Eine Pflegetagegeldversicherung ist eine Krankenzusatzversicherung, die zusätzlich zu den gesetzlichen Pflegeversicherungen, anfallende Kosten übernehmen soll. Da die von der gesetzlichen Pflegeversicherung geleisteten Beträge aber nicht sehr hoch ausfallen, entsteht oft ein Defizit. Dieses muss dann privat finanziert werden.
Durch Krankheit oder Unfall zur Arbeitsunfähigkeit. Schon oft gehört. Aber niemals daran gedacht , dass es einen selber einmal treffen könnte. Wie schnell kommt es dann zu finanziellen Einbußen und anfallende Kosten für eine Pflege können trotz gesetzlicher Krankenkasse nicht abgedeckt werden. Um diesen vorzubeugen, ist eine Pflegetagegeldversicherung aus unserem Leben nicht weg zu denken. Sie hilft den Menschen, die im Alter oder durch unvorhergesehene Umstände, Pflegebedürftig geworden sind. Da zum Beispiel eine Heimunterbringung nicht selten kostspielig sein kann und zwischen 1500 und 3000 Euro kosten, sind die Gelder aus einer gesetzlichen Kankenversicherung nicht ausreichend. Die finanzielle Lücke kann mit einer zusätzlichen Pflegetagegeldversicherung geschlossen werden. Unverzichtbar ist ein genauer Vergleich aller Konditionen, da die Versicherungsverträge ähnlich kreativ gestaltet sind wie ein Handyvertrag.
Die Pflegetagegeldversicherung zahlt einen gewissen Tagessatz an den Bedürftigen, der sich an einer Pflegestufe orientiert. Der so zuvor beantragte Tagessatz wird im Fall der Bedürftigkeit ausgezahlt und steht zur freien Verfügung. Somit kann der Betrag für einen ambulanten Dienst oder auch für pflegende Angehörige eingesetzt werden. Eine Pflegetagegeldversicherung ist weitaus flexibler als andere Versicherungen und kann einem Menschen die Pflege zu Hause ermöglichen. Leistungen einer Pflegetagegeldversicherung werden selbst dann fällig, wenn eine Leistung aus der gesetzlichen Krankenpflegeversicherung ausreichend wäre.
Sollte für das spätere Leben nicht ausreichend für Vorsorge gesorgt worden sein, kann es passieren, dass die eigenen Kinder im Falle einer älteren Person, die Pflege übernehmen müssen. In einem Extremfall muss das Sozialamt einspringen.