oder der Wohnung. Durch den Abschluss einer Risikolebensversicherung können die Hinterbliebenen zumindest vor den finanziellen Schäden bewahrt werden. Die Risikol ebensversicherung sollte immer in derselben Höhe abgeschlossen werden wie das Darlehen. Mittlerweile bieten auch einige Versicherungen Verträge an, bei denen die Versicherungssumme parallel zur Darlehenssumme sinkt.
Für junge Familien generell zu empfehlen
Auch ohne Hausbau sollten sich junge Familien für den Todesfall absichern. Geraden, wenn man noch jung ist, bestehen kaum Ansprüche auf eine Witwen- bzw. Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Da die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung immer mehr gekürzt werden, wird eine private Todesfallabsicherung zunehmend wichtiger. Die Risikolebensversicherung stellt mit geringen Beiträgen eine ideale Möglichkeit hierfür dar. Mehr Informationen nach man auf www.asstel.de finden.
Was beim Abschluss beachtet werden sollte
Beim Abschluss sollten die Versicherungsnehmer unbedingt auf eine ausreichende Versicherungssumme achten. Dies ist besonders wichtig bei der Absicherung des Hauptverdieners. Als grober Richtwert gilt dabei das Fünffache des Jahreseinkommens. Wer eine Risikolebensversicherung abschließt, muss dabei auch die Gesundheitsfragen beantwortet. Hier ist es wichtig, ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen. So muss beispielsweise auch gelegentliches Rauchen angegeben werden. Zudem gibt es bei einigen Versicherungen Risikoaufschläge bei gefährlichen Hobbies wie beispielsweise Fallschirmspringen. Wer hier unwahre Aussagen macht riskiert im Versicherungsfall den Verlust des Versicherungsschutzes.
Arten der Risikolebensversicherungen
Klassische Risikolebensversicherung
Mit einer Risikolebensversicherung schaffen Sie im Falle Ihres Ablebens für Ihre Hinterbliebenen finanzielle Sicherheit. Risikolelebensversicherungen können mit Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen kombiniert werden und bieten dann zusätzliche Vorsorge.
Risikolebensversicherung mit fallender Summe
Bei dieser Form der Risikolebensversicherung verringert sich die Versicherungssumme und damit auch Ihr Beitrag jährlich um einen konstanten Wert, der von der Dauer der Versicherung abhängt.
Beispielrechnung:
Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro auf 20 Jahre, fällt die Versicherungssumme jedes Jahr um 5.000 Euro.
Wonach richten sich die Tarife bei der Risikolebensversicherung?
Verträge der Risikolebensversicherung unterscheiden nach Alter, Geschlecht und ob Sie Raucher oder Nichtraucher sind.
Beispieltarife:
Bei einer Laufzeit über zehn Jahre und einer Todesfallleistung von 50.000 Euro liegen die Beträge je nach Versicherer pro Jahr für
– einen Nichtraucher zwischen 36 Euro und 73 Euro
– einen 30-jähriger Raucher zwischen 45 und 79 Euro
– eine 30-jährige Nichtraucherin zwischen 28 und 52 Euro
– eine 30-jährige Raucherin zwischen 33 und 54 Euro
Wichtig: Verschweigen Sie bei Vertragsabschluss auf keinen Fall, dass Sie Raucher sind, sonst gelten Sie als vertragsbrüchig und die Gesellschaft muss nach Ihrem Ableben keine Leistung erbringen. Bei fast allen Versicherungsgesellschaften sind Sie darüber hinaus verpflichtet, eine nachträgliche Genusssucht mitzuteilen.
Wann brauche ich eine Risikolebensversicherung?
Eine Risikolebensversicherung ist aufgrund der geringen Beiträge sinnvoll, wenn es um die reine Absicherung der Familie geht.
Sollten Sie während der Vertragslaufzeit sterben, zahlt der Versicherer Ihren Hinterbliebenen die bei Vertragsabschluss gewählte Versicherungssumme.
Neben dem reinen Schutz Ihrer Hinterbliebenen kann eine Risikolebensversicherung auch als Absicherung eines Kredites nützen. Von manchen Geldinstituten wird sie sogar als Sicherheitsleistung gefordert, um im Todesfall des Schuldners geliehenes Geld zurück zu bekommen.
Was versteht man unter verbundenen Leben?
Diese Sonderform der Risikolebensversicherung richtet sich speziell an Ehepaare. Diese können sich bei der Vertragsform ‚verbundene Leben‘ einen Vertrag teilen. Sollte einer der Partner verscheiden, bekommt der hinterbliebene Ehegatte die vertraglich vereinbarte Summe ausgezahlt.
Die Tarife für zwei 30 Jahre alte Lebenspartner und eine Leistung von 50 000 Euro innerhalb von zehn Jahren liegen je nach Versicherer zwischen 67 und 124 Euro im Jahr.
Was ist der Unterschied zwischen konstanter und fallender Leistung?
Bei einer Risikolebensversicherungen werden zwei Arten unterschieden: mit konstanter Leistung und mit fallender Leistung.
Eine konstante Leistung ist dann sinnvoll, wenn man seinen Partner oder seine Familie grundsätzlich finanziell absichern möchte. Die Leistung, sprich die Todesfallsumme, bleibt dann während der gesamten Laufzeit gleich.
Eine Senkung der Todesfall-Summe ist sinnvoll, wenn die Versicherung der Absicherung einer laufenden Finanzierung dient.
Man kann z.B. jährlich die Versicherungssumme an die fallende Restschuld eines Darlehens angleichen, um somit Beiträge zu sparen.
In der Regel ist eine Senkung der Beiträge jederzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.
Was ist die optimale Laufzeit einer Risikolebensversicherung?
Die Laufzeit einer Risikolebensversicherung sollte in entscheidenden Maße von Ihren Zielen abhängen. Wenn Sie Ihre Angehörigen absichern wollen, dann sollten Sie eine möglichst lange Versicherungsdauer wählen. Als Minimum empfiehlt sich ein Zeitraum, bis zu dem Ihre Kinder finanziell abhängig sind und auf eigenen Beinen stehen.
Wenn Sie die Risikolebensversicherung zur Absicherung eines Darlehens abschließen, dann sollte sie der Restlaufzeit des Darlehens entsprechen. Denn längere Laufzeiten bedeuten im Allgemeinen höhere Beiträge.
Muss man Krankheiten nach Vertragsschluss nachmelden?
Üblicherweise sind Sie nur dazu verpflichtet, bei Vertragsabschluss Ihren Gesundheitszustand sowie gefahrerhebliche Umstände mitzuteilen. Änderungen Ihres Gesundheitszustands nach Vertragsabschluss müssen Sie dem Versicherer nicht melden.