Wer früher seine Beiträge für die Private Krankenversicherung nicht bezahlen konnte, dem blieb kaum eine Wahl. Früher oder später kündigte die Versicherung den Vertrag und der (Ex-) Kunde konnte sehen, wo er blieb. Dies änderte sich im Jahr 2009, das Jahr, in dem die Bundesregierung es den Kassen unmöglich machte, säumige Beitragszahler rauszuschmeißen. Wer nun über das Jahr seine Beiträge nicht voll einbezahlte – aus welchen Gründen auch immer – wurde in den Basistarif zurückgestuft.
Anders, als man vielleicht annimmt, ist dieser Basistarif jedoch nicht billiger als der ursprüngliche, zumindest nicht immer. Es konnte leicht vorkommen, dass dieser Basistarif dennoch mit 650 Euro im Monat zu Buche schlug. Dies erschwerte es entsprechend zusätzlich, die Schulden bei der Krankenversicherung abzuzahlen, was zu einem Teufelskreis wurde und auch dafür sorgte, dass den Privaten Kassen aktuell rund 750 Mio. Euro an Forderungen in den Büchern stehen. Forderungen, bei denen keiner weiß, ob es überhaupt einmal möglich sein wird, auch nur einen Teil davon einzutreiben. Eine solche Situation ist weder für die Kassen noch für die Mitglieder erfreulich, so dass der Gesetzgeber darauf reagiert hat und zum 01. August 2013 einen Notlagentarif erlaubt hat.
Wer seine Beiträge nicht mehr zahlen kann und auch nach der zweiten Mahnung nichts an die Kasse überweist, der wird automatisch in diesen Notlagentarif umgeschlüsselt. Vorteil ist, dass ein solcher Tarif für nur 100 bis 120 Euro im Monat zu haben ist, also teils weniger als ein Fünftel des bisherigen Beitrages. Dies erleichtert es natürlich klammen Mitgliedern, sich zumindest eine Basisabsicherung zu leisten. Natürlich kann ein solcher Tarif keine Dauerlösung sein, da man sich denken kann, dass angesichts des geringen Preises auch die Leistungen entsprechend gering ausfallen.
Es werden praktisch nur akute Erkrankungen behandelt, Vorsorge- oder Routineuntersuchungen werden nicht bezahlt. Etwas besser sieht es zwar für Kinder und Jugendliche aus, denen doch noch Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen bezahlt werden, doch dauerhaft sollte der Notlagentarif nicht genutzt werden. Betroffen von einer solchen Umschlüsselung sind derzeit rund 144.000 Mitglieder der Privaten Kassen, die mit ihren Beiträgen im Rückstand sind.
Nun werden nach und nach alle 144.000 Menschen in den neuen Notlagentarif umgeschlüsselt, was an sich erst einmal nichts Besonderes ist. Was jedoch auffällt, ist ein damit verbundener Schuldenschnitt. War dieser Begriff seit Griechenland doch eher negativ konnotiert, dürfte sich dies insbesondere bei denjenigen, die jetzt davon betroffen sind, mit Sicherheit ändern. Der Notlagentarif gilt nämlich rückwirkend ab Beitragssäumigkeit.
Um es an einem ganz einfachen Beispiel zu erklären: Wer seit Dezember 2012 seine monatlichen Beiträge von 650 Euro nicht mehr zahlen kann, der hat damit rund 6.500 Euro Schulden bei der Krankenkasse. Wenn der Notfalltarif angenommen 100 Euro monatlich kostet, werden diese Schulen auf 1.000 Euro zusammengestrichen und nur diese müssen bezahlt werden, alles andere fällt weg. Hinzu kommt noch, dass auch keine Mahngebühren oder Versäumniszuschläge anfallen. Dies soll es den Menschen mit Finanzproblemen erleichtern, aus dem Teufelskreis der immer höheren Schulden bei der Krankenversicherung auszubrechen.
Doch daneben gibt es in Deutschland auch 135.000 Menschen, die in gar keiner Krankenversicherung Mitglied sind. Diese sind sehr häufig schon vor dem Jahr 2009 aus dem System herausgefallen und hatten seitdem keine gute Chance, wieder eine Krankenversicherung abzuschließen. Eigentlich muss jeden Monat, in dem gegen die Versicherungspflicht verstoßen wurde, eine Nachzahlung nebst eines Versäumniszuschlages gezahlt werden. Logisch, dass sich dies nach einiger Zeit zu einem gewaltigen Berg auftürmen kann. Wer jedoch bis zum 31.12. wieder einen Vertrag mit einer Krankenversicherung abschließt, dem wird es ermöglicht, wieder in das System einzusteigen, ohne diese Kosten tragen zu müssen – es werden kann keine Nachzahlungen oder Versäumniszuschläge erhoben.
Dieses Angebot gilt noch bis zum 31.12. dieses Jahres. Wer also derzeit nicht Mitglied einer Krankenversicherung ist, der sollte überlegen, ob dies nicht eine lang erwartete Gelegenheit ist, wieder in das System hereinzukommen, ohne damit gleich riesige Schuldenberge bezahlen zu müssen. Ab dem kommenden Jahr verfällt diese Möglichkeit, ab dann müssten bei einem Eintritt wieder alle entsprechenden Nachzahlungen geleistet werden. Für die, die dieses Angebot nutzen möchten, wird somit ein nicht unerheblicher Anreiz geboten.