Autoversicherung
Unter dem Oberbegriff Autoversicherung verbergen sich oft die Kfz-Haftpflichtversicherung sowie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung und vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben. Jedes zulassungspflichtige Fahrzeug muss eine Haftpflichtversicherung vorweisen.
Die Haftpflichtversicherung kommt im Falle eines Unfalls für folgende Schäden auf:
– Personenschäden
– Sachschäden
– Vermögensschäden
– immaterielle Schäden
Die Mindestdeckungssumme für Personenschäden liegt derzeit bei 7,5 Millionen EUR, bei Sachschäden bei 1,0 Millionen EUR. Vermögensschäden haben eine Mindestdeckungssumme von 50.000 EUR.
Durch die Kfz-Haftpflichtversicherung sind also Personenschäden und auch Schäden am fremden Fahrzeug gedeckt. Den Schaden am eigenen Fahrzeug jedoch muss der Halter selbst begleichen.
Die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung richten sich im Allgemeinen nach dem zu versichernden Fahrzeug (Typenklasse) und dem Zulassungsort (Regionalklasse).
Weitere Tarifmerkmale können sein:
– Alter des Fahrers
– Beruf des Fahrers
– Zeit seit Ausstellung des Führerscheins
– Regelmäßiger Abstellort des Fahrzeugs
Zur zusätzlichen Absicherung im Schadensfall kann der Versicherungsnehmer zusätzlich eine Kaskoversicherung abschließen. Diese gliedert sich in eine Teil- oder Vollkaskoversicherung.
Die Vollkaskoversicherung kommt für Schäden in folgenden Situationen auf:
– Brand, Explosion oder auch Diebstahl
– Beschädigungen durch Sturm, Hagel, Überschwemmung oder Blitzschlag
– Marderbiss oder Schmorschäden (z.B. durch Kurzschluss)
– Glasbruch
– Vandalismus (mutwillige Beschädigung durch Dritte)
– Schäden am eigenen Fahrzeug (auch bei selbst verschuldeten Unfällen)
– Unfälle mit Haarwild (Definition versicherungsabhängig)
Die Teilkaskoversicherung ist eine geschmälerte Variante der Vollkaskoversicherung. Sie deckt ebenfalls die oben genannten Schäden ab, kommt jedoch nicht bei Vandalismus auf und trägt nicht den Schaden am eigenen Fahrzeug.
Vergünstigungen im Tarif kann der Versicherungsnehmer durch schadenfreies Fahren erreichen. Diese Rabatte sind jedoch von Agentur zu Agentur unterschiedlich. Jeder Versicherungsnehmer sollte deshalb regelmäßig einen Versicherungsvergleich in Betracht ziehen. Denn oft lässt sich bei gleicher Leistung im Schadensfall bares Geld sparen. Verträge über die Autoversicherung sind in aller Regel Jahresverträge, das bedeutet, dass jeder Versicherungsnehmer vor der automatischen Verlängerung des Versicherungsvertrages einen Vergleich durchführen sollte. Jede Versicherung bietet diese Vergleiche zumeist kostenlos an.