Seit der Gesundheitsreform im Jahr 2007 gilt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse und seit 2009 greift diese auch für die PKV. Wer sich nicht versichert, muss unter Umständen auch mit Strafprämien rechnen. Aber es gibt für bestimmte Berufsgruppen und wenn die Einkommensgrenze überschritten wird die Möglichkeit sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht zu befreien. Wer also mit seinem Verdienst dreimal hintereinander folgend die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, darf sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und in die PKV wechseln. Allerdings muss das in den ersten drei Monaten nach der Befreiung erfolgen. Die Bemessungsgrenze wird jährlich angepasst und liegt 2009 bei 48.600 Euro jährlich. Derzeit diskutiert die neue Bundesregierung auch darüber, ob man wieder zur alten Regelung zurückgreift, mit der es dann möglich ist bereits nach einmaligem Überschreiten des Einkommens in die PKV wechseln zu können.
Berufsgruppen wie Selbständige, Freiberufler und Künstler unterliegen jedoch grundsätzlich nicht der Versicherungspflicht. Aber sie müssen ebenso krankenversichert sein. Allerdings bleibt ihnen offen wo sie sich versichern. Diejenigen, die bereits in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate in der gesetzlichen Krankenkasse Mitglied waren, können auch weiterhin freiwilliger Versicherte bleiben. Vorteil gegenüber der PKV liegt darin, dass die gesetzlichen Krankenkassen keinen Gesundheitscheck anfordern und der Beitragssatz einheitlich ist. Derzeit liegt dieser bei 14,9 Prozent und wurde somit um 0,6 Prozent gesenkt. Wer sich für die GKV entscheidet, kann auch die Zusatzversicherungen der PKV wählen.
Doch auch wenn es die Versicherungspflicht in Deutschland bereits seit 2007 gibt, so sind bis heute noch zahlreiche Bundesbürger nicht versichert.