Im Sommer ist der Deutschen beliebteste Urlaubszeit. Zwar gibt es auch viele Wintersportler, die im Winter in die Berge fahren, um dort Ski zu laufen oder aber solche, die der Kälte entfliehen und sich schon im deutschen Winter einen ersten Vorgeschmack auf den Sommer gönnen, doch der Sommerurlaub ist immer noch der Haupturlaub der meisten Menschen hierzulande. Doch ist es wichtig, dass bei einem Auslandsurlaub das Thema Versicherungsschutz nicht außen vor gelassen wird, sonst kann der Traumurlaub sich schnell zum Albtraumurlaub entwickeln. Versicherungen bieten einen großen Haufen der verschiedensten Versicherungen für Urlauber und Reisende an. Doch was davon ist wirklich nötig und was einfach nur überflüssige Beutelschneiderei? Im Folgenden möchten wir einmal auf die verschiedenen Angebote zu Urlaubsversicherungen eingehen – und wer diese wirklich braucht.
Die Auslandsreisekrankenversicherung
Die Auslandsreisekrankenversicherung ist nicht nur bei Reisen im außereuropäischen Ausland wichtig, sondern auch bei Reisen innerhalb der EU. Kommt es im europäischen Ausland zu medizinischen Notfällen, dann ist in den meisten Fällen die Leistung der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse nicht ausreichend, um die Kosten zu decken. Hinzu kommt, dass die Versicherungskarte in vielen Krankenhäusern oder bei Notfällen im Hotel nicht akzeptiert wird. Dort gilt dann die Devise „nur Bares ist Wahres“. Wird in einem Land, mit dem die BRD kein Sozialversicherungsabkommen hat (beispielsweise die USA, Thailand oder Ägypten) eine medizinische Behandlung erforderlich, erstattet die Krankenversicherung gar nichts. Hier ist eine private Auslandsreisekrankenversicherung noch wichtiger als beim Urlaub im europäischen Ausland. Zusätzlich sollte darauf geachtet werden, dass die Versicherung den sinnvollen Rücktransport bei medizinischen Problemen mit abdeckt. Dies entfällt häufig bei riskanten Sportarten, so dass man sich hier vorab informieren muss. Hier sollte auf Feinheiten geachtet werden: Die Versicherung sollte den Rücktransport nicht nur zahlen, wenn er „notwendig“ ist, sondern auch dann, wenn er lediglich „sinnvoll“ ist. In den meisten Fällen kostet eine solche Auslandsreisekrankenversicherung nur ein paar Euro, womit aber gewaltige Kosten abgesichert werden können. Muss man in den USA ins Krankenhaus, kann schnell eine sechsstellige Summe zusammenkommen. Vor diesem Hintergrund ist die Auslandsreisekrankenversicherung eine dringend anzuratende Versicherung.
Die Reisegepäckversicherung
Bei dieser Versicherung kommt es oft zu Problemen. Sie zahlt nämlich nicht, wenn der Schaden fahrlässig verursacht wurde. Schon das Abstellen von Gepäck am Flughafen neben sich kann als fahrlässig gewertet werden, denn man könnte sich die Gepäckstücke ja auch zwischen die Beine klemmen. Ebenso kann auch das offene Tragen von Schmuck oder einem Fotoapparat als fahrlässig gewertet werden. Gegenstände wie Bargeld oder teuren elektronischen Geräten Smartphones, Notebooks) ist meist nicht versichert. Angesichts dieser Lücken und der Tatsache, dass im Zweifelsfall bei Gepäckverlust auch die Fluggesellschaften bzw. bei Einbruch ins Hotelzimmer die eigene Hausratversicherung haften, ist in den meisten Fällen der Abschluss einer Reisegepäckversicherung eher nicht zu empfehlen. Das Geld kann an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden, da das Preis- Leistungsverhältnis oft einfach nicht angemessen ist.
Die Reiserücktrittsversicherung
Hier kann man sagen „kommt drauf an“. Geht es in den Urlaub für eine Woche an die Ostsee wird man eine solche Versicherung eher nicht benötigen. Ist das Reiseziel dagegen weiter entfernt (was hier mit einem höheren reisepreis assoziiert wird), sind Kinder in der Familie, oder bestehen chronische Krankheiten, dann sollte über den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung nachgedacht werden. Die Versicherung wird umso sinnvoller, je länger im Voraus eine Reise gebucht wird: Je länger es noch bis zur Reise dauert, umso mehr kann in dieser Zeit auch passieren. Die Versicherung zahlt, wenn der Versicherungsnehmer, ein Mitreisen der oder ein enges Familienmitglied schwer erkrankt oder aber einen Unfall hatte. Doch ebenso können Faktoren wie ein Brand im Haus oder der unverschuldete Verlust des Arbeitsplatzes als Grund für Reiseunfähigkeit gelten. Eine formlose Erklärung an die Versicherung reicht hier nicht, in der Regel wird die Versicherung auf einem ärztlichen Attest bestehen, das die Reiseunfähigkeit bescheinigt. Übrigens, wer mehrfach im Jahr verreist, kann auch eine Art Sammel-Reiserücktrittskostenversicherung abschließen, manchmal als Jahresversicherung bezeichnet. Eine solche Police erspart es, vor jeder Reise erneut eine Versicherung separat abschließen zu müssen. Eine quasi Sonderform ist die Reiseabbruchsversicherung, die dann zahlt, wenn die Reise nach dem Antritt abgebrochen werden muss, etwa wegen Krankheit. Dabei werden auch nicht genutzte Leistungen erstattet, also wenn der Urlaub bereits nach der ersten Woche abgebrochen werden muss, auch wenn eigentlich zwei Wochen gebucht waren. Da diese Art der Versicherung recht teuer werden kann, ist sie im Wesentlichen für Risikogruppen wie chronisch Kranke oder aber Senioren empfehlenswert.
Die Reisehaftpflicht
In aller Kürze: Wer schon eine private Haftpflichtversicherung hat, wird eine spezielle Reisehaftpflicht nicht brauchen, da die normale Haftpflicht im Regelfall weltweit gilt. Zu den wenigen, die eine solche Versicherung benötigen können, sind Familien mit kleinen Kindern, wenn durch diese etwa die Einrichtung einer Ferienwohnung beschädigt wird oder Sportler wie Surfer, da durch die Bretter entstandene Schäden nicht von der normalen Haftpflicht abgedeckt werden.
Die Reiseunfallversicherung
Eine solche ist nur relevant, wenn keine normale Unfallversicherung abgeschlossen wurde. Lediglich Risikosportler sollten vorab überlegen, ob eine solche Police notwendig ist. Dabei sollte aber dringend darauf geachtet werden, dass die betreffende Sportart auch abgedeckt ist. Kreditkartenbesitzer sollten schauen, inwiefern bei der Kreditkarte ein eigener Versicherungsschutz enthalten ist, unter Umständen kann so der zusätzliche Abschluss gespart werden.
Die Mietwagen-Haftpflichtversicherung
Meist wird beim Mieten eines Wagens eine lokale Haftpflichtversicherung mit abgeschlossen. In vielen Ländern sind die üblichen Deckungssummen jedoch so gering, dass sie zu vernachlässigen sind und kaum für die Schäden ausreichen, die entstehen können. Da auch im Ausland für entstandene Schäden in vollem Umfang gehaftet wird, ist diese Versicherung für alle Personen eine absolute Pflichtversicherung, die im Urlaub einen Wagen mieten, vor allem in Südosteuropa oder den USA.
Im Dschungel der Angebote an verschiedensten Versicherungen für den Urlaub fällt der Überblick oftmals nicht leicht. Wir hoffen allerdings, dass wir unseren Leser mit der kleinen Übersicht, die wir hier verfasst haben, weiterhelfen konnten. Nicht alle Policen, die einem angeboten werden, sind auch wirklich sinnvoll, doch jeder sollte sich vorab überlegen, welche vielleicht doch sinnvoll und notwendig sind, um existenzielle Risiken abzudecken, damit der Urlaub ganz entspannt angetreten werden kann – mit dem Kopf frei für die schönste Zeit des Jahres.