Der in den vergangenen Tagen in Deutschland wütende Sturm Niklas hat einmal mehr gezeigt, wie wichtig die Absicherung der eigenen vier Wände sind, wenn man nicht durch Naturgewalt verursachte große Schäden selbst tragen möchte. Prävention ist das eine: Fenster schließen, Gartenmöbel hereinbringen bzw. windsicher lagern, Markise einfahren und das Auto idealerweise in die Garage fahren, zumindest jedoch nicht unter einem Baum abstellen. Doch selbst die beste Vorsorge alleine kann nicht alle möglichen Schäden verhindern.
Wenn doch etwas passiert, sollten, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft rät, zumindest einige Sofortmaßnahmen ergriffen werden, um Folgeschäden zu minimieren. Sind Fenster zu Bruch gegangen, sollten diese provisorisch abgedichtet werden, damit nicht mehr Feuchtigkeit in die Wohnung eindringen kann, als vermeidbar. Weiterhin ist es sinnvoll, schon vor dem Sturm, am besten in regelmäßigem Abstand, die Einrichtung zu fotografieren, so dass im Schadensfall eine Referenz zur Verfügung steht und die gemachten Angaben bestätigt werden können. Wichtig ist es zudem, nach einem Sturm das Dach zu prüfen: Hier spielt nicht nur der Aspekt der Abdichtung des Hauses bzw. des Schutzes vor Nässe eine Rolle, sondern auch die Stabilität und Sicherheit des Bauwerkes selbst.
Sturmschäden selbst können durch Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherung sowie ggf. die Elementarschädenversicherung abgedeckt werden. Grundsätzlich werden Sturmschäden ab Windstärke 8 ersetzt, was 62 km/h entspricht. Bei fertig gestellten Gebäuden greift die Gebäudeversicherung im Falle abgedeckter Dächer, beschädigter Fassaden oder umgestürzter Bäume. Die Elementarschädenversicherung dagegen ist notwendig bei Wasserschäden/Überschwemmung durch Starkregen.
Die Besitzer alter Versicherungsverträge im Bereich Hausrat- und Gebäudeversicherung sollten in diesem Zusammenhang ihre Versicherungsunterlagen prüfen: Gerade in den neuen Bundesländern kommt es häufig vor, dass in diesen Altverträgen Elementarschäden mit abgesichert sind, so dass keine zusätzliche Police notwendig ist. Wenn so ein Altvertrag etwas teurer ist als ein neues Angebot, sollte daher vor dem Wechsel immer das Leistungsspektrum berücksichtigt werden.
Ist das Haus noch nicht fertig gestellt, sondern befindet sich im Rohbau, ist es oftmals besonders anfällig. Hier greift bei Sturmschäden die Bauleistungsversicherung, auch wenn etwa gelagertes Baumaterial herumgeschleudert wird und dadurch Schäden verursacht werden. Kommt es trotz der Sicherungsmaßnahmen zu Schäden am Auto, etwa durch Hagel, Blitzschlag oder den Sturm, dann springt die Teilkaskoversicherung ein – so vorhanden. Üblicherweise werden von dieser die Reparaturkosten in voller Höhe erstattet, wobei der Besitzer die Schäden binnen einer Woche der Assekuranz melden sollte.
Diese sollten zudem mit einer Kamera dokumentiert und der Versicherung als Beweis mit eingereicht werden. Treten durch das Unwetter Schäden an der Einrichtung auf, beispielsweise zerstört Blitzschlag elektrische Geräte, dann ist dies ein Fall für die Hausratsversicherung. Weitere Infos zur Absicherung von Sturmschäden hat der GdV in einer Infobroschüre zusammengefasst, die direkt von der Homepage des Verbands heruntergeladen werden kann.