Inhalte
- 1 Zahnzusatzversicherung Vergleich & Rechner
- 2 Zahnzusatzversicherungen – den Kosten auf den Zahn fühlen
- 3 Zusätzliche Dentalabsicherung für jeden
- 4 Zahnleistungen einreichen
- 5 Vergleich der Privaten Zahnzusatzversicherungen anstreben
- 6 Qual der Wahl bei der Zahnzusatzversicherung
- 7 Fallstrick Wartezeiten
- 8 Versteckte Leistungseinschränkungen
- 9 Zahnzusatzversicherung und Bonusheft
- 10 Zahnzusatzversicherung vergleichen
- 11 Ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll?
- 12 Zahnzusatzversicherung – Zahnbehandlung mitversichern ?
- 13 Unisex-Tarife: Was hat sich geändert?
- 14 Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung
- 15 ARAG Zahnzusatzversicherung
- 16 Barmenia Zahnzusatzversicherung
- 17 CSS Zahnzusatzversicherung
- 18 Debeka Zahnzusatzversicherung
- 19 Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit
Im Bereich der Zahnmedizin erhält der gesetzlich Versicherte nur noch sehr, oder gar keine, Zuschüsse von seiner Krankenkasse. Aus diesem Grund ist eine Zahnzusatzversicherung durchaus empfehlenswert. Besonders im Bereich des Zahnersatz können die Zahnarztrechnungen schnell sehr teuer werden, für Sie bedeutet das eine Selbstbeteiligung von mehreren tausend Euro. Mit einer Zahnzusatzversicherung können Sie die Kosten deutlich senken, die Höhe und das Ausmaß der Leistungen hängt immer von dem gewählten Tarif ab.
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Zahnzusatzversicherung – und Sie können immer kraftvoll zubeißen.
Dass die Krankenkassen kaum noch Leistungen erbringen, wird vor allem beim Zahnarzt spürbar. Da braucht ein Backenzahn eine neue Füllung. „Zement“ ist hier das Stichwort – unansehnliche, graue Masse, die im schlimmsten Fall irgendwann auch wieder heraus bröckelt. Gibt es da nichts Besseres? Doch, zum Beispiel Inlays aus Kunststoff.
Aber dafür will der Zahnarzt Geld sehen. Zwischen 40 und 150 Euro muss man je nach Zahn hinzuzahlen. Denn die Krankenkasse hat leider gar kein Verständnis dafür, dass vielleicht auch behandelte Seitenzähne noch schön aussehen sollen.
Wer Wert auf Ästhetik legt (übrigens sind viele Zahnärzte auch der Ansicht, dass solche Füllungen sehr viel besser sind als der Kassenzement), der kommt um persönliche Zahlungen nicht herum. Es sei denn, er hat eine Zahnzusatzversicherung. Mit ihr kann man die Kosten für hochwertigen Zahnersatz ausgleichen.
Hier springt die Zahnzusatzversicherung ein
Zahnfüllungen sind nur eines der vielen Beispiele, in denen eine Zahnzusatzversicherung Kosten übernimmt. Ein wesentlich teurerer Faktor in der Zahnbehandlung sind nämlich zum Beispiel Zahnkronen. Selbst mit Zahlung der Krankenkasse liegt der Eigenanteil oft noch im fünfstelligen Bereich. Und das können nur die wenigsten mal eben so bezahlen. Die Zahnzusatzversicherung springt hier ein und übernimmt den Eigenanteil. So kommt man zu seiner Behandlung, ohne dass das zusätzliche Kosten verursachen würde.
Und es geht noch weiter: Besonders teuer wird es nämlich, wenn man Zahnersatz benötigt, beispielsweise Implantate oder Brücken. Auch hier zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nur das Billigste vom Billigen – obwohl hochwertiger Zahnersatz dringend anzuraten ist. Eine gute Zahnversicherung übernimmt in einem solchen Fall nicht nur den minimalen Eigenanteil, sondern auch die Aufstockung für hochwertigen Ersatz. Und wer selbst als Erwachsener noch schief stehende Zähne hat, der kann mit seiner Zahnzusatzversicherung sogar die kieferorthopädische Behandlung finanzieren – wenn er den entsprechenden Tarif hat.
Entscheiden Sie sich noch heute für eine Zahnzusatzversicherung
Je eher Sie sich für eine Zahnzusatzversicherung entscheiden, desto eher können Sie von ihren Leistungen profitieren. Deshalb gibt es schon für Kinder eigene Tarife. Einige Leistungen wie der Zahnersatz sind von vornherein in der Versicherung eingeschlossen.
Andere, wie die Behandlung vom Kieferorthopäden, kann man auf Wunsch einschließen lassen. So haben Sie immer die Kontrolle darüber, wie hoch die Kosten für Ihre Zahnversicherung im Endeffekt sein werden. So oder so – es lohnt sich. Eine gute Zahnzusatzversicherung kostet im Durchschnitt etwa 20 Euro im Monat. Überlegen Sie einmal, wie viele Monate Sie 20 Euro zurücklegen müssten, um Kronen im Wert von 1.000 Euro bezahlen zu können. Da sorgen Sie besser gleich vor.
Da fehlende Zähne auf schwerwiegende Zahnerkrankungen hinweisen, erheben viele Versicherungen einen kleinen Zusatzbeitrag für jeden Zahn, der Ihnen bereits fehlt. Das sollte Sie aber nicht abschrecken, denn auch mit einem verteuerten Tarif wird die Zahnbehandlung im Endeffekt noch günstiger sein als ohne jede Zahnzusatzversicherung.
Die Zahnzusatzversicherung
Besonders gerne wird mit einer Krankenzusatzversicherung der Zahnersatz abgedeckt. Die Krankenkassen zahlen hierbei nur begrenzte Zuschüsse, die noch geringer ausfallen, wenn kein Bonusheft vorgelegt werden kann, das regelmäßig zahnärztliche Kontrollen dokumentiert. Kaum ein medizinischer Bereich kann den Patienten auf einen Schlag so viel Geld kosten, wie der Zahnersatz. Brücken, Kronen und Implantate sind sehr teuer, und selbst bei Füllungen muss teilweise zugezahlt werden, wenn ein hochwertiges Material verwendet werden soll. Die Kosten für Zahnersatz können sich schnell auf einen vierstelligen Betrag belaufen, von dem nach Zuschuss durch die Kasse noch eine beachtliche Summe vom Patienten zu entrichten ist. Daher ist es sehr sinnvoll, für diesen Bereich eine Krankenzusatzversicherung abzuschließen, welche den Patientenanteil bis zu hundert Prozent übernimmt.
Zahnzusatzversicherungen – den Kosten auf den Zahn fühlen
Zusätzliche Dentalabsicherung für jeden
Die dauerhaft steigenden Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bei abfallender Leistungsübernahme ist schon seit Jahren ein Grund für viele, in die Private Krankenversicherung zu wechseln. Da dies nur bestimmten Berufsgruppen bzw. Lohngruppen vorbehalten ist, haben viele Versicherungsunternehmen Zusatzversicherung wie die Zahnzusatzversicherung ins Leben gerufen. Dabei sind die deutsche ARAG und die CSS aus der Schweiz in puncto Produktleistung führend, lassen sich dies aber auch einiges kosten. Generell gilt: wer früh mit der Zahnzusatz-Vorsorge anfängt, zahlt einen geringeren Beitrag. Auch ist der gegenwärtige Zustand der Zähne ein wichtiger Faktor. Besitzt man nur noch fünf Zähne ist eine Ablehnung des Antrags vorprogrammiert. Sind einige Zähne brüchig und unbehandelt, droht ein Risikozuschlag, der den Beitrag für die Zahnzusatzversicherung zusätzlich in die Höhe treibt.
Zahnleistungen einreichen
Viele Zahnzusatzversicherer erstatten die Leistungen für Zahnbehandlungen zu einem gewissen Prozentsatz. Nach Besuch des Zahnarztes werden die Zahnarztrechnungen beim Versicherer eingereicht, dieser prüft den Vorgang und überweist die entsprechende Summe auf das Konto des Versicherungsnehmers. Es handelt sich also um einen Individualvertrag.
Viele Tarife der Zahnzusatzversicherung geben vor, dass zunächst die gesetzliche Krankenkasse in Leistung treten soll und auf die übrig bleibende Differenz dann die Überweisungsgutschrift errechnet wird. Vorsicht also vor verwirrenden Tarifwerken!
Vergleich der Privaten Zahnzusatzversicherungen anstreben
Wie in fast jedem Produktfeld hat kein Anbieter im Markt der Zahnzusatzversicherungen die Monopolstellung. Dementsprechend lohnt sich ein individueller Preisvergleich, denn oft fallen Leistungen wie Kieferorthopädie, die ab einem gewissen Alter kaum noch nötig sind, finanziell stark ins Gewicht. Den optimalen Dental-Zusatztarif findet man daher nur durch gekonntes Vergleichen der bestehenden Angebote. Das Internet bietet hierfür hinreichende Möglichkeiten, um den durchdachten und serviceorientierten Abschluss einer Zahnzusatzversicherung zu erwirken.
Qual der Wahl bei der Zahnzusatzversicherung
Der hohe Eigenanteil an der Zahnarztrechnung für GKV-Patienten legt die Anschaffung einer Versicherung für den Dentalbereich nahe. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass es zwei unterschiedliche Kostenübernahmesysteme in den unterschiedlichen Systemen gibt. Zum einen wird ein Zuschuss zum Kassenanteil gewährt, was bei einer geringen Kassenleistung entsprechend von Nachteil ist. Zum anderen werden festgelegte Prozentsätze des gesamten Rechnungsbetrags erstattet, was in der Regel mehr Sinn ergibt.
Fallstrick Wartezeiten
Eine weitere Rolle spielt der Einsatz von Wartezeit im Vertrag. Schließt man eine Zahnzusatzversicherung ab, so wird – unabhängig von den getätigten Gesundheitsprüfungen – oft eine Wartezeit (=Sperrzeit) verhängt. Vor Ablauf dieser Frist kann keine Leistung eingereicht werden. Selbsterklärend würde kein Versicherungsunternehmen gerne sofort nach Vertragsabschluss die erste Schadensregulierung durchführen wollen.
Versteckte Leistungseinschränkungen
Einige Zahnzusatzversicherer haben in ihren Vertragsklauseln eine Leistungserstattung bis zum max. 2,3-fachen Satz der Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ) festgesetzt. Da viele Ärzte in Deutschland aber mit dem 3,5-fachen Satz oder gar darüber hinaus abrechnen, ist der Vertragsnehmer hier im Nachteil.
Auch ist es essentiell zu prüfen, welche Leistungen als Zahnersatz gelten. Meistens werden Brücken und Kronen als Zahnersatz definiert, Inlays, Implantate und Suprakonstruktionen allerdings nicht. Prophylaxeleistungen werden ebenfalls unterschiedlich definiert und sollten vor Vertragsabschluss genau geprüft werden.
Zahnzusatzversicherung und Bonusheft
Mehr Zuschuss von Kasse und Versicherung
Ein regelmäßiger Besuch des Zahnarztes sorgt nicht nur für gesunde und schöne Zähne. Denn ein ordentlich geführtes Bonusheft ist bares Geld wert. Die Differenz kann allerdings nur über eine Zahnzusatzversicherung abgedeckt werden.
Jeder Krankenversicherte hat Anspruch auf ein sogenanntes Bonusheft. Mit Stempel, Datum und Unterschrift wird hierin der jährliche Kontrollbesuch beim Zahnarzt dokumentiert. Damit soll zu einem späteren Zeitpunkt erkennbar sein, dass sich der Versicherte einer regelmäßigen Vorsorgeuntersuchung unterzogen hat. Grundsätzlich wird von der gesetzlichen Krankenkasse bei Zahnersatz wie Brücken, Kronen und Prothesen lediglich ein Festkostenzuschuss von 50% bezahlt. Somit müsste der Patient die Hälfte der Kosten aus eigener Tasche bezahlen – und dies kann richtig teuer werden. So kann die Versorgung mit einer Fronzahnbrücke mit gut 2.000 Euro einhergehen. Nach Abzug des Kassenanteils verbleibt damit ein Eigenanteil von 1.000 Euro. Mit einem ordentlich geführten Bonusheft lässt sich allerdings der Zuschuss der Krankenkasse erhöhen. Kann der Versicherte für die letzten 5 Jahre ein durchgehend geführtes und lückenloses Bonusheft vorlegen und damit die Teilnahme an der alljährlichen Vorsorgeuntersuchung nachweisen, erhöht sich der Zuschuss auf 60%. Kann der Nachweis gar für die letzten 10 Jahre erbracht werden, kann der Kassenanteil gar auf 65% gesteigert werden. Nach dem obigen Beispiel könnte sich der Patient demnach über 200 bis 300 Euro mehr im Geldbeutel freuen. Der jährliche Routinebesuch beim Zahnarzt ist demzufolge nicht nur aus zahngesundheitlicher Sicht allemal erstrebenswert. Wer dagegen seinen jährlichen Zahnarzttermin ausfallen lässt, fällt bei der Krankenkasse sofort in Ungnade. Denn in diesem Fall werden alle bisherigen Eintragungen nicht mehr berücksichtigt und der Patient muss wieder von vorne beginnen. Gut, wer in diesem Fall auf eine Zahnzusatzversicherung zählen kann.
Obwohl ein akribisch geführtes Bonusheft das Sparpotential erhöht, verbleibt dennoch ein hoher Teil der Kosten beim Versicherten. Im obigen Fall müsste dieser weiterhin mindestens 700 Euro selbst übernehmen. Abhilfe schafft an dieser Stelle nur eine Zahnzusatzversicherung. Denn die Zahnzusatzversicherung erstattet grundsätzlich die Differenz zwischen Kassenzuschuss und Rechnungsbetrag. Der Eigenanteil reduziert sich somit auf 0 Euro. Empfehlenswert ist eine Zahnzusatzversicherung nicht zuletzt auch deshalb, weil sie sich in aller Regel auch an den Kosten für hochwertigen und damit meist teuren Zahnersatz beteiligt. In solchen Fällen macht der Kassenzuschuss oft nicht annähernd die Hälfte der Zahnarztrechnung aus. An bestimmten Behandlungen beteiligt sich die Krankenkasse im Gegensatz zu einer Zahnzusatzversicherung sogar überhaupt nicht, wie etwa im Falle einer professionellen Zahnreinigung. Auch weitere zahnärztliche Eingriffe wie Parodontose- und Wurzelbehandlungen werden nur unter strengen Voraussetzungen und bei ganz bestimmten medizinischen Indikationen übernommen. Ohne Zahnzusatzversicherung gehen Versicherte zudem auch bei kieferorthopädischen Maßnahmen oftmals komplett leer aus. In all diesen Fällen hilft auch ein sorgfältig geführtes Bonusheft recht wenig.
Zahnzusatzversicherung vergleichen
Mit einem Vergleich leistungsstarke und günstige Zahnzusatzversicherung ausfindig machen
Beiträge und Leistungen einer Zahnzusatzversicherung können stark voneinander abweichen. Ein Vergleich hilft bei der Suche nach der richtigen Zahnzusatzversicherung.
Weil die gesetzliche Krankenversicherung keine ausreichenden Leistungen bietet, kann eine gute Zahnzusatzversicherung für Abhilfe sorgen. Allerdings tummeln sich derzeit weit über 100 Tarife auf dem Markt. Um in diesem Tarif-Dschungel die richtige Zahnzusatzversicherung zu finden, ist ein Vergleich sehr ratsam.
In den letzten Jahren hat sich die Anzahl unterschiedlicher Leistungsangebote in der , Zahnzusatzversicherung , stark erhöht. Viele Versicherer bieten dabei ihren Kunden mehrere Produktlinien an, wobei hierin nicht selten zahlreiche verschiedene Bausteine zusätzlich miteinander kombiniert werden können. Verbraucher können dadurch die Zahnzusatzversicherung den eigenen individuellen Ansprüchen und Wünschen anpassen. Allerdings ist es aufgrund der Vielzahl an Alternativen sehr schwierig, den Überblick zu behalten. Hinzu kommen unterschiedliche Fachbegriffe wie Regelversorgung, Onlay oder Gebührenordnung, die dem Verständnis weiter abträglich sind.
Allein die Erstattungsgrundlage der einzelnen Tarife kann völlig unterschiedlich geregelt sein. Versicherer, welche mit einer 100%-igen Kostenübernahmen werben, bezahlen unter Umständen weniger als solche Gesellschaften, die 80% der Zahnarztrechnung übernehmen. Schließlich muss sich grundsätzlich die Frage aufdrängen: Auf was beziehen sich diese Werte? Auf den von der gesetzlichen Krankenkasse zugrundeliegenden Regelbetrag oder auf die tatsächlich anfallenden Zahnarztkosten laut Rechnung, welche oftmals deutlich höher ausfallen. Viele Versicherer übernehmen einen prozentualen Anteil der Kosten, die nach Abzug des Erstattungsbetrages der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben. Ein Vergleich lohnt, zumal eine Zahnzusatzversicherung je nach Anbieter völlig unterschiedliche Prozentsätze erstattet. Nicht zu empfehlen ist eine Zahnzusatzversicherung die lediglich den Kassenzuschuss verdoppelt. Schließlich fallen die Leistungen der Krankenkasse in vielen Fällen sehr gering aus.
Für Verwirrungen unter den Interessenten einer Zahnzusa
tzversicherung sorgt regelmäßig auch die Frage, ab wann Tarifleistungen erstmalig beansprucht werden können. Denn auch diese sogenannte Wartezeit variiert je nach Anbieter zwischen 3 und 8 Monaten. Bestimmte Versicherer verzichten sogar gänzlich auf eine Wartezeit. Aufschluss hierüber liefert nur ein Anbietervergleich. Der Großteil der Versicherer leistet in den ersten Jahren nicht in unbegrenzter Höhe. Diese jährlichen Summengrenzen sollten beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ebenfalls berücksichtigt werden. Schließlich macht es einen großen Unterschied ob im ersten Jahr für eine Behandlung 250 oder 2.000 EUR erstattet werden. Weil die Kosten für ein Inlay mehrere hundert Euro ausmachen können, sehen nicht wenige Versicherer Obergrenzen vor. Wie hoch diese im Einzelfall ausfallen, kann anhand eines Vergleiches ermittelt werden. Aber auch die Kosten für einen eventuellen Knochenaufbau werden oft nur anteilig oder nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erstattet. Wer auf eine professionelle Zahnprophylaxe wert legt und zudem finanziellen Schutz für eine Parodontose- oder Wurzelbehandlung wünscht, sollte eine Zahnzusatzversicherung mit Leistungen für Zahnbehandlungen wählen.
Ein wesentlicher Unterschied findet sich auch in der Kalkulation. So kann eine Zahnzusatzversicherung nach Art der Lebensversicherung oder nach Art der Schadenversicherung kalkuliert sein. Die jeweilige Berechnungsgrundlage wirkt sich auf die weitere Entwicklung der Beiträge aus. Eine Zahnzusatzversicherung nach Art der Schadenversicherung ist gerade für junge Leute besonders günstig. Weil der Beitrag mit zunehmendem Alter ansteigt, werden derartige Tarife für ältere Personengruppe zunehmend uninteressanter. Erst mit Hilfe eines Tarifvergleichs lassen sich allerdings enorme Preisspannen aufdecken.
Ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll?
Weil auch in jungem Alter hohe Kosten für Zahnbehandlungen entstehen können, sollten Eltern für ihre Kinder mit einer Zahnzusatzversicherung vorsorgen.
Für Kinder sind in aller Regel Leistungen für Zahnersatz nicht notwendig. Allerdings gibt es weitere Bereiche, in denen die gesetzliche Krankenversicherung nur sehr geringe oder keine Erstattungen vorsieht. Umfassenden finanziellen Schutz bietet eine Zahnzusatzversicherung.
Bei den meisten Kindern zeigt sich im Alter zwischen 8 und 10 Jahren, ob sie in Kürze eine Zahnspange benötigen werden. Kieferorthopädische Behandlungen sind langwierig und können ohne Weiteres mehrere tausend Euro kosten. In Abhängigkeit vom verwendeten Material, dem Aufwand der Behandlung und der Dauer sind Kosten in Höhe von 4.000 EUR keine Seltenheit. Die Behandlungskosten für Kinder werden von der gesetzlichen Krankenkasse nur dann übernommen, wenn erhebliche Zahnfehlstellungen oder Kieferanomalien vorliegen. Hierfür müssen folgende strenge Bedingungen erfüllt sein:
1. Rechtzeitiger Beginn: Bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres muss mit der Behandlung begonnen werden. Erwachsene erhalten dagegen auch dann keine Leistungen, wenn der Eingriff medizinisch notwendig wäre.
2. Starke Zahnfehlstellung: Diese muss den Betroffenen beim Atmen, Sprechen, Beißen oder Kauen behindern. Die Einteilung erfolgt nach der “kieferorthopädischen Indikationsgruppe” (kurz KIG). Hierbei wird zwischen 5 unterschiedlichen Schweregraden differenziert und zwar von 1 (sehr leicht) bis 5 (sehr schwer). Eine Leistung durch die gesetzliche Krankenkasse ist nur für einen Befund nach den Stufen 3 bis 5 vorgesehen.
Auch die Zahnzusatzversicherung leistet in aller Regel nur für Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse, leistet eine gute Zahnzusatzversicherung allerdings bereits ab KIG-Stufe 1. Damit umfasst die Zahnzusatzversicherung auch Zahnfehlstellungen geringer Ausprägung, die aus medizinischen Gründen eine Behandlung rechtfertigen. Eine Zahnzusatzversicherung sollte allerdings nicht nur dann leisten, wenn die gesetzliche Krankenkasse eine Kostenübernahme aufgrund einer KIG 1-2 -Einstufung ablehnt. So sollte diese auch für die Mehrkosten einer Behandlung nach den KIG Stufen 3 bis 5 aufkommen. Denn wünscht sich das Kind aus ästhetischen Gründen anstelle einer Zahnspange aus Metall durchsichtige Brackets, sind die nicht unerheblichen Zusatzkosten von den Eltern zu tragen. Dies kann mit einer Zahnzusatzversicherung verhindert werden.
Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für das eigene Kind sollte möglichst früh erfolgen. Denn die monatlichen Beiträge für eine Zahnzusatzversicherung mit Kieferorthopädie sind umso niedriger, je jünger das Kind zum Zeitpunkt der Antragstellung ist. Ferner sollte eine Anfrage nicht erst dann erfolgen, wenn der Kieferorthopädie eine etwaige Behandlung bereits angeraten hat. Hiernach wird im Rahmen der Gesundheitsprüfung im Antrag explizit gefragt. Ist dies der Fall, wird der Versicherer die sich abzeichnende Behandlung ausschließen. So wird kein Versicherer leisten, wenn der Behandlungsbedarf bereits vorvertraglich, etwa anhand von Röntgenbildern, diagnostiziert wurde. Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder macht auch in Hinblick auf eine mögliche Fissurenversiegelung Sinn. Von der gesetzlichen Krankenkasse wird der Eingriff nur dann bezuschusst, wenn die hinteren Backenzähne betroffen sind. Die Versiegelung der vorderen Zähne ist allerdings nicht im Leistungskatalog vorgesehen. Ohne Zahnzusatzversicherung werden die Eltern zur Kasse gebeten. Manche Kinder weisen eine erhöhte Kariesanfälligkeit auf, die eine ergänzende Prophylaxe erforderlich macht. Die gesetzliche Krankenkasse leistet in solchen Fällen jedoch nicht. Demnach sollte eine Zahnzusatzversicherung gewählt werden, die auch Leistungen für professionelle Zahnreinigung vorsieht.
Zahnzusatzversicherung – Zahnbehandlung mitversichern ?
Immer mehr Personen legen Wert auf gesunde und strahlend weiße Zähne. Denn ein schönes und schmerzfreies Gebiss signalisiert Lebensfreude und Vitalität und verleiht dem Besitzer Sicherheit und Lebensqualität. Um einem möglichen Zahnverfall oder -verlust vorzubeugen, kommt einer konsequenten Zahnvorsorge und -behandlung eine außerordentlich wichtige Rolle zu. Weil die gesetzliche Krankenkasse die Leistungen für Parodontosebehandlung, Zahnprophylaxe und Co. nur bei Vorliegen strenger Indikationen bezuschusst, sollte eine Zahnzusatzversicherung damit einhergehende Zahnbehandlungen übernehmen.
Zahnbehandlungen können sehr teurer werden. Eine gute Zahnzusatzversicherung sollte demzufolge nicht nur Leistungen für Zahnersatz, sondern auch für präventive Eingriffe vorsehen. So etwa für Parodontosebehandlungen. Inzwischen leidet hierzulande jede zweite Person an einer Parodontose. Sie ist die häufigste Ursache für Zahnausfall. Um diese zu verhindern, ist eine Parodontosebehandlung unabdingbar. Eine derartige Behandlung kostet zwischen 400 und 600 ,- EUR, wobei der langfristige Erfolg von regelmäßigen Kontrollen und Prophylaxemaßnahmen abhängig ist. Leider werden die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse nur dann übernommen, wenn die Zahntaschentiefe mindestens 3,5 mm beträgt. Dies ist nicht befriedigend, zumal nach Meinung vieler Zahnärzte bereits bei einer Taschentiefe von 1,6 mm die Notwendigkeit einer Behandlung zu bejahen wäre. Um die Kosten nicht aus eigener Tasche bezahlen zu müssen, sollte eine entsprechende Zahnzusatzversicherung abgeschlossen werden. Der Leistungsumfang kann hierbei allerdings sehr unterschiedlich ausfallen. Deshalb lohnt ein Blick auf www. beste-zahnzusatzversicherung.com. Sofern keine Vorleistung durch die gesetzliche Krankenkasse erbracht wird, übernimmt eine Zahnzusatzversicherung die Kosten im Idealfall in voller Höhe.
Zusätzlich kann eine Zahnzusatzversicherung auch Erstattungen im Zusammenhang mit einer Wurzelbehandlung vorsehen. Im Rahmen eines solchen Eingriffs wird das Ziel verfolgt, Zähne mit abgestorbenen oder stark beschädigtem Zahnmark zu erhalten. Anhand einer Wurzelkanalbehandlung sollen Bakterien entfernt und somit verhindert werden, dass diese den Kieferknochen beschädigen.
Die gesetzliche Krankenkasse bezuschusst eine solche Zahnbehandlung lediglich unter bestimmten Voraussetzungen. Nur wenn die Chancen gut sind, dass der Zahn erhalten werden kann, ist mit einer Kostenbeteiligung durch die Kasse zu rechnen. Bei Backenzähnen gelten darüber hinaus noch Sonderregeln. Ohne Zahnzusatzversicherung muss sich der Patient auf eine teuren Eingriff gefasst machen. Schließlich kann eine Wurzelbehandlung je nach Aufwand mit Kosten zwischen 200 und 1.000 EUR einhergehen. Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt zumeist 80 bis 100% der Kosten.
Auch an ästhetisch anspruchsvollen Zahnfüllungen beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkasse nur geringfügig. Erstattet werden in der Regel nur die Kosten einer Amalgamfüllung in Höhe von etwa 40 EUR. Weil eine Kunststoff-, Edelmetall- oder Keramikfüllung bis zu 600 EUR kosten kann, muss der Patient für die Differenz selbst aufkommen. Eine Zahnzusatzversicherung deckt oft zwischen 80 und 100% der Kosten. Auch Jugendliche bis 18 Jahre profitieren von dem Abschluss eine Zahnzusatzversicherung. Denn kieferorthopädische Leistungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse nur im Falle schwerer Kieferfehlbildungen übernommen. Sofern die Behandlung nicht nur aus ästhetischen Gründen vorgenommen wird, leistet die Zahnzusatzversicherung dagegen auch bei leichten Fehlbildungen.
Unisex-Tarife: Was hat sich geändert?
Seit diesem Jahr müssen Männer und Frauen für die Zahnzusatzversicherung gleich hohe Beiträge entrichten. Die Folgen der neuen Unisex-Tarife:
Versicherte müssen sich auf höhere Prämien einstellen
Trotz fehlender gesetzlicher Grundlage sind die Unisex-Tarife hierzulande in der Zahnzusatzversicherung fristgerecht eingeführt worden. In Deutschland ist das Gesetz zur Umsetzung Ende 2012 gestoppt worden und soll erst in diesem Jahr verändert werden. Weil das Europarecht jedoch gegenüber dem deutschen Gesetz Anwendungsvorrang genießt, muss die Versicherungsbranche die Unisex-Tarife dennoch anbieten. Seit diesem Jahr macht es in der Zahnzusatzversicherung mit Blick auf den Beitrag somit keinen Unterschied mehr, ob die versicherte Person weiblichen oder männlichen Geschlechts ist. Damit hängt der zu entrichtende Beitrag ausschließlich vom Alter und dem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss ab. Diese aus den Unisex-Tarifen resultierende Gleichbehandlung hat für Frauen und Männer unterschiedliche Folgen. Bislang mussten Frauen mehr für ihre Zahnzusatzversicherung bezahlen. Dies war statistisch begründet, suchen Frauen den Zahnarzt doch öfter auf als Männer. Ferner haben Frauen im Durchschnitt schlechtere Zähne, wodurch insgesamt höhere Kosten für Zahnbehandlungen anfallen. Im Zuge der Gleichstellung ist seit 2013 Schluss damit. In der Folge sinkt für Frauen der Beitrag zur Zahnzusatzversicherung tendenziell, während sich Männer infolge des Verbots der Geschlechtsdiskriminierung mit erheblichen Prämiensteigerungen konfrontiert sehen. Fachleute erwarten im Zuge der geschlechtsneutralen Tarifierung Preissteigerungen von bis zu 35%. Doch nicht alle Frauen dürfen sich bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung auf Beitragsentlastungen freuen. Ganz im Gegenteil: Je nach Tarif muss auch das weibliche Geschlecht tiefer in die Tasche greifen.
Versicherungsvergleich hilft Kosten sparen
Auch wenn die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung für viele Menschen teurer werden, stellt sie nach wie vor eine sehr wichtige Versorgung dar. Im Zuge der gestiegenen Kosten können sich heute längst nicht alle Patienten eine notwendige Zahnbehandlung leisten. Nicht selten werden für Implantat, Brücke, Inlay oder Prothese hunderte von Euro fällig. Die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich hierbei lediglich mit niedrigen Zuschüssen, und dass auch noch auf der Grundlage einer Mindestversorgung. Für einige Behandlungen kommt sie sogar überhaupt nicht auf. So etwa für die Kosten einer professionellen Zahnreinigung.
Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung
Gesetzliche Krankenkassen geben ihren Versicherten einen Zuschuss und beteiligen sich an deren notwendigen Zahnersatz. Allerdings fällt dieser in der Regel derart gering aus, dass hohe Differenzkosten beim Versicherten selbst verbleiben. Eine gute Zahnzusatzversicherung sorgt dafür, dass dem Patienten hohe Zuzahlungen erspart bleiben.
Um die persönliche Notwendigkeit für eine Zahnzusatzversicherung zu klären, ist es sinnvoll und zweckmäßig, sich vorab über die Leistungen der Gesetzlichen Krankenkasse zu informieren. Die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung orientieren sich grundsätzlich an der sogenannten Regelversorgung. Hierunter wird eine medizinisch notwendige Grundversorgung verstanden. Zwar sind Behandlungen hierbei ausreichend, wobei ästhetische Ansprüche in aller Regel jedoch in den Hintergrund treten. Im Falle eines Zahnersatzes beträgt der Festzuschuss der Gesetzlichen Krankenkasse etwa 50% der Kosten für die Regelversorgung. Ohne Zahnzusatzversicherung ist die Differenz als Eigenanteil vom Patienten selbst zu übernehmen. Kann dieser anhand des Bonusheftes nachweisen, dass er sich innerhalb der letzten fünf Jahren regelmäßig (mind. 1 Mal/ Jahr) einer zahnmedizinischen Untersuchung unterzogen hat, so erhöht sich der Zuschuss um 10%. Kann er diesen Nachweis sogar für die letzten 10 Jahre erbringen, steigert sich der Anteil der Gesetzlichen Krankenkasse nochmals um 5%. In der Summe übernimmt die Gesetzliche Krankenkasse maximal 65% der Regelversorgung. Der Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkasse lässt hierbei keinen Raum für persönliche Wünsche. Verlangt der Patient aus ästhetischen Gründen etwa ein Zahnimplantat oder eine verblendete Brücke, werden trotz höherer Kosten weiterhin nur max. 65% der günstigsten Behandlung erstattet. Oftmals muss der Patient demzufolge mehrere hundert Euro aus eigener Tasche bezahlen.
Doch die Lücke zwischen den tatsächlichen Behandlungskosten und der Kassenleistung kann mit einer Zahnzusatzversicherung geschlossen werden. Eine gute Zahnzusatzversicherung übernimmt nach Abzug der Vorleistung der Gesetzlichen Krankenkasse mindestens 90% der verbleibenden Kosten für Kronen, Brücken, Prothesen und Implantate. Wird lediglich die Regelversorgung in Anspruch genommen, sollte die Zahnzusatzversicherung die Kosten hierfür in voller Höhe übernehmen. Eine gute Zahnzusatzversicherung sieht neben den Leistungen für Zahnersatz auch eine Beteiligung an den Kosten für Zahnerhaltungsmaßnahmen vor. So etwa für eine gründliche professionelle Zahnreinigung, die als gezielte Vorsorge der langfristigen Erhaltung des Zahnstatus dient. Viele Zusatzversicherungen sehen hierbei allerdings eine Begrenzung von beispielsweise 100 EUR/Jahr vor. Eine Zahnzusatzversicherungsollte zudem auch für die Kosten einer Wurzel- und Parodontosebehandlung aufkommen. Denn diese Kosten werden von der Gesetzlichen Krankenkasse nur in ganz bestimmten Fällen übernommen. Kinder und Jugendliche können von einer Zahnzusatzversicherung zusätzlich profitieren. So übernehmen einige Versicherer bis zu einer bestimmten Höhe auch die Kosten für eine medizinisch begründete kieferorthopädische Versorgung. Auch Aufwendungen für Kunststofffüllungen sollten von der Zahnzusatzversicherung übernommen werden.
Grundsätzlich lohnt eine Zahnzusatzversicherung für alle, die sich nicht mit einer kostengünstigen Standardbehandlung zufriedengeben, sondern einen höherwertigen Zahnersatz wünschen. Aufgrund der großen Anzahl an Tarifen und Anbietern fällt dem Interessenten die Auswahl der richtigen Zahnzusatzversicherung oftmals schwer.
ARAG Zahnzusatzversicherung
Auch die ARAG Zahnzusatzversicherung wollen wir an dieser Stelle kurz vorstellen. Der Tarif ARAG Z100 liegt den hier genannten Leistungen und Beitragssätzen zugrunde. Er zählt mit zu den günstigsten und sogar beitragsstabilsten Tarifen im Rahmen der Zahnzusatzversicherungen. Die ARAG Zahnzusatzversicherung ist die optimale Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung, da der Tarif ARAG Z100 zahlreiche Leistungen übernimmt, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen nicht enthalten sind.
Die Leistungen im Überblick
Drei wichtige Bestandteile der zahnmedizinischen Behandlungen werden beim Tarif ARAG Z100 abgesichert: Die Kieferorthopädie, die Zahnbehandlung und der Zahnersatz. Die Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent übernommen. Dabei werden die Vorleistungen der GKV in die Kostenerstattungen stets mit eingerechnet. So zahlt die ARAG Zahnzusatzversicherung für Wurzelkanalbehandlungen, ebenso wie für Füllungen oder die professionelle Zahnreinigung.
Beim Zahnersatz werden hingegen 100 Prozent bei der Regelversorgung übernommen. Da auch hier die Vorleistungen der GKV mit eingerechnet werden, bedeutet dies, dass der Patient bei einem 50-prozentigen Anteil der GKV die restlichen 50 Prozent von der ARAG Zahnzusatzversicherung erhält. Allerdings gelten diese Erstattungssätze nur für die Regelversorgung. Wer eine höherwertige Ausführung wünscht, der kann immerhin noch 80 Prozent des Rechnungsbetrags von der Zahnzusatzversicherung ARAG erhalten. Hierbei werden Inlays und Implantate ebenso berücksichtigt, wie Brücken und Kronen.
Im Bereich der Kieferorthopädie leistet die ARAG Zahnzusatzversicherung 80 Prozent der entstehenden Kosten, so dass der Tarif auch für Kinder sehr empfehlenswert ist.
Bei der Zahnbehandlung werden zudem Kosten für Behandlungen übernommen, die von der GKV gar nicht berücksichtigt werden. Hierzu zählen die bereits erwähnte Zahnreinigung, aber auch die Fissurenversiegelung. Die Parodontose-Behandlung wird von der GKV erst ab einer Taschentiefe von über 3,5 Millimetern übernommen. Eine Behandlung ist jedoch schon früher sinnvoll und wird vom Tarif ARAG Z100 ebenfalls übernommen.
Weitere Vor- und Nachteile der ARAG Zahnzusatzversicherung
Die Zahnzusatzversicherung ARAG bietet Altersrückstellungen an. Dadurch bleibt der Beitrag sehr stabil. Seit Einführung des Tarifs 2005 wurde der Beitrag nur einmal, im Jahr 2010, erhöht. Für Patienten ergibt sich somit eine stabile Kalkulationsgrundlage. Auch lassen sich fehlende Zähne bei der ARAG Zahnzusatzversicherung gegen einen Risikozuschlag von zehn Prozent je Zahn mit versichern.
Die Wartezeiten für die Zahnbehandlung betragen drei Monate, für den Zahnersatz und die Kieferorthopädie liegen sie bei acht Monaten. Eine Wartezeit kann durch Vorlage eines zahnärztlichen Zeugnisses jedoch ausgeschlossen werden.
Barmenia Zahnzusatzversicherung
Ebenfalls zählt die Barmenia zu den führenden Versicherungsgesellschaften in Deutschland. Da ist es kein Wunder, dass die Barmenia Zahnzusatzversicherung in einem guten Vergleich nicht fehlen darf. Bei dieser Zahnzusatzversicherung werden 85 Prozent der erstattungsfähigen Kosten übernommen.
Diese Leistungen beinhaltet die Barmenia Zahnzusatzversicherung
Die Barmenia Zahnzusatzversicherung leistet in vielen verschiedenen Fällen. Dabei ist der Tarif Barmenia ZG Plus allen weiteren Ausführungen zugrunde gelegt. Beim Zahnersatz beteiligt sich die Barmenia Zahnzusatzversicherung mit 85 Prozent. Hierbei wird der Festzuschuss der gesetzlichen Kassen allerdings abgezogen. Dennoch können die Versicherten profitieren, denn sofern sie ihr Bonusheft ordnungsgemäß geführt haben und deshalb für den Zahnersatz bis zu 65 Prozent von der Krankenkasse erhalten, wird der Aufschlag von 15 Prozent nicht bei der Auszahlung der Barmenia Zahnzusatzversicherung berücksichtigt. Das heißt, dass in diesem Fall 100 Prozent der Kosten erstattet werden können.
Im Leistungsumfang enthalten sind weiterhin Kunststofffüllungen und Inlays, Parodontose- und Wurzelbehandlungen, sowie Aufbissschienen und zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen. Besonders interessant ist die Erstattung für eine Akupunkturbehandlung bei einem der erstattungsfähigen Eingriffe. Diese Behandlung dient der Schmerzlinderung, aber auch der Anästhesie.
Vor- und Nachteile der Barmenia Zahnzusatzversicherung
Die Zahnzusatzversicherung Barmenia bietet weiterhin den Vorteil, dass Knirscherschienen mit im Leistungsumfang enthalten sind. Diese zahlt die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel nicht. Gleiches gilt für Wurzel- und Parodontose-Behandlungen, die üblicherweise nicht von der gesetzlichen Kasse getragen werden.
Allerdings ergibt sich in diesem Zusammenhang auch ein Nachteil: Übernimmt die Kasse nämlich bei solchen eigentlich nicht versicherten Leistungen einen Kostenanteil, muss die Barmenia ZG Plus nicht mehr leisten. Versichern kann sich indes jeder gesetzlich Versicherte. Die Beiträge sollten für die Zahnzusatzversicherung Barmenia allerdings individuell berechnet werden. Auf den Internetseiten des Versicherers kann man ein persönliches Angebot anfordern.
Bei den prophylaktischen Maßnahmen der Zahnbehandlung werden von der Barmenia Zahnzusatzversicherung ebenfalls 85 Prozent der Kosten übernommen. Diese sind jedoch auf einen Höchstbetrag von 85 Euro im Kalenderjahr begrenzt. Darüber hinaus gibt es Summenbegrenzungen in den ersten fünf Jahren des Versicherungsverhältnisses. Pro Jahr der Mitgliedschaft bei der Zahnzusatzversicherung Barmenia werden 1.000 Euro als Begrenzung angesetzt, die aber nach Ablauf der fünf Jahre entfallen. Des Weiteren verlangt der Tarif Barmenia ZG Plus einen Heil- und Kostenplan, der bei Behandlungen vorgelegt werden muss, deren Kosten die Grenze von 1.000 Euro überschreiten.
CSS Zahnzusatzversicherung
Auch bei der CSS Zahnzusatzversicherung können die Versicherten von attraktiven Vorteilen profitieren. So werden unter anderem die Kosten für die Zahnbehandlung zu 100 Prozent, die Kosten für Kieferorthopädie-Behandlungen zu 80 Prozent und die Kosten für den Zahnersatz zu 80 bis 100 Prozent übernommen. Damit eignet sich die Zahnzusatzversicherung CSS auch für Kinder, bei denen erfahrungsgemäß recht häufig kieferorthopädische Behandlungen anfallen.
Welche Leistungen die CSS Zahnzusatzversicherung bietet
Die CSS Zahnzusatzversicherung setzt sich aus zwei Tarifbestandteilen zusammen, nämlich einmal dem normalen Zahnersatz und einmal der Zahnbehandlung. Sämtliche Kosten für Zahnbehandlungen werden dabei von der CSS Versicherung übernommen und zwar ab dem ersten Tag der Absicherung. Zu den erstattungsfähigen Zahnbehandlungen zählen Zahnfüllungen, die professionelle Zahnreinigung, die auch mehrfach im Jahr durchgeführt werden kann, die Parodontitisbehandlung und viele weitere Leistungen.
Für kieferorthopädische Behandlungen leistet die CSS Versicherung 80 Prozent der Kosten, unabhängig davon, ob die gesetzliche Kasse sich beteiligt oder nicht. Lediglich beim Zahnersatz muss bei der CSS Zahnzusatzversicherung eine Wartezeit von acht Monaten erfüllt werden. Wird lediglich die Regelversorgung, an der sich auch die gesetzliche Krankenkasse beteiligt, in Anspruch genommen, dann zahlt die Zahnzusatzversicherung CSS 100 Prozent der Kosten. Bei höherwertigem Zahnersatz, wie Inlays, Implantaten, Kronen und Brücken werden standardmäßig 80 Prozent der Kosten übernommen. Kann der Versicherte mit dem Bonusheft fünf Jahre eine lückenlose zahnärztliche Versorgung nachweisen, steigt die Erstattung auf 85 Prozent und bei zehn Jahren Nachweis sogar auf 90 Prozent.
Vor- und Nachteile der CSS Versicherung
Die CSS Versicherung stellt auf Wunsch ein Schreiben aus, das dem Zahnarzt auf einen Blick zeigt, welche Behandlungen erstattungsfähig sind und wie er diese auf den Rechnungen zu deklarieren hat. Dadurch kann die optimale Zahnbehandlung noch einfacher erfolgen.
Ein entscheidender Nachteil der CSS Zahnzusatzversicherung muss an dieser Stelle aber ebenfalls genannt werden: Fehlen dem Patienten bereits bei Antragstellung Zähne, die noch nicht ersetzt wurden, führt dies zum Ausschluss aus der Zahnzusatzversicherung CSS. Auch gegen einen Risikozuschlag werden diese Patienten nicht versichert. Ebenfalls versichert die CSS Versicherung auf Alterungsrückstellungen. Das hat aber den Vorteil, dass insbesondere junge Versicherte von günstigeren Beiträgen profitieren. Sollte die CSS Versicherung vorzeitig gekündigt werden, gehen dem Versicherten die Alterungsrückstellungen auch nicht verloren.
Debeka Zahnzusatzversicherung
Als eine der führenden Versicherungsgesellschaften in Deutschland ist die Debeka zu nennen. Natürlich kann man bei dieser Gesellschaft auch die Debeka Zahnzusatzversicherung abschließen. Damit lassen sich die Eigenanteile bei Zahnarztrechnungen deutlich verringern. Weitere Vorteile der Debeka Zahnzusatzversicherung liegen darin, dass die Leistungen im Bereich Zahnersatz nicht auf das Niveau begrenzt wird, welches die gesetzlichen Kassen vorsehen.
Ebenfalls weist der Anbieter darauf hin, dass es keine Altersbegrenzung für die Aufnahme in die Debeka Zahnzusatzversicherung gibt. Viele andere Versicherer verlangen zudem Beitragszuschläge, wenn bereits einzelne Zähne fehlen. Bei der Debeka soll das laut eigenen Angaben nicht so sein. Gleichermaßen wird angeboten, auch die Kosten zu erstatten, die für moderne Kunststofffüllungen entstehen, die auf Basis der Schmelz-Dentin-Adhäsivtechnik eingesetzt werden.
Erstattungen bei der Debeka Zahnzusatzversicherung
In ihrem Tarif ZE50 bietet die Debeka Zahnzusatzversicherung jeweils eine 50-prozentige Erstattung der Gesamtaufwendungen. Diese beinhaltet unter anderem den Zahnersatz in Form von Kronen, Prothesen und Brücken, sowie Suprakonstruktionen. Damit ist der Zahnersatz auf Implantaten gemeint. Außerdem werden Reparaturen und kurzfristige Provisorien übernommen, die notwendig werden, wenn der komplette Zahnersatz erst später eingesetzt werden kann.
Weiterhin werden 50 Prozent der Gesamtaufwendungen für den Einsatz von Implantaten, Einlagefüllungen, wie Inlays und Onlays, sowie Kunststofffüllungen übernommen. Zu beachten ist jedoch, dass eine Wartezeit von acht Monaten erfüllt werden muss. Das heißt, die erste Erstattung für eine Zahnbehandlung kann bei der Debeka frühestens acht Monate nach Abschluss der Versicherung erfolgen.
Beiträge der Debeka Zahnzusatzversicherung
Die Debeka Zahnzusatzversicherung ist vergleichsweise günstig. Die Beiträge berechnen sich nach dem gewählten Tarif und dem Eintrittsalter des Versicherten, also dem Alter, in dem der Versicherungsschutz abgeschlossen wird. Als Berechnungsbeispiele gibt die Debeka an, dass eine 20-jährige Frau sich bereits ab einem Monatsbeitrag von 7,86 Euro versichern kann. Liegt das Eintrittsalter der Frau dagegen bei 40 Jahren, steigt der Beitrag schon auf 13,81 Euro. Die Herren der Schöpfung können die Debeka Zahnzusatzversicherung für geringfügig günstigere Beiträge abschließen.
Alles in allem sollte man also prüfen, ob man bereit ist, die Wartezeit zu erfüllen und ob die 50-prozentige Kostenerstattung ausreichend ist. Andernfalls kann evtl. ein anderer Tarif oder eine andere Versicherung günstiger ausfallen. Jedoch sind die Leistungen insgesamt als sehr gut zu betrachten, da auch aufwändige Zahnbehandlungen und Zahnersatz mit versichert sind.
Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit
Die Zahnzusatzversicherung ist eine der wichtigsten Zusatzversicherungen, die ergänzend zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden sollten. Leider wird dies vielen Versicherten jedoch erst viel zu spät klar, nämlich dann, wenn schon erhebliche Schäden an den Zähnen vorliegen. Doch genau hierbei werden die Versicherten auf einen wichtigen Begriff treffen: Die Wartezeiten.
Nahezu jede Zahnzusatzversicherung arbeitet mit solchen Wartezeiten. Es gibt nur wenige Anbieter, die eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit anbieten. Und selbst wenn der Verbraucher eine solche Versicherung gefunden hat, wird oft ausgeschlossen, dass ein Behandlungsbefund, der vor Abschluss der Versicherung gestellt wurde, noch mit versichert werden kann. Es gilt also: Bei der Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit muss ebenso rechtzeitig vorgesorgt werden, wie bei Tarifen mit Wartezeit. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Erstattung von Kosten in den ersten Jahren nach Abschluss der Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit begrenzt ist. Es werden also nicht alle Leistungen vollumfänglich erstattet.
Die übliche Wartezeit bei Zahnzusatzversicherungen
Die Auswahl der Zahnzusatzversicherungen mit Wartezeit ist ungleich größer, als bei der eben genannten Variante. Dennoch gibt es auch hier einige Unterschiede zu beachten. So gibt es Tarife, die lediglich für den Zahnersatz aufkommen, andere beinhalten auch die Zahnbehandlung und wieder andere übernehmen sogar die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen.
Letztere, die alle drei Zahnbehandlungen übernehmen, sind natürlich am ehesten zu empfehlen. Dabei beträgt die übliche Wartezeit bei Zahnzusatzversicherungen drei Monate bzw. acht Monate. Das heißt, frühestens drei Monate nach Abschluss des Vertrages werden Kosten für eine Zahnbehandlung übernommen, frühestens acht Monate nach Abschluss der Zahnzusatzversicherung werden die Kosten für kieferorthopädische Maßnahmen oder den Zahnersatz übernommen.
Wartezeit bei Zahnzusatzversicherungen kann entfallen
Generell entfällt die Wartezeit bei Zahnzusatzversicherungen, wenn Leistungen aufgrund eines Unfalls in Anspruch genommen werden, der erst nach Abschluss der Versicherung eingetreten ist. Darüber hinaus kann die Wartezeit bei Zahnzusatzversicherungen, hier kommt es immer auf den Anbieter an, entfallen, wenn ein zahnärztliches Zeugnis ausgestellt wird. In diesem muss aber dann festgehalten sein, dass in naher Zukunft keine Behandlungen medizinisch notwendig sind.
Es kann also auch eine Wartezeit bei Zahnzusatzversicherungen entfallen, obwohl diese ursprünglich im Vertrag vereinbart war. Hierfür sollten jedoch stets die einzelnen Vertragsbedingungen genauer unter die Lupe genommen werden.