Wenn der durchschnittliche Bürger an das Thema Versicherung denkt, wird er in dem einen oder anderen Fall zwiespältige Erfahrungen gemacht haben. Versicherungen ermöglichen es, gewisse Risiken einzugrenzen, zu verringern oder gar zu eliminieren. Andere Risiken, wie beispielsweise Altersarmut, könnten durch das Abschließen entsprechender Lebensversicherungen auch gemindert werden. In Anbetracht dieser Situation ist es durchaus verständlich, dass Versicherung ihre Existenzberechtigung haben.
Gleichzeitig gibt es jedoch genügend Fälle, bei denen etwas sehr schief gelaufen ist. Wenn beispielsweise Menschen sehr unsinnige Versicherungen aufgrund von sprachgewandten Versicherungsvertretern verkauft wurden, dann wäre dies ein Beispiel. Ein weiteres Beispiel ist generell der Interessenskonflikt zwischen Versicherungsberater, der auf Provision arbeitet, und dem Kunden. Als rational handelnder Mensch würde der Vertreter versuchen, seine Provision zu maximieren. Dementsprechend würde er Produkte anbieten, welche die höchste Provision abwerfen.
Dabei kann es sein, dass die Bedürfnisse des Kunden nicht komplett oder richtig befriedigt werden. Damit der Kunde eine eventuelle Übersicht über diese Thematik bekommen kann, hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf geplant. Das Lebensversicherungsreformgesetz soll laut dem Handelsblatt unter Anderem die betroffenen Personen dazu auffordern, die Provision offen zu legen. Wenn dem Kunden beispielsweise drei relativ identische Produkte angeboten werden und der Vertreter sehr stark auf einem Produkt beharrt, könnte es angehen, dass er bei diesem Produkt die höchste Provision kassiert. Durch die Offenlegung der Provision wäre dem Kunden die Möglichkeit gegeben, dass er diese Gefahr erkennen könnte und dementsprechend nochmal nachhaken könnte.
Branche läuft Sturm gegen die Änderung
In den meisten Fällen sind Gewerkschaften, Unternehmen und Vertreter in einem Konflikt, in dem es meist um Geld geht. Umso seltener ist es der Fall, dass diese Parteien sich zusammenschließen, um etwas zu erreichen. In diesem Fall ist dieser Umstand jedoch eingetreten. Aktuell versuchen diese Parteien, die Offenlegung der Provision zu stoppen. Dabei werden auch die absurdesten Argumente verwendet um zum „Wohle des Kunden“ zu handeln.
Dabei lautet eine Argumentation dieser Interessengruppen folgendermaßen: Wenn der Kunde die Provisionen beim jeweiligen Produkt kennt, entscheidet der Kunde unter Umständen falsch, weil er sich im Zweifelsfall für das Produkt entscheidet, welches die geringste Provision abwirft. Grundsätzlich ist dieser Gedanke nicht falsch: Warum sollte man als Kunde für ein vergleichbares Produkt mehr bezahlen?
Unter Umständen ist die Differenz nicht wirklich in den Leistungen, sondern lediglich durch die Provision zu erklären. Wenn es jedoch um unterschiedliche Produkte geht bzw. um Produkte, welche unterschiedliche Leistungen anbieten, dann ist es im Zweifelsfall dem Kunden doch egal zu welchem Anteil der Vertreter die Provision bekommt. Es wäre alles andere als nachvollziehbar, dass ein Kunde lediglich das Produkt mit der geringsten Provision wählt, um dem Makler zu schaden. Wahrscheinlicher ist es doch, dass der Kunde das Produkt wählt, welches das beste Preis-/Leistungsverhältnis hat.
In Märkten mit relativ identischen Produkten wäre diese Änderung für den Kunden jedoch ein Segen. Gleichzeitig könnte ein seriöser Vermittler zeigen, dass in einer relativ identischen Welt gleichzeitig Produkte gewählt werden, die im Sinne des Kunden sind. Somit würde die Offenlegung der Provision die Beziehung zwischen dem seriösen Makler und dem Kunden stärken. Unseriöse, schwarze Schafe hingegen, welche das schnelle Geld suchen, hätten durch diese Änderung ein Problem. Gleichzeitig würden Unternehmen unter den geringeren Provision leiden. Daraus lässt sich ein Bild ableiten, welches kein gutes Licht auf die Branche wirft. Wenn man nun die aktuell angepeilte Aktion der Interessengruppen mitverfolgt, ist es durchaus nachvollziehbar, dass die Kunden das Vertrauen in die Versicherungsbranche verlieren.