Seit einer Gesetzesänderung am 01.01.2001 besteht für gesetzlich versicherte Personen nur noch ein eingeschränkter Schutz im Falle einer Berufsunfähigkeit. Es besteht kein Anspruch mehr auf eine Berufsunfähigkeitsrente oder einer Erwerbsunfähigkeitsrente, sondern die Sozialversicherung spricht von einer Erwerbsminderungsrente.
Die Regelung zur Erwerbsminderungsrente sieht vor das Personen die noch drei bis sechs Stunden in ihrem Beruf arbeiten können die halbe Rente erhalten, und erst diejenigen die weniger als drei Stunden arbeiten können in den Genuss der die vollen Zahlung kommen. Wer noch über sechs Stunden arbeiten kann geht gänzlich leer aus. Doch auch im Falle einer Rentenzahlung reicht der Betrag oft nicht aus, den bisherigen Lebensstandard weiter fortzuführen. Das führt sehr schnell zu einer existenziellen Bedrohung.
Fakt ist das in Deutschland jeder vierte Arbeitnehmer vor dem eigentlichen Rentenbeginn seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Die Ursachen für Berufsunfähigkeit sind nicht wie allgemein angenommen Unfälle, sondern Krankheiten, die schon bei jüngeren Leuten auftreten können. Auch die Zahl der psychischen Erkrankungen nimmt stetig zu und führt immer wieder zu einer Erwerbsminderung. Berufsunfähigkeit hängt nicht vom Alter oder vom Beruf ab, so sind laut Statistik 25 Prozent der betroffenen Personen jünger als 45 Jahre.
Um die bei einem Schadenseintritt entstehende Versorgungslücke zu schließen steht die private Berufsunfähigkeitsversicherung zur Verfügung. Im Falle einer durch Krankheit oder durch einen Unfall verursachten Berufsunfähigkeit springt diese mit einer Rentenzahlung ein und sichert den bisherigen Lebensstandard. Viele Anbieter ermöglichen es die BUZ mit einer Rentenversicherung, einer Kapitallebensversicherung oder auch einer Risikolebensversicherung zu kombinieren.
Bei der Entscheidung für eine geeignete Berufsunfähigkeitsversicherung sollte nicht in erster Linie die Höhe des Beitrages im Vordergrund steht. Vielmehr kommt es auf das richtige Leistungspaket an. Viele Anbieter bieten inzwischen sehr günstige und individuell auf den jeweiligen Kunden zugeschnittene Angebote. Achten sollte man auf jeden Fall auf die Tatsache, das in den allgemeinen Bedingungen keine Verweisungsklausel enthalten ist. Hier könnte dann anstatt einer Rentenzahlung auf einen anderen besser geeigneten Beruf verwiesen werden. Die Versicherung sollte bei einer Berufsunfähigkeit ab 50 Prozent bereits die zugesicherte Leistung erbringen. Sehr wichtig ist das der Versicherungsschutz für die BUZ nicht schon vor Eintritt der gesetzlichen Rente ausläuft, da zu diesen Zeitpunkt ein erhöhtes Risiko besteht berufsunfähig zu werden.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte idealerweise bereits zu Ausbildungsbeginn abgeschlossen werden. Spätestens jedoch bei Heirat und Familiengründung. In frühen Jahren sind die Beiträge noch moderat und in der Regel bestehen noch keinerlei Erkrankungen, die zu einer Ablehnung seitens des Versicherers führen könne. Im Internet stehen zahlreiche Vergleichsportale zur Auswahl. Mit deren Hilfe ist es möglich die jeweiligen wichtigen Informationen zu beschaffen und auch gleich die Absicherung zu beantragen.