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Eine private Krankenversicherung kann in Deutschland nicht jeder abschließen. Denn als Arbeitnehmer mit einem üblichen Einkommen muss man in der gesetzlichen Krankenkasse Mitglied werden. Wird aber die Versicherungspflichtgrenze überschritten, dann kann man auch in eine private Krankenkasse wechseln. Hier lohnt sich insbesondere für gute verdienende Singles und für sehr gut verdienende Freiberufler der Wechsel. Denn die Kosten sind häufig geringer als bei der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wichtig ist dann die Auswahl der richtigen privaten Krankenversicherung. Hier kommt es beim Vergleich auf Leistung und Kosten an. Nicht die billigste private Krankenversicherung ist die Beste, sondern diejenige, bei der das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt. Die Tarife sind auch sehr unterschiedlich, wenn man eine mögliche Selbstbeteiligung wählt.
Private Krankenversicherung günstiger durch einen Tarif Vergleich
Mit der Privaten Krankenversicherung (PKV) sind Sie meist günstiger versichert als mit der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie geniessen durch die private Krankenversicherung aber ein höheres Ansehen bei den Arztpraxen oder im Krankenhaus als mit einer gesetzlichen Krankenversicherung, da Sie nicht an den Gebührenkatalog der gesetzlichen Krankenkassen gebunden sind. Die private Krankenversicherung (PKV) ist meist günstiger und bietet wesentlich bessere Leistungen. Ein PKV-Vergleich bzw. sogar ein Wechsel lohnt fast immer! Werden Sie jetzt PKV-Patient 1. Klasse bevor die Einstiegsbedingungen wiederum verschärft werden! Jetzt kostenlos vergleichen…
Krankenkassenrechner
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Krankenkassen sind ein Thema für jeden in Deutschland. Jeder Deutsche ist zunächst bei bei den Gesetzlichen Krankenkassen versichert. Sie sind Teil des Sozialversicherungssystems und des Gesundheitssystems und gehören damit wie die Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung per Gesetz zum Alltag.
Doch lange nicht jeder Beitrag ist gleich und auch nicht alle Krankenkassen haben die selben Leistungen, geschweige denn Zusatzleistungen, wenn man einen Krankenkassenvergleich durchführt. Daher sollte jeder Mensch darüber nachdenken, wie er bei dieser unabdingbaren Ausgabe sparen kann. Selbstverständlich geht die Gesundheit vor und man sollte hier auch nicht auf Kosten derselben sparen, aber man muss und darf auch nicht zuviel für die gleiche Leistung zahlen.
Der Gesetzliche Krankenkassen Rechner lohnt sich in den meisten Fällen. Doch lange nicht jeder Krankenkassenrechner zeigt auch aktuelle Angebote an, geschweige denn eine übersichtliche Aufstellung, die man auch versteht ohne studiert zu haben.
Bei uns erhalten Sie aber zudem einen Krankenversicherung Vergleich für die private Krankenversicherung, der nicht nur übersichtlich ist, sondern auch gleichzeitig darstellt, wie viel Sie zu Ihrer aktuellen Versicherung sparen können. Und diese Beträge sind oft erheblich, besonders wenn man bedenkt, dass diese über Jahre immer wieder gezahlt werden müssen. Dabei kann schon eine Summe entstehen mit der sich der eine oder andere offene Traum erfüllen lässt. Auch stellen wir Zusatzleistungen mit unterschiedlichsten Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung, sodass Sie individuell nur auf Ihre Bedürfnisse und damit auch mit maximaler Ersparnis suchen können.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und Ihr Urteil zu unserem Krankenkassenrechner.
Krankenzusatzversicherung Vergleich
Arbeitnehmer und Angestellte, die mit ihrem Jahresbruttoverdienst unter der Versicherungspflichtgrenze liegen, müssen sich in einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern. Hier sind etwa 85% der Deutschen versichert. Da sich die Leistungen aller GKV an einem Leistungskatalog halten müssen, sind sie bei allen Kassen zu 90% gleich. In den meisten Fällen handelt es sich um Basisversorgung mit teilweisen Zuzahlungen. Was der Leistungskatalog nicht enthält, wie zum Beispiel hochwertiger Zahnersatz, oder Brille, wird nicht bezahlt. Deshalb sollte jeder, der bessere Leistungen, oder geringere Zuzahlungen wünscht eine Krankenzusatzversicherung abschließen. Damit kann sich auch der Kassenpatient ähnlich wie ein Privatpatient versichern.
Die Beitragshöhe richtet sich nach den Versicherungsbedingungen des Versicherers, dem Alter bei Vertragsabschluss, eventuell bestehenden gesundheitlichen Risiken und den gewünschten zusätzlichen Versicherungsleistungen. Zum Antrag gehört auch ein Gesundheitsbogen, der mit dem Hausarzt ausgefüllt werden sollte. Bei bestehenden gesundheitlichen Risiken können Zuschläge berechnet werden.
Da die Beiträge und Versicherungsleistungen bei gleichen Ausgangsbedingungen oft sehr unterschiedlich sind, sollte immer vor dem Vertragsabschluss ein unabhängiger Versicherungsvergleich erfolgen. Hier bietet das Internet sehr gute Möglichkeiten an. In einer Suchmaschine muss nur Krankenzusatzversicherung eingegeben werden und sofort erscheinen in einer Tabelle viele Anbieter. Beim Klick auf einen Versicherer kann der Interessent sofort in einer Maske seine Daten und die gewünschten Leistungen eingeben und im Ergebnis wird der zu zahlende Beitrag angegeben. Auch der Antrag kann dann über diesen Weg sofort ausgefüllt und verschickt werden.
Viele GKV haben heute auch Kooperationsverträge mit privaten Krankenzusatzversicherungen. Hier gibt es für langjährig Versicherte oft sehr günstige Tarife, bzw. es wird auf die Gesundheitsprüfung verzichtet.
Wer eine Krankenzusatzversicherung wünscht, der sollte sich dazu rechtzeitig entscheiden, weil ein wichtiges Kriterium für die Beitragshöhe das Eintrittsalter ist.
Private Krankenversicherung
Das Gesundheitssystem in Deutschland ist dual aufgebaut. Die meisten Versicherten sind der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Die Private Krankenversicherung hatte im Jahre 2008 einen Anteil von rund 10 % der Bevölkerung. Bis zu einem gewissen Jahreseinkommen ist jede Person verpflichtet, eine Gesetzliche Krankenversicherung zu besitzen. Liegt das Einkommen über dieser Grenze, besteht die Möglichkeit in eine Private Krankenversicherung zu wechseln.
Was sichert die Private Krankenversicherung ab
Grundsätzlich bietet die PKV drei Möglichkeiten der Absicherung an:
1. Die Vollversicherung: Diese Versicherung deckt alle Krankheitskosten ab – zumindest die ambulanten und stationären Krankheitskosten. Im Fachjargon spricht man auch von einer substitutiven Krankenversicherung.
2. Die Teilversicherung: Diese Versicherung übernimmt nur einen Anteil der Krankheitskosten. Das kann beispielsweise bei Beamten der Fall sein, die einen Anspruch auf Beihilfe durch ihren Dienstherrn haben.
3. Die Zusatzversicherung: Diese Versicherung ist eine Zusatzversicherung zur Gesetzlichen Krankenversicherung. Beispiele für deren Leistung ist beispielsweise ein Krankenhaustagegeld.
PKV: Die Voraussetzungen für einen Beitritt
Die Voll-Mitgliedschaft für die Private Krankenversicherung kann nur beantragt werden, wenn keine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Das betrifft Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, Beamte, Selbstständige und Freiberufler. Die Jahresentgeltgrenze liegt seit 2009 bei 48.600 Euro. Wer erst einmal in der privaten Krankenversicherung versichert ist, kann nur wieder zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung wechseln, wenn sein Einkommen unter die Jahresentgeltgrenze gesunken ist. Außerdem darf er nicht älter als 55 Jahre sein.
Der Beitrag bei der PKV
Der Krankenkassenbeitrag ist unabhängig vom Einkommen. Die wesentlichen Kriterien zur Bestimmung des Beitrags sind:
- Geschlecht: Frauen bezahlen einen höheren Beitrag, weil sie eine höhere Lebenserwartung und eine andere Risikoeinstufung haben.
- Eintrittsalter: Je jünger das Eintrittsalter, desto niedriger ist der Beitrag.
- Berufsgruppe: Bestimmte Berufsgruppen wie Angehörige des Öffentlichen Dienstes erhalten vergünstigte Beiträge.
- Gesundheitszustand: Vorerkrankungen führen zu Risikozuschlägen.
Grundsätzlich hat der Versicherte die Möglichkeit, Leistungen zu wählen oder auszuschließen. Damit kann er individuell die Beitragshöhe bestimmen.
Die Beitragsrückerstattung bei der PKV
Die Private Krankenversicherung belohnt ihre Mitglieder mit einer Beitragsrückerstattung, wenn diese über einen gewissen Zeitraum keine Leistung in Anspruch genommen haben. Der Versicherte kann dies beeinflussen, indem er beispielsweise Arztrechnungen selbst bezahlt und sie nicht bei der Krankenkasse einreicht. Momentan gibt es unter den Versicherern drei Formen der Beitragsrückerstattung:
1. Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung: Diese Leistung ist freiwillig und wird vom Versicherer je nach Geschäftserfolg festgelegt. Unter Umständen können es bis zu 6 Monatsbeiträge sein, die rückerstattet werden.
2. Die Pauschalleistung: Das ist eine vertraglich garantierte Leistung, die dann gezahlt wird, wenn der Kunde leistungsfrei bleibt.
3. Der Leistungsfreiheitsrabatt: Dieser funktioniert ähnlich wie der Schadensfreiheitsrabatt der Kfz-Versicherung. Wenn keine Leistung in Anspruch genommen wird, steigt der Rabatt. Bei manchen Versicherern kann dies bis zu 50 % des regulären Beitrags sein.