Inhalte
- 1 Kostenloser und unverbindlicher Tarifvergleich
- 2 Private Pflegezusatzversicherung Vergleich & Rechner
- 3 Plötzlich Pflegefall Pflegezusatzversicherung hilft
- 4 Ohne Pflegezusatzversicherung kann der Sozialfall drohen
- 5 Private Pflegeversicherung
- 6 Ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll?
- 7 Pflegezusatzversicherung – heute schon an morgen denken
- 8 Unisex-Tarife: Was hat sich geändert?
- 9 Pflegezusatzversicherung – damit Ihre Kinder nicht zur Kasse gebeten werden
Jeder Mensch wünscht sich einen abgesicherten und sorglosen Lebensabend. Wird man aber ein Pflegefall, so hat kaum jemand genügend Kapital, um die Kosten zu tragen. Sowohl die private als auch die gesetzliche Pflichtversicherung bieten nur sehr geringe Leistungen, den Rest müssen Sie selber tragen. In vielen Fällen werden sogar die Kinder an den Pflegekosten beteiligt. Mit einer Pflegezusatzversicherung können die Lücken optimal geschlossen werden.
Kostenloser und unverbindlicher Tarifvergleich
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Private Pflegezusatzversicherung Vergleich & Rechner
Einfach eine besser Versorgung
Mit der Pflege ist es wie mit der Krankenversicherung: Wer sich auf die gesetzliche Versorgung verlässt, der wird am Ende mit hohen Zuzahlungen oder schlechter Leistung dastehen. Da verwundert es nicht, dass das Alter ein Thema ist, an das viele nicht gerne denken. Trotzdem sollte man hier unbedingt vorsorgen. Denn es ist davon auszugehen, dass die Lage für heutige, junge Generationen sich eher verschlechtert als verbessert. Schuld ist der demographische Wandel: Es gibt immer mehr alte Menschen, die Rente und Pflege benötigen und immer weniger junge Menschen, die dafür aufkommen können. Deshalb sollte man auf eigene Faust für das Alter vorsorgen und sich nicht auf Hilfe durch den Staat verlassen. Zum Beispiel durch eine private Pflegezusatzversicherung.
Warum in eine private Pflegezusatzversicherung investieren?
Pflege ist teuer. Nur wenige Menschen können, wenn sie hilfebedürftig sind, zu Hause bleiben. Schließlich müssen Ehepartner und Kinder arbeiten oder sind körperlich selbst nicht in der Lage, Pflege zu leisten. Man ist also auf einen Pflegedienst oder sogar ein Pflegeheim angewiesen. Und das kann teuer werden. Ganze 3.500 Euro im Monat kostet der Aufenthalt im Heim – und dabei ist noch nicht einmal gewährleistet, dass man ein gutes Heim bekommt. Als Arbeitnehmer zahlt man in die gesetzliche Pflegeversicherung ein, doch was der Staat zahlt, reicht für die Pflege nicht einmal annähernd. Gerade einmal 1.500 Euro werden aus den staatlichen Kassen für die Pflege bezahlt. Das macht 2.000 Euro im Monat aus, die man selbst bezahlen muss. Und hat man diese nicht, nimmt der Staat die Kinder in die Pflicht. Ohne private Pflegezusatzversicherung wird man im Pflegefall also eine außerordentlich hohe, finanzielle Belastung. Und wer möchte das schon sein?
Die private Pflegezusatzversicherung fängt Ihre Kosten auf
Deshalb sollten Sie schon heute darüber nachdenken, eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Denn je nach dem, welchen Tarif Sie wählen, bekommen Sie für Ihre Pflege bis zu 150 Euro am Tag. Damit ist nicht nur das Heim selbst bezahlt. Sie können auch noch eines suchen, das einen besonders guten Ruf hat. Die Höhe der Beiträge hängt in erster Linie davon ab, wie viel Geld Sie im Pflegefall von Ihrer Pflegeversicherung bekommen möchten. Wenn Sie einen Teil der Pflegekosten selbst aufbringen können und Sie beispielsweise nur 50 Euro am Tag benötigen, sind Ihre Beiträge dementsprechend niedrig. Vergleichen Sie also am besten die unterschiedlichen Tarife und ermitteln Sie so eine günstige private Pflegeversicherung, mit der Sie optimal abgesichert sind.
Übrigens ist Pflegegeld nicht das Einzige, was eine private Pflegezusatzversicherung leistet. Benötigen Sie einen Rollstuhl oder ein spezielles Krankenbett für die häusliche Pflege? Dann kommt die Versicherung in den meisten Fällen auch dafür auf und stellt Ihnen das notwendige Geld zur Verfügung. Und das ausgesprochen unkompliziert. Den meisten Versicherern reicht eine medizinische Bescheinigung aus, damit sie zahlen.
Plötzlich Pflegefall Pflegezusatzversicherung hilft
Eine Pflegezusatzversicherung hilft die Versorgungslücke zu schließen
Ein Pflegefall tritt völlig unerwartet ein. Eine Pflegezusatzversicherung bewahrt Betroffene vor enormen Kosten.
Ein Familienmitglied wird plötzlich zum Pflegefall. Schlagartig stellen sich viele Fragen. Wo beantrage ich das Pflegegeld? Wäre der Abschluss einer Pflegezusatzversicherungangesichts der enormen Kosten nicht sinnvoll gewesen? Wer in weißer Voraussicht eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen hatte, freut sich über die finanzielle Unterstützung.
Kommt es aufgrund eines Unfalles oder einer Krankheit zu einer Pflegebedürftigkeit, so ist zunächst zur Festlegung der Pflegebedürftigkeit ein ärztliches Zeugnis zu erstellen. Im Auftrag der Pflegeversicherung wird der Pflegegrad durch den Medizinischen Dienst (MDK) festgehalten. Dabei macht sich der MDK die Begutachtungsrichtlinien der Spitzenverbände zu Nutze. Hierbei geht es im Wesentlichen darum die Pflegezeit zu ermitteln, die Pflegepersonen oder Angehörige benötigen, um dem Betroffenen die benötigte Hilfe im Alltag zukommen zu lassen. Aus diesem Grund ist es von großer Bedeutung, ein Pflegetagebuch zu führen. Weil damit der gesamte Zeitaufwand und Hilfebedarf notiert werden kann, ermöglicht dieses Tagebuch eine umfassende Einschätzung des benötigten Beistandes. Die Begutachtungslinien legen für bestimmte Aktivitäten starre Minutenwerte fest. Zu diesen Aktivitäten zählt unter anderem Ganzkörperwäsche, Kämmen, Rasieren, Nahrungsaufnahme sowie An- und Auskleiden. Besteht bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Alltagsverrichtungen ein erheblicher oder höherer Hilfebedarf, kann ein Antrag zur Pflegeversicherung gestellt werden. Dieser kann bei der jeweiligen Pflegekasse eingereicht werden. Die Pflegeeinrichtung ist stets bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt. Der Antrag sollte unverzüglich nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit eingereicht werden. Andernfalls werden Leistungen erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt. Auch wenn Leistungen erbracht werden ist dies noch längst kein Grund in Jubel zu verfallen. Denn ohne Pflegezusatzversicherung werden die Kosten kaum zu stemmen sein.
Wer einen Pflegeantrag stellt, muss angeben, ob er Geldleistungen, Sachleistungen oder eine Kombination von beiden wünscht. Im Falle einer Sachleistung wird die Betreuung von einem professionellen Pflegedienst übernommen. Dabei werden die Leistungen bis zum Höchstbetrag des jeweiligen Pflegegrades unmittelbar mit der Pflegekasse abgerechnet.Mit einer Pflegezusatzversicherung erhalten Versicherte im Pflegefall ein vorher vereinbartes Tagegeld.
Ohne Pflegezusatzversicherung kann der Sozialfall drohen
Wer im Pflegefall nicht auf das Sozialamt angewiesen sein möchte, sollte frühzeitig den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung in Erwägung ziehen.
Pflegebedürftig? Ich doch nicht! Erst wenn die Eltern oder Freunde zu einem Pflegefall werden, wird den meisten die Brisanz dieses Themas bewusst. Dabei wird klar, dass eine gute Pflege im Alter mit einem sehr hohen finanziellen Aufwand einhergeht. Der Alltag wird plötzlich zu einer schier unüberwindbaren Aufgabe. Tägliche Gewohnheiten wie Toilettengang, Körperpflege und Einkauf können nicht mehr unabhängig sondern müssen mit fremder Hilfe erledigt werden.
Niemand ist vor einer plötzlichen Pflegebedürftigkeit gefeit. Ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder das zunehmende Alter können völlig unangekündigt das eigene Leben auf den Kopf stellen. Ohne eine Pflegezusatzversicherung geraten viele Menschen in finanzielle Not. Bereits heute sind hierzulande weit über 2 Millionen anerkannte Pflegefälle registriert. Laut einer Statistik des Bundesministeriums für Gesundheit wird die Zahl der Pflegebedürftigen angesichts der höheren Lebenserwartung um über 50% ansteigen. Ein Großteil der pflegebedürftigen Menschen besitzt keine Pflegezusatzversicherung so dass sie finanziell ausschließlich von der gesetzlichen Pflegeversicherung abhängig sind. Allerdings hat diese Pflichtversicherung nicht den Anspruch, die pflegebedingten Aufwendungen in voller Höhe zu übernehmen. In aller Regel reichen demnach die Leistungen der Pflegekasse bei Weitem nicht aus, um die monatlichen Pflegekosten in angemessenem Umfang abzudecken. Im Einzelfall kostet eine vollstationäre Unterbringung in einem Pflegeheim monatlich über 3.000 EUR. Allerdings erhalten Personen im Pflegegrad 5 derzeit höchstens 1.995 EUR im Monat. Ohne Pflegezusatzversicherung müssen Betroffene demnach viel aus eigener Tasche bezahlen – es sei denn, dieser verfügt über eine Pflegezusatzversicherung. Selbst Personen, die sich gegen einen Pflegeplatz und für die häusliche Pflege durch Angehörige entscheiden, müssen mit hohen finanziellen Einbußen rechnen. Kann der Pflegebedürftige das notwendige Geld nicht aufbringen und besitzt dieser zudem keine Pflegezusatzversicherung muss das eigene Vermögen veräußert werden. Dabei müssen Sparbücher aufgelöst, Wertpapiere abgegeben und die eigene Immobile veräußert werden. Sind die gesamten Ersparnisse in Geld und Sachen aufgebraucht, muss sich der Betroffene an das Sozialamt werden. Ohne eine Pflegezusatzversicherung droht demzufolge der Sozialfall.
Die Sozialbehörde tritt jedoch sozusagen nur in Vorleistung. Denn sofern möglich, holt sie sich das Geld von unterhaltspflichtigen Angehörigen zurück. Der Bundesgerichtshof hat eine Reihe von Urteilen gefällt, wann und in welchem Umfang Kinder für die Pflegekosten der Eltern aufkommen müssen. Überschreitet das Nettoeinkommen des erwachsenen Kindes 1.400 EUR, so muss dieses für seine pflegebedürftigen Eltern zahlen. Dabei muss nicht der gesamte Überschuss an das Sozialamt abgetreten werden, sondern in der Regel nur 50%. Weil sich allerdings nicht alle Städte und Kommunen an diese Empfehlung orientieren, werden teilweise volle 100% eingezogen. Auch das Gehalt eines gut verdienenden Ehepartners kann in die Berechnung mit einfließen. Mit einer Pflegezusatzversicherung kann verhindert werden, dass die Familie zur Kasse gebeten wird. Weil ein Pflegefall durchschnittlich 8 Jahre anhält, sehen sich Betroffene und Angehörige mit einer immensen finanziellen Belastung konfrontiert. Hat der Pflegebedürftige dank einer Pflegezusatzversicherung den Rücken frei von Geldsorgen, fällt die Situation etwas leichter. Denn die Versorgungslücke kann mit einer Pflegezusatzversicherung geschlossen werden. Je nach Anbieter können dabei Tagessätze von bis zu 100 EUR versichert werden.
Private Pflegeversicherung
Eine Private Pflegeversicherung ist eine kostbare und nützliche Ergänzung zur gesetzlichen Versicherung, da sie für finanzielle Sicherheit und Stabilität im Falle einer erhöhten Pflegebedürftigkeit im familiären Umfeld sorgt.
Einerseits können Menschen erfreulicherweise mit einer immer längeren Lebenserwartung rechnen, weshalb Pflegekosten auch zukünftig ansteigen werden. Bereits aktuell geht die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland in das Millionenfache.
Andererseits können auch schwere Unfälle oder unheilbare Erkrankungen vorzeitig einen Strich durch die Rechnung machen und die Lebensplanung vernichten. Eine solche Situation kann jedem Menschen widerfahren. Pflegerische Versorgung durch Angehörige kommt dann meist nicht in Bedacht, da dies aus beruflichen oder privaten Gründen heutzutage kaum mehr möglich ist.Die Kosten für ein Altersheim oder Pflege und Betreuung in den eigenen vier Wänden ist sehr teuer und durch eine Altersrente nicht annähernd finanzierbar. Die gesetzliche Pflegevorsorge weist eine zum Teil unzureichende Versorgung auf und ist für den Staat immer schwerer zu finanzieren. Angehörige und der Pflegebedürftige selbst haften bereits jetzt mit ihrem eigenen Vermögen für entstandene Lücken der Pflege-Finanzierung und ersparter Wohlstand kann in solchen Situationen sehr schnell schwinden.Eine private Pflegeversicherung verhilft dem Versicherten und seinen Angehörigen zu Vertrauen, Gesichertheit und Beständigkeit. Kinder und Angehörige werden finanziell entlastet. Eine private Pflegeversicherung ermöglicht dem Pflegebedürftigen umfassende finanzielle Sicherheit sowie, zusätzlich zur gesetzlichen Basisversorgung, erweiterte Pflege- und Versorgungsmaßnahmen, wie beispielsweise psychologische Betreuung, 24-Pflegebetreuung oder einen behindertengerechten Ausbau des eigenen Zuhauses in Anspruch zu nehmen. Der Abschluss einer solchen Versicherung richtet es für den Versicherungsnehmer ein, sich für medizinische Hilfe und pflegerische Betreuung sowie weitere externe Hilfsdienste, über die gesetzlich gedeckten Kosten hinaus, zu entscheiden, auf welche unter normalen Umständen aus finanziellen Gründen oftmals verzichtet werden muss.Eine private Pflegeversicherung hilft demnach zusätzliche Sicherheiten genießen zu und den gewohnten Lebensstandard trotz Pflegebedürftigkeit beibehalten zu können. Ein Abschluss einer solchen Versicherung ist bereits in jungen Jahren empfehlenswert, ein Irrglaube wäre es, diese Versicherung erst im Krankheitsfall abschließen zu müssen.
Ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll?
Im Ernstfall deckt die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der Pflegekosten ab. Ohne eine Pflegezusatzversicherung muss der Betroffene tief in die eigene Tasche greifen
In den deutschen Pflegeheimen könnte es zukünftig sehr eng werden, denn die Zahl der Pflegefälle wird die nächsten Jahre überproportional steigen. Bereits heute sind über 2,2 Millionen pflegebedürftig. Weil viele hierbei über keine Pflegezusatzversicherungverfügen, sind diese auf die geringen Leistungen des Sozialamtes angewiesen.
Laut Schätzungen der Bundesregierung, werden in knapp zehn Jahren 2,64 und 2030 fast 3,1 Millionen Menschen pflegebedürftig sein. Jeder Dritte wird dann das 60.Lebensjahr erreicht haben. Gerade in hohem Alter ist das Risiko, ständig von der Unterstützung Fremder abhängig zu sein, besonders hoch. Wer nicht über eine Pflegezusatzversicherung verfügt, wird seine künftige Finanzlücke kaum schließen können. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung ist bereit, nur für einen geringen Teil der Kosten einzutreten. In Abhängigkeit der Pflegestufe stellen die Pflegeheime durchschnittlich 2.400 bis 3.400 EUR in Rechnung. Hiervon deckt die Pflegekasse mit Pflegegrad 5 nur etwa 1.9500 EUR ab. Weil über 80% der Pflegebedürftigen den beiden unteren Stufen zugeordnet sind, müssen sie ohne Pflegezusatzversicherung mit deutlich weniger Geld auskommen. Dieser Umstand ist allerdings nicht weiter verwunderlich, zumal die Zuschüsse in der Pflegeversicherung seit dessen Gründung im Jahr 1995 noch nie erhöht wurden. Für die Differenz muss der Betroffene selbst aufkommen. Obwohl zwei Drittel der Pflegefälle innerhalb der eigenen vier Wände betreut werden, reicht auch hier die gesetzliche Pflegeversicherung kaum. Denn kommt ein ambulanter Pflegedienst vormittags, um bei der Körperpflege sowie beim Anziehen zu helfen, und in den Abendstunden erneut für Waschen und zu Bett bringen, kann allein diese Grundversorgung mehr als 600 EUR monatlich kosten. Ohne Pflegezusatzversicherung sind diese Kosten für viele kaum zu stemmen. Wird auch noch Hilfe beim Waschen der Wäsche und bei der Essenseinnahme benötigt, so muss gleich doppelt so tief in die Tasche gegriffen werden.
Können die Kosten weder aus der Rente noch aus sonstigen Einkünften bestritten werden, so geht es ans Vermögen. Ist das gesamte Hab und Gut aufgebraucht, so droht dem Betroffenen ohne Pflegezusatzversicherung sogar der Sozialfall. Das Sozialamt muss bei etwa einem Drittel aller in Heimen untergebrachten Pflegebedürftigen einspringen. Unter bestimmten Umständen werden anschließend sowohl Ehepartner wie auch Kinder als Unterhaltsberechtigte von der Sozialbehörde zur Deckung der Kosten verpflichtet. In der Pflege stehen auch Privatpatienten im Vergleich zu gesetzlich Versicherten nicht besser da. Weil die Pflegeversicherung auch für diesen Personenkreis keine höheren Leistungen vorsieht, ist die Pflegezusatzversicherung als Ergänzung für alle sinnvoll. Besorgniserregend ist zudem auch die Entwicklung der Kosten im Gesundheitswesen, die vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und des medizinischen Fortschritts weiter steigen werden. Erst im Jahr 2016 stiegen die Gesundheitsausgaben auf Rekordhoch. Ohnehin ist Deutschlands Gesundheitssystem eines der teuersten der Welt. Darüber hinaus werden Qualitätsprobleme bei den Leistungserbringern immer offensichtlicher. Wer sich zukünftig nicht nur mit einer absoluten Grundversorgung zufrieden geben möchte, kommt an den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung nicht herum. Eine Pflegezusatzversicherung kann in Form einer Pflegetagegeld- oder Pflegekostenversicherung abgeschlossen werden.
Pflegezusatzversicherung – heute schon an morgen denken
Die Leistungen der sozialen und privaten Pflegeversicherung reichen nicht aus, um sämtliche Pflegekosten zu decken. Zugleich steigt die Zahl der Pflegefälle deutlich. Mit einer Pflegezusatzversicherung kann das finanzielle Risiko bei Pflegebedürftigkeit signifikant reduziert werden. Hierbei stehen verschiedene Varianten zur Auswahl.
Derzeit erhalten etwa 2,4 Millionen pflegebedürftige Menschen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung – Tendenz stark steigend. Allerdings sind die Kosten von Pflegebedürftigkeit derart hoch, dass die Absicherung über den gesetzlichen Versicherungsträger bei Weitem nicht ausreicht. Eine Tatsache, die vielen Menschen erst dann bewusst wird, wenn sich im eigenen Familien- oder Bekanntenkreis ein Pflegefall ereignet. Die finanziellen Zuwendungen der Pflegekasse decken zumeist noch nicht einmal die Kosten häuslicher Pflege ab. Bei einer Unterbringung im Heim wird die Versorgungslücke demzufolge noch größer. Ein Platz im Pflegeheim kann ohne Weiteres 3.000 bis 4.000 EUR pro Monat ausmachen. Allerdings beschränken sich die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung auf 1.550 EUR und in bestimmten Härtefällen auf max. 1.950 EUR. Für die ungedeckten Kosten muss der Pflegebedürftige auf die eigene Rente und das eigene Vermögen zurückgreifen. Sollte dies nicht ausreichen, so werden die engsten Angehörige, allen voran die Kinder, in die Pflicht genommen. Dies kann mit einer Pflegezusatzversicherung verhindert werden.
Dabei ist die Pflegezusatzversicherung keine Frage des Alters. Denn jeder kann aufgrund einer Krankheit oder Unfalls zum Pflegefall werden. Wer sich und seine Kinder nicht in unzumutbarer Weise belasten möchte, sollte sich mit dem Abschluss einer Pflegezusatzversicherung nicht zu lange Zeit lassen. Weil der Beitrag für die Versicherung mit zunehmendem Alter steigt, fällt im Idealfall die Entscheidung zugunsten einer derartigen Pflegezusatzversicherung bereits im jungen Alter. Zudem müssen ältere Menschen befürchten, dass Ihnen im Anschluss an die Gesundheitsprüfung der Versicherungsschutz versagt wird. Die Pflegezusatzversicherung kann grundsätzlich als Pflegetagegeld-, Pflegekosten- oder Pflegerentenversicherung abgeschlossen werden.
Bei der Pflegetagegeldversicherung wird pro Tag eine vereinbarte Geldsumme ausbezahlt und zwar unabhängig von den tatsächlich angefallenen Kosten. Die genaue Höhe wird durch die Pflegestufe bestimmt, so dass der volle Tagessatz meist erst ab Pflegestufe III ausgezahlt wird. Das Geld steht dem Versicherten bei dieser Pflegezusatzversicherung zur freien Verfügung. Im Rahmen der Pflegekostenversicherung werden nur die tatsächlich angefallenen Aufwendungen bis zu einem vereinbarten Höchstbetrag oder Prozentsatz ersetzt. Als Nachweis sind Rechnungen beizubringen. Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen je nach Tarif selbst bezahlt werden. Im Gegensatz zur Pflegetagegeldversicherung, passt sich hier die Erstattung der Kostenentwicklung an. Allerdings werden Familien- und Freundschaftshilfe in der Regel finanziell nur geringfügig unterstützt. Bei der Pflegerentenversicherung erhält der Versicherte im Falle einer festgestellten Pflegebedürftigkeit eine lebenslange, steuerfreie Rente ausbezahlt. Allerdings geht der Abschluss dieser Pflegezusatzversicherung mit sehr hohen Beiträgen einher.
Wer für die eigene Zukunft vorsorgen möchte, kommt an den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung nicht herum. Schließlich werden die Kosten für eine angemessene Versorgung im Pflegefall auch in den nächsten Jahren sicherlich weiter steigen. Wer im Alter nicht auf das Sozialamt angewiesen sein möchte, sollte möglichst frühzeitig mit eine privaten Pflegezusatzversicherung vorsorgen.
Unisex-Tarife: Was hat sich geändert?
Seit dem 21. Dezember 2012 gelten für Neuabschlüsse in der Pflegezusatzversicherung sogenannte Unisex-Tarife. Die Folgen für die Pflegetarife im Überblick.
Auswirkungen der Unisex-Tarife auf Versicherungsbeiträge
Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) dürfen die Anbieter einer Pflegezusatzversicherung bei Neuverträgen nicht mehr nach dem Geschlecht unterscheiden. Damit ist eine Differenzierung des Versicherungsbeitrags unter diesem Aspekt untersagt. Hierbei spielt auch die Tatsache keine Rolle, dass der Bundestag die Einführung in Deutschland noch nicht abgesegnet hat und damit keine gesetzliche Grundlage besteht. Frauen zahlen demnach für ein und dieselbe Leistung denselben Beitrag, wie das andere Geschlecht. Bisher mussten Männer weniger Geld überweisen, da sie angesichts der niedrigeren Lebenserwartung ein geringeres Pflegefallrisiko innehaben. Deshalb lag der Beitragsunterschied zwischen Frau und Mann je nach Pflegetarif bei zu 30%. Für Männer hat die Gleichstellung durch die Einführung der geschlechtsneutralen Tarife dauerhaft höhere Beiträge zur Folge. Umgekehrt profitieren Frauen hierdurch in der Pflegezusatzversicherung von deutlich günstigeren Beiträgen. Allerdings variieren Beiträge und Leistungen zwischen den Anbietern einer Pflegezusatzversicherung teils erheblich. So werden etwa Demenzerkrankungen nicht grundsätzlich berücksichtigt.
Pflegezusatzversicherung auch weiterhin unerlässlich
Unabhängig von der Beitragsanpassung im Rahmen der geschlechtsneutralen Tarifierung macht der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung nach wie vor Sinn. Denn anlässlich der steigenden Lebenserwartung steigt neben den Betreuungskosten auch das Pflegefallrisiko. Dabei sind bereits heute knapp 2,5 Millionen Menschen pflegebedürftig. Auch auf die gesetzliche Pflegeversicherung ist nur begrenzt Verlass. Schließlich sieht diese lediglich eine Grundversorgung vor, die nur einen geringen Kostenzuschuss zulässt. Dabei können sich gerade die Kosten für einen Platz im Pflegeheim auf monatlich über 3.000 Euro belaufen. Kann der Pflegebedürftige das notwendige Geld nicht selbst aufbringen, droht der Verlust des gewohnten Lebensstandards und Altersarmut. Unter Umständen werden gar die Familienangehörigen zur Kasse gebeten. Lediglich eine Pflegezusatzversicherung vermag die Finanzlücke zuverlässig und langfristig zu schließen. Entscheidet sich der Versicherte etwa für eine Pflegezusatzversicherung in Form eines Tagegeldes, steht diesem im Pflegefall der vereinbarte Geldbetrag zur freien Verfügung. Weil die tatsächlichen Aufwendungen hierbei keine Rolle spielen, sind bei dieser Art der Versicherung nämlich keine Kostennachweise erforderlich. Selbstverständlich kann sich der Betroffene auch zuhause von Angehörigen oder Freunden pflegen lassen. Weitere Fragen rund um die Pflegezusatzversicherung sollten sich Interessierte ausschließlich von erfahrenen Versicherungsexperten und fachkundigen Pflegekräften beantworten lassen.
Pflegezusatzversicherung – damit Ihre Kinder nicht zur Kasse gebeten werden
Immer wieder ist der floskelhafte Ausspruch “Eltern haften für ihre Kinder” zu hören und zu lesen. Dieser Grundsatz gilt allerdings auch umgekehrt. Nämlich dann, wenn die Eltern ins Pflegeheim müssen und die Kosten hierfür nicht selbst bezahlen können. Wer in einem solchen Fall seine Kinder nicht finanziell belasten möchte, sollte den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung in Erwägung ziehen.
Laut Statistik gibt es heute 2,4 Mio. Pflegefälle in Deutschland. Schätzungen gehen davon aus, dass sich diese Zahl bis 2030 nahezu verdoppeln wird. Ferner ist es längst kein Geheimnis mehr, dass die Bevölkerung aufgrund einer besseren medizinischen Versorgung immer älter wird. Derweil ist gemäß einer Studie festzuhalten, dass es in Deutschland deutlich weniger Pflegepersonal gibt als bisher angenommen wurde. Die sind alles Meldungen, welche die Notwendigkeit einer guten Pflege teuer machen werden. Bereits heute ist ein Platz im Pflegeheim sehr teuer. In der höchsten Stufe kostet dieser im Monat 3.000 EUR und mehr. Ohne Pflegezusatzversicherung müssen für diese Kosten die Betroffenen selbst aufkommen.
Sind die finanziellen Mittel sowie eine Pflegezusatzversicherung nicht vorhanden – was bei über 50% der Fall ist – springt das Sozialamt ein. Allerdings tritt das Amt lediglich in Vorleistung. Anschließend versuchen die Sozialämter sich das Geld von den Kindern zurückzuholen, und fordern in diesem Zusammenhang Auskünfte über deren Finanzverhältnisse. Diese ist zwingend zu erteilen und umfasst die Vorlage der kompletten Gehaltsabrechnungen der vergangenen 12 Monate sowie den letzten Steuerbescheid. Hierbei wird geprüft, ob und wie viel Unterhalt zu bezahlen ist. Eine Pflegezusatzversicherung kann dies abwenden. Grundsätzlich ist derjenige unterhaltspflichtig, der auch finanziell leistungsfähig ist. Demnach müssen die Kinder selbst über ein ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen. Maßgeblich für die mögliche Unterhaltspflicht ist zunächst das Nettoeinkommen. Hiervon dürfen noch Kreditverpflichtungen, Versicherungsbeiträge wie auch berufsbedingte Aufwendungen abgezogen werden. Diese Zwischensumme steht für das bereinigte Nettoeinkommen. Auch bestehende Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Ehepartnern oder Kinder können in Abzug gebracht werden. Als Summe resultiert der sogenannte Selbstbehalt, der zurzeit 1.400 EUR monatlich beträgt. Für den (Ehe-)Partner kommen laut Düsseldorfer Tabelle nochmals mind. 1.050 EUR dazu. Das bedeutet: Bleiben den alleinstehenden Kindern unter Berücksichtigung der oben genannten Kosten weniger als 1.400 EUR im Monat zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts übrig, muss dem Sozialamt nichts dazu gezahlt werden. Alles was darüber liegt, kann zum Unterhalt herangezogen werden. Es sei denn, die Eltern verfügen über eine entsprechende Pflegezusatzversicherung.
Zu zahlen ist die Hälfte aus der Differenz zwischen bereinigtem Nettoeinkommen und Selbstbehalt. Sind mehrere Kinder unterhaltspflichtig, so muss jedes Kind einen Anteil entsprechend der eigenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse bezahlen. Eine Pflegezusatzversicherung bewahrt die Kinder vor finanziellen Belastungen. Zu berücksichtigen ist, dass Eltern selbst durch einen Privatvertrag nicht auf die Unterhaltspflicht verzichten können. In aller Regel wird den Kindern ein Mindestvermögen zugestanden, welches je nach Kommune zwischen 20.000 und 30.000 EUR beträgt. Immerhin müssen die Kinder laut Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH) ihr Wohneigentum dann nicht verkaufen, wenn diese selbst darin wohnen und es sich hierbei um den Hauptwohnsitz handelt.
Im Gegensatz zur privaten Pflegezusatzversicherung, kann auf die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht vertraut werden. Denn im Vergleich zur Pflegezusatzversicherung sind die Tagessätze derart gering, dass sie nicht annähernd ausreichen, um die anfallenden Pflegekosten zu decken. Auch unter Berücksichtigung der Altersrente verbleibt unterm Strich ein hoher Eigenanteil. Am besten lassen sich die Unterhaltsverpflichtungen mit einer Pflegezusatzversicherung umgehen. So gibt es die ein und andere Pflegezusatzversicherung, die zumindest einen Großteil der Zusatzkosten tragen. Die Pflegezusatzversicherung kann als Pflegerenten-, Pflegetagegeld- oder Pflegekostenversicherung abgeschlossen werden. Hierbei sollte der Einstieg in den Vertrag möglichst früh gewählt werden, weil dann die Beiträge noch verhältnismäßig niedrig sind.