Vor einigen Wochen wurde das GKV-Weiterentwicklungsgesetz verabschiedet. Dieses Gesetz kann dafür sorgen, dass es auf dem deutschen Markt der gesetzlichen Versicherungen zu harschen Änderungen kommen kann. Dies betrifft sowohl die Kunden als auch die Versicherungen selbst. Dies hat folgende Grundlage. Aktuell sind Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung dazu verpflichtet insgesamt 15,5% abzugeben.
Dabei trägt der Arbeitgeber 7,3% und der Arbeitnehmer 7,3%. Weitere 0,9% Sonderbeitrag muss aktuell der Arbeitnehmer tragen. Dies ergibt insgesamt 15,5%. Ab dem 1. Januar kommenden Jahres reduziert sich zu Beginn für den Arbeitnehmer der Beitrag. Der Sonderbeitrag in Höhe von 0,9% fällt weg. Dementsprechend bleiben lediglich 14,6%. Da dies Mindereinnahmen für die gesetzlichen Krankenversicherungen bedeutet, führt dies dazu, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen als Ausgleich die Möglichkeit bekommen haben, einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag zu erheben.
Da dieser einkommensabhängige Beitrag nicht begrenzt ist, könnte dies bedeuten, dass es teurer für den Kunden werden kann. Dagegen spricht jedoch der Grundgedanke dieses Gesetzes. Wenn der Kunde die Möglichkeit hat, identische Leistungen bei zwei gesetzlichen Krankenversicherungen zu einem unterschiedlichen Preis zu bekommen, wird es sich für die günstigere Variante entscheiden. Gemäß diesem Kalkül müsste die teurere GKV versuchen, ihre Kosten zu senken. Sollte sie dies nicht schaffen, wandern mehr Kunden ab und es kann entweder zum Ruin oder zu einer Fusion mit einem stärkeren Mitbewerber kommen.
Dies soll einen Anreiz für die GKVs darstellen, um besser zu wirtschaften. Einige kritisieren diesen enorm preisbezogenen Ansatz jedoch mit der Begründung, dass letztendlich nicht nur der Preis, sondern die Leistung im Fall der Fälle entscheidend ist. Was bringt es, wenn man ein paar Euro im Monat spart und eventuell die günstige Versicherung nicht gleichwertige Leistung erbringt? Dies ist ein Argument, das auch nachvollziehbar ist. Die Zeit wird zeigen, was sich durchsetzen wird. Tendenziell werden wahrscheinlich die GKVs zu Beginn versuchen, möglichst keine Erhöhung des Zusatzbeitrags durchzuführen, um so ihre Kunden zu behalten.
Darüber hinaus sieht das GKV-Weiterentwicklungsgesetz jedoch weitere Änderungen vor. Um die Qualität aufrechtzuerhalten, soll ein neues Qualitätsinstitut gegründet werden. Dies begrüßt insbesondere die deutsche Krankenhausgesellschaft, kurz DKG, da dadurch die Spreu vom Weizen aufgezeigt werden könnte. Das Institut soll unter anderem auf Basis von wissenschaftlichen Methoden eine Art Goldstandard an Krankenhäusern festlegen. Diese dient dann als Benchmark, an der man Leistungen orientieren und entsprechend Fortschritte bei minderentwickelten Krankenhäusern vornehmen kann.
Gleichzeitig wurde auch auf das Thema mit den steigenden Kosten für Hebammen eingegangen. In dem Gesetz verpflichtet die Bundesregierung die Hebammen und den GKV-Spitzenverband zu einer Einigung bezüglich gewisser Vergütungszuschläge für bestimmte Abrechnungspositionen bei freiberuflichen und Beleghebammen zu kommen. Dies soll die monatelang andauernde Diskussion zwischen den Parteien vorantreiben und so zu Ergebnissen führen, an denen beide Parteien weiterarbeiten können. Insgesamt bringt dieses Gesetz dementsprechend viel Änderungen und potentiell viele neue Entwicklungen in das System der gesetzlichen Krankenkassen, die vor allem auch aus Kundensicht aktiv verfolgt werden sollte.