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Eine private Unfallversicherung ist nicht nur für berufliche Risikogruppen und aktive Sportler empfehlenswert, sondern bringt auch dem durchschnittlichen Verbraucher Vorteile. Besonders sinnvoll ist der Abschluss einer Unfallversicherung auch für Handwerker oder Berufskraftfahrer, als Angehörige einer Risikogruppe und für Menschen, die keine Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung leisten konnten.
Die Leistungen der einzelnen Versicherer variieren stark, darum lohnt es sich, die verschiedenen Angebote genau zu prüfen. Häufig werden Familientarife mit 20% günstigeren Beiträgen angeboten. Ein Vergleich lohnt sich also.
Eine gute Unfallversicherung sollte immer einen Invaliditätsschutz mit einschließen. Je nach Grad der Invalidität, die bei den Versicherern mittels Gliedertaxe ermittelt wird, staffelt sich bei Leistungsanspruch die zu zahlende Summe. Übrigens: Unfälle bei Flugsportarten und Motorrennen sind durch eine private Unfallversicherung grundsätzlich nicht versichert.
Private Unfallversicherung Vergleich & Rechner
Weil die gesetzliche nicht immer ausreicht
Die gesetzliche Unfallversicherung ist Bestandteil der Sozialversicherungen. Jeder, der in die Sozialversicherungen einzahlt, ist daher automatisch auch vor den finanziellen Folgen von Unfällen abgesichert. Und die können schnell passieren. Da reicht es schon, bei Glatteis auf einer ungestreuten Strecke auszurutschen und sich den Arm zu brechen. Oder von einem Fahrzeug geschnitten und dadurch verletzt zu werden.
Für die medizinische Behandlung ist zwar die Krankenversicherung verantwortlich – um die langfristigen Folgen kümmert sich aber die Unfallversicherung. Wie bei allen Versicherungen ist es aber auch hier so, dass die staatlichen Leistungen stark eingeschränkt sind. Wer auf Nummer sicher gehen möchte oder sich besonders gefährdet fühlt, der sollte deshalb über eine zusätzliche, private Unfallversicherung nachdenken.
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Wenn der Schaden eintritt – das leistet die Unfallversicherung
Hat man einen Unfall, ist für die Behandlung der Folgen, zum Beispiel Rehabilitation, Krankenhausaufenthalt und Operationen erst einmal die Krankenversicherung zuständig. Doch gerade Unfälle haben oft zur Folge, dass man mit einem dauernden Schaden davon kommt. Vielleicht ist man nicht mehr in der Lage, sich schmerzfrei zu bewegen oder sogar zu arbeiten. Dann benötigt man eine Rente, um finanziell über die Runden zu kommen. Wie bei allen staatlichen Versicherungen fällt die Rentenleistung der gesetzlichen Unfallversicherung eher gering aus. Deshalb sollte man auch hier in jedem Fall für eine zusätzliche Absicherung sorgen und sich so vor den finanziellen Folgen eines Unfalls schützen.
Dank der Unfallversicherung vielfalt für jeden Lebensstil
Wer eine Unfallversicherung abschließt, der kann sich für verschiedene Modelle entscheiden. So kann man im Falle eines Unfalles entweder eine Einmalzahlung oder eine Rentenleistung in Anspruch nehmen. Teilweise ist auch eine Kombination aus beidem möglich. Darüber hinaus kann man noch einige zusätzliche Optionen in Anspruch nehmen. Dazu gehört zum Beispiel eine Erhöhung der Versicherungssumme, wenn man einen bestimmten Grad der Invalidität überschritten hat. Auch eine Beitragsrückerstattung kann in Frage kommen, wenn man den Versicherungszeitraum gesund übersteht. Neben der Invalidität werden aber auch noch andere Unfallfolgen in die Unfallversicherung eingeschlossen. Dazu gehören in vielen Fällen der Tod durch Unfall, Bergungskosten, eine Beihilfe zu den Kurkosten und in manchen Fällen auch kosmetische Operationen.
Die Unfallversicherung vereinfacht den Alltag durch Sonderleistungen
Neben finanziellen Leistungen kann die Unfallversicherung auch in anderen Formen unterstützen bieten. So ergänzt sie zum Beispiel die Pflege- und Krankenversicherungen, indem sie einen Teil der Kosten für häusliche Krankenpflege oder eine Haushaltshilfe übernimmt. Während man bei den gesetzlichen Krankenkassen strenge Auflagen erfüllen muss, um solche Hilfen zu bekommen, geht die private Unfallversicherung in solchen Fällen relativ unkompliziert vor. Man kann mit seiner Unterstützung also nicht nur schneller rechnen, sondern auch in größerem Umfang. Allerdings muss man sich bei der Rehabilitation nach Unfällen oft an eine von der Versicherung zugelassene Unfallklinik wenden, um finanzielle Unterstützung zu bekommen.
Unfallversicherung Vergleich
Niemand ist vor einem Unfall gefeit. Ob in Straßenverkehr, bei der Hausarbeit, bei sportlichen Aktivitäten oder im Job: in den allermeisten Fällen gehen Unfälle glimpflich aus. Es gibt jedoch auch Fälle, bei denen dauerhafte Schäden und Beeinträchtigungen zurückbleiben. Die Nachteile, die daraus entstehen, können beträchtlich sein. Um dafür wirkungsvoll vorzusorgen, sollte man in jedem Fall eine gute Unfallversicherung abschließen. Hier haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Anbieter zu vergleichen, um so die optimale Unfallversicherung zu finden:
Zunächst einmal ist abzuklären, was versicherungstechnisch unter einem Unfall zu verstehen ist. Beispiel Sport: Kommt es während der Ausübung einer sportlichen Tätigkeit zu einer Verletzung – zum Beispiel durch einen Sturz – liegt in den allermeisten Fällen ein Unfall vor. Resultiert eine Verletzung jedoch auf einer dauerhaften Belastung beziehungsweise Überlastung, so handelt es sich hierbei nicht um einen Unfall, sondern um eine Überbelastung. Diese ist dann nicht mehr durch eine Unfallversicherung abgedeckt. Auch bei einem Verkehrsunfall sind nicht alle Schäden beziehungsweise Folgen durch eine Unfallversicherung abgesichert. Meist sind lediglich die körperlichen Schäden, die durch den Unfall entstehen, von der Versicherung abgedeckt. Nicht in der Police enthalten sind jedoch die psychischen Folgen, wie z. B. Schockzustände oder Neurosen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Unfallversicherung nur bei körperlichen Schäden, die nicht vorhersehbar waren, eintritt. In vielen Unfallversicherung eingeschlossen sind jedoch so genannte grobe Fahrlässigkeiten, wie zum Beispiel der Sturz von einem Stuhl einer Hausfrau beim Putzen.
Die Unfallversicherung gibt es in verschiedenen Ausführungen, meist unterscheidet man zwischen der gesetzlichen und der privaten Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung besteht im Rahmen der allgemeinen Sozialversicherung und haftet nur für Unfallschäden, die am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin passieren. Auch Schulkinder auf dem Weg in die Schule sind demnach durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Diese Versicherung kann nicht von privat abgeschlossen werden, sondern wird von Arbeitgebern oder öffentlichen Institutionen bereitgestellt. Träger sind dabei die Unfallkassen und/oder Berufsgenossenschaften. Freiberufler und Selbstständige können sich freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern, was allerdings in den wenigsten Fällen eine optimale Lösung ist.
Für einen wirkungsvollen Schutz vor Unfällen im privaten Umfeld bietet sich eine private Unfallversicherung an. Vor allem für Selbstständige und Arbeitslose ist diese besonders wichtig, da sie nicht durch einen Arbeitgeber automatisch abgesichert sind. Im Falle eines Unfalls müssten diese Bevölkerungsgruppen die kompletten Kosten selbst tragen. Dasselbe gilt für Hausfrauen. Hier ist der private Unfallversicherungsschutz sogar doppelt wichtig, da Hausfrauen keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können. Deswegen stellt die private Unfallversicherung eine wirkungsvolle Absicherung im Falle der Berufsunfähigkeit dar. Auch Sportler und Menschen mit gefährlichen Hobbys sollten in jedem Fall eine Unfallversicherung abschließen, da diese Tätigkeiten nicht von einer gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt werden.
Der Versicherte kann bei einer Unfallversicherung in der Regel wählen, ob er einen Einmalbetrag in die Versicherung einzahlt oder regelmäßig monatliche Beiträge entrichtet. Ebenso verhält es sich bei der Auszahlung. Auch hier kann der Versicherungsnehmer zwischen einem Einmalbetrag oder der Auszahlung in Form von monatlichen Rentenbeträgen wählen.
Besonders wichtige Faktoren beim Abschluss einer Unfallversicherung sind die vertraglich festgelegten Zusatzoptionen und Zusatzleistungen. Die Zusatzoptionen können in der Regel individuell auf die persönlichen Bedürfnisse des Versicherten abgestimmt werden. So kann z. B. eine veränderte Gliedertaxe mit in den Vertrag aufgenommen werden. Die Gliedertaxe legt fest, welcher Invaliditätsgrad bei Schäden an festgelegten Gliedmaßen vorliegt. Dabei ist entscheidend, wie wichtig das betreffende Körperteil für die Ausübung des Berufs des Versicherungsnehmers ist. Verliert zum Beispiel ein Musiker sein Gehör, ist der Invaliditätsgrad sicherlich höher, als wenn ein Fließbandarbeiter taub wird. Die Unfallversicherung sollte also in jedem Fall sorgsam und bedacht abgeschlossen werden. Nur so ist ein optimaler Schutz gewährleistet.
Unfallversicherung Leistungen
Wenn man sich über die Leistungen aus einer Unfallversicherung kundig machen möchte, dann muss man zunächst einmal den Unterschied zwischen der gesetzliche und der privaten Unfallversicherung klären. Im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung liegen die Leistungen von Anfang an klar auf der Hand. Der Träger dieser Versicherung – die Berufsgenossenschaft – will mit all seinen Leistungen erreichen, dass der Verunfallte wieder in vollem Umfang arbeitsfähig wird. Dazu wird im medizinischen Bereich alles unternommen, und wenn es nötig ist, werden auch alle zur Verfügung stehenden Rehabilitationsmaßnahmen durchgeführt. Die üblichen Zuzahlungen für Klinikaufenthalt und andere Bereiche entfallen dabei vollkommen. Sobald die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt ist, enden auch die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Wenn man sich nun der Absicherung aus dem privaten Bereich zuwendet, werden die Unterschiede sehr schnell deutlich.
Eine private Unfallversicherung hat nicht nur eine weltweite Gültigkeit rund um die Uhr, sondern auch komplett andere Leistungen. Hier geht es darum, dass der Versicherungsnehmer im Falle eines Unfalls eine finanzielle Entschädigung von der Versicherung erhält. Als Maßstab wird dabei die Invaliditätsleistung genommen. Dies ist die Summe, die die versicherte Person bei 100 % Invalidität erhalten würde und besteht in einer einmaligen Zahlung. Es ist ebenfalls möglich, zu den garantierten Leistungen auch noch eine Unfallrente einzuschließen. Die garantierten Leistungen beinhalten die Bergungskosten und die Kosten für kosmetische Operationen. Zusätzlich kann man sich ein Unfallkrankenhaustagegeld zusichern lassen. Obwohl man niemals vom schlimmsten Fall ausgehen möchte, sollte man nie auf den Einschluss einer Todesfallsumme verzichten. Dabei hat diese Leistung gleich eine doppelte Bedeutung. Natürlich ist sie zum einen dafür gedacht, dass im Fall der Fälle die Hinterbliebenen eine Entschädigung erhalten. Allerdings dient die Todesfallsumme auch als Grundlage für Vorauszahlungen aus der Unfallversicherung. Eine solche Zahlung erhält die zu entschädigende Person nämlich immer nur bis zur Höhe der Todesfallsumme, weshalb man auch bei der Höhe der Todesfallsumme eine kluge Entscheidung treffen sollte.
Gesetzliche Unfallversicherung
Es gibt in unserem Staat eine Menge Vorkehrungen, die den Menschen bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit eine gewisse Sicherheit bieten sollen. Dazu gehört auch die gesetzliche Unfallversicherung. Sie sichert jeden Arbeitnehmer während der Arbeitszeit ab und auch auf dem Arbeitsweg. Die Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung sind jedoch in keinem Fall mit denen einer herkömmlichen Unfallversicherung zu vergleichen. Eine private Versicherung bietet dem Versicherungsnehmer in erster Linie finanzielle Leistungen an, wenn es zu einem Unfall kommt. Die Absicherung aus der gesetzlichen Unfallversicherung setzt andere Prioritäten. Hier kommt es in erster Linie darauf an, dass alles Erdenkliche dafür getan wird, dass die Arbeitskraft des verunfallten Arbeitnehmers wieder voll hergestellt wird. Wenn also ein Arbeitsunfall vorliegt, dann werden die Kosten für die ärztliche Behandlung nicht von der Krankenkasse getragen, sondern von der zuständigen Berufsgenossenschaft. Das schließt aber nicht nur die Behandlung durch einen Arzt oder in einem Krankenhaus ein. Auch die Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen werden in voller Höhe übernommen.
Für den Arbeitnehmer hat dies zur Folge, dass er nach einem Arbeitsunfall für die Behandlung nicht zur Zuzahlung aufgefordert wird, so wie dies ansonsten bei den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen der Fall ist. Ein weiterer wesentlicher Unterschied zur Krankenkasse liegt darin, dass der Beitrag für die gesetzliche Unfallversicherung nur vom Arbeitgeber zu entrichten ist. Der Arbeitnehmer ist hier nur der Nutznießer. Neben den Arbeitnehmern genießen aber auch Schüler, Studenten und Kindergartenkinder einen Schutz über die gesetzliche Unfallversicherung. Auch hier gilt der Schutz für die Dauer des Aufenthaltes in der entsprechenden Einrichtung sowie auf dem Weg von zu Hause dorthin und wieder zurück. Versichert ist dabei jedoch immer nur der direkte Weg. Wird unterwegs ein Abstecher gemacht, weil man noch etwas Anderes zu erledigen hat, dann ist von diesem Moment an der Schutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung erloschen. Für Schüler gilt dieser Schutz auch dann, wenn ein Ausflug als Veranstaltung der Schule unternommen wird.
Private Unfallversicherung
Als unternehmungslustiger Mensch, der sich obendrein auch noch gern sportlich betätigt, läuft man schneller Gefahr sich zu verletzen. Daher empfiehlt es sich für solche Fälle vorzusorgen, und zwar mit einer Unfallversicherung. Als Arbeitnehmer genießt man zwar einen Schutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung, dieser gilt jedoch nicht für den privaten Bereich. Wer also einen Unfall in seiner Freizeit erleidet, der kann von der Berufsgenossenschaft keinerlei Leistung erwarten. Hier hilft nur der Abschluss einer privaten Unfallversicherung. Diese Versicherung gewährt dem Versicherungsnehmer einen Unfallschutz, der weltweit gültig ist. Dabei läuft der Schutz auch 24 Stunden also rund um die Uhr und man kann die private Unfallversicherung auch dann in Anspruch nehmen, wenn man eine Leistung aus der Gesetzlichen zu erwarten hat. Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass bei der privaten Unfallversicherung eine finanzielle Entschädigung an den Versicherten gezahlt wird, während man bei der Gesetzlichen eine verbesserte ärztliche Versorgung erwarten kann.
Ein weiterer Unterschied, den man nicht außer Acht lassen sollte, liegt in der Tatsache, dass man diese Versicherung im privaten Bereich selbst bezahlen muss. Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft hingegen trägt zu 100 % der Arbeitgeber. Damit wird auch eine gewisse Wertigkeit festgelegt, denn die gesetzliche Unfallversicherung springt bei einem Arbeitsunfall immer ein, weil der Arbeitgeber zum Abschluss einer solchen verpflichtet ist. Wer sich jedoch zusätzlich privat absichern möchte, der tut dies vollkommen freiwillig. Dafür kann man auch selbst entscheiden, in welcher Höhe die finanziellen Entschädigungen ausfallen. Das macht sich für den Versicherungsnehmer auch im Beitrag bemerkbar, je höher die Leistungen, desto höher der Beitrag. Dafür liegt aber auch das Ziel der Unfallversicherung darin, dass der Versicherungsnehmer im Schadenfall eine finanzielle Entschädigung erhält. Diese beinhaltet in der Regel eine einmalige Zahlung – der Invaliditätsleistung – und kann bei dauerhaften Schäden auch eine lebenslange monatliche Unfallrente zur Folge haben. Zusätzlich kann es auch zur Zahlung eines Unfallkrankenhaustagegelds kommen.
Kinderunfallversicherung
Die Kinderunfallversicherung ist eine gute Ergänzung des Schutzes über die gesetzliche Unfallversicherung. Diese leistet nur, wenn Kinder im Kindergarten oder in der Schule beziehungsweise auf den Wegen dorthin verunglücken, Freizeitunfälle sind dabei ausgeschlossen. Die private Kinderunfallversicherung erweitert den Versicherungsschutz auch auf den kompletten Freizeitbereich und leistet in der Regel auch bei Unfällen in der Schule oder dem Kindergarten.
Kinder haben ein höheres Risiko
Kindern passieren im Vergleich zu Erwachsenen häufiger Unfälle, da sie die Folgen ihres Handelns noch nicht immer richtig einschätzen können und ohne einen zusätzlichen Versicherungsschutz kann ein schwerer Unfall mit bleibender Invalidität nicht nur das Leben des Kindes beeinträchtigen, sondern auch ein großes Loch in die Kasse der Eltern reißen. Die Kinderunfallversicherung leistet bei Unfällen entweder eine Einmalzahlung in Höhe der Versicherungssumme oder aber eine lebenslange monatliche Unfallrente. Die Eltern des Kindes können entweder nur eine oder beide Leistungsarten in einem Vertrag vereinbaren.
Mit der monatlichen Unfallrente erhält das Kind ein dauerhaftes Grundeinkommen, das ihm zumindest den Lebensunterhalt sichert, wenn es aufgrund der Invalidität nicht in der Lage ist, später einen Beruf zu ergreifen und so selbst für sich zu sorgen. Mit der einmaligen Zahlung erhalten die Eltern die Möglichkeit, notwendige Umbauten und teure Therapien zu bezahlen.
Zusätzliche Leistungen
Die Kinderunfallversicherung leistet nicht nur die vereinbarten Zahlungen bei einer bleibenden Invalidität, sie übernimmt darüber hinaus auch noch weitere Kosten. So werden zum Beispiel Bergungs- und Rettungskosten nach einem Unfall bezahlt. Einige Versicherer bieten auch eine Kurbeihilfe und übernehmen die Kosten für Schönheitsoperationen nach einem Unfall. Gegen Beitragszuschlag leisten einige Versicherer auch bei Unfällen, bei denen keine bleibende Invalidität zu erwarten ist, aber Knochen gebrochen wurden. Dieses sogenannte Gipsgeld wird einmalig gezahlt und liegt in der Regel bei 500 € – 1.500 €.
Fragen & Antworten zur Unfallversicherung
1. Wofür brauchen Sie eine private Unfallversicherung?
Sofern Sie Arbeitnehmer sind, haben Sie in aller Regel bereits eine Unfallversicherung, welche durch Ihren Arbeitgeber für Sie abgeschlossen wurde und auch von diesem bezahlt wird. Für Unfälle, die während der Freizeit und zuhause passieren, kommt die berufliche Unfallversicherung dagegen nicht auf. Und genau zur Absicherung dieser Fälle brauchen Sie eine private Unfallversicherung.
2. Gilt eine private Unfallversicherung immer und an jedem Ort?
Ja, die private Unfallversicherung gilt im In- und Ausland, 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr.
3. Brauchen auch Kinder eine Unfallversicherung?
Da für Kinder naturgemäß noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden kann und auch die gesetzliche Rentenversicherung noch nicht greift, ist eine Unfallversicherung die einzige Möglichkeit, Ihr Kind für die möglichen Folgen eines Unfalls abzusichern. Deshalb ist eine Unfallversicherung für Kinder sehr ratsam.
4. Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung stellt die finanzielle Weiterversorgung eines Arbeitnehmers sicher, der durch einen Unfall oder krankheitsbedingt unfähig ist, seinen Beruf weiter auszuüben. Hier liegt auch der Unterschied zur Unfallversicherung – diese zahlt nur für die Folgen eines Unfalls, während die Berufsunfähigkeitsversicherung auch bei Krankheit einspringt.
5. Wo liegt der Unterschied zwischen einer Krankenversicherung und einer privaten Unfallversicherung?
Die private Unfallversicherung zeichnet sich in der Regel durch ein größeres Leistungsspektrum aus und gleicht z.B. auch Verdienstausfälle aus oder kommt für Umbaukosten im Haus des Versicherungsnehmers auf, wenn diese durch eine Krankheit bzw. einen Unfall notwendig geworden sind.
6. Was ist der „Grad der Invalidität“?
Der Grad der Invalidität ist ein festgelegtes Schema, nach welchem der Auszahlungsbetrag der privaten Unfallversicherung bemessen wird. Grundlage für die Berechnung des Invaliditätsgrades ist wiederum die so genannte „Gliedertaxe“. Diese legt fest, welche Glieder des menschlichen Körpers sich wie hoch auf die Invalidität auswirken. Ein verlorener Arm kann z.B. in der Gliedertaxe einen Grad der Invalidität von 70% bedeuten.
7. Ich betreibe in meiner Freizeit eine gefährliche Sportart. Springt die Unfallversicherung auch dafür ein?
Hier sollten Sie unbedingt die Vertragsbedingungen verschiedener Versicherungsgesellschaften vergleichen. Einige schließen nur „normale“ Freizeitsportarten in ihre Verträge mit ein, bei anderen Versicherern sind auch Risikosportarten wie Fallschirmspringen, Kampfsport oder Rennsport mit im Vertrag eingeschlossen. Manche Gesellschaften bieten außerdem an, solche Sportarten gegen Aufpreis, d.h. durch höhere Beiträge, mitzuversichern.
8. Wo geschehen eigentlich die meisten Unfälle?
Entgegen dem Glauben vieler Menschen geschehen die meisten Unfälle in der Freizeit und im häuslichen Umfeld. Nur etwa ein Drittel aller Unfälle sind Arbeitsunfälle, welche direkt am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg passieren.
9. In welchen Fällen zahlt eine private Unfallversicherung?
Tritt innerhalb des ersten Jahres nach einem Unfall eine Invalidität beim Versicherten auf, springt die private Unfallversicherung ein. Der Grad der Invalidität muss jedoch vor Leistungserteilung von einem Arzt diagnostiziert und bestätigt werden. Eine Invalidität liegt immer dann vor, wenn die Beweglichkeit eines oder mehrerer Körperteile eingeschränkt oder aufgehoben ist.
10. Gibt es eine Altersbeschränkung für die Aufnahme in eine Unfallversicherung?
Die meisten Versicherer sehen die Aufnahme in eine Unfallversicherung für Personen vor, die noch nicht das 65. Lebensjahr erreicht haben. Mit höherem Lebensalter steigt das Risiko für den Versicherer sprunghaft an. Einige Gesellschaften bieten jedoch schon spezielle Policen für Senioren an.
11. Warum sind die Beiträge für eine Unfallversicherung so niedrig?
Für den Versicherer ist die Unfallversicherung in der Regel eine relativ risikoarme Versicherung. Diese Tatsache ermöglicht es, die Beiträge betont niedrig zu halten. Dennoch gibt es große Unterschiede in den Konditionen der verschiedenen Versicherer. Hier lohnt auf jeden Fall ein Vergleich!
12. Aus versicherungstechnischer Sicht: Was ist eigentlich ein Unfall?
In den allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen, die den Angeboten zu Grunde liegen, wird ein Unfall folgendermaßen definiert: „Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig einen Gesundheitsschaden erleidet. Dabei kann das Ereignis durch menschliches Handeln oder durch ein Naturereignis ausgelöst werden.“
13. Wie verhalte ich mich bei einem Berufswechsel richtig?
Fast jede Unfallversicherung hat in ihren vertraglichen Bedingungen eine bestimmte Frist vorgegeben, in der ein Berufswechsel gemeldet werden muss. Melden Sie den Wechsel nicht bzw. nicht rechtzeitig, kann der Versicherer bei einem Unfall die Leistung ganz oder teilweise verweigern.
14. Welche Leistungen – neben Invalidität – können in einer Unfallversicherung noch enthalten sein?
Je nach Versicherungsgesellschaft gibt es ein mehr oder weniger umfangreiches Leistungsspektrum, welches im Vertrag enthalten ist bzw. gegen Aufpreis mit aufgenommen werden kann. Diese Leistungen können z.B. folgende Punkte umfassen:
- Krankenhaustagegeld bei stationären oder ambulanten Aufenthalten.
- Genesungsgeld für die Zeit nach dem Krankenhaus bis zur vollständigen Genesung.
- Unfallrente bei einem Invaliditätsgrad von über 50%.
- Sofortleistung bei besonders schweren Verletzungen (z.B. Lähmung oder Amputation).
- Kosmetische Operationen nach einem Unfall.
- Todesfallleistung für die Hinterbliebenen, wenn der Versicherte innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall verstirbt.