Auch in diesem Sommer gibt es wieder schreckliche Bilder und Erzählungen, was teilweise an Badeseen oder am Meer passiert ist. Wenn Menschen mitbekommen, dass einige trotz gehisster, roter Fahne schwimmen gehen und sich dabei in Lebensgefahr begeben, dann schütteln viele nur den Kopf.
Doch viele unterschätzen das Risiko, wenn die rote Fahne gehisst ist. Die rote Fahne am Strand steht für Lebensgefahr und empfiehlt jedem nicht ins Wasser zu gehen. Trotzdem ignorieren viele diesen Warnhinweis. Häufig sind es junge Menschen, die übermutig schwimmen gehen möchte oder beweisen wollen, dass sie doch so gut sind und auch bei diesen Umständen schwimmen können. Es gibt jedoch auch häufig ältere Menschen, die ihre Fähigkeiten überschätzen und den persönlichen Leistungsabbau nicht entsprechend einkalkulieren und sich so in Lebensgefahr begeben.
Egal wen es betrifft, es ist immer tragisch wenn Menschen bei solch schönen Momenten im Sommer am Strand oder am See sterben. In diesen Fällen gab es schon Versicherungen, die für die entstandenen Schäden nicht aufkommen wollten, weil die Personen grob fahrlässig gehandelt haben. Dennoch sind die Versicherungen verpflichtet zu zahlen. Dies bestätigen auch Versicherungsberater aus Dresden. Grobe Fahrlässigkeit gibt es in diesem Zusammenhang nicht. Grobe Fahrlässigkeit beschreibt den Umstand, wenn man seine Sorgfaltspflicht übermäßig vernachlässigt. Dies wäre im Fall der roten Flagge, welche für Lebensgefahr steht, eigentlich zutreffend.
Für Personen gilt dies jedoch nicht und insbesondere nicht beim eigenen Leben. Aus diesem Grund sind Versicherungen verpflichtet zu zahlen. Dies ist sicherlich kein Trost, wenn man sein Kind oder seinen Ehemann verliert. Wenn man jedoch den Ehemann als Alleinverdiener hat und drei Kinder übrig geblieben sind, dann wäre die finanzielle Entlastung jedenfalls eine Art Lichtblick. Damit es jedoch gar nicht erst soweit kommt, sollte man immer darauf achten, dass man die vier Grundregeln des Schwimmens beachtet.
Zu diesen Regeln gehört: Niemals alleine schwimmen, nicht in unbekannten Gewässern schwimmen, sich vor dem Baden abkühlen, um einen Schock zu vermeiden, und das richtige Verhalten bei Notfällen. Insbesondere der letzte Punkt hat schon für viele weitere Todesopfer gesorgt. Oft versuchen Helfer Ertrinkenden direkt zu helfen und sterben selbst bei dem Versuch. Man sollte direkt den Rettungsdienst rufen und sich nur als ausgebildeter Rettungsschwimmer in solch eine Gefahr begeben. Und selbst für solche Experten kann der Versuch mit dem Tod bestraft werden. Somit sollte man nach Möglichkeit versuchen, sich gar nicht in diese Lage zu bringen.