Inhalte
- 1 Überblick über die Reiseversicherungen
- 2 Auslandsreisekrankenversicherung
- 3 Reiserücktrittsversicherung
- 4 Reisegepäckversicherung
- 5 Leistungen einer Reiseversicherung
- 6 Reiseversicherungen: Sicher unterwegs
- 7 Die Kreditkarte und die enthaltenen Reiserversicherungen
- 8 Praxisbeispiele
- 9 Auslandskrankenschutz
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Überblick über die Reiseversicherungen
Gerade wenn sich Kunden im Ausland aufhalten, ist es unbedingt notwendig, sich über einen ausreichenden Versicherungsschutz zu informieren. Im Ausland gelten oftmals andere Bedingungen als in Deutschland, und manche Schadensfälle im Ausland werden von den „normalen“ Versicherungen in Deutschland auch nicht ersetzt. Es gibt einige Reiseversicherungen, die der Reisende unter Umständen sehr gut gebrauchen könnte. Diese werden in einer kurzen Übersicht im folgenden Text etwas näher beschrieben. Die am meisten genutzten Reiseversicherungen sind sicherlich die Auslandsreisekrankenversicherung, die Reiserücktrittsversicherung, die Reiseabbruchversicherung und die Reisegepäckversicherung. Zudem bieten einige Versicherer auch eine Reisehaftpflichtversicherung an, falls die bestehende Privathaftpflicht auf Europa begrenzt sein sollte. Genauso wichtig ist eine Autoversicherung, z.B. wenn Sie im Hunde Urlaub mit einem eigenen PKW unterwegs sind.
Auslandsreisekrankenversicherung
Die wichtigste Reiseversicherung überhaupt ist sicherlich die Auslandsreisekrankenversicherung, da die Gesundheit des Versicherten natürlich immer im Vordergrund stehen sollte. Aufgrund des Sozialversicherungsabkommens ist der deutsche Bürger zwar auch in den meisten europäischen Ländern durch die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert, allerdings erstreckt sich deren Kostenerstattung nicht immer auf die volle Höhe der Behandlungskosten. Grundsätzlich gilt das Prinzip, dass nur die Kosten für eine notwendige Behandlung im Ausland erstattet werden, die auch in Deutschland angefallen wären. Müssen Sie also beispielsweise im Rahmen eines Urlaubs in Schweden zwei Tage im Krankenhaus stationär behandelt werden, und kostet dieser gesamte Aufenthalt 4.000 Euro, müssten Sie diesen Betrag ohnehin zunächst einmal selber vorstrecken. Stellt die Krankenkasse, bei der Sie die Rechnung später einreichen nun fest, dass die gleichen Behandlungskosten in Deutschland nur einen Betrag von 2.800 Euro ausgemacht hätten, würden Sie auch nur diesen Betrag erstattet bekommen. Für solch einen häufig auftretenden Fall ist also die Auslandsreisekrankenversicherung sehr nützlich, denn diese würde die vollen Kosten von 4.000 Euro erstatten bzw. die Differenz zur Leistung der gesetzlichen Krankenkasse übernehmen. Noch dringender wird die Versicherung benötigt, falls man in ein Land verreist, mit dem kein Sozialversicherungsabkommen besteht, denn dort müsste der Patient alle Behandlungskosten komplett selber zahlen.
Reiserücktrittsversicherung
Die Reiserücktrittsversicherung ist zwar nicht so wichtig wie die Auslandsreisekrankenversicherung, kann dem Versicherten aber dennoch helfen, evtl. recht hohe Kosten nicht selber tragen zu müssen. Man kann die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung dann in Anspruch nehmen, wenn man eine bestimmte Reise gebucht hat, und diese im Folgenden nicht wahrnehmen kann. In den meisten Fällen werden dennoch Stornierungsgebühren vom Reiseveranstalter berechnet, welche von der Reiserücktrittsversicherung übernommen würden. Natürlich kann man die Reise nicht „einfach so“ absagen, sondern es werden von der Versicherung nur bestimmte Gründe akzeptiert. Dazu zählen nachweisliche Krankheit des Versicherten, der plötzliche Verlust des Arbeitsplatzes oder auch der Tod des Ehepartners, eines Kindes oder eines Elternteils. Sollte das entsprechende Ereignis so kurz vor dem Reisetermin eintreffen, dass keine Stornierung mehr durchgeführt werden kann, ersetzt die Reiserücktrittsversicherung natürlich die gesamten Reisekosten. Eng in Zusammenhang mit der Reiserücktrittsversicherung steht auch die Reiseabbruchversicherung. Sie tritt nicht dann ein, wenn die Reise nicht angetreten werden kann, sondern für den Fall, dass der Versicherte die Reise aus nahezu den gleichen Gründen, die für einen Nicht-Antritt der Reise gelten, vorzeitig abbrechen muss. Die Reise an sich ist dann natürlich schon bezahlt, aber dennoch können zusätzliche Kosten wie beispielsweise zusätzlicher Linienflug oder Hotelübernachtungen hinzukommen, welche von der Reiseabbruchversicherung übernommen würden.
Reisegepäckversicherung
Eine Reiseversicherung gerade bei Last Minute Reisen, oder bei einem Last Minute Urlaub die sich besonders für Vielreisende bzw. Geschäftsleute lohnt, ist die Reisegepäckversicherung. Da besonders im Geschäftsbereich oftmals wichtige Unterlagen mit auf die Reise genommen werden, kann die Absicherung durch die Reisegepäckversicherung sehr nützlich sein. Diese ersetzt nämlich alle Schäden, die am Reisegepäck ohne Verschulden des Versicherten entstehen. Dazu gehört die Beschädigung des Gepäcks und dessen gesamter Inhalt beim Verladen (Flughafen oder Bahnhof), ferner auch das absichtliche Beschädigen durch andere Personen oder auch der Diebstahl des Reisegepäcks. Zumeist ist das Gepäck bis zu einer Pauschalsumme von ca. 5.000 bis 10.000 Euro versichert. Transportiert man jedoch besonders wertvolle Gegenstände, können die im Rahmen einer Erweiterung der Versicherung natürlich ebenfalls mitversichert werden.
Wenn Sie aus unerwarteten Gründen, wie zum Beispiel durch einen Unfall oder Krankheit, Ihre Traumreise nicht wahrnehmen können, dann springt die Reiserücktrittversicherung ein. Die Stornokosten für einen Urlaub betragen nicht selten bis zu 100 Prozent, je nach dem gewählten Tarif kommt die Versicherung komplett für die Kosten auf. Das ist dann wenigstens ein kleiner Trost für den ausgefallenen Urlaub.
Leistungen einer Reiseversicherung
Eine Reisekrankenversicherung tritt ein, wenn Sie im Urlaub erkranken. Die deutschen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für ärztliche Behandlungen im Ausland nur zum Teil oder gar nicht. Aus diesem Grund sollten Sie vorsorgen und eine Reise- oder Auslandskrankenversicherung abschließen, nur so können Sie sicher sein, im Krankheitsfall nicht auf den Kosten sitzen zubleiben. Zu den Leistungen gehören sowohl die Erstattungen für die Arztkosten als auch für Medikamente. Im schlimmsten Fall zahlt die Versicherung auch den Rücktransport nach Deutschland.
Eine Reisegepäckversicherung kommt beispielsweise auf, wenn Ihr Gepäck während der Hin- oder Rückreise verloren geht. Kommt Ihr Gepäck nicht rechtzeitig an Ihrem Urlaubsort an, dann übernimmt diese Versicherung die Kosten für neue Kleidung. Ebenfalls versichert ist Ihr Gepäck gegen Feuer, mutwillige Beschädigungen und bei Diebstahl.
Die Reiseabbruchversicherung springt ein, wenn Sie Ihren Urlaub vorzeitig beenden oder auch verlängern müssen, zum Beispiel wegen einer schweren Erkrankung oder bei einer unerwarteten Kündigung durch Ihren Arbeitgeber. Sollten Sie Ihren Flug wegen Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verpassen, so übernimmt die Versicherung die Kosten hierfür.
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Reiseversicherungen: Sicher unterwegs
Auf Reisen ist ein guter Versicherungsschutz unerlässlich. Wer die heimischen Gefilde verlässt, kehrt oft unbewusst auch der einen oder anderen Versicherung für einige Wochen den Rücken. Ein Unfall oder eine Krankheit fern der Heimat aber können die schönste Zeit des Jahres schnell zum Albtraum für die Finanzen machen. Rechtzeitig vor der Abreise sollten Urlauber deshalb Reiseversicherung Infos einholen und sich um einen guten Versicherungsschutz bemühen. Oberste Priorität haben Versicherungen gegen Krankheit und Unfall. Dabei gilt es zunächst zu klären, inwieweit die bestehende Krankenversicherung greift. Die deutschen Krankenversicherungen unterhalten mit vielen Staaten Kooperationsverträge und übernehmen deshalb auch die Kosten notwendiger Behandlungen im Ausland. Das gilt auch für viele private Assekuranzen. Zahlreiche Zielländer – insbesondere solche außerhalb der europäischen Union – sind durch die Kooperationen jedoch nicht abgedeckt. Versicherungen händigen ihren Mitgliedern jederzeit Reiseversicherung Infos aus, aus denen ersichtlich wird, ob für das jeweilige Vorhaben Bedarf besteht.
Deckt die Krankenversicherung Behandlungen im Reiseland nicht ab, muss in jedem Fall eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden. Deren Kosten richten sich nach der Dauer des Aufenthaltes und dem jeweiligen Zielland. Versicherungen, die Behandlungen in den USA mit einschließen, sind erfahrungsgemäß sehr teuer, weil dort die Behandlungskosten am höchsten sind. Mitunter kann schon ein Zwischenstopp in den Vereinigten Staaten die Prämien deutlich erhöhen. Ob und in welchem Umfang dies der Fall ist, lässt sich in den Reiseversicherung Infos einsehen.
Die Dauer des Versicherungsschutzes sollte einige Tage über die geplante Rückkehr hinausgehen, damit auch im Fall von Verzögerungen beim Rückflug ein ausreichender Versicherungsschutz gewährleistet ist. Selbstredend sollte für alle Mitreisenden ein Versicherungsschutz bestehen. Sofern eine private Unfallversicherung besteht, gilt deren Versicherungsschutz in der Regel weltweit und deckt somit auch das Reiseland an. Es kann ggf. Einschränkungen für bestimmte Länder und Regionen geben. Bei diesen handelt es sich zumeist um Staaten, die vom Bundesaußenministerium als gefährlich eingestuft und mit einer entsprechenden Reisewarnung versehen sind. Zu den genauen Umständen, unter denen der Versicherungsschutz erlischt, geben Reiseversicherung Infos im Kleingedruckten der Vertragsbedingungen Auskunft. Die gesetzliche Unfallversicherung jedenfalls greift im Urlaub nicht: Sie deckt nur Unfälle während der Arbeitszeit ab. Die Unfallversicherung sollte alle Bergungs- und Rücktransportkosten tragen, wenn sie ausschließlich für die Reise abgeschlossen wird. IN den Reiseversicherung Infos sollten die jeweiligen maximalen Versicherungsleistungen aufgeführt sein. Für Bergung und Rücktransport sollten jeweils mindestens 15.000 Euro zur Verfügung stehen.
Reiseversicherungen bieten neben Policen gegen Krankheit und Unfall auch Reiserücktrittskostenversicherungen an. Diese zahlen, wenn wegen einer Erkrankung oder eines anderen gravierenden Ereignisses die Reise gar nicht erst angetreten werden kann oder ein vorzeitiger Abbruch erforderlich ist. Dem Reisenden werden dann die Stornokosten in Rechnung gestellt, die das Reisebüro bzw. der Veranstalter erhebt. Bei Reiserücktrittskostenversicherungen ist es besonders wichtig, detaillierte Reiseversicherung Infos einzuholen. Die Policen unterscheiden sich häufig im Detail. Wichtig ist, dass die Versicherung in allen Fällen zahlt, in denen der Urlaub abgebrochen oder nicht angetreten werden kann: Eine Erkrankung eines der Reisenden zählt dazu ebenso wie der Tod oder ernste gesundheitliche Probleme enger Angehöriger. Den Reiseversicherung Infos kann entnommen werden, welche Fälle genau Versicherungsleistungen nach sich ziehen und wie es sich bei Eintritt des Versicherungsfalls zu verhalten gilt. Wer also eine Kreuzfahrt ab Hamburg in die USA unternehmen will und früh bucht, für den kann sich die Reisekostenrücktrittsversicherung genau dann auszahlen, wenn man lange Zeit im voraus bucht und dann schließlich doch etwas dazwischen kommt.
Reiserversicherungen – ganz gleich welcher Art – werden oft automatisch abgeschlossen, wenn die Reise mit einer Kreditkarte bezahlt wird, deren Leistungsumfang den Versicherungsschutz vorsieht. Dies scheint zwar auf den ersten Blick die bequemere und günstigere Variante zu sein, weil keine separate Police abgeschlossen werden muss. Reisende sollten hier aber die Reiseversicherung Infos ganz genau studieren, weil der Leistungsumfang der Policen oft mangelhaft ausfällt.
Die Kreditkarte und die enthaltenen Reiserversicherungen
Nicht wenige Kunden machen sich darüber Gedanken, welche zusätzlichen Versicherungen sie aufgrund einer bevorstehenden Urlaubs- oder Geschäftsreise abschließen sollten. Oftmals ist das aber gar nicht notwendig, denn viele Kunden besitzen inzwischen eine Kreditkarte, welche häufig bereits einige Reiseversicherungen enthält. Zu den Reiseversicherungen, welche oftmals im Rahmen des Kreditkartenvertrages abgeschlossen werden, gehören beispielsweise die Reiserücktrittsversicherung, Verkehrsmittel-Unfallversicherung, Auslandsreisekrankenversicherung oder ein Auto-Schutzbrief für Auslandsreisen. Diese Versicherungen sind zwar nicht automatisch in jedem Kreditkartenvertrag enthalten, werden aber zumindest von nahezu allen Kreditkartenunternehmen neben dem Kreditkarten Vergleich angeboten. Bevor Sie also eine separate Reiseversicherung abschließen, sollten Sie sich darüber informieren, welche Reiseversicherung aufgrund ihrer Kreditkartennutzung ohnehin bereits besteht. Nachfolgend werden die wichtigsten Reiseversicherungen im Überblick beschrieben, die häufig im Rahmen der Kreditkartennutzung bereits bestehen.
Stornierungs- und Buchungskosten
Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt Stornierungs- und Buchungskosten, falls der Versicherte eine Reise aus gesundheitlichen oder sonstigen festgelegten Gründen nicht antreten kann. Zu den sonstigen Gründen zählen beispielsweise Tod eines nahen Angehörigen, Einbruch mit Beschädigungen in der Wohnung des Versicherten oder plötzliche Arbeitslosigkeit. Kann der Versicherte die Reise aufgrund einer Erkrankung nicht antreten, ist diese durch eine ärztliche Bescheinigung zu belegen und dem Versicherungsunternehmen vorzulegen. Im Folgenden wird dann die Versicherung alle Kosten übernehmen, die in Zusammenhang mit der gebuchten Reise entstanden sind. Dazu gehören in erster Linie Stornierungsgebühren. Kann die Reise bereits nicht mehr storniert werden, werden von der Reiserücktrittsversicherung auch die kompletten Buchungskosten erstattet. Mit einer Zusatzklausel kann der Versicherte im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung zudem vereinbaren, dass diese nicht nur für den Fall gilt, dass eine Reise nicht angetreten werden kann, sondern auch dann einspringt, wenn die Reise aus bestimmten Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.
Verkehrsmittel-Unfallversicherung
Eine weitere Reiseversicherung, welche oftmals im Rahmen der Kreditkartennutzung vorhanden ist, ist die Verkehrsmittel-Unfallversicherung. Diese ist zwar für den Versicherten nur dann wirklich sinnvoll, wenn noch keine private Unfallversicherung besteht, deckt aber dennoch die gleichen Risiken ab. Im Vergleich zur privaten Unfallversicherung erbringt die Verkehrsmittel-Unfallversicherung allerdings nur dann eine Leistung, wenn dem Versicherten während des Auslandsaufenthaltes ein Unfall im Rahmen der Nutzung eines Verkehrsmittels passiert. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich der Unfall bei Benutzung der Bahn, des Flugzeuges oder eines Schiffes ereignet. Entscheidend ist lediglich die Tatsache, dass der Fahrpreis des jeweiligen Verkehrsmittels mit der Kreditkarte des Versicherten bezahlt worden ist. Kauft dieser sich also zum Beispiel eine Busfahrkarte und bezahlt diese in bar, und ereignet sich im Folgenden ein Unfall mit diesem Bus, kommt die Verkehrsmittel-Unfallversicherung nicht für den Schaden auf. Wenn die Versicherung jedoch die vereinbarte Leistung erbringen muss, geschieht das je nach Vereinbarung zumeist durch Zahlung einer anteiligen Invaliditätssumme, eines Krankentagegeldes oder einer Unfallrente.
Auslandsreisekrankenversicherung
Auch die Auslandsreisekrankenversicherung ist oftmals bei der Kreditkartennutzung als Leistung automatisch in einem Paket enthalten. Diese ist natürlich im Ausland von besonderer Wichtigkeit, da die gesetzliche Krankenversicherungen je nach Reiseland nur bestimmte bzw. gar keine Kosten von Behandlungen übernimmt. Ohne das Vorhandensein einer Auslandsreise-Krankenversicherung könnte es also passieren, dass der Versicherte alle Kosten einer Behandlung bzw. unter Umständen eines Krankenhausaufenthaltes, alleine tragen muss. Je nach Art und Schwere der Erkrankungen können das sehr leicht mehrere Tausend Euro sein. Die Auslandsreise-Krankenversicherung hingegen würde alle Kosten im Rahmen einer medizinisch notwendigen Behandlung übernehmen, ganz egal in welchem Land und zu welcher Uhrzeit. Auch ein notwendiger Rücktransport von dem jeweiligen Reiseland nach Deutschland wären im Rahmen der Auslandsreise-Krankenversicherung versichert. Neben den drei genannten Versicherungen ist auch der Autoschutzbrief für das Ausland eine sinnvolle Ergänzung zu bereits bestehenden Autoversicherungen. Dieser berücksichtigt in seinem Leistungspaket insbesondere die speziellen Gefahren, die auf den Autofahrer im Ausland warten. Anders als in Deutschland, besteht zum Beispiel nicht in allen anderen Ländern die Pflicht für den KFZ-Halter, eine KFZ-Haftpflichtversicherung zu haben. Würde ein fremder Autofahrer nun einen Schaden am Auto des Versicherten verursachen, so könnte es durchaus vorkommen, dass das Unfallopfer auf den eigenen Kosten sitzen bleiben würde, weil der Autofahrer aus dem anderen Land keine Versicherung hat. Der Autoschutzbrief würde in diesem Falle zum Beispiel die Kosten übernehmen.
Praxisbeispiele
Oftmals kann man sich als Reisender gar nicht vorstellen, wie wichtig manche Reiseversicherungen sein können, besonders natürlich in finanzieller Hinsicht. Daher sollen die folgenden Beispiele, die sicherlich in der Praxis sehr oft vorkommen, verdeutlichen, in welchen Situationen man eine Auslandsreisekrankenversicherung, Reiserücktrittsversicherung oder eine Reisegepäckversicherung dringend benötigen könnte. Besonders die Auslandsreisekrankenversicherung wird von vielen Reisenden „vergessen“, weil man davon ausgeht, ohnehin durch die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert zu sein. Das ist je nach Reiseland allerdings nur bedingt der Fall. Familie Bergmann fliegt zu Viert (Ehepaar Bergmann und zwei Söhne) in die Ferien nach Brasilien. Die ersten Urlaubstage verlaufen ruhig und erholsam wie geplant. Nach knapp einer Woche bekommt Herr Bergmann plötzlich starke Schmerzen im Unterbauch und geht zunächst zu einem in der Urlaubsstadt ansässigen Arzt. Dieser verschreibt ihm ein paar Schmerzmittel, kann aber ansonsten keine Ursache finden. Als die Schmerzen jedoch immer schlimmer werden, begibt sich Herr Bergmann in ein Krankenhaus. Dort wird er geröntgt und es wird eine Blinddarmentzündung diagnostiziert. Schon Stunden später wird Herr Bergmann operiert. Da die Klinik nicht am Urlaubsort ist, sondern etwa 120 Kilometer entfernt, müssen sich Frau Bergmann und die Kinder dort ein Hotelzimmer nehmen. Nach drei Tagen kann Herr Bergmann schließlich wieder entlassen werden. Da die Ärzte und Krankenhäuser in Brasilien natürlich die Kosten nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland abrechnen können, muss Herr Bergmann zunächst alle Kosten selber tragen. Die Behandlung des Arztes, die Operation, der Krankenhausaufenthalt und die Hotelübernachtungskosten der Familie machen einen Betrag von umgerechnet 7.500 Euro aus. Hätte Familie Bergmann vor dem Urlaubsantritt keine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen, müssten sie die volle Summe von 7.500 Euro alleine bezahlen. So aber trägt die Auslandsreisekrankenversicherung alle anfallenden Kosten, zum Beispiel auch die Kosten für die Hotelübernachtung der Ehefrau und der beiden Söhne. Während der Genesung von Herrn Bergmann, können die Söhne Multiplayer Games im Hotelzimmer, vorausgesetzt es gibt einen Internetanschluss, spielen. Hat man einen solchen Internetanschluss zur Verfügung, kann man ungestört kleine Spiele wie Skyrama und andere Games spielen.
Praxisbeispiel zur Reiserücktrittsversicherung
Auch für die sinnvolle Nutzung der Reiserücktrittsversicherung lassen sich genügend Beispiel finden. Herr Marx hat vor zwei Tagen schon einmal die nächste Urlaubsreise gebucht. Er ist Single und verreist daher für sein Leben gerne in weit entfernte Länder. Bis zur nächsten geplanten Reise nach Indien sind es zwar noch neun Monate, aber dennoch ist die Buchung perfekt. Einige Tage nach der Buchung entschließt sich Herr Marx auf Anraten eines Freundes hin, auch eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, da die Reise doch einen nicht unerheblichen Gesamtwert von rund 5.000 Euro hat. Zwei Wochen vor Antritt der Reise wird Herrn Marx auf der Betriebsversammlung seines Unternehmens mitgeteilt, dass er aus betrieblichen Gründen leider gekündigt wird. Nach dem ersten Schock wird ihm nun auch klar, dass er sich die Reise nach Indien gar nicht mehr leisten kann. Daher macht er einen Termin bei seinem Versicherungsberater und erkundigt sich unter anderem danach, was denn nun mit den Stornierungsgebühren der Reise ist. Diese betragen aufgrund der kurzfristigen Absage der Reise 80 Prozent des gesamten Reisepreises, also rund 4.000 Euro. Der Versicherungsberater kann Herrn Marx jedoch beruhigen, denn die Reiserücktrittsversicherung wird die gesamten Stornierungskosten übernehmen, da sie nicht nur bei Krankheit die Gebühren der Stornierung erstattet, sondern auch bei plötzlicher Arbeitslosigkeit. Da Herr Marx erst gerade von seiner Entlassung erfahren musste, fällt dieser Zeitpunkt zwei Wochen vor Reiseantritt selbstverständlich noch unter die Definition von „plötzlich“. Ohne die Reiserücktrittsversicherung hätte Herr Marx die vollen Stornierungsgebühren übernehmen müssen und zudem die Reise dennoch nicht antreten können. Der finanzielle Schaden hätte also bei 4.000 Euro gelegen, für die Versicherung hat Herr Marx jedoch nur einen einmaligen Beitrag von 34,50 Euro gezahlt. Wäre Herr Marx übrigens während der Reise krank geworden und er hätte diese vorzeitig abbrechen müssen, hätte die Reiserücktrittsversicherung keine etwaigen Zusatzkosten übernommen. Für diesen Fall hätte er eine Reiseabbruchversicherung abschließen müssen. Diese kann man allerdings in den meisten Fällen als Erweiterung der Reiserücktrittsversicherung im selben Versicherungsvertrag erhalten, die Mehrkosten des Beitrages sind dabei relativ gering.
Eine Onlinereiseversicherung ist schnell abgeschlossen und bietet Sicherheit im Ausland
Eine Reiseversicherung ist heutzutage ein Absolutes muss. Eine Vielzahl von Faktoren können Ihren ungetrübten Urlaubsspaß stören.
Auslandskrankenschutz
Die gesetzliche Krankenkasse bietet einen gewissen Schutz in den europäischen Ländern, dieser ist aber nicht ausreichend. Bezahlt wird nach dem deutschen Tarif Standard, die Kosten für medizinische Versorgung im Ausland sind aber oftmals teurer und die Differenz müssen Sie selber tragen.
Ein medizinischer Rücktransport ist in keinem Fall mitversichert. Die Kosten hierfür sind nach oben nicht abgegrenzt, und je nachdem wo Sie sich befinden, fast schon unbezahlbar. Eine Reiseversicherung trägt diese Kosten, wenn der Transport medizinisch vertretbar ist.
Ihre Onlinereiseversicherung können Sie als Einzel- oder Jahresversicherung buchen. Falls Sie mehrmals im Jahr ins Ausland verreisen, lohnt sich die Jahresversicherung. Sie zahlen nur einmal und können Reisen, so oft Sie möchten. Diese Versicherungen lohnen sich oftmals ab zwei Reisen. Und vielleicht möchten Sie mal ganz spontan eine Auszeit im Ausland nehmen.
Die Einzelversicherung ist günstiger, wenn Sie nur einen Urlaub planen, allerdings sollten Sie die Abschlussfrist vor Reisebeginn in diesem Fall mit einplanen. Für Aufenthalte länger als ein Jahr können Sie noch mal eine extra Versicherung abschließen.
Da bei einer Reiseversicherung keine Voruntersuchungen stattfinden, sind bestehende Krankheiten nicht mit versichert.
Kinder krank, Oma im Krankenhaus, Gepäck gestohlen !
Keiner wünscht sich Zwischenfälle dieser Art, aber passieren können Sie trotzdem. Und der lang ersparte Urlaub ist samt Geld weg. Mit einer Onlinereiseversicherung können diese Probleme nicht verhindert werden, aber Ihr Geld wird erstattet und Sie können Ihre Reise zu einem späteren Zeitpunkt erneut buchen.
Warum eine Onlinereiseversicherung?
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