Strom Vergleich – Häufige Fragen
Seit vielen Jahren können Verbraucher Ihren Stromanbieter frei wählen. Zur Wahl stehen über 1.000 Anbieter mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Stromtarifen. Mithilfe eines Strom Vergleichs können Sie schnell und einfach den günstigsten Anbieter ermitteln. Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen, bei einem Wechsel ohne Strom dazustehen, die örtlichen Grundversorger sind gesetzlich dazu verpflichtet, Strom zu liefern.
Wenn Sie einen neuen Anbieter gefunden haben, brauchen Sie nur einen Online-Antrag auszufüllen und dem Wechsel steht nichts mehr im Wege. Die weitere Abwicklung nimmt Ihr neuer Anbieter vor, für Sie ändert sich lediglich der Zahlungsempfänger. Bei einem Umzug können Sie problemlos zu einem neuen Stromlieferanten wechseln. Viele Unternehmen bieten Neukunden einen attraktiven Wechselbonus an. Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, Ökostrom auszuwählen, Gewerbekunden erhalten von den Anbietern spezielle Konditionen. Um einen Preisvergleich durchzuführen, müssen Sie lediglich Ihren jährlichen Stromverbrauch und die Postleitzahl einzugeben und schon erscheint eine Liste der Anbieter in Ihrer Region.
Häufige Fragen zu Stromanbieter wechseln
Im Zusammenhang mit einem Stromvergleich und Gasvergleich steht der Verbraucher vor einigen Fragen.
Die häufigsten sollen nachstehend beantwortet werden.
Wo finde ich einen günstigen Strom- und Gasanbieter?
Vergleichsportale für Strom- und Gaslieferanten gibt es im Internet. Hierzu bieten viele Portale
Vergleichsmöglichkeiten an. Der Verbraucher tippt lediglich seine Postleitzahl und seinen bisherigen
Verbrauch in ein Formular ein, dass die Vergleichsportale online zur Verfügung stellen. Innerhalb
weniger Sekunden werden alle günstigen Gas- und Stromanbieter in der Nähe aufgelistet.
Ich habe im Internet einen neuen Stromlieferanten und Gasanbieter gefunden. Was kostet der
Wechsel und wie kann ich zu dem neuen Anbieter wechseln.
Der Wechsel zu einem neuen Strom,- und Gaslieferanten ist für Verbraucher kostenlos. Der Vertrag mit einem neuen Anbieter kann online erfolgen. Es muss noch nicht einmal der neue Anbieter persönlich aufgesucht werden.
Muss ich bei meinem bisherigen Stromanbieter und Gaslieferanten kündigen?
In der Regel übernimmt der neue Anbieter alle Formalitäten. Er kündigt auch die Verträge bei den bisherigen Anbietern. Es müssen Kündigungsfristen beachtet werden. Aber auch das übernimmt der neue Anbieter.
Was passiert, wenn der neue Anbieter keinen Strom oder das Gas nicht liefern kann?
In einem solchen Fall hat der Gesetzgeber vorgesorgt. Der regionale Anbieter ist dann verpflichtet, im Falle eines Ausfalls – aus welchen Gründen auch immer – die Versorgung mit Strom oder Gas wieder aufzunehmen. Damit soll verhindert werden, dass die Haushalte ohne Strom oder Gas dastehen.
Wie lange dauert es, bis die Energie vom neuen Versorger geliefert wird?
Das hängt von den Kündigungsfristen des bisherigen Anbieters ab. In der Regel betragen die gesetzlichen Fristen für die Kündigung sechs bis acht Wochen.
Was passiert mit den Abschlagszahlungen bei meinem bisherigen Anbieter?
Die Kunden erhalten eine Endabrechnung über den bisherigen Verbrauch. Alle geleisteten Abschlagszahlungen werden damit verrechnet. Im Falle von zu viel gezahlten Abschlagszahlungen erhalten die Kunden die Differenz zurück erstattet. Wurde zu wenig gezahlt, muss der Kunde die Differenz nachzahlen.
Was muss ich am Tag des Wechsels machen?
Nichts. Normalerweise bekommen die Haushalte von dem Wechsel überhaupt nichts mit. Der neue Anbieter kümmert sich um alle Angelegenheiten. Lediglich die Zahlungen für Strom und Gas müssen an den neuen Anbieter geleistet werden.
Welche Eintragungen habe ich auf dem Stromanbietervergleich-Antrag vorzunehmen?
Wichtig ist, dass Sie den Antrag absolut wahrheitsgetreu und vollständig ausfüllen, denn ansonsten kann Ihr Antrag nicht oder nur verzögert bearbeitet werden. Neben Ihren persönlichen Daten wird der neue Stromversorger auch die Daten des bisherigen Stromversorgers erfragen, hierzu sollten Sie sich eine Beitragsrechnung Ihres bisherigen Stromversorgers bereithalten, denn dieser können Sie die entsprechende Kundennummer, die Zählernummer und selbstverständlich den Namen des Anbieters entnehmen. Des Weiteren ist der aktuelle Zählerstand von großer Bedeutung, wie auch der gewünschte Wechseltermin. Sollte ein solcher Termin nicht angegeben werden, wird der Stromanbieterwechsel zum nächstmöglichen Termin vorgenommen.
Kann jeder seinen Stromversorger wechseln?
Es ist jeder in der Lage einen neuen Stromanbieter zu bestimmen, der einen eigenen Stromzähler in seinem Haus oder seiner Wohnung hat. Grundlegende Voraussetzung ist allerdings, dass der Vertrag direkt mit dem Stromanbieter abgeschlossen wurde und die Rechnung auch an den Verbraucher selbst geht. Hat der Mieter dies nicht, und der Strom läuft über den Vermieter, kann der Stromanbieter nicht gewechselt werden. Hier hat der Mieter dann nur die Möglichkeit, seinen Vermieter auf den neuen und günstigen Anbieter aufmerksam zu machen. Hat der Verbraucher einen Zweittarifzähler, wie zum Beispiel eine Pumpe, Nachtspeicherheizung oder auch einen Tarif, für eine Wärmepumpe ist dies ebenfalls schlecht, in diesem Fall ist kein Wechsel möglich, da es hier noch keine Alternativen auf dem Markt gibt. In ein paar Jahren kann dies allerdings schon wieder anders aussehen.
Wie kann ich meinen Stromlieferanten wechseln und wie funktioniert das Ganze?
Im Grunde ist es eine risikolose und schnelle Angelegenheit, wenn Sie einen Stromanbieterwechsel vornehmen möchten. Schauen Sie sich einfach in unserem Strom-Gas-Vergleich um und finden Sie eine Reihe von Stromanbietern in Ihrer Region. Nunmehr müssen Sie sich nur noch für einen dieser Anbieter entscheiden und den Onlineantrag entsprechend den Vorgaben ausfüllen. Ihnen werden innerhalb weniger Tage die Vertragsunterlagen zugesandt, die Sie nur noch unterschreiben und an den entsprechenden Stromversorger zurückschicken müssen. Ab jetzt haben Sie nichts mehr zu tun, den Rest erledigt Ihr neuer Stromversorger für Sie. Dieser erledigt sämtliche Formalitäten, die nunmehr anzufallen vermögen, insbesondere die Kündigung beim vorherigen Versorger, die Sie auch nicht selbst vornehmen müssen. Das einzige, was Sie jetzt noch aufbringen müssen, ist ein wenig Geduld, allerdings keiner Wechselgebühren, Kündigungs- oder auch Neuantragsgebühren oder Ähnliches. Geht man einmal von dem Fall aus, dass die entsprechenden Anmelde- und Vertragsunterlagen bis zum 10. eines Monats beim neuen Stromversorger vorliegen, erhalten Sie Ihren Strom bereits zu Beginn des übernächsten Monats von Ihrem Wunschstromanbieter.
Soll ich bei einem Stromversorgerwechsel meinen Zählerstand aufschreiben?
Wir empfehlen Ihnen, sich grundsätzlich Ihren Zählerstand vom Stromzähler zu notieren, ganz gleich, ob es sich um einen Umzug, um einen Stromanbieterwechsel oder aber auch um die jährliche Abrechnung geht. Sie ermöglichen damit eine taggenaue Abrechnung der entsprechenden Verbrauchskosten ohne Lücken und Fehler.
Was muss beim Stromanbietervergleich oder Wechsel des Stromanbieters beachtet werden?
Wer seinen Anbieter wechseln möchte, muss mit einer längeren Bearbeitungszeit rechnen, dies ist aber völlig normal und lässt sich nicht umgehen. Hier muss man gut und gerne mit sechs bis zehn Wochen rechnen. Wer einen neuen Anbieter direkt nach dem Einzug in eine neue Wohnung wünscht, sollte sich bereits frühzeitig um einen Vertragsabschluss kümmern. In diesem Fall wird der Verbraucher dann direkt vom neuen Anbieter beliefert und muss nicht erst beim regionalen Stromanbieter einen Vertrag abschließen, der dann wieder gekündigt werden muss. Wer keinen Vertrag abschließt, oder das rechtzeitige Einsenden der Unterlagen versäumt, der schleißt automatisch mit dem Grundversorger einen Standardtarif ab, welcher aber immer innerhalb eines Monats zum jeweiligen Ende des laufenden Monats gekündigt werden kann. Hier heißt es also schnell handeln, damit es später keinen unnötigen Ärger gibt.
Welche Kosten kommen im Falle eines Stromanbieter Wechsel auf mich zu?
Im Grunde ist der Stromanbieterwechsel für Sie als Kunden absolut kostenfrei. Schließlich sollen Sie als Kunde zukünftig Strom sparen und nicht draufzahlen.
Wie lange dauert der Wechsel des Stromversorger?
Bedingt durch die gesetzliche Fristenregelung erfolgt die Umstellung des Stromlieferanten in der Regel innerhalb von 6-10 Wochen nach Abschluss des Vertrages. Bestehende Kündigungsfristen beim alten Versorger können einen Wechsel des Stromanbieters natürlich verzögern. Auch dauert ein Anbieterwechsel bei Produkten mit Vorauskasse, Anzahlung oder Kaution etwa vier Wochen länger. Hier wird vom Anbieter zunächst der Eingang der zu leistenden Zahlung abgewartet und erst dann wird ein Wechsel eingeleitet.
Werden bei einem Stromlieferanten wechsel die bereits gezahlten Abschläge vom bisherigen Stromlieferanten zurück erstattet?
Sobald der Stromanbieterwechsel vorgenommen wurde, erhalten Sie von Ihrem bisherigen Stromversorger eine detaillierte Schlussabrechnung. Dieser Abrechnung können Sie den genauen Zählerstand sowie auch die geleisteten Beiträge entnehmen. Ergibt sich hier ein Guthabenbetrag, wird Ihr bisheriger Stromanbieter Ihnen diesen selbstverständlich erstatten.
Wie stelle ich den Kontakt zum neuen Stromanbieter her?
In der Ergebnisaufstellung unseres Strom-Gas-Vergleichs haben Sie zum Teil die Möglichkeit, direkt einen Onlineantrag auszufüllen und diesen dann per „Klick“ an den jeweiligen Stromanbieter zu übersenden, zum anderen erhalten Sie die entsprechenden Kontaktdaten durch einen „Klick“ auf den gewünschten Stromanbieter. Sie können nunmehr direkt Kontakt aufnehmen und erhalten Ihre Vertragsunterlagen per Post direkt vom jeweiligen Stromanbieter.
Was sollte beachtet werden, wenn von einem überregionalen Stromanbieter zu einem anderen Alternativstromanbieter gewechselt wird?
Hier wird genauso verfahren wie bei einem Wechsel vom örtlichen Versorger zu einem alternativen Anbieter. Genau wie bei diesem muss die Kündigungsfrist und die Vertragslaufzeit beachtet werden. Wurde die Kündigungsfrist verpasst, so läuft der Vertrag weiter, bis die nächste Frist zum möglichen Wechsel genutzt werden kann.
Ab welchem Zeitpunkt wird man vom neuen Stromanbieter beliefert?
Zum frühestmöglichen Termin wird der neue Stromlieferant mit der Lieferung beginnen, in der Regel dauert dies zwischen sechs und zehn Wochen nach Abschluss des Vertrages. Die Ausnahmen von diesem Fall ist, wurde ein Wunschtermin vereinbart. Die Belieferung beginnt immer zum Ersten eines Monats. Kündigungsfristen beim Altversorger können allerdings einen Anbieterwechsel verzögern. Es besteht aber die Möglichkeit, jederzeit den aktuellen Stand des Wechsels bei dem neu gewählten Stromanbieter zu erfahren. Morgen einem Anbieterwechsel Produkte mit Vorauskasse, Anzahlung oder Kaution gewählt, dauert dies meistens vier Wochen länger. Hier wird vom Stromlieferanten zuerst der Eingang der zu zahlenden Leistung abgewartet. Erst dann wird mit der Lieferung begonnen.
Kommt es durch den Wechsel des Stromversorger zu einem Stromausfall?
Nein. Durch das Gesetz ist der lokale Stromversorger verpflichtet, alle sich im Netz des Versorgers befindenden Haushalte zu versorgen, selbst wenn diese nicht mehr Vertragspartner sind. Der Verbraucher bracht also keine Angst zu haben plötzlich im Dunkeln zu sitzen. Dieses Gesetz tritt auch dann in Kraft, wenn der gewählte Stromlieferant die Belieferung einstellen muss, beispielsweise im Insolvenzfall. Auch hier muss der Hauptstromversorger weiterhin Strom liefern. Vom Anbieterwechsel selbst bekommt der Verbraucher also wenig mit. Eine zuverlässige Stromversorgung ist immer gewährleistet.
Kann ein Wechsel des Stromversorger bei Wärmepumpen erfolgen?
Hier ist noch kein Wechsel möglich, da nur der lokale Stromanbieter hier zuständig ist.
Wie funktioniert ein Stromlieferanten Wechsel bei einem Zweitarifzähler?
Wird mit einem Zweitarifzähler der Stromanbieter gewechselt, unterscheidet der neue Stromlieferant nicht mehr zwischen Tag und Nachtstrom. Hier gilt dann 24 h der vereinbarte Preis. Kunden mit HT/NT Tarifen und einem Zweitarifzähler sollten immer einen Wechsel zu einem reinen Hauptzeittarif überprüfen. Oft ist es der Fall, dass dieser günstiger als der bisherige Tarif ist. Nicht immer allerdings Akzeptierung neue Stromlieferanten Kunden mit Zweitarifzählern. Dies sollte vor einem Wechsel immer genau geklärt werden. Und es sollte überlegt werden, ob eine Umstellung nicht doch Sinn machen würde.
Sind im Stromanbietervergleich / auf dem Markt alternativ Angebote für Tag und Nachtstrom?
Solche Tarife werden meistens nur von lokalen Versorgern angeboten. Hier ist immer der Einbau eines Zweitarifzählers nötig, wodurch gesetzliche Kosten entstehen. Mit einem Tarifrechner kann der Verbraucher überprüfen, ob der lokale Stromversorger auch Nachtstromtarife anbietet. Über regionale Stromlieferanten unterscheiden nicht zwischen Tag und Nachtstrom. Im Falle eines Anbieterwechsels würde der günstige Nachttarif entfallen. Erst auf dieser Ausnahme funktioniert ein Wechsel genau wie bei jedem anderen Stromzähler. Wer einen Tag – Nacht Stromtarif hat, sollte immer einen Wechsel zu einem Hauptzeittarif prüfen. Es ist möglich, dass der Strom trotzdem günstiger ist. Allerdings Akzeptierung nicht alle Stromanbieter Kunden mit Zweitarifzählern und es wäre der Einbau eines neuen Zählers notwendig, was weitere Kosten verursachen könnte.
Kann auch bei einer Nacht Speicherheizung ein Wechsel des Stromanbieters erfolgen im Stromanbietervergleich?
Grundsätzlich gesehen ist ein Wechsel immer möglich. Allerdings arbeitet eine Nachtspeicherheizung sowohl mit Tag-, wie auch mit Nachtstrom, was einen Zweitarifzähler beziehungsweise zwei ein Tarifzähler voraussetzt. Solche Tarife werden nur von den lokalen Stromanbietern angeboten. Die überregionalen Versorger können nicht zwischen Tag und Nachtstrom unterscheiden, sodass bei diesen der billige Nachtstrom entfallen würde. Der Wechsel allerdings funktioniert wie bei allen anderen Stromanbietern auch. Es sollte bereits im Vorfeld geklärt werden, ob der ausgesuchte Anbieter solche Kunden beliefern kann.
Was versteht man unter Tarifen mit Vorauskasse im Stromanbietervergleich?
Solche Tarife haben immer ein besonderes Sparpotenzial. Durch solche Produkte können Stromlieferanten günstigere Tarife anbieten, da zum Beispiel teure Inkassoleistungen oder Zahlungseinfälle nicht mit einkalkuliert werden müssen. In immer mehr Rauschen wird die Vorauskasse gerne verwendet. Für den Verbraucher besteht allerdings ein Restrisiko, da bereits gezahlte Beträge im Falle einer Anbieterinsolvenz verloren gehen. Anzumerken ist allerdings, dass die letzte Insolvenz eines Stromanbieters mehr als fünfeinhalb Jahre zurückliegt. Außerdem werden die meisten Vorauskassentarife von Tochtergesellschaften eingesessener Stadtwerke oder von seit Jahren am Markt befindlichen Stromunternehmen angeboten.
Was ist unter Strompaketen im Stromanbietervergleich zu verstehen?
Hat der Verbraucher ein Strompaket gewählt, kauft dieser eine feste Menge Strom durch Vorauskasse. In der Regel ist dieses Modell deutlich günstiger als andere Modelle. Allerdings verfallen nicht verbrauchte Mengen Strom und Mehrverbrauch wird teuer abgerechnet. Solche Modelle eignen sich nur für Verbraucher, welche den Stromverbrauch zuverlässig einschätzen können und deren Stromverbrauch stabil ist. Abweichungen von 10 % sind tolerierbar.
Welche Angaben braucht der neue Stromanbieter bei einem Umzug?
Zum einen benötigt der neue Anbieter natürlich die persönlichen Daten des neuen Kunden. Hierzu zählen der Name, die Adresse und die Bankverbindung, von welcher die fälligen Abschlagszahlungen abgebucht werden sollen. Des Weiteren muss er der Kunde auch das Einzugsdatum, die Zählernummer und den aktuellen Zählerstand kennen. Nicht immer ist der Zähler in der eigentlichen Wohnung angebracht. Oft findet man diesen auch im Keller oder im Treppenhaus. Wer den Zähler immer noch nicht findet, sollte beim Vermieter nachfragen und über diesen die Zählernummer und den aktuellen Zählerstand ermitteln. Den Stand des Zählers, zu Beginn sollte immer notiert werden, damit eine Kontrolle der Abrechnung zum Jahresende leichter fällt. Menschen sind schließlich keine Maschinen und können durchaus Fehler machen.
Welche Änderungen ergeben sich durch den Stromversorger wechsel?
Im Grunde verändert sich für Sie als Kunden nur, dass Sie Ihre zukünftige Stromrechnung von dem neuen Stromversorger erhalten und auch die entsprechenden Beiträge an diesen bezahlen. Sämtliche technische Dinge, wie beispielsweise die Wartung der Stromzähler etc. werden weiterhin vom örtlichen Netzbetreiber durchgeführt. Der Stromversorger zahlt für die Nutzung der Stromleitungen und Einspeisung der entsprechenden Stromzufuhr eine Nutzungsgebühr an den örtlichen Netzbetreiber, so dass dieser für technische Fragen weiterhin zuständig sind.
Ist es möglich im Stromanbietervergleich, bei einem Neubau den Stromlieferanten zu wechseln?
Ein Liefervertrag zu Beginn eines Monats kann sofort erfolgen, wenn Sie das Haus bezogen haben. Notwendige Verträge werden über den Liefervertrag mit dem Stromversorger abgedeckt. Wer neu gebaut hat, muss immer einen Stromanschlussvertrag mit dem Netzbetreiber abschließen.
Muss der Vermieter über einen Stromversorger Wechsel informiert werden?
Ist der Mieter selbst Vertragspartner des bisher bestehenden Liefervertrages, braucht der Vermieter über einen Wechsel des Stromanbieters nicht informiert werden. Erhält der Mieter allerdings die Stromrechnung über den Vermieter, was zum Beispiel bei einer Warmmiete der Fall wäre. Ist der Vermieter Vertragspartner. In diesem Fall kann auch nur dieser einen Anbieterwechsel vollziehen.
Kann ich als Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus im Stromanbietervergleich meinen Stromanbieter selbst auswählen oder muss ich mich mit anderen Mietern bzw. dem Hauseigentümer abstimmen?
In der Regel sind in einem Mehrfamilienhaus auch mehrere Stromzähler vorhanden, dies bedeutet, dass für jede einzelne Wohnung ein eigener Stromzähler für die Abrechnung bereitsteht und ein eigener Vertrag mit einem x-beliebigen Stromanbieter geschlossen werden kann. Lediglich der Gemeinschaftsstrom, wie beispielsweise das Licht im Flur oder aber auch im Keller, wird über einen Gemeinschaftszähler abgerechnet. Hier ist zumeist der Eigentümer, sprich der Vermieter Vertragspartner der Stromversorger, so dass dieser anteilige Strom über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet wird. Befinden sich hier mehrere Eigentumswohnungen, ist ein entsprechender Stromanbieterwechsel gem. Satzung der Wohnungseigentümergemeinschaft vorzunehmen bzw. zu beantragen.
Was passiert beim Sonderkündigungsrecht wegen einer Strompreiserhöhung?
Wurde dem Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, sollte wenn gewünscht dieses schnell in Anspruch genommen werden, da die Fristen hierfür meistens sehr kurz sind. Dieses Recht sollte zum Beispiel immer dann wahrgenommen werden, wenn der Vertrag sich bei Ausbleiben der Kündigung wieder um einen längeren Zeitraum verlängern würde. Wer fristgerecht kündigt, entgeht der Bindung an den bisherigen Stromanbieter und dem Wechsel zum neuen Anbieter steht nichts mehr im Weg.
Müssen Kündigungsfristen beim Stromversorger wechseln beachtet werden?
In der allgemeinen Grundversorgung beträgt die gesetzlich festgelegte Kündigungsfrist einen Monat zum Ende des sechsten Kalendermonats. Wurde allerdings ein anderes Stromprodukt ausgewählt oder wurde bereits ein Wechsel zu einem anderen Stromanbieter vorgenommen gelten die dort vereinbarten Kündigungsfristen aus dem neuen Sondervertrag. Dieser ist jedoch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Wer den laufenden Versorgungsvertrag kündigen möchte, muss dies grundsätzlich immer in der Schriftform vornehmen (§ 20 Abs. 2 GVV Strom).
Muss der Verbraucher selbst beim bisherigen Stromlieferanten kündigen?
Wer bei einem neuen Stromanbieter einen Vertrag abschließt, hat diesen automatisch damit beauftragt, den bisher bestehenden Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen. Selbst gekündigt werden muss nur, wenn dieser Fall auf den neuen Stromanbieter nicht zutrifft. Grundsätzlich immer selbst kündigen, muss der Kunde, wenn er das sogenannte Sonderkündigungsrecht welches bei Preiserhöhungen in Kraft tritt in Anspruch nehmen möchte. Hier sind die Fristen immer äußerst kurz bemessen und der Kunde sollte schnellstmöglich den bisherigen Stromvertrag beenden. Wurde diese Kündigung versäumt, verlängert sich die Vertragslaufzeit erneut auf den angegebenen Zeitraum. Wer fristgerecht eine Kündigung vornimmt, entsteht eine erneute Bindung, welche einen kurzfristigen Wechsel zum neuen Stromanbieter verhindern würde.
Liegt die Kündigung des Stromanbietervertrages beim alten Stromanbieter in meiner Hand?
Sie haben keinerlei formelle Tätigkeiten vor sich, wenn Sie den Stromanbieter wechseln. Ist der neuerliche Stromanbieter sich sicher, Sie in der Zukunft beliefern zu können, wird er Ihnen die Vertragsunterlagen zuschicken. In diesen Unterlagen findet sich auch eine Vollmacht, mit der Sie den neuerlichen Stromanbieter bevollmächtigen, den alten Stromversorgungsvertrag beim vorherigen Stromanbieter zu kündigen. Wir empfehlen Ihnen, diese Vollmacht zu unterzeichnen und eventuell zu vermerken, wenn Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen. Der neue Stromversorger kann sodann fristgerecht oder auch fristlos den bisher bestehenden Stromversorgungsvertrag kündigen.
Wann erhält man die Endabrechnung des alten Stromlieferanten?
Sobald der Wechsel des Stromanbieters vollzogen wurde, wird der alte Stromversorger eine Schlussrechnung zusenden. Hier ist dann der Stromverbrauch bis zum Zeitpunkt des Wechsels aufgeführt. Dadurch entstehen dem Verbraucher keine zusätzlichen Kosten.
Wie wird der Stromverbrauch geschätzt, wenn ich zum ersten Mal selbst Strom beziehe?
Wer seinen Stromverbrauch noch nicht kennt, kann diesen mit folgenden Durchschnittswerten ermitteln:
Singles: 1.000 bis 2500 kWh/Jahr
Paare: 2.000 bis 3500 kWh/Jahr
Familien (4 Personen): 4.000 bis 5.500 kWh/Jahr
Großfamilien: ab 6.000 kWh/Jahr und mehr.
Dies sind allerdings immer nur Durchschnittswerte und können auch von Verbraucher zu Verbraucher variieren.
Welchen Wohnsitz muss ich haben, um Stromanbietervergleich nutzen zu können?
Aufgrund der Tatsache, dass sich unser gesamtes Angebot auf Deutschland bezieht, müssen Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Was geschieht, wenn der Strombedarf im nächsten Jahr höher ist?
Der Stromanbieter passt den Abschlag, welcher gezahlt werden, muss immer jährlich dem letzten Stromverbrauch an. Dieser ist immer auf der letzten Stromrechnung aufgelistet. Damit möchte der Stromanbieter verhindern, dass der Kunde im nächsten Jahr eine große Nachzahlung leisten muss.
Wo kann man den Stromzähler und die Zählernummer finden?
Nicht immer muss der Stromzähler in der Wohnung angebracht sein. In Wohnungen mit mehreren Mietparteien ist er auch oft im Keller oder im Treppenhaus. Notfalls kann der Vermieter, der Hauswart oder die Hausverwaltung behilflich sein, bei der Zählersuche. Die Zählernummer befindet sich zum einen auf dem Stromzähler und zum anderen auf der letzten Stromabrechnung. Ist die Zählernummer nicht auffindbar, bringt ein Anruf beim Netzbetreiber Klarheit, da der Verbraucher diese Nummer im Falle eines Anbieterwechsels benötigt wird.
Was passiert, wenn der Stromanbieter plötzlich Insolvenz oder Konkurs anmeldet?
Sie brauchen absolut keine Panik bekommen, dass Sie im Falle eines Insolvenz- bzw. Konkursverfahrens Ihres neuen Stromversorgers ohne Strom dastehen. Der örtliche Stromversorger Ihrer Region ist dazu verpflichtet, Sie mit Strom zu versorgen, von daher werden Sie nicht im Dunklen stehen.
Was passiert, wenn Probleme in Bezug auf Zähler oder Leitungen sowie technische Fragen auftreten?
Weiterhin ist der lokale Stromanbieter der zuständige Ansprechpartner. Auch im Falle eines Stromausfalls ist der örtliche Netzbetreiber zuständig.
Müssen beim Stromanbieterwechsel Änderungen am Zähler oder der Leitung vorgenommen werden?
Solche Arbeiten sind nicht nötig. Der Zähler an sich wird nicht ausgetauscht. Die Wartung und das Ablesen werden weiterhin vom Netzbetreiber übernommen. Es kann unter Umständen vereinbart werden, dass der Verbraucher selbst den Zählerstand abfließt und diesen an den Betreiber übermittelt. Diese Ergebnisse der Ablesung sollten auch einen neuen Lieferanten übermittelt werden.
Wer liefert den Strom, wenn kein gesonderter Vertrag abgeschlossen wurde?
Hier wird der Verbraucher immer vom Grundversorger beliefert. Dies ist das örtliche Stromversorgungsunternehmen, zum Beispiel die Stadtwerke.