Wenn man vom Arzt krankgeschrieben ist, bescheinigt bekommt, dass REHA-Leistungen erforderlich sind, oder aber technische Hilfsmittel wie ein Hörgerät erforderlich sind, dann kann man hierzulande eigentlich erwarten, dass die Krankenkasse sich zumindest an den Kosten hierfür beteiligt, bzw. sie voll übernimmt. Und das ist auch gut so. Doch wie besagt, man kann es nur eigentlich erwarten. In der Realität kommt es durchaus vor – und das nicht selten – dass die Krankenkasse negative Bescheide verschickt und eine Übernahme von Kosten damit ablehnt. Neue Zahlen des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) belegen diesen Umstand.
Im vergangenen Jahr wurden in rund 1,5 Mio. Fällen von den Krankenkassen trotz der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit ein zusätzliches MDK-Gutachten zur Arbeitsfähigkeit der Versicherten angefordert. In immerhin 16 Prozent der Fälle kam das Gutachten entgegen des ärztlichen Attestes zu dem Schluss, dass die Patienten arbeiten könnten. Deutlich höher hingegen fiel die Quote bei der Prüfung der Notwendigkeit von Reha-Maßnahmen und technischen Hilfsmitteln aus. Bei den 700.000 wegen eines Antrages auf Reha-Maßnahmen geprüften Patienten kam das Gutachten in knapp 40% der Fälle zu dem Schluss, dass die Maßnahmen nicht notwendig seine, bei den technischen Hilfsmitteln waren es von 500.000 Fällen 37% Ablehnungen.
Solche Gutachten werden zwar natürlich nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, doch darf man dabei nicht vergessen, dass in den meisten Fällen rein nach Aktenlage geurteilt wird, der Betroffene also nicht mit dem Gutachter spricht. Besonders fatal ist eine solche Konstellation dann, wenn aufgrund psychischer Probleme eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Doch was macht man als Betroffener in einem solchen Fall? Einfach so hinnehmen braucht man einen solchen auf einem ablehnenden Gutachten basierenden Bescheid der Krankenkasse zum Glück nicht, denn dies würde bedeuten, dass man die Behandlung aus eigener Tasche finanzieren müsste, wenn man sie als notwendig betrachtet. Und dies wird wohl in den meisten Fällen so sein, sonst wäre die Leistung kaum beantragt worden.
Indem Widerspruch eingelegt wird und der behandelnde Arzt ein Zweitgutachten anfordert, kann versucht werden, doch noch eine Kostenzusage von der Kasse zu bekommen. Wichtig ist, nichts auf die lange Bank zu schieben, sondern bei einem negativen Beschied schnell aktiv zu werden und die Sache zu regeln.