Bei der sogenannten Firmenrechtsschutzversicherung handelt es sich um eine der wichtigsten Absicherungen für Unternehmen, aber auch Freiberufler und Selbstständige. Vor Gericht und auf Hoher See ist man bekanntlich in Gottes Hand. In Verbindung mit der Tatsache, dass selbst juristische Auseinandersetzungen bei relativ geringen Streitwerten extrem teuer werden können, ergibt sich die Wichtigkeit, diesen Fall als Unternehmer abzusichern. Selbst bei höchster Vorsicht und Sorgfalt werden sich nicht immer Fehler oder Missverständnisse vermeiden lassen. Da hier dann in aller Regel auch noch Geld im Spiel ist, sind Rechtsstreitigkeiten für die meisten Unternehmen vorprogrammiert – es ist nur eine Frage der Zeit, bis es einmal so weit sein wird.
Die Firmenrechtsschutzversicherung deckt diese Prozesskostenrisiken ab. Hierzu gehören Gerichtskosten, Anwalts- sowie Gutachterkosten. Nicht jede Versicherung hat jedoch den gleichen Umfang. Je nach Bedarf können nur bestimmte Bereiche abgedeckt sein, was natürlich den Beitrag gegenüber der Vollversicherung reduziert. Denkbar sind etwa eine Absicherung von Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Schadenersatz und anderem. Ganz wichtig ist, dass die Kosten von Mahnverfahren in aller Regel nicht abgedeckt sind: Hat man also einen Kunden, der nicht zahlt, muss man sich hier im Zweifelsfall selbst die Kosten des Mahnverfahrens tragen.
Wie bei der Autoversicherung auch, kann durch die Wahl einer entsprechenden Selbstbeteiligung der Beitrag für die Versicherung verringert werden. Standard sind im Normalfall Selbstbeteiligungen im Rahmen von rund 250 Euro, wobei dies keine Vorgabe ist, sondern auch vertraglich anders vereinbart werden kann. Ob und in welcher Höhe dies sinnvoll ist, muss natürlich individuell bestimmt werden, eine Pauschalantwort kann es hier nicht geben. Weiterführende Informationen rund um das Thema Firmenrechtsschutz und vor allem auch ein Vergleich verschiedener Angebote können hier gefunden werden.