Bis zum Jahr 2004 wurde bei dem Tod eines Versicherten ein sogenanntes Sterbegeld durch die gesetzliche Krankenversicherung an die Angehörigen ausgezahlt. Seit diese Zahlung weggefallen ist, müssen die Angehörigen die Bestattung und alle Folgekosten aus dem Nachlass bezahlen oder eigene Mittel aufwenden. Nur wenn der Tod durch einen Arbeitsunfall oder durch eine Berufskrankheit eingetreten ist, können die Hinterbliebenen ein Sterbegeld durch die gesetzliche Unfallversicherung erhalten.
Die Höhe dieser Zahlung beträgt ein Siebtel der dann gültigen Bezugsgröße, die jedes Jahr neu festgesetzt wird. Es spielt also keine Rolle, wie hoch das Gehalt des tödlich Verunglückten war oder wie hoch die tatsächlichen Beerdigungskosten ausfallen. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt den Betrag auch im Falle eines tödlichen Unfalls eines Schülers in der Schule, eines Studenten an derUniversität oder eines Kindergartenkinds im Kindergarten.
Weitere Zahlungen von Sterbegeld können durch den Arbeitgeber des Verstorbenen erfolgen, dann muss diese Zahlung aber in dem Arbeitsvertrag oder in den Betriebsvereinbarungen festgehalten sein. Auch Rentner erhalten durch die gesetzliche Rentenversicherung eine Art Sterbegeld. Es wird aber nicht als eine feste Summe ausgezahlt, sondern der Witwer oder die
Witwe erhält für drei Monate nach dem Tod des Ehepartners die volle Rente ausgezahlt und nicht nur die verminderte Witwerrente beziehungsweise Witwenrente. So sollen die Bestattungskosten ein wenig aufgefangen werden.
Der eigene Tod ist ein Thema, mit dem viele Menschen sich nicht gerne auseinandersetzen. Trotzdem sollte sich jeder Erwachsene einmal Gedanken darüber machen, ob ausreichende finanzielle Mittel vorhanden sind, um seinen Nachlass abzuwickeln. Zu den Kosten, die auf die Angehörigen nach dem Tod eines Familienmitglieds zukommen, gehören nicht nur die Kosten für die Beerdigung. In vielen Fällen muss ein Grab oder eine Familiengruft entweder neu gekauft werden oder es müssen Friedhofsgebühren für die restliche Liegezeit bezahlt werden.
Auch der Blumenschmuck auf dem Sarg, in der Trauerhalle und auf dem Grab kostet viel Geld, ebenso wie das Kaffeetrinken nach der Bestattung und die Traueranzeigen. Selbst die Ausstellung zusätzlicher Sterbeurkunden, die Eröffnung eines Testaments, die Ausstellung eines Erbscheins oder andere Unterlagen, die für Banken und Versicherungen benötigt werden, sind mit Kosten verbunden. Darum ist es ratsam, dass entweder ein gewisses Sparguthaben für die eigene Bestattung vorhanden ist oder dass eine
Sterbegeldversicherung besteht.