Inhalte
- 1 Privathaftpflicht-Tarifvergleich
- 2 Privathaftpflicht Vergleich & Rechner
- 3 Was ist eine Privathaftpflicht?
- 4 Wer ist bei einer Privathaftpflicht versichert?
- 5 Welche Schäden werden nicht ersetzt?
- 6 Leistungen der Privathaftpflichtversicherung
- 7 Deckungssumme der Privathaftpflichtversicherung
- 8 Was ist im Schadensfall wichtiges zu beachten?
- 9 Privathaftpflicht richtig kündigen
- 10 Privatpflichtversicherung für Singles
Ein Missgeschick ist schnell passiert, oft reicht schon eine Sekunde und der teure Laptop des Freundes liegt auf dem Boden. Dieser kurze Moment der Unachtsamkeit kann hohe finanzielle Folgen haben. Kommen sogar Menschen zu Schaden, dann kann das schnell zu einem finanziellen Ruin führen. Um dieses zu vermeiden, empfiehlt sich der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung.
Privathaftpflicht-Tarifvergleich
Mit unserem Privathaftpflicht-Vergleich können Sie mit nur wenigen Klicks innerhalb kürzester Zeit eine Vielzahl von Angeboten vergleichen und so bares Geld sparen. Nicht selten beträgt die Ersparnis bis zu 80 Prozent und das bei gleichen Leistungen. Der Service ist selbstverständlich komplett kostenlos und unverbindlich.
Sie brauchen nur noch das entsprechende Privathaftpflicht-Angebot anzuklicken und können den Vertrag online abschliessen. Damit sind sie optimal gegen Haftpflichtschäden versichert und brauchen sich im Fall der Fälle keine Gedanken über die finanziellen Folgen zu machen. Eine Haftpflichtversicherung sollte für die ganze Familie abgeschlossen werden.
Privathaftpflicht Vergleich & Rechner
Was ist eine Privathaftpflicht?
Eine der wichtigsten Versicherungen, die jeder ab dem 18. Lebensjahr haben sollte, ist die Privathaftpflichtversicherung. Fügt man einem Dritten durch sein Handeln und Tun einen Schaden zu, steht die Haftpflichtversicherung dafür ein und der Versicherungsschutz wird wirksam. Dies gilt allerdings nicht für private Schäden, die man anderen Personen durch das Bewegen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr zufügt. Dafür gibt es separat die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung. Darüber hinaus käme für Kunden aus dem Straßenverkehr auch eine Unfallversicherung in Betracht. Ein weiterer Versicherungsschutz entsteht durch die Hausratsversicherung, die Schäden abdeckt, welche im Haus entstehen. Rechtsschutz kann man über eine Rechtsschutzversicherung erlangen. Im Schadensfall lässt sich die Versicherungsgesellschaft mit einem Fragebogen über den Schaden selbst, die Schadenshöhe und die Ursache dazu informieren und prüft den Sachverhalt. Unberechtigte Forderungen des Geschädigten werden abgelehnt und somit ist man auch vor überzogenen Forderungen der Gegenseite geschützt. Bei größeren Schadensfällen stellt die Haftpflichtversicherung sogar Kontakt zu einem eigenen Gutachter her, um die Schadenshöhe auf reeller Basis bestätigt zu bekommen und einen zügigen finanziellen Ausgleich für den Schaden gewährleisten zu können. Folgende Seite dient als Ratgeber für Versicherungen.
Wer ist bei einer Privathaftpflicht versichert?
Grundsätzlich genießen erst einmal die Personen diesen Versicherungsschutz, die die Haftpflicht abgeschlossen haben. Es gibt jedoch die Möglichkeit, weitere Personen kostenfrei in diesen Versicherungsschutz mit aufzunehmen. Dazu gehören vor allem der oder die Lebenspartner/in und die eigenen Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die kostenlos mitversichert werden können. Gerade Kinder können aus Unbedarftheit und falscher Risikoeinschätzung schnell private Schadensfälle verursachen. Man denke hierbei als einfaches Beispiel allein einmal an den Fußball, der in der Fensterscheibe des Nachbarn landet.
Hier achtet die Haftpflichtversicherung dann auch darauf, ob die elterliche Aufsichtspflicht gegenüber den Kindern in angemessenem Rahmen ausgeübt wurde.
Kommt ein vierbeiniges Familienmitglied – also ein Hund – mit dazu, ist dieser zwar nicht kostenfrei mitversichert. Ein Hund kann jedoch bei vielen Unternehmen zu einem besonders günstigen Beitrag ebenfalls versichert und in den Schutz aufgenommen werden. Auch an sogenannte Allmählichkeitsschäden wird oft nicht gedacht. Diese sollten aber auf jeden Fall mit abgesichert sein, denn langsam austretende Flüssigkeiten und Gase können auf Dauer einen immensen Schaden verursachen, der zum persönlichen Ruin führen kann.
Welche Schäden werden nicht ersetzt?
Ausgeschlossen von der Schadensregulierung sind generell private Schäden, die durch Vorsatz entstanden sind. Dies gilt auch für Schäden, die in stark alkoholisiertem Zustand verursacht wurden. Der Genuss von Alkohol und die Übernahme von Schadenskosten ist bei vielen Gesellschaften im Rahmen der Privathaftpflicht strikt in den Versicherungsbedingungen geregelt. Ein wichtiger Punkt in den Versicherungsbedingungen ist auch die Regulierung für private Schadensfälle, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. In der Regel sind solche Schäden ebenfalls von der Privathaftpflicht nicht abgedeckt. Auch nicht von der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sind Schadensfälle, die der Kunde im Rahmen seiner Berufsausübung zum Beispiel im Unternehmen verursacht. Hier ist die Absicherung über eine Berufshaftpflicht anzuraten. Wird eine Extremsportart ausgeübt oder ein anderes Hobby, das nicht auf dem privaten Grundstück ausgeübt wird, lohnt es sich, in den Versicherungsbedingungen nachzuforschen, welche Aktivitäten gegebenenfalls ebenfalls vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind und somit zu den Leistungen gehören oder gegen einen kleinen Aufschlag im Rahmen der Haftpflicht zusätzlich abgesichert werden können. Größere Tiere, die privat gehalten werden, sind ebenfalls nicht im Schutz der Haftpflichtversicherung. Dies gilt zum Beispiel auch für Reitpferde.
Welche Begrenzungen gibt es bei der Schadenshöhe?
Generell wird zwischen Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden unterschieden. Bei Sach- und Personenschäden liegen die Höchstsummen bei 1 Million EUR, 2 Millionen EUR, 5 Millionen EUR oder 10 Millionen EUR Versicherungssumme. Die Beiträge für den niedrigsten und der höchsten Versicherungssumme unterscheiden sich nur durch wenige Euro. Hier am falschen Ende zu sparen, macht also keinen Sinn. Die Vermögensschäden sind meistens auf Summen deutlich unterhalb einer Million begrenzt.
Doppelversicherung bei Paaren bzw. Lebenspartnerschaften
Findet ein Paar zusammen, hat meistens jeder für sich bereits eine Haftpflichtversicherung. Im Rahmen der Gründung einer Partnerschaft – hier ist das gemeinsame Wohnen ausschlaggebend – kann eine Doppelversicherung jederzeit gegen Nachweis aufgehoben werden ohne Kündigungsfristen beachten zu müssen. Hierbei gilt jedoch aufgrund eines Abkommens zwischen den Versicherungsgesellschaften, dass der älteste Vertrag bestehen bleibt. Bei dieser Doppelverischerung sollte – da das gemeinsame Wohnen Vorraussetzung ist – auch über den Abschluss einer Hausratversicherung nachgedacht werden. Diese Hausratversicherung würde Schadensfälle abdecken, die im Haus geschehen.
Wo kann eine Privathaftpflicht günstig abgeschlossen werden?
Darüber hinaus gibt es auch erhebliche Preisunterschiede im Jahresbeitrag. So lohnt es sich, nicht nur den bereits bekannten Versicherungsvertreter nach Hilfe zu fragen, sondern einerseits auch andere vor Ort bekannte Versicherungen um deren Leistungen zu erfragen. Denn man sollte, bevor man sich in den Versicherungsschutz einer Versicherung begibt, vorher Preise pro Jahr vergleichen, da diese von der Krankenversicherung bis zur Unfallversicherung variieren. Bei offenen Fragen kann man sich zur Hilfe einen Ratgeber für Haftpflichtversicherungen besorgen. Es gibt jedoch auch Unternehmen, bei denen deren Service und Informationen nur über das Internet zu finden sind, da sie reine Online-Anbieter sind. Da es recht mühsam ist, jede einzelne Versicherungsgesellschaft und ihre Beiträge pro Jahr zur Privathaftpflichtversicherung selbst ausfindig zu machen, lohnt sich die Inanspruchnahme unseres Vergleichsportal im Internet. Dies ist kostenlos und listet auf der Startseite auf, welche Gesellschaften es überhaupt gibt und nennt gleicht dazu den Jahresbeitrag für den Standard-Versicherungsschutz in der Privathaftpflicht ab. Über einen direkten Link ist der Kontakt zu der jeweiligen Versicherung herzustellen, um Informationen nachzulesen, den Service zu kontaktieren oder den Abschluss der Haftpflichtversicherung direkt online zu tätigen. Hierzu navigiert man einfach über deren Startseite zu dem jeweilig gewünschten Thema. Um eine Krankenversicherung, Rechtsschutzversicherung oder Unfallversicherung abzuschließen, ist ähnlich vorzugehen.
Leistungen der Privathaftpflichtversicherung
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
- Mietschäden
Die private Haftpflichtversicherung bietet der Privatperson einen Schutz vor finanziellen Folgen, wenn Personenschäden, durch eine Verletzung oder gar den Tod von anderen Personen entstehen. Bei Sachschäden gibt es keine markanten Einschränkungen. Die Leistungen hierbei umfasst Beschädigungen und Zerstörung von Sachgegenständen. Vermögensschäden werden auch übernommen, allerdings nur jene, die nicht auf Personen- oder Sachschäden zurückzuführen sind. Mietschäden werden mit Einschränkungen von der privaten Haftpflichtversicherung vollständig übernommen.
Grundsätzlich geht es beim Versicherungsschutz einer privaten Haftpflicht immer um Schäden, die aus Achtlosigkeit oder Leichtsinn entstehen. Nicht versichert sind vorsätzliche Schäden, die absichtlich entstanden sind. Wichtig ist, dass der Schaden nur durch den Versicherungsnehmer entstanden sein darf. Dies gilt auch für alle Personen, die bei der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert sind. Generell sind das der Ehepartner sowie die eigenen Kinder.
Deckungssumme der Privathaftpflichtversicherung
Sehr wichtig ist vor allem die Deckungssumme, denn diese sagt aus, bis zu welchen Schäden man Sicherheit genießen kann. Je nach Versicherungsgesellschaft fallen die Deckungssummen oftmals unterschiedlich aus. Daher ist es auch sinnvoll, wenn im Voraus eine Recherche erfolgt. Grundsätzlich ist es so, dass eine höhere Deckungssumme immer besser ist.
Die meisten Versicherer bieten eine Deckungssumme bis zu 10 Millionen an. Besonders im Bereich Sach- und Personenschäden können eventuelle Ansprüche schnell ungeahnt hohe Summen bedeuten. Kommt beispielsweise jemand zu Schaden und trägt lebenslängliche Folgen davon, dann spricht man definitiv von Millionenschäden. Aus diesem Grunde empfehlen Experten auch, die Deckungssumme nicht unter drei Millionen zu wählen. Wesentlich besser wären sogar fünf Millionen, denn damit sind die wichtigsten und schlimmsten Schäden bereits abgedeckt. Wer jedoch auf Nummer sicher gehen möchte, der entscheidet sich für eine Deckungssumme von 10 Millionen. Dann kann davon ausgegangen werden, dass man sich für alle Eventualitäten gerüstet hat. Man muss sich also keine Sorgen mehr machen und weiß, dass im Zweifelsfall die eigenen Finanzen geschützt sind.
Was ist im Schadensfall wichtiges zu beachten?
Die Privathaftpflichtversicherung soll Sicherheit bieten, die gesamte Familie absichern und im Schadensfall dafür sorgen, dass die eigenen Finanzen nicht in Schieflage geraten. Damit der Schaden übernommen wird, ist es wichtig, dass die Schadensmeldung auch richtig durchgeführt wird. Wenn dem nicht so ist, dann ist eine Ablehnung die logische Folge.
Das richtige Vorgehen im Schadensfall
- Der Versicherungsnehmer sollte sich grundsätzlich nicht zu einem Schuldanerkenntnis hinreißen lassen. Damit kann der eigene Versicherungsschutz ungültig werden.
- Die Privathaftpflichtversicherung sollte sofort über einen Schaden informiert werden. Laut aktuellen Gesetzen darf die Meldung nicht später als eine Woche nach Schadenshergang eingehen.
- Der Schaden muss detailliert geschildert werden. Außerdem müssen alle relevanten Informationen unverzüglich mitgeteilt werden.
- Der Versicherungsnehmer darf auf keinen Fall Zahlungen leisten, ohne dass dies von der Versicherung entsprechend angewiesen wurde.
- Immer auf die Rückmeldung der Versicherung warten und solange nichts unternehmen. Denn die Zustimmung der Versicherung ist für die Schadensregulierung sehr wichtig.
Folgen einer niedrigen Deckungssumme
Wer sich für eine kleine Deckungssumme entscheidet, der läuft Gefahr einer Unterversicherung. Das bedeutet im Grunde, dass in einem Schadensfall eventuell höhere Kosten privat getragen werden müssen. Sobald ein Schaden verursacht wird, übernimmt die Privathaftpflicht wie gewohnt die Kosten. Sind diese jedoch vollständig aufgebraucht, der Schaden aber noch nicht reguliert, dann werden die privaten Finanzen hinzugezogen. Im Zweifel bezahlt der Versicherungsnehmer ein Leben lang hohe Summen. Das alles nur, weil man sich zuvor für eine nicht ausreichende Versicherungsform entschieden hat.
Besser vorsorgen als draufzahlen
Entscheidet sich der Versicherungsnehmer für eine Privathaftpflichtversicherung, ist es wichtig, eine ausreichende Deckungssumme zu wählen. Lieber entscheidet man sich für zu hohe Leistungen, als dass die eigene Finanzlage in Schieflage gerät. Die monatlichen Beiträge sind dabei meistens nicht wesentlich größer. In den meisten Fällen macht es sogar nur ein paar Euro aus. Die Mehrbelastung tut kaum weh, sorgt jedoch dafür, dass beste Sicherheit gewährleistet ist. Dies gilt letztlich auch für Ehepartner und eigene Kinder, die schließlich mitversichert sind.
Privathaftpflicht richtig kündigen
Ein Versicherungsvertrag muss rechtzeitig und vor allem auch formell richtig gekündigt werden. Nur so lässt sich sicherstellen, dass die Privathaftpflicht zum gewünschten Termin beendet wird. Grundsätzlich gilt dabei, dass ein solcher Versicherungsvertrag spätestens drei Monate vor dem Ablauf gekündigt werden muss. Würde dies nicht erfolgen, dann wäre eine automatische Verlängerung um ein Jahr die Konsequenz.
Tipp: Musterkündigung Privathaftplicht
Die Anforderungen an eine rechtlich einwandfreie Kündigung sind zwar nicht sehr anspruchsvoll, doch mit einer Musterkündigung wird der Aufwand minimiert. Die klassischen Kündigungsvorlagen aus dem Internet enthalten alle wichtigen Formulierungen. Verbraucher müssen nur noch die eigenen Adressdaten und die Anschrift der Versicherung eintragen. Unbedingt muss auch die Versicherungsnummer an entsprechender Stelle hinterlegt werden. Nur so ist eine korrekte Zuordnung der Kündigung sichergestellt. Für den Versand empfiehlt sich ein Einschreiben. Dieses kostet zwar etwas mehr Geld, dafür kann man jedoch im Zweifel nachweisen, dass der Brief rechtzeitig abgeschickt wurde. Eine Vorlage zur Kündigung finden Sie hier auf Check24.
Kündigung außerhalb der Fristen
Bei einer Privathaftpflicht kann grundsätzlich nur zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Es gibt jedoch einige Ausnahmen. Dazu gehören beispielsweise die Sonderkündigungsrechte, die oftmals nach einer Erhöhung der Beiträge in Kraft treten. Relativ wichtig ist dabei die Frist, denn diese fällt wesentlich kürzer aus, als wenn es sich um eine normale Kündigung handelt. Vorsicht: Diese Art der Sonderkündigung ist nur möglich, wenn sich die Beiträge erhöhen, dabei aber keine gesteigerten Leistungen geboten werden.
Kündigung in Kombination mit einem Wechsel
Ein Kündigungsgrund liegt vor, wenn eine günstigere Versicherung gefunden wurde. Auch dann spielen die Fristen wieder eine wesentliche Rolle. Je nach neuer Versicherungsgesellschaft kann es jedoch sein, dass keine eigenständige Kündigung erfolgen muss. Wer einen Wechsel durchläuft, sollte zwingend mit dem neuen Versicherer sprechen. Es kann nämlich sein, dass sich dieser im Zuge des Wechsels als Serviceleistung um die Kündigung kümmert.
Privatpflichtversicherung für Singles
Im Normalfall wird neben dem Versicherungsnehmer auch die eigene Familie in einer Privatpflichtversicherung mitversichert. Sowohl Ehepartner als auch Kinder haben Anspruch auf diesen Versicherungsschutz. Eine Privathaftpflichtversicherung für Singles ist jedoch ebenfalls vorhanden und eignet sich für Menschen, die ausschließlich eigene Schäden absichern wollen. Meistens sind die Konditionen bei diesen Versicherungstarifen etwas günstiger und somit auch gut finanzierbar.
Die richtige Privathaftpflichtversicherung finden
Singles sollten die Konditionen der Versicherungen vergleichen, um einen attraktiven Anbieter zu finden, der die bestmögliche Absicherung bieten kann. Sollten die eigenen Finanzen relativ stabil sein, kann es sich lohnen, über einen Selbstbehalt nachzudenken. Dieser würde die Beiträge weiter senken.
Auf Leistungen und Deckungssumme achten
Wesentlich ist die Deckungssumme, die eine Privathaftpflichtversicherung aufweist. Wer sich zu niedrig versichert, riskiert etwaige finanzielle Probleme im Schadensfall. Es ist anzuraten, auf eine hohe Deckungssumme zu achten. Aber auch die Leistungen sollten stimmen. Allerdings sollte man keine Kompromisse eingehen und sich lieber besser versichern, damit man letztlich eine wirklich überzeugende Sicherheit genießen kann. Aufgrund der einzelnen Single-Tarife, die jede Gesellschaft im Angebot hat, kann meist schon die ideale Lösung gefunden werden.
Veränderte Lebensumstände rechtzeitig melden
Als Single ist mit der passenden Versicherung alles prima. Es kann jedoch sehr schnell gehen, dass sich die eigenen Lebensumstände verändern. Achtung: Die Privathaftpflichtversicherung für Singles schützt weder Ehepartner noch Kinder. Sollte man sich also entsprechend verändern, dann muss dies mit der Versicherung besprochen werden. Entweder ist ein kompletter Tarifwechsel nötig oder die Versicherung kann den aktuellen Schutz aufrüsten. Doch nur wenn man sich rechtzeitig kümmert, vermeidet man Probleme.