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Bei der SCHUFA Holding AG handelt es sich prinzipiell um eine sogenannte Wirtschaftsauskunftei, welche in erster Linie dazu dient, Kreditinstitute, Banken und weitere Vertragspartner vor Zahlungsausfällen von Seiten der Kreditnehmer zu schützen.
Ferner soll die SCHUFA nach eigenen Angaben auch die Kreditnehmer vor einer möglichen Überschuldung abhalten. Getragen wird die Gesellschaft von verschiedenen Kreditinstituten.
Die SCHUFA Holding AG sammelt für diesen beidseitigen Schutz die Daten von Kreditnehmern in einer speziellen Datenbank, welche ihr von den jeweiligen Kreditinstituten nach einem Vertragsabschluss übermittelt werden. Tatsächlich findet sich in dieser Datenbank derzeit nahezu ein Drittel der deutschen Bevölkerung.
Die jeweiligen Daten bezüglich der Verschuldung von den Verbrauchern und Unternehmen werden jedoch nur zum Teil von der SCHUFA selbst ermittelt, da hierfür auch externe Systeme, wie das der ZEK mit einbezogen werden. Die Datenspeicherung erfolgt selbstverständlich unter der Miteinbeziehung des Datenschutzes und daher muss jeder Kreditnehmer einer Datenübermittlung im Rahmen eines Kreditantrags mit seiner Unterschrift zustimmen.
Ein potenzieller Kreditnehmer der bei einem Kreditinstitut oder einer Bank einen Kredit aufnehmen möchte, muss in der Regel einer Abfrage des Kreditgebers bei der SCHUFA zustimmen, in deren Rahmen seine Kreditwürdigkeit und Liquidität überprüft wird. Hierdurch sichern sich die Kreditgeber ab, dass der potenzielle Kreditnehmer nicht bereits durch anderweitige Kredite überschuldet ist und die mit dem Kreditantrag verbundene Kreditsumme auch wirklich zurückerstatten kann.
Ferner speichert die SCHUFA auch anderweitige Verschuldungen von Unternehmen und natürlichen auch von Privatpersonen, welche beispielsweise aus einem Vollstreckungsbescheid resultieren. Hierfür greifen die SCHUFA auf die Schuldnerverzeichnisse der Amtsgerichte zurück. In der Regel werden die SCHUFA-Einträge ungefähr drei Jahre nach der vollständigen Rückzahlung der Kreditsumme oder der aus einer Verschuldung resultierenden Beträge wieder gelöscht.
Wie kann der Endverbraucher eine SCHUFA-Abfrage tätigen?
Um sich über die eigenen Einträge bei der SCHUFA umfangreich zu informieren, besteht für den Endverbraucher die Möglichkeit, pro Jahr eine sogenannte SCHUFA-Abfrage zu veranlassen, was entweder schriftlich oder online durchgeführt werden muss. Hierdurch kann sich ein Endverbraucher vergewissern, dass beispielsweise der Eintrag bezüglich eines erledigten Kreditvertrages auch wirklich zeitnah gelöscht wird. Ferner kann der Endverbraucher fehlerhafte Daten auf eigenen Wunsch korrigieren lassen.
Für die SCHUFA-Abfrage finden sich im Internet die entsprechenden Blankoformulare, welche der Endverbraucher oder der Vorstand eines Unternehmens detailliert ausfüllen und für die Abfrage an die SCHUFA-Zentrale senden muss. Zudem kann diese Abfrage mittlerweile auch online über das Portal des SCHUFA durchgeführt werden, wofür ein spezielles Authentifizierungsverfahren eingeführt wurde. Jedoch wird hierfür von der SCHUFA eine einmalige Anmeldegebühr von 18,50 € erhoben. Für die eigentliche Auskunft muss der Interessierte grundsätzlich einen Betrag von 7,50 € aufbringen.
Welche Daten können abgefragt werden?
Prinzipiell kann ein Schuldner eine Vielzahl an Daten bezüglich seines SCHUFA-Eintrags abfragen, wobei die Datenabfrage beispielsweise seine derzeit noch laufenden Kredite, Dispokredite, Kreditkartenausgaben, der Stand eines Telekommunikationskontos, sowie alle Daten, die von entsprechenden Handelspartnern an die SCHUFA überermittelt wurden, beinhalten kann. Ferner kann sich der Schuldner mithilfe der Datenabfrage bei der SCHUFA über alle bezüglich seiner Person oder seines Unternehmens eingetragenen Forderungen informieren, die mittlerweile fällig sind und bereits abgemahnt wurden.
Natürlich besteht auch die Möglichkeit, sich die Informationen in Bezug auf Forderungen durch gerichtliche Entscheidungen mit der Datenabfrage ausgeben zu lassen. Selbst das Überziehen eines Giro- oder Kreditkontos kann in den Datenbestand der Abfrage mit aufgenommen wurden. Des Weiteren kann sich auch eine insolvente Person oder ein insolventes Unternehmen über den derzeitigen Stand der Verschuldung informieren, wobei auch die Abfrage nach möglichen eidesstattlichen Versicherungen und hiermit verbundenen Haftbefehlen jederzeit möglich ist.