Laut einem Artikel des Focus wird ab dem 01.01.2015 Eine Veränderung im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen, kurz GKV, stattfinden. Für die Kunden ändert sich der Beitragssatz. Und zwar wahrscheinlich zum Positiven. Ab diesem Zeitpunkt gibt es eine neue Regelung für die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse. Aktuell ist es so, dass insgesamt ein Einheitssatz von 15,5% gezahlt werden muss. Der Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeber entrichten jeweils 7,3 Prozentpunkte an die gesetzliche Krankenkasse.
Hinzu kommt ein Sonderbeitrag von 0,9% Prozentpunkte der vom Arbeitnehmer getragen wird. Sollte eine Kasse mit diesen Mitteln nicht auskommen, besteht das Recht von den Mitgliedern einen einkommensunabhängigen Beitragssatz zu fordern, welcher über diese 15,3% hinausgeht. Ab dem 01.01.2015 liegt der Einheitssatz bei 14,6%. Der Sonderbeitrag in Höhe von 0,9% fällt für den Arbeitnehmer weg. Jedoch entsteht dadurch eine neue Änderung.
Sollte eine Krankenkasse mit ihren Mitteln nicht auskommen hat sie das Recht einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag zu verlangen. Genau in diesem Punkt kommt das Interessante. Die Menschen werden nach ihrem Einkommen zur Kasse gebeten. Somit wird man als Geringverdiener in diesem Fall weniger zahlen als jemand der relativ gut verdient. Daraus ergibt sich jedoch ein interessantes Wettbewerbsmodell. Menschen zieht es zu den Kassen die Leistung erbringen und dabei nach Möglichkeit nur das Mindeste an Beitrag verlangen. Die Kassen die verschwenderisch sind werden hingegen mehr Zusatzbeiträge verlangen und dementsprechend könnte es den Kunden zu einer anderen Kasse ziehen, wo er dieselbe Leistung für einen geringen Beitrag bekommt.
Diese Umstände fördern den Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen. Am Ende bestehen die Kassen, welche es schaffen die Kosten möglichst gering zu halten. Durch geringere Kosten wäre die gesetzlichen Krankenkassen in der Lage nicht von der Option Gebrauch zu machen, dass sie den Kunden den Zusatzbeitrag berechnen müssen. Sollte dies doch der Fall sein kann der Kunde sein Schicksal in die Hand nehmen und wechseln. Dadurch entsteht wieder mehr Wettbewerb. Unter Umständen wird bei einigen Unternehmen mehr Bürokratie abgebaut und der Service verbessert damit die Kunden nicht wechseln.
Dementsprechend ist diese Gesetzesänderung im Sinne des Kunden. Nur im schlimmsten Fall wenn alle gesetzlichen Krankenkassen gleichzeitig einen Zusatzbeitrag erheben ist der Kunde an der kürzeren Leine und hat das Nachsehen.