Die private company limited by shares, meist einfach Limited genannt, ist eine englische Kapitalgesellschaft.
Das Mindeststammkapital beträgt 1 GBP (britisches Pfund). Die Gründung der Gesellschaft erfolgt sehr schnell und unbürokratisch, indem die Limited im Companies House eingetragen wird. Mit der Ausstellung des Certificate of Incorporation durch das Companies House ist die Gesellschaft auch rechtsfähig. Das Ganze geschieht innerhalb eines Tages. Eine Vorgesellschaft wie bei der deutschen GmbH (GmbH i. G.) gibt es dabei nicht. Der Gründer ist somit von Anfang an von der persönlichen Haftung befreit. Das und das niedrige Mindeststammkapital haben diese Kapitalgesellschaft in den vergangenen Jahren in Deutschland sehr populär gemacht.
Eine Limited hat 3 Organe:
1. die Gesellschafter (Shareholder)
Es gibt mindestens einen Gesellschafter. Jeder Gesellschafter kann beliebig viele Anteile besitzen, solange die Gesamtnennwert der Anteile nicht das Stammkapital der Gesellschaft übersteigt. Der Nennwert eines Anteils beträgt mindesten 1 GBP. Die Gesellschafter wählen den Vorstand.
2. den Vorstand (Board of Directors)
Die Limited benötigt mindestens einen Director. Es können jedoch auch mehrere Directors bestimmt werden. Der Vorstand leitet die laufenden Geschäfte der Limited.
3. den Schriftführer (Company Secretary)
der Company Secretary ist eine Position, die sowohl von einer natürlichen Person als auch von einer juristischen Person ausgefüllt werden kann. Der Company Secretary einer Limited ist dafür verantwortlich, die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen an das Companies House abzugeben. Das betrifft die Jährlichen Meldungen ebenso wie Änderungen in der Gesellschafterstruktur oder dem Board of Directors. Gründet man die Limited über einen Dienstleister, stellt der meist auf Wunsch auch den Company Secretary.
Ferner benötigt die Limited – auch wenn sie außerhalb Großbritanniens tätig ist – ein Registered Office in Großbritannien. Das Registered Office ist die Adresse, an die die offizielle Post der britischen Behörden gerichtet wird und wo auch Unterlagen über die Gesellschaft der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen. Auch das Registered Office wird meist durch einen Dienstleister zur Verfügung gestellt, wenn die Gesellschaft im Ausland tätig ist.