Aber auch immer sinnvoll?
Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kann der Abschluss einer privaten Krankenversicherung erhebliche Vorteile mit sich bringen, wobei hier insbesondere der Umfang der Leistungen zu nennen ist. Jedoch ist ein Wechsel zur privaten Krankenversicherung (PKV) auch mit gewissen Risiken verbunden, und kann deshalb nicht uneingeschränkt empfohlen werden.
Ein Unterschied ergibt sich insoweit beispielsweise bei der sog. Familienversicherung. Im Rahmen der PKV muss für die Versicherung von Familienmitgliedern ein zusätzlicher Beitrag gezahlt werden, welcher bei der GKV oftmals nicht anfällt: Ehegatten sowie gleichgeschlechtliche Lebenspartner sind hier mitversichert, ohne dass ein höherer Beitrag zu zahlen ist. Gleiches gilt auch für die Kinder des Mitgliedes zumindest bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, unter Umständen aber auch noch darüber hinaus bis maximal zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Für Großfamilien ist die gesetzliche Krankenversicherung unter diesem Aspekt oftmals attraktiver, da sich der Beitragssatz durch die mitversicherten Personen nicht erhöht.
Lohnen kann sich der Abschluss einer PKV allerdings unter Umständen für Besserverdienende. Bei der GKV richten sich die Beiträge nach dem monatlichen Bruttoeinkommen des Mitgliedes und betragen hiervon ca. 14-15% bis zur geltenden Beitragsbemessungsgrenze (d.h. es wird nur das Einkommen bis zu einem bestimmten Höchstwert berücksichtigt). Dies führt dazu, dass bei einem entsprechend hohen Einkommen auch sehr hohe Beitragszahlungen zu entrichten sind. Bei der PKV existiert ein derartiger Pauschalbeitrag hingegen nicht, sondern der Beitrag ist vom Verdienst des Mitgliedes entkoppelt. Die Höhe des Beitrages ist hier eher von den individuell festgelegten Leistungen abhängig, die von der Versicherung erbracht werden sollen. Jedoch steht in Deutschland nicht jedem der Weg zur PKV offen.
Bis zur Höhe der sog. Versicherungspflichtgrenze besteht nämlich eine Pflicht zur Versicherung im gesetzlichen System. Im Jahr 2012 kann sich deshalb nur derjenige privat krankenversichern lassen, dessen Bruttolohn im Jahr die Summe von 50.850 € übersteigt. Wird diese Grenze überschritten, besteht die Möglichkeit mit den Anbietern von privaten Krankenversicherungen ein individuelles Leistungspaket abzustimmen, welches vom Versicherungsschutz umfasst ist. So kann z.B. eine Behandlung durch den Chefarzt oder die Unterbringung in einem Einzelzimmer für den Fall eines Krankenhausaufenthaltes vertraglich vereinbart werden, zu den festgelegten Leistungen können auch der Zahnersatz oder Brillengestelle gehören.
Es besteht oftmals auch die Möglichkeit alternative Heilverfahren zu wählen, für deren Kosten die gesetzlichen Krankenversicherungen in vielen Fällen nicht aufkommen, da diese diesen die Anerkennung verweigern. Der Versicherte kann insgesamt nur einen Basisschutz erhalten, welcher dem Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung nahe kommt, aber auch darüber hinaus noch ein individuelles Leistungspaket mit dem Versicherer vereinbaren. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit bis zu einer gewissen Summe eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren (was den Beitrag reduziert) oder aber dies nicht zu tun.
Eine solche Gestaltungsfreiheit gibt es bei den Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung nicht. Hier werden lediglich Regelleistungen nach einem zuvor von der jeweiligen Versicherung entworfenen Leistungskatalog erbracht. Für über diesen Katalog hinausgehende Leistungen ist der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung erforderlich. Ferner gibt es nur im Fall einer privaten Krankenversicherung die Möglichkeit der freien Arztwahl: Man kann hier jeden Arzt aufsuchen und ist nicht dazu gezwungen einen Arzt mit entsprechender kassenärztlicher Lizenz auszuwählen.
Allerdings gilt bei der PKV der Grundsatz, dass der Versicherte zunächst in Vorleistung treten muss, d.h. die anfallenden Rechnungen für die jeweiligen Arztbesuche werden dem Privatpatienten zugestellt und müssen von ihm beglichen werden. Der Betrag wird dann von der Versicherung erstattet. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es hingegen kein Kostenerstattungsprinzip. Der Versicherte muss hier nicht erst in Vorleistung treten, um das Gezahlte dann später zurückzuerhalten. Vielmehr rechnet die Versicherung direkt mit dem Erbringer der jeweiligen Leistung (in der Regel also dem behandelnden Arzt) ab. Sie gewährt dem Versicherten also nicht eine Kostenerstattung, sondern die jeweiligen Sachleistungen. Allerdings bestehen die Beiträge bei der GKV auch unabhängig davon, ob der Versicherte tatsächlich Leistungen in Anspruch genommen hat bzw. dies nur in einem äußerst geringen Umfang getan hat.
Die private Krankenversicherung ist hingegen auch in diesem Punkt flexibler und sieht generell in einem gewissen Umfang die Möglichkeit einer Rückerstattung von Beiträgen vor, falls keine bzw. kaum Leistungen in Anspruch genommen wurden. Das kommt insbesondere solchen Versicherten zugute, die kaum oder gar nicht krank werden. Es muss also insgesamt festgestellt werden, dass sich eine private Krankenversicherung vor allem für solche Versicherte lohnt, die sich einen umfassenden individuell gestaltbaren Gesundheitsschutz wünschen, aber abgesehen hiervon nicht pauschal jedem Versicherten empfohlen werden kann.