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Eine Firmenhaftpflichtversicherung schützt den Eigentümer einer Firma und die Mitarbeiter dieser Firma vor Schäden, die Dritten während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit zugeführt werden. Das bezieht sich sowohl auf Sachschäden, aber auch auf Personenschäden. Prinzipiell haftet der Unternehmer für sich und seine Mitarbeiter, wenn während der beruflichen Tätigkeiten Schäden entstehen.
Aufgaben einer Firmenhaftpflichtversicherung
Die Schadensersatzleistungen sind in Deutschland gesetzlich geregelt, daher ist es wichtig, Schäden abzuwenden und drohende Schäden erst einmal genau zu prüfen. Die Prüfung im Schadenfall wird ebenfalls durch die Firmenhaftpflichtversicherung übernommen. Unberechtigte Schadenersatzansprüche werden durch die Versicherung im Vorfeld, gegebenenfalls auch vor Gericht abgewendet. Somit beinhalten die Firmenhaftpflichtversicherungen auch eine kostenlose Rechtsschutzversicherung. Die Kosten, die durch einen Rechtsstreit entstehen werden, ebenfalls durch die Betriebshaftpflichtversicherung übernommen. Jedoch übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung nicht die gesamten Funktionen einer Firmenrechtsschutzversicherung, sondern nur die Fälle, die unberechtigte Schadensersatzforderungen betreffen.
Der Umfang einer betrieblichen Haftpflichtversicherung
Wie bei anderen Haftpflichtversicherungen auch übernimmt die betriebliche Haftpflichtversicherung Schäden, die während der beruflichen Ausübung an Personen und Sachen entstehen und daraus resultierende Vermögensschäden. In einigen Branchen ist es sinnvoll den Versicherungsschutz auf eine Umweltschadhaftpflicht und eine Produkthaftpflicht zu erweitern. Für einige Berufsgruppen ist es nötig eine spezielle Haftpflichtversicherung einzugehen, die speziell auf die Bedürfnisse dieser Berufe zugeschnitten ist. Dazu gehört der Arztberuf, der des Rechtsanwaltes, aber auch Unternehmensberater und andere.
Vor Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung
Vor Abschluss einer Versicherung sollte auch in Rücksprache mit dem Versicherungsmakler die Deckungssumme festgelegt werden. Ist diese zu niedrig, kann es passieren, dass in einem Schadensfall die Betriebshaftpflichtversicherung dem Unternehmen keinen ausreichenden Deckungsschutz bietet. Daher ist es prinzipiell nötig festzustellen, welche Schäden in welcher Höhe verursacht werden können und hier sollten auch Folgeschäden miteinbezogen werden. Zudem sollten Nachbesserungsbegleitschäden, Bearbeitungsschäden und Allmählichkeitsschäden gerade im handwerklichen Bereich und in der Produktion beachtet werden. Je nach Branche und Gefahrenpotenzial kann so der für eine spezielle Firma passende Versicherungsschutz errechnet werden. Nur der ausreichende Schutz der Firmenhaftpflichtversicherung schützt den Unternehmer davor, auch mit seinem Privatvermögen für die Schäden zu haften, die durch ihn oder seine Mitarbeiter verursacht wurden. Um einen ausreichenden Schutz bei Schäden, die durch eine berufliche Tätigkeit ausgeübt wurden, zu erhalten, können sie die Firmenhaftpflichtversicherung hier vergleichen.