Eine Hausratversicherung ist eine Versicherung, die in keinem Haushalt fehlen sollte. Bei der Hausratversicherung werden in der Regel alle Gegenstände, die sich im Haushalt befinden gegen Einbruch, Hagel, Wasserschäden, Feuer und auch Vandalismus versichert. Verursacht allerdings das Wasser aus der Waschmaschine des Wassers des Nachbarn Schäden, sollte seine Haftpflichtversicherung für die Schäden aufkommen.
Inhalte der Versicherung
Damit der Versicherungsnehmer bei Abschluss einer Hausratversicherung keine Inventurliste erstellen muss und damit auch hinzukommende Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände versichert werden, gibt es Versicherungen, die die Beiträge der Hausratversicherung nach der Quadratmeterzahl des Hauses oder der Wohnung berechnen. Ist allerdings der Wert der zu versichernden Gegenstände höher als veranschlagt, sollten diese dennoch mit in die Versicherung aufgenommen werden. Insbesondere bei teuren Kunstgegenständen oder auch Schmuck lohnt es sich, dem Versicherungsunternehmen die Eigentumsverhältnisse frühzeitig nachzuweisen und nicht erst im Schadensfall. Kommt im Laufe des Versicherungszeitraums wertvoller Schmuck hinzu, sollte dieser sicherheitshalber abfotografiert werden und mit der Echtheitsexpertise separat in einem Schließfach oder Tresor aufbewahrt werden. Werden teure Schmuckstücke erst im Schadensfall gemeldet, erweckt das grundsätzlich erst einmal das Misstrauen des Versicherers und der Kunde muss sich auf eine Überprüfung der Eigentumsverhältnisse einstellen.
Die Pflichten des Versicherungsnehmers
Der Versicherungsnehmer muss beim Abschluss einer Hausratversicherung unterschreiben, dass er dafür Sorge trägt, Schäden zu vermeiden. Hierzu zählen Rohrbrüche durch Kälte. Dies kann passieren, wenn der Versicherungsnehmer im Winter die Wohner gar nicht oder nur unzureichend heizt. Bei Abschluss der Versicherung sollten die Ausschlüsse beachtet werden. Häufig sind Fahrräder ausgeschlossen, können aber mitversichert werden. Einfache Diebstähle, etwa durch Handwerker oder sonstige Menschen, die in die Wohnung gelassen wurden, sind meistens bei der Versicherung des Hausrates nicht mitversichert. Schäden durch Überspannung, Kriege oder auch Sengschäden, also Verbrennungsschäden, bei denen es kein offenes Feuer gab, sind meistens nicht in der Versicherung enthalten. Zudem gibt es meist, wie auch bei der Haftpflichtversicherung auch bei der Hausratversicherung Selbstbehalte, die der Versicherungsnehmer beizusteuern hat.
Pflichten des Versicherers
Im berechtigten Schadensfall zahlt der Versicherer der Hausratversicherung jedoch nicht nur den Schaden an den Gegenständen, sondern er zahlt auch Aufräumarbeiten, die Reparaturarbeiten am Haus, das Austauschen eines Schlosses oder bei einem Rohrbruch die Lecksuche und den Verschluss des Lecks.