Die Anzahl pflegebedürftiger Menschen steigt. 2040 rechnet die Bundesregierung bereits mit 3,4 Millionen Personen, die auf eine Pflege angewiesen sein werden, weil sie sich selbst nicht mehr versorgen können. Die Gründe können sehr unterschiedlich sein. Körperliche Gebrechen, die altersbedingt auftreten, Demenzerkrankungen oder auch Unfälle können dazu führen, dass ein Mensch gepflegt werden muss. Kann die Pflege in den eigenen vier Wänden durch Angehörige oder eine Betreuung erfolgen, halten sich die Kosten meist noch im Rahmen. Wird jedoch eine Unterbringung in einem Pflegeheim notwendig, können sich die finanziellen Aufwendungen dafür in unbezahlbare Höhen bewegen. Kaum eine Rente oder die vom Gesetzgeber verlangten Pflegeversicherungen werden dafür ausreichend sein.
Es ist seit 1995 gesetzlich verankert, dass jeder Mensch über eine Pflegeversicherung abgesichert werden muss. Auch für Selbstständige, freiwillig Versicherte oder Beamte besteht eine Versicherungspflicht. Dabei hat dieser Personenkreis die Möglichkeit, eine private Versicherung über eine Pflegerente oder ein Pflegetagegeld abzuschließen. Die Kosten für die jeweilige Versicherung können sich dabei von Gesellschaft zu Gesellschaft sehr unterscheiden. Auch die Versicherungsbedingungen sind bei jedem Versicherungsunternehmen anders geregelt. Eine genaue Prüfung und eine Beratung von neutraler Seite sind deshalb besonders wichtig, damit alle Risiken bedacht und außerdem der günstigste Beitrag gewählt werden können.
Eine Sonderstellung nehmen Beamte ein. Für Beamte gibt es zwar die sogenannte beihilfekonforme Versicherung für Pflegeleistungen. Diese leistet ihre Zahlungen aber nur in Höhe der gesetzlich vorgegebenen Grenzen. Deshalb ist es auch für Beamte sinnvoll, eine zusätzliche private Pflegeversicherung für Beamte abzuschließen, um für den Fall einer Pflegebedürftigkeit im Alter, durch Dienstunfähigkeit nach einem Unfall oder eine Krankheit vorzusorgen. Mehr dazu im Ratgeber Pflegeversicherung.