Inhalte
- 1 Die Private Krankenversicherung
- 2 Private Krankenversicherung Vergleich & Rechner
- 3 Infos zur privaten Krankenversicherung
- 4 Vielfältige Leistungspakete entsprechend der persönlichen Ansprüche
- 5 Vorteile von privaten Krankenversicherungen
- 6 Für wen sich ein Wechsel in eine PKV lohnen kann
- 7 Kostenabrechnung und Beitragsrückerstattung in der PKV
- 8 Private Krankenversicherung im Angestelltenverhältnis
- 9 So errechnen sich Ihre monatlichen Beiträge in der PKV
- 10 Mit unserem PKV-Vergleich finden Sie den besten Tarif
- 11 Umgehung etwaiger Wartezeiten in der PKV
- 12 PKV und private Pflege-Pflichtversicherung
- 13 Private Krankenversicherung für die ganzen Familie
- 14 Kinder in der PKV
- 15 Private Krankenversicherung während der Schwangerschaft
- 16 Prognose – das Gesundheitswesen in Zukunft
- 17 Mehrausgaben und etwaige Auswirkungen auf private und gesetzliche Versicherungen
- 18 Private und gesetzliche Krankenversicherungen erheben ihre Beiträge aufgrund unterschiedlicher Prinzipien
- 19 Die private Krankenversicherung
- 20 Private Krankenversicherung
- 21 Private Krankenversicherung oder freiwillige Krankenversicherung?
- 22 Krankenversicherung für Selbstständige
- 23 Krankenversicherungen für Freiberufler
- 24 Tipps für Berufseinsteiger und Existenzgründer
- 25 private Krankenversicherung Rechner
- 26 Fragen und Antworten zur privaten Krankenversicherung
Die Private Krankenversicherung
Rundum individuell versorgt
Das deutsche Gesundheitssystem ist so krank, dass man schon seinen Tod befürchten muss. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen immer weniger Behandlungen und verlangen gleichzeitig mehr Geld. Da ist es kein Wunder, dass immer mehr Menschen in die private Krankenversicherung wechseln, sofern sich ihnen die Möglichkeit bietet. Neben einem größeren Behandlungsspektrum hat man hier außerdem die Möglichkeit, seine Versicherungsleistungen individuell zusammen zu stellen und so auch die Höhe der Beiträge zu beeinflussen. Gerade für gut verdienende Menschen lohnt sich die PKV auch deshalb, weil die Beiträge nicht an Hand des Einkommens berechnet werden.
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Private Krankenversicherung Vergleich & Rechner
Infos zur privaten Krankenversicherung
Optimaler Gesundheitsschutz und flexible Leistungsmodelle
Jeder möchte für sich und seine Familie die optimale Gesundheits- und Unfallversorgung. Oft lohnt sich dabei der Blick auf die privaten Krankenversicherungen. Im Gegensatz zu gesetzlichen Varianten der Krankenversicherung können Sie bei privaten Anbietern die Leistungspakete flexibel und individuell auf Ihre Ansprüche zuschneiden.
Zu den Vorteilen der PKV gehören beispielsweise die freie Arzt- und Krankenhauswahl, eine bessere Unterbringung in Krankenhäusern, umfassendere Diagnostik und Vorsorge oder die Erstattung von Heilpraktikerkosten.
Selbst wenn Sie gesetzlich versichert bleiben möchten oder müssen, ist in vielen Fällen der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung eine Alternative.
Vielfältige Leistungspakete entsprechend der persönlichen Ansprüche
Die Leistungen in den jeweiligen Tarifen der privaten Krankenversicherungen sind vielfältig und variieren in Struktur und Preis. Wichtig für Sie ist daher, sich vorab genau zu überlegen, welche Ansprüche Sie an Ihre Krankenversicherung haben, und welche Leistungen Sie nutzen möchten. Bei der PKV haben Sie dabei insbesondere auch die Möglichkeit, für das Alter umfassende Vorsorgevorkehrungen zu treffen.
Auch nach dem Eintritt in die PKV können Leistungen nachträglich an Ihre Wünsche angepasst werden, allerdings kann die PKV in diesem Fall eine Gesundheitsprüfung verlangen und etwaige Zusatzleistungen verweigern, wenn bereits eine Vorerkrankung besteht. Es ist daher ratsam, schon beim Eintritt in die PKV einen Tarif mit all den Leistungen zu wählen, die für Sie in den kommenden Jahrzehnten wichtig werden könnten. Einmal vertraglich vereinbarte Leistungen dürfen im Nachhinein seitens einer privaten Krankenversicherung nicht gekürzt werden.
Vorteile von privaten Krankenversicherungen
Ambulant* |
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Stationär* |
|
Allgemein* |
|
*Einzelne Leistungen der PKV variieren je nach Tarif und Anbieter. |
Für wen sich ein Wechsel in eine PKV lohnen kann
- Beamtinnen und Beamte
- Gutverdienerinnen und Gutverdiener
- Junge, gesunde und alleinstehende Menschen
- Personen, die sich viel im Ausland aufhalten
- Studentinnen und Studenten
Ob der Wechsel in eine PKV sinnvoll ist, hängt von Ihren persönlichen Lebensumständen ab.
Insbesondere für Beamtinnen und Beamte ist der Eintritt in die private Krankenversicherung naheliegend: Derart Beschäftigte sind beihilfeberechtigt, das heißt, der Arbeitgeber übernimmt für sie und ihre nicht berufstätige Familienangehörige zwischen 50 % und 80 % der PKV-Heilkosten. Dementsprechend zahlen privat krankenversicherte Beamtinnen und Beamte für sich und ihre nicht berufstätigen Familienangehörigen nur eine Restkostenversicherung oder Teilversicherung.
Bleiben Verbeamtete freiwillig in der GKV, erhalten sie vom Arbeitgeber keinen Krankenversicherungszuschuss, lediglich der Pflegeversicherungssatz wird anteilig übernommen. Das Gleiche gilt für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, Berufsrichterinnen und Berufsrichter, Soldatinnen und Soldaten und deren Familienangehörige.
Allgemein gilt: Je jünger und gesünder die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer, desto niedriger die monatlichen PKV-Beiträge – auch für Leistungen, die weit über die einer GKV hinausgehen. Für alleinstehende, kinderlose Gutverdienerinnen und Gutverdiener ist der Beitritt zur PKV ebenfalls eine lohnenswerte Alternative: Der monatliche PKV-Beitrag wird entsprechend des vereinbarten Leistungspakets erhoben, er ist gehalts- unabhängig – im Gegensatz zu dem der gesetzlichen Krankenversicherungen. Im Unterschied zu gesetzlichen Krankenkassen können privat versicherte Mitglieder ihre Angehörigen nicht kostenfrei mitversichern. Einige private Anbieter bieten allerdings verschiedenartig gestaltete Familientarife an.
Halten Sie sich viel im Ausland auf, könnte ein Wechsel für Sie relevant sein: PKV-Mitglieder haben außerhalb ihres Heimatlandes je nach Tarif meist optimalen Versicherungsschutz, in gesetzlichen Krankenversicherungen hingegen greift dieser oft auch bei kurzen Dienst- und Urlaubsreisen nicht.
Für Studentinnen und Studenten gibt es ebenfalls besondere PKV-Tarife. Diese fallen je nach Anbieter sehr unterschiedlich aus, sind aber in der Regel günstiger als reguläre Tarife privater Versicherungsunternehmen. Ob sich der Wechsel lohnt, muss im Einzelfall entschieden werden.
KOSTENFREIER WECHSEL ZUR PKV – WER IST BERECHTIGT?
- Beamtinnen und Beamte – 50 % bis 80 % der PKV-Heilkosten werden vom Arbeitgeber getragen – auch für deren nicht-selbstständige Angehörige
- Selbstständig Tätige
- Freiberuflich Tätige
- Individuen mit einem Brutto-Einkommen von mehr als 56.250 € im Jahr 2016
- Studentinnen und Studenten, wenn sie den Wechsel innerhalb der ersten drei Studienmonate beantragen oder mindestens 30 Jahre alt sind
Ein Wechsel zur PKV ist für Sie in der Regel kostenfrei und dann möglich, wenn bei Ihnen keine Versicherungspflicht in einer GKV besteht. Dies gilt, wenn Sie verbeamtet, selbstständig oder freiberuflich beschäftigt sind. Liegt Ihr Jahreseinkommen 2016 bei mehr als 56.250 € brutto, können Sie ebenfalls einer PKV beitreten (2015: 54.900 €). Auch Studentinnen und Studenten können sich für die Dauer ihres Studiums privat versichern, wenn sie dies innerhalb der ersten drei Monate nach Studienbeginn beantragen oder mindestens 30 Jahre alt sind. Versicherungsanbieter bieten oft besondere Studententarife an, die je nach Einkommenshöhe und persönlichen Umständen für Studierende relevant sein könnten.
Ist ein Wechsel zur PKV für Sie ausgeschlossen, können Sie bei Bedarf eine private Zusatzversicherung abschließen, um so Sonderleistungen privater Krankenversicherungen zu erhalten – etwa für Pflegekosten, zahnärztliche Behandlungen oder Versorgungsschutz im Ausland.
Kostenabrechnung und Beitragsrückerstattung in der PKV
PRÄMIEN OPTIMAL NUTZEN
PKV-Mitglieder können Allgemeinmediziner und Fachärzte frei wählen und bekommen von diesen die Rechnungen direkt zugeschickt. Die Rechnungen beziehungsweise Zahlungsbelege legt die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer der privaten Krankenversicherung vor – ebenso wie die Belege über eingelöste Rezepte. Die PKV erstattet anschließend die Kosten – je nach Tarif im vollen Umfang. Handelt es sich bei der Heilleistung um einen Krankenhausaufenthalt, werden anfallende Rechnungen in der Regel direkt von der PKV beglichen.
Im Unterschied zur GKV gibt es bei privaten Versicherungsunternehmen auch die Option der Beitragsrückerstattung, falls in einem gewissen Zeitraum keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Das heißt, Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer bekommen gegebenenfalls einen Teil der eingezahlten PKV Prämien zurück. Je nach Höhe dieses Rückerstattungsbetrags lohnt es sich, einzelne, besonders günstige Heilkosten selber zu tragen – wenn der Rückerstattungsbetrag für den bemessenen Zeitraum höher ist als die Rechnungen selbst.
Private Krankenversicherung im Angestelltenverhältnis
DAS ZAHLT DER ARBEITGEBER
Auch in einem Angestelltenverhältnis ohne Beihilfeberechtigung zahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen die Hälfte der Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung – bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, der dem der GKV entspricht. An der Pflegeversicherung beteiligt sich der Arbeitgeber ebenso. Insbesondere für Personen, die ein hohes Gehalt beziehen, ergeben sich dadurch Vorteile, denn die private Versicherungsprämie richtet sich auch bei steigendem Gehalt nicht nach der Höhe des Einkommens.
Gesetzlich Versicherten hingegen wird stets ein proportional gleichbleibender Prozentsatz von ihrem Gehalt abgezogen und an die GKV überführt – unabhängig davon, wie hoch dieses Gehalt ist. Seit dem 1. Januar 2015 liegt dieser Prozentsatz bei 14,6 % – Arbeitnehmerin beziehungsweise Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen davon je 7,3 % des Brutteoeinkommens. Hinzu kommt seit 2015 außerdem ein von den Kassen erhobender, einkommensabhängiger Zusatzbetrag, 2016 liegt dessen Höhe bei durchschnittlich 1,1 %.
So errechnen sich Ihre monatlichen Beiträge in der PKV
Im Unterschied zu den gesetzlichen Krankenkassen werden die monatlichen Beiträge in der PKV nicht prozentual anhand des monatlichen Gehalts berechnet, sondern anhand der persönlichen Voraussetzungen der Versicherungsnehmer bei Versicherungsbeginn. Neue Mitglieder in der privaten Krankenversicherung werden entsprechend ihres Alters und Gesundheitszustandes eingestuft. Dabei gilt: Je jünger und gesünder Sie sind, desto niedriger fallen in der Regel Ihre monatlichen Prämien aus.
Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs müssen dabei seit Beginn des Jahres 2013 aufgrund der Geschlechtergleichstellung Unisex-Tarife angeboten werden. Vorab lagen die PKV Prämien für Frauen oft vergleichsweise höher, da Sie eine statistisch längere Lebenserwartung haben und die Heilkosten während und nach einer Schwangerschaft oft hoch sein können.
Private Krankenversicherungen operieren nach dem Alterungsrückstellungs-Modell, das vermeiden soll, dass sich die Beiträge für Versicherte mit zunehmendem Alter entsprechend der meist verstärkten Leistungsinanspruch- nahme unproportioniert erhöhen. Die Beiträge werden geglättet, indem bereits jüngere Versicherungsnehmer höhere Beträge zahlen, so dass die Prämien auch über einen langen Zeitraum konstant bleiben können.
Die Beitragserhebungen werden dabei maßgeblich durch die Vorschriften des Versicherungs-Aufsichtsgesetzes (VAG) reguliert. Werden Beiträge erhöht, so werden dabei die Alterungsrückstellungen angerechnet. Eine Erhöhung der PKV Beiträge oder Minderung der Leistung allein auf Basis des Älterwerdens der oder des Versicherten ist somit rechtlich nicht möglich.
Die Beitragshöhe einer privaten Krankenversicherung richtet sich dabei natürlich auch nach Ihren individuellen Wünschen. Also danach, welchen der zahlreichen, flexiblen Tarife Sie für sich wählen und welche Leistungen Sie beanspruchen.
Mit unserem PKV-Vergleich finden Sie den besten Tarif
Kostenfrei, übersichtlich und eine Hilfestellung bei Ihrer Entscheidung – mit unserem private Krankenversicherung Vergleich finden Sie unter den vielen Angeboten und Tarifen das optimale Leistungspaket entsprechend Ihrer Lebensumstände und Wünsche.
Private Krankenversicherungen sind wirtschaftliche Unternehmen. Sie stehen miteinander in Konkurrenz und haben nicht wie die gesetzlichen Krankenkassen bestimmte Vorgaben zu Leistung und Tarifbildung zu erfüllen. Dementsprechend unterscheiden sich auch die Angebote der einzelnen Versicherungen. Einige PKV-Unternehmen bieten beispielsweise besondere Leistungspakete für Familien oder Studenten/Studentinnen.
Nicht immer ist dabei der billigste Tarif auch der beste – insbesondere langfristig betrachtet. Je mehr Leistungen Sie schon frühzeitig in Ihren PKV-Tarif einbinden, desto mehr Vorteile haben Sie im Alter – auch im Falle später diagnostizierter, ernsthafter Erkrankungen. Einige sehr günstige PKV-Tarife sind dabei etwa nicht deckungsgleich mit denen der GKV. So beinhalten beispielsweise nicht alle billigen Angebote bestimmter Anbieter die Erstattung von Therapiekosten oder Heilkuren, die etwa von gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden.
Auch für Menschen mit heilkostenintensiven Erkrankungen lohnt sich ein PKV-Vergleich, da unterschiedliche Krankenversicherer in diesen Fällen ebenfalls unterschiedliche Beiträge und Risikozuschläge errechnen.
CHECKS-Tipp
Unabhängig davon, wie Ihre persönlichen Lebensumstände aussehen – mit unserem kostenlosen PKV-Vergleich finden Sie den Tarif und die Krankenversicherung, die Ihren Leistungsansprüchen entsprechen.
Umgehung etwaiger Wartezeiten in der PKV
Möchten Sie die private Krankenversicherung wechseln, ist es wichtig, sich über etwaige Wartezeiten zu informieren. Bei diesen handelt es sich um festgelegte Zeitspannen zu Beginn des Versicherungsverhältnisses, in denen noch kein Anspruch auf Leistungen besteht. Private Krankenversicherer wollen so verhindern, dass gleich zu Vertragsbeginn kostenintensive Heilmaßnahmen in Anspruch genommen werden. Die allgemeine Wartezeit in der PKV beträgt drei Monate – haben Sie binnen dieser Zeit jedoch einen Unfall, werden entsprechende Leistungen von der PKV übernommen. Eine besondere Wartezeit gilt für Leistungen wie zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlungen, Psychotherapie oder Entbindungen. Diese Spanne ist in der Regel mit acht Monaten bemessen.
Man unterscheidet so zwischen technischem, formellen und materiellen Beginn des Versicherungsverhältnisses. Der technische Beginn markiert den Anfang der Vertragslaufzeit, ab dem Prämien gezahlt werden müssen. Die Unterzeichnung des Vertrages ist der rechtlich bindende, formelle Beginn. Heilkostenerstattungen erfolgen allerdings erst mit dem materiellen Beginn.
Wartezeiten können unter bestimmten Voraussetzungen umgangen werden – wenn Sie etwa nachweisen können, dass Sie mehr als acht Monate bei einem privaten Krankenversicherer vollversichert waren, kann bei einem nahtlosen Übergang unter Umständen die dortige Versicherungszeit auf die Wartezeit angerechnet werden. Liegt ein aktuelles Gesundheitszeugnis vor oder unterzieht man sich einer Gesundheitsprüfung – deren Kosten man in der Regel selber tragen muss – können die Wartezeiten ebenfalls im Einzelfall umgangen werden. Wichtig ist, sich über die Wartezeiten der einzelnen privaten Krankenversicherungen zu informieren, da deren diesbezügliche Geschäftsbedingungen variieren können.
PKV und private Pflege-Pflichtversicherung
IHR ARBEITGEBER ZAHLT ZUSCHÜSSE
Sind Sie privat krankenversichert, gehören Sie der privaten Pflege-Pflichtversicherung an. Sind Sie angestellt, übernimmt der Arbeitgeber einen Teil der Kosten. Der Beitrag wird anhand der persönlichen Gegebenheiten bei Versicherungsbeginn bestimmt – je älter ein neues Mitglied ist, desto höher ist dementsprechend auch der Betrag. Allerdings gibt es hier andere gesetzliche Bestimmungen als bei der Berechnung der monatlichen privaten Krankenkassenbeiträge: Bereits pflegebedürftige Individuen dürfen nicht ausgeschlossen werden, und Kinder müssen beitragsfrei mitversichert werden.
Die private Pflegeversicherung wurde am 1. Januar 1995 eingeführt. In der Beitragserhebung gibt es dabei Unterschiede zwischen Personen, die seit und erst nach diesem Datum einer privaten Pflegeversicherung angehören. Besteht eine diesbezügliche Mitgliedschaft ununterbrochen seit dem Einführungstermin, ist der Beitrag auf den Höchstbetrag der sozialen Pflegeversicherung begrenzt; ist die Ehepartnerin oder der Ehepartner geringfügig beschäftigt oder ohne Einkommen, darf der Betrag für beide Partner nicht mehr als 150 % des Höchstbetrags der sozialen Pflegeversicherung betragen. Sind Sie erst später beigetreten, so gibt es für Ehepartnerinnen und Ehepartner keine Vergünstigungen, allerdings darf nach einer fünfjährigen Mitgliedschaft der Beitrag nicht mehr betragen als der Höchstbetrag der sozialen Pflegeversicherung.
Private Krankenversicherung für die ganzen Familie
Kinder in der PKV
Privat Krankenversicherte können Familienangehörige nicht kostenlos mitversichern, für jedes Mitglied fällt ein gesonderter Betrag an. Einige PKV-Unternehmen bieten dabei besondere Familientarife an. Angehörige von Beamten und Beamtinnen erhalten entsprechend der Beihilfeverordnung zudem Heilkostenzuschläge zwischen 50 % und 80 %.
Für Kinder gelten dabei ebenfalls Aufnahmekriterien: Sind Erziehungsberechtigte verbeamtet, kann auch das Kind privat versichert werden. Ist das besserverdienende Elternteil privat versichert, und sind die Eltern nicht geschieden, muss das Kind sogar privat versichert werden. War das besserverdienende Elternteil drei Monate vor Geburt des Kindes privat versichert, kann dabei auch das Kind ohne Gesundheitsprüfung privat versichert werden. Es muss jedoch binnen zwei Monate nach seiner Geburt bei der PKV angemeldet werden. Die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern in der privaten Pflegeversicherung ist gesetzlich vorgegeben.
Private Krankenversicherung während der Schwangerschaft
Es ist empfehlenswert, sich bereits vor Bestehen einer Schwangerschaft privat zu versichern. Ist eine neue Versicherungsnehmerin schwanger, kann die PKV besondere, im Tarif vereinbarte Leistungen entsprechend der Wartezeiten ausklammern. Dies liegt daran, dass Schwangere in Unterschied zu anderen Versicherungsnehmern besondere ärztliche Betreuung benötigen und im Einzelfall Komplikationen auftreten können. Die einzelnen PKV haben dabei unterschiedliche Angebote und Richtlinien. Zu beachten ist auch, dass Sie in dem Zeitraum, in dem Sie gegebenenfalls Elterngeld beziehen, weiterhin PKV-Beiträge abführen müssen.
Prognose – das Gesundheitswesen in Zukunft
Mehrausgaben und etwaige Auswirkungen auf private und gesetzliche Versicherungen
Aufgrund des demographischen Wandels der Gesellschaft – also durch die zunehmende Alterung der Gesellschaft und damit verbundene Mehrausgaben an Heilmitteln und Personal steigen allgemein die Kosten des Gesundheitswesens. Durch medizinische Neuerungen und höhere Löhne für Ärzte ergeben sich weitere Verteuerungen. Diese schlagen sich in den Beiträgen gesetzlicher und privater Krankenversicherungen nieder. Auch die Leistungsangebote wandeln sich entsprechend. Durch das Versicherungs-Aufsichtsgesetz (VAG) sind private Krankenversicherungen im Gegensatz zu gesetzlichen Krankenversicherungen jedoch dazu verpflichtet, einmal vertraglich festgelegte Leistungsvorgaben einzuhalten, sie dürfen nicht gekürzt oder verändert werden. GKV-Leistungen können hingegen durch Gesetzesänderungen neu bestimmt werden.
Private und gesetzliche Krankenversicherungen erheben ihre Beiträge aufgrund unterschiedlicher Prinzipien
Private Krankenversicherungen kalkulieren ihre Tarife entsprechend des individuellen Gesundheitsrisikos der Versicherungsnehmerin oder des Versicherungsnehmers. Diese Tarife beinhalten bereits die Alterungsrückstellungen. PKV sind zudem nicht in allen Fällen gesetzlich verpflichtet, neue Kunden anzunehmen.
In der gesetzlichen Krankenversicherung ist der zu zahlende Beitrag durch die Höhe des Gehalts vorgegeben. Die Beitragseinnahmen finanzieren dabei die Gesundheitsausgaben. Die Mehrkosten für Leistungen werden auf alle Versicherten verteilt, es handelt sich hierbei also um ein Umlageverfahren. Sind bisherige Standards trotz staatlicher Zuschüsse nicht zu halten, können per Gesetzesbeschluss die Policen geändert werden.
Im März 2015 wurde etwa in einer ersten Lesung des Bundestags das Versorgungsstärkungsgesetz debattiert: Dieses soll unter anderem den zunehmenden Ärztemangel in ländlichen Regionen und die damit verbundenen langen Wartezeiten in der Arztpraxis insbesondere für GKV-Versicherte verbessern. Der Gesetzesentwurf sieht diesbezüglich vor, dass der Gesetzgeber verstärkten Einfluss darauf hat, wo sich Ärzte in Zukunft niederlassen dürfen; auch soll die ambulante Versorgung im Bedarfsfall von Krankenhäusern und Hochschulambulanzen übernommen werden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KVB) befürchtet jedoch, dass dies zu einer Zentralisierung, Anonymisierung und Verschlechterung des Ärztewesens führen könnte.
Wie kommt man in die private Krankenversicherung?
Der Staat möchte, dass die meisten Menschen gesetzlich versichert sind. Denn nur dann können die Krankenkassen auch ausreichend finanziert werden. Deshalb sind die Hürden für einen Wechsel zur Privatversicherung leider sehr hoch. Grundsätzlich bietet sich diese Art der Krankenversicherung nur für bestimmte Personengruppen an: Beamte sind zwangsläufig privat versichert. Selbständige haben die Wahl, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern, ebenso Studenten. Wer in einem Angestelltenverhältnis arbeitet, der kann nur dann Mitglied der Privatkassen werden, wenn sein monatliches Einkommen über de Beitragsbemessungsgrenze liegt.) liegt.
Gleichzeitig hat auch die private Krankenversicherung gewisse Kriterien, nach denen sich eine Aufnahme und die Höhe der Beiträge entscheidet. Anders als die gesetzlichen Krankenkassen ist sie nämlich nicht verpflichtet, jemanden zu versichern. Deshalb wird nach der Antragstellung der Gesundheitszustand der zu versichernden Person überprüft. Je jünger und gesünder sie ist, desto eher wird sie in die Versicherung aufgenommen. Gleichzeitig sind auch die Versicherungsbeiträge sehr niedrig. Die private Krankenversicherung lohnt sich deshalb vor allem für junge Menschen.
Was kann die private Krankenversicherung leisten?
Um das direkt zu klären: Auch die private Krankenversicherung bezahlt nicht jede Form der Behandlung. In erster Linie kommt es darauf an, welche Leistungen man in seinem Versicherungsvertrag abgeschlossen hat. Die Behandlung durch den Chefarzt beispielsweise bekommt man nur dann, wenn das ausdrücklich festgehalten wurde. Alles in allem sind die privaten Versicherungen aber häufig doch sehr viel großzügiger in der Kostenübernahme als die gesetzlichen Kassen. Was man aber berücksichtigen sollte: Zuerst einmal muss man jede Arztrechnung selbst bezahlen und diese dann bei der Krankenversicherung einreichen. Diese erstattet die Kosten dann zurück. Die Höhe seiner Beiträge kann man durch einen Selbstbehalt noch senken, indem man beispielsweise die ersten 300 Euro jeder Behandlung selbst trägt. Wer sich für dieses Modell entscheidet, der sollte aber auch sicher stellen, dass er das Geld für diese Kosten im Behandlungsfall auch übrig hat.
Ist die private Krankenversicherung die beste Lösung?
Das lässt sich nicht pauschal sagen, denn es ist von vielen Faktoren abhängig. Wer sich die private Krankenversicherung leisten kann, der profitiert aber eindeutig von vielen Vorteilen. Dazu gehört nicht nur die bereits erwähnte, bessere Behandlung. Gerade Fachärzte vergeben für Privatpatienten auch bevorzugte Termine.
Die private Krankenversicherung
Allgemein kann man von drei Arten der Krankenversicherung sprechen: Der Gesetzlichen, der Privaten und der Gewerblichen. Die gesetzliche Krankenversicherung betrifft jeden Bürger des deutschen Staates und muss bis zu einer festgelegten Einkommenshöhe jeden mit einbeziehen. Aufgrund der Inflation hat man beschlossen, die Zahlung der Krankenversicherung auf einem Generationenvertrag aufzubauen. Somit finanziert die jetzige Arbeitskraft die Rentner und wird im Alter von der zukünftigen arbeitenden Generation bezahlt. Dieses System funktioniert auf lange Sicht gesehen allerdings nur, wenn ein ausreichend großer Nachwuchs vorhanden ist. Dies scheint aber seit der letzten Jahre nicht der Fall zu sein. Die Folgen sind somit nicht nur eine schrumpfende Bevölkerung, sondern auch eine gefährdete gesetzliche Krankenversicherung. Da dieses Phänomen in der Zukunft noch einen drastischeren Ablauf erhalten wird, ist es besonders für die junge Arbeitsgesellschaft wichtig, für Absicherungsmaßnahmen zu sorgen. Dies ist in diesem Falle die private Krankenversicherung. Dabei geht es darum, dass jeder einzelne die freie Möglichkeit hat, von seinem Gehalt Rücklagen auf ein Konto einzuzahlen. Sollte man als Rentner dann Geld zum Beispiel für eine kostspielige Behandlung, für welche der Staat nicht mehr aufkommen kann, Geld benötigt, ist dieses auch vorhanden. Ferner wird der Staat versuchen, die gesetzliche Krankenversicherung aufrecht zu halten, indem das Eintrittsalter in die Rente nicht nur hochgestuft wird, sondern die Leistungen ebenfalls herabgesetzt werden. Um seine eigenen Bedürfnissen dann auch noch erfüllen zu können, kann sich eine private Krankenversicherung durchaus als Vorteilhaft erweisen. Allerdings ist nicht außer Acht zu lassen, dass eine Hyperinflation oder etwa ein Währungswechsel zu einem Verlust des Eingesparten führen können. Aus diesem Grund ist es wichtig besonders auf die Anlageform zu achten. Nicht selten bieten Banken eine vor allem für diese Zwecke sehr rentable Verzinsung an sowie eine hohe Sicherheit an. Aber auch Anlageformen als Aktien scheint auf lange Sicht Gewinnbringend zu sein. Schließlich gibt es auch die gewerbliche Versicherung, welche oft an Angestellte vergeben wird, welche bereits viele Jahre als eine gute Arbeitskraft gedient haben. Dies ist allerdings eher als ein Zuschuss zu betrachten.
Private Krankenversicherung
In Deutschland gilt die private Krankenversicherung als eine Art privater Absicherung gegen Kosten, welche bedingt durch Krankheiten oder Unfällen entstehen können, insofern wenn Sportarten wie Bodyflying gemacht werden. Privatrechtlich organisierte Versicherungsunternehmen bieten diese Vorsorgeversicherungen an.
Für eine Aufnahme in einer privaten Krankenversicherung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt beziehungsweise beachtet werden. Unterschieden wird zunächst einmal bei einem Vertragsabschluss vom Alter, Geschlecht und vom Gesundheitszustand des zu Versicherten.
Des weiteren können sich Personen privat versichern, für die in der gesetzlichen Krankenversicherung keine Versicherungspflicht besteht. Das heißt, es handelt sich hierbei um die Personengruppen wie Freiberufler, Selbstständige oder aber auch Beamte. Für gesetzlich Pflichtversicherte werden von den privaten Versicherungsunternehmen spezielle Zusatzversicherungen angeboten.
Privat Versicherte genießen einen Leistungsumfang, welcher individuell auf den jeweilig zu Versicherten abgestimmt werden kann. Jedoch ist zu erwähnen, dass die Leistungen je nach Gesellschaften und Tarifen variieren. Die generellen privaten Krankenversicherungsinhalte sind unter anderem die freie Klinkwahl, Zahnersatz, alternative Behandlungsmethoden, Chefarztbehandlungen, Sehhilfen oder aber auch die Inanspruchnahme von zuzahlungsfreien Massagen sowie Physiotherapiebehandlungen.
Die Beiträge in der günstige private Krankenversicherung sind im Gegensatz zu den Beiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung einkommensunabhängig. Die Anfangsbeiträge ergeben sich aus dem jeweiligen Eintrittsalter, Geschlecht und aus dem gesundheitlichen Zustand des privat zu Versicherten.
Aufgrund der höheren Lebenserwartung des weiblichen Geschlechts, sind Frauentarife teurer. Ebenfalls höhere Beiträge ergeben sich, wenn der privat Versicherte besondere Leistungen wie beispielsweise eine Chefarztbehandlung wünscht. Besonders Beitragshöhenabhängig ist der jeweilige Gesundheitszustand und der entsprechende Vorerkrankungsverlauf privat Versicherter. Hierbei werden in bestimmten Fällen Risikozuschläge, Leistungsstaffelungen, Leistungsausschlüsse oder aber auch komplette Ablehnungen einer privaten Versicherungsaufnahme wirksam.
Sollte man von der privaten Krankenversicherung wieder in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln wollen, so muss beachtet werden, dass nur dann eine erneute Aufnahme möglich ist, wenn die jeweilige Person gesetzlich versicherungspflichtig wird. Gesetzlich versicherungspflichtig wird man, insofern man unter 55 Jahre alt ist und sich das Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze befindet.
Private Krankenversicherung oder freiwillige Krankenversicherung?
Um diese Frage beantworten zu können, sind neben einem Vergleich von Leistungen und Beiträgen weitere Aspekte zu berücksichtigen. Es gilt etwa zu klären, ob ein späterer Wechsel zur GKV in der Zukunft möglich sein wird. Außerdem muss bedacht werden, wie und zu welchen Konditionen gegebenenfalls Ehegatte bzw. Kinder mitversichert werden können. Zur wichtigsten Frage, nämlich der Beitragshöhe und den Versicherungsleistungen bietet sich daher bei der Entscheidungssuche für die günstigste private Krankenversicherung neben einem Vergleich verschiedener privater Krankenversicherungen auch die Berücksichtigung einer freiwilligen Versicherung an.
Was sollte bei einem private-Krankenversicherung-Vergleich noch berücksichtigt werden?
Neben der grundsätzlichen Mitversicherung vom nichtarbeitenden Ehepartner oder den Kindern spielt auch die Beitragsabhängigkeit vom Einkommen eine Rolle. So sind die Beiträge für die private Krankenversicherung im Vergleich zur freiwilligen Krankenversicherung grundsätzlich unabhängig vom Einkommen, während die Beiträge in der freiwilligen Krankenversicherng in bestimmten Grenzen vom Einkommen abhängig sind. Bei Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen steigen die Sozialversicherungsbeiträge für eine freiwillige Krankenversicherung nicht mehr. Falls also die Einkünfte einmal niedriger ausfallen sollten, werden bei der freiwilligen Krankenversicherung die Beiträge unter Berücksichtigung der Mindestbeiträge aufgrund des letzten Einkommensteuerbescheides grundsätzlich entsprechend angepasst.
Alle Aspekte sollten entsprechend Ihrer individuellen Vorstellungen und Präferenzen im Vergleich der privaten Krankenversicherungen gewichtet sein. So könnten Sie sich die Frage stellen, auf welche Versicherungsleistungen besondere Wert gelegt wird bzw. welcher Selbstbehalt in Ihrem Fall am besten geeignet ist. Bei Vereinbarung eines Selbstbehaltes stellt sich zudem die Frage nach den effektiven Krankenversicherungskosten. Ebenfalls überlegt werden sollte, ob nicht die freiwillige Krankenversicherung in Kombination mit Krankenzusatzversicherungen zu bevorzugen wäre.
Aufgrund zum Teil erheblicher Unterschiede bei Krankenversicherungsbeiträgen und Leistungen, sollte bei einem Vergleich für private Krankenversicherungen eine möglichst große Anzahl von verschiedenen Anbietern berücksichtigt werden.
Krankenversicherung für Selbstständige
Selbstständige müssen sich mit der Frage auseinandersetzen, ob sie die gesetzliche oder die private Krankenversicherung wählen sollen. Grundsätzlich ist beides möglich.
Oftmals ist es günstiger, in die gesetzliche Krankenversicherung einzutreten. Besonders dann, wenn der zu Versichernde eine Familie hat, da Frau und Kinder kostenlos mitversichert werden können.
Des Weiteren müssen die gesetzlichen Krankenkassen alle Versicherungsanfragen annehmen. Dies ist bei privaten Krankenversicherungen nicht der Fall, weshalb Selbstständige mit gesundheitlichen Problemen dort meist abgelehnt werden.
Private Krankenversicherungen erscheinen dem Suchenden auf den ersten Blick häufig günstiger als die gesetzliche Krankenversicherung. Zu beachten ist hierbei, dass diese günstigen Angebote meist nur die Grundleistungen enthalten. Ist ein erweitertes Leistungsbündel erwünscht, können sich die Kosten schnell vervielfachen. Da viele individuell verschiedene Faktoren eine Rolle spielen, sollte jeder, der eine Versicherung sucht, den Preis seines Leistungspakets für sich persönlich ausrechnen lassen. Ähnliches findet man auch bei den privaten Krankenversicherungen wieder: Dort gibt es den ermäßigten Beitragssatz für die Basisleistungen und die Möglichkeit, einen erhöhten Beitragssatz zu bezahlen, der eine Zahlung von Krankengeld ab dem 43. Tag verspricht. Da ein Selbstständiger im Falle von Krankheit kein Krankengeld von einem Arbeitgeber erhält, kann es durchaus sinnvoll sein, den erhöhten Beitragssatz zu zahlen. Zu beachten ist jedoch, dass die Höhe des Krankengeldes nur 90% des durchschnittlichen Einkommens des zu Versichernden beträgt. Bei geringem oder gar keinem Einkommen, ergibt eine erhöhte Beitragszahlung folglich wenig Sinn.
Wer den erhöhten Beitrag in Erwägung zieht, sollte wissen, dass die Möglichkeit weiterer Zusatzversicherungen besteht. Es kann sich lohnen, eine private Krankentagesgeldversicherung zusätzlich abzuschließen, die bereits ab dem ersten Krankentag Krankengeld verspricht. Jeder Selbstständige sollte zuerst die Kosten für die Grundleistungen bei privater und gesetzlicher Krankenversicherung vergleichen. Danach sollte der Suchende die Kosten der von ihm erwünschten Zusatzleistungen in Erfahrung bringen. Ein abschließender Kostenvergleich sollte die Entscheidung erleichtern.
Krankenversicherungen für Freiberufler
Als Freiberufler hat man die Wahl, ob man in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleibt, oder in eine private Krankenversicherung (PKV) wechselt. Diese Freiheit gilt allerdings nicht für Künstler und Publizisten, die verpflichtet sind, sich in der Künstler-Sozialversicherung anzumelden.
In der GKV kann man als freiwillig Versicherter bleiben, wenn in den letzten fünf Jahren für 24 Monate, oder unmittelbar vor dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht für 12 Monate eine Versicherung bestand. Die Beiträge richten sich dabei nach dem Eintrittsalter. Zur Berechnung wird für Freiberufler 2011 ein fiktives Mindesteinkommen von 1.916,25 Euro veranschlagt, als untere Mindesteinkommensgrenze 1.277,50 Euro. Bei höherem Verdienst steigen auch die Beiträge, maximal aber bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Bei einem Wechsel zu einer anderen Krankenkasse kann zum Ablauf des übernächsten Monats gekündigt werden, wenn eine Mitgliedschaft von mindestens 18 Monaten (Bindungsfrist) bestand. Die Bindungsfrist gilt nicht bei einem Wechsel in eine private Versicherung. Außerdem ist eine außerordentliche Kündigung möglich ,wenn die Beiträger erhöht oder Leistungen verringert werden.
Die PKV lockt mit günstigen Beiträgen und hochwertigen Leistungen, allerdings wird bei gesundheitlichen Beschwerden, wie etwa chronischen Krankheiten, ein Risikozuschlag berechnet, bei akuter Vorbelastung kann der Versicherungsnehmer auch abgelehnt werden. Außerdem muss jedes weitere Familienmitglied im Gegensatz zur GKV separat versichert werden. Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung können Kosten eingespart werden. Hat man sich einmal für eine PKV entschieden, kann man nicht mehr zurück in die GKV wechseln. Daher sollte auf einen Beitragsstabilen Anbieter geachtet werden, der Tarife mit ausreichenden Leistungen etwa bei ambulanter Behandlung, bei Krankenhausaufenthalten und beim Zahnarzt bietet. Weiterhin sollte ausreichender Schutz bei Arbeitsunfähigkeit durch das Krankenhaustagegeld gewährleistet sein. Als dritte Variante im Versicherungsschutz ist die Möglichkeit freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben und private Zusatzversicherungen abzuschließen. So bleibt die Möglichkeit einer gesetzlichen Grundabsicherung, bei der auf Extraleistungen nicht verzichtet werden muss. Man sollte also alles gut bedenken, bevor man sich für eine der verschiedenen Varianten entscheidet.
Tipps für Berufseinsteiger und Existenzgründer
Welche Möglichkeiten für Selbstständige oder Existenzgründer, die sich selbständig machen wollen, bestehen, sich privat zu versichern, können Sie bei uns herausfinden. Des Weiteren erfahren Sie hier, wann es wieder möglich ist, in die gesetzliche Krankenversicherung zurück zu wechseln.
Einen guten Überblick für Berufseinsteiger zu Sozialversicherungsbeiträgen und Nettolohn bietet ein Gehaltsrechner. Der Gehaltsrechner berechnet in Abhängigkeit von Einkommen und Steuerklasse, was vom Bruttogehalt als Nettolohn ausgezahlt wird. Die hier berechneten Krankenversicherungsbeiträge können dann als Grundlage für einen Vergleich mit einer privaten Krankenversicherung dienen. Hier gibt es Informationen zur Rentenversicherungsnummer, zur Rentenbesteuerung bei der privaten Altersvorsorge oder über vermögenswirksame Leistungen.
private Krankenversicherung Rechner
Die Gesundheitskosten explodieren auf Grund der gestiegenen Lebenserwartung den immer weniger werden Einzahlern, glücklich sollte sich also derjenige schätzen, der nicht auf das System der gesetzlichen Krankenversicherung angewiesen ist. Doch auch die private Krankenversicherung kann zu einer Kostenfalle werden, wodurch sich der intensive Vergleich in vielen Fällen lohnt. Ein beliebtes Vergleichswerkzeug sind die Internetrechner, welche einen Aufschluss über die mögliche Beitragshöhe geben sollen.
Zufinden sind besagten Rechner auf vielen Portalen, wobei bereits vor der Angabe von persönlichen Daten beachtet werden muss, dass nicht jede Seite grundsätzlich kostenpflichtig ist. Es ist also unbedingt auf Kleingedrucktes zu achten, ebenso wie auf die Hinweise zum Datenschutz, denn sonst kann es schnell einer Flut von ungebetener Werbung kommen.
Die Rechner verlangen üblicherweise Angaben zu Alter, Beruf und dem gewünschten Tarif. Hierbei ist zu achten, dass in jedem Fall der Basistarif – also Leistungen, welche mit der gesetzlichen Krankenversicherung zu vergleichen sind – abgedeckt werden. Eine Unterversicherung ist genauso riskant, wie einen Tarif zu wählen, der über die Jahre nicht tragbar ist. Wenn ein Wunschtarif gefunden ist, sollten unbedingt die genauen Vertragsinhalte angefordert werden, wobei insbesondere auch auf Beitragssteigerungen mit zunehmenden Lebensalter, Vorauszahlungen und Beitragsrückerstattungen bei Teilnahme an Prophylaxeuntersuchungen zu achten ist. Hier verstecken sich oft versteckte Kosten bzw. weiteres Einsparungspotential.
Viele private Krankenversicherungsunternehmen fixieren zudem einen Beitrag erst nach einer ausführlichen Gesundheitsprüfung, was bedeutet, dass jedem Interessenten klar sein sollte, dass die ermittelten Beiträge vor einer Unterschrift nicht bindend sind und leider auch böse Überraschungen keine Seltenheit darstellen. Wachseim sein ist also die oberste Devise, denn der spätere Wechsel in ein anderes Krankenversicherungsunternehmen ist im Gegensatz zum Wechsel einer gesetzlichen Krankenkasse immer durch hohe Beiträge verbunden.
Fragen und Antworten zur privaten Krankenversicherung
Ob der Anspruch auf ein Einzelzimmer im Krankenhaus, eine Behandlung durch einen Chefarzt oder sogar eine Kostenübernahme homöopathischer Mittel – viele Menschen lassen sich unter anderem aus solchen Gründen privat versichern. Doch hierauf bezogen treten immer wieder Fragen auf, welche eine Antwort verlangen.
Hier werden nun die häufigsten Fragen zu einer privaten Krankenversicherung gestellt – und deren Antwort erklärt!Frage: Wie funktioniert eine PKV?
Antwort: Wer einer privaten Krankenversicherung beitreten möchte, schließt einen Vertrag mit einem ausgewählten Konzern ab und besitzt dadurch anschließend viel Wahlfreiheit. Man hat die Auswahl zwischen mindestens drei Tarifen, wobei der so genannte Basistarif in etwa dem Leistungskatalog entspricht, welcher auch bei einer gesetzlichen Krankenversicherung Gültigkeit hat bzw. in Anspruch genommen wird. Einzelne Pakete lassen sich problemlos hinzubuchen, wie zum Beispiel die Kostenübernahme von Zahnersatz oder auch der Psychotherapie. Auch ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, für die Hälfte der anfallenden monatlichen Beiträge aufzukommen.
Frage: Wer ist dazu berechtigt, in die PKV zu wechseln?
Antwort: Berechtigt ist jeder Beamte, Student, Freiberufler und Selbständige, unabhängig vom monatlichen Einkommen. Beschäftigte Arbeitnehmer müssen für die Dauer eines vollen Jahres über 49 950 Euro verdienen, um den Anspruch zu haben, in die PKV zu gehen.
Frage: Was ist das Äquivalenzprinzip in der PKV?
Antwort: Die Höhe des Beitrages setzt sich in der privaten Krankenversicherung jeweils nach den gewünschten Leistungen, dem Geschlecht, dem Alter sowie dem aktuellen Gesundheitszustand zusammen. Es gilt hier: Je früher man die PKV wechselt, desto geringer fällt der Beitrag aus.
Frage: Ist die Familie in der PKV mitversichert?
Antwort: Nein, denn eine private Krankenversicherung erhebt für jeden Versicherten einen separaten Beitrag.
Frage: Kann ich später in die GKV zurück?
Antwort: Nein. Ausnahme: Man ist Angestellter, dessen Einkommen plötzlich wieder unterhalb der Verdienstgrenze liegt.Dank dieser hier aufgelisteten Informationen im Sinne von gestellten Fragen und Antworten dürfte nun jeder umfassend informiert sein, was zu einer Entscheidung verhelfen kann, welche ganz sicher nicht früher oder später bereut wird!