Der Casus Michael Schumacher zeigt es wieder einmal: Selbst geübte Wintersportler sind auch mit der richtigen Schutzausrichtung (Helm etc.) nicht vor Unfällen, schweren Unfällen gefeit. Insbesondere Wintersport ist mit Risiken verbunden, die sich auch für trainierte Sportler verwirklichen können und kaum vermeidbar sind. Umso wichtiger ist es, dass zumindest der Versicherungsschutz ausreichend hoch ist, um diese Risiken finanziell abzudecken. Doch welche Versicherungen braucht ein Wintersportler im Urlaub?
Die private Haftpflichtversicherung gehört eigentlich zu den Versicherungen die ohnehin jeder abgeschlossen haben sollte, unabhängig davon, ob es sich um einen Wintersportler handelt oder nicht. Doch im Sporturlaub wird dies noch wichtiger: Verursacht man einen Unfall, ist man beim Unfallgegner grundsätzlich in unbeschränkter Höhe haftpflichtig. Dies beinhaltet nicht nur die Kosten der Sportausrüstung, sondern (viel wichtiger) medizinische Behandlungskosten, Schmerzensgeld und im Falle eines Falles auch Verdienstausfall. Gerade die Behandlungskosten können bei schweren Unfällen extrem teuer werden, so dass ohne Versicherungsschutz die finanzielle Existenz gefährdet ist. Ist man selbst das Opfer des Unfalles und nicht verantwortlich, kann man nur hoffen, dass der Verursacher über einen entsprechenden Versicherungsschutz verfügt; andernfalls kann es sonst recht schwierig werden, seine finanziellen Ansprüche durchzusetzen.
Über das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung haben wir auf dieser Seite bereits wiederholt geschrieben. Dies ist nicht minder wichtig bei einem Winterurlaub. Selbst dann, wenn man selbst extrem achtsam ist und eigene Fehler vermeiden kann, reicht es schon, wenn ein anderer einen Fehler begeht. Im schlimmsten Fall ist der Unfall so schwerwiegend, dass sich daraus die Konsequenz ergibt, dass der eigene Beruf danach nicht mehr ausgeübt werden kann. Wer da über eine Berufsunfähigkeitsversicherung verfügt, kann die finanziellen Folgen zumindest ein wenig abmildern. Diejenigen, die über keine Berufsunfähigkeitsversicherung verfügen, sollten vor dem Urlaub zumindest eine Unfallversicherung abschließen, die im Falle eines Falles zumindest eine Einmalzahlung leistet.
Geht es im Winter ins Ausland, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung angebracht. Zwar zahlt innerhalb Europas auch die normale Krankenversicherung, doch muss man die Kosten einerseits vorstrecken und andererseits werden nur die Kosten übernommen, wie sie auch in Deutschland angefallen wären. Auf dem Rest bleibt das Unfallopfer dann sitzen. Außerhalb Europas zahlt die Krankenversicherung gar nicht. Angesichts der hohen Kosten, die bei Behandlungen schnell auf einen zukommen können, sollte grundsätzlich bei Urlauben über eine Auslandsreisekrankenversicherung nachgedacht werden.
Wenn dann im Urlaub auch noch unfallträchtige Aktivitäten wie Wintersport anstehen, wird die Auslandsreisekrankenversicherung hingegen zum absoluten Muss. Wichtig ist, dass darauf geachtet wird, dass auch der Rücktransport enthalten ist. Ist ein Rücktransport aus medizinischer Sicht nach Deutschland erforderlich, dann kann es gerade bei weiter entfernten Zielen wirklich teuer werden, was die Versicherung dann abdecken sollte.