Autoversicherung
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass jedes zulassungspflichtige Fahrzeug über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen muss. Diese Pflichtversicherung, oft mit dem Oberbegriff Autoversicherung betitelt, kommt im Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf und begleicht ggf. auch die Forderung nach immateriellen Schäden wie zum Beispiel Schmerzensgeld.
Die Grundabsicherung für die Teilnahme am Straßenverkehr ist mit der Kfz-Haftpflichtversicherung, dem Pflichtteil der Autoversicherung, also gegeben. Zusätzlich kann jedoch jeder sein Fahrzeug mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung absichern.
Die Teilkaskoversicherung kommt dabei für folgende Schäden auf:
– Unfälle mit Haarwild während der Fahrt
– Beschädigungen durch Überschwemmung, Blitzschlag, Sturm oder Hagel
– Glasbruchschäden; zum Beispiel durch Steinschlag bei unbekanntem Täter
– Brand, Explosion oder Diebstahl
– Marderbiss
– Schmorschäden durch Kurzschluss
Die Teilkaskoversicherung, eine freiwillige Autoversicherung, ist die meistgewählte Zusatzversicherung für Fahrzeuge. Die exklusivere (und meist auch teurere) Vollkaskoversicherung beinhaltet alle Leistungen der Teilkaskoversicherung, bietet jedoch zusätzliche Absicherung bei Vandalismus (mutwillige Beschädigung) und kommt auch für Schäden am eigenen Fahrzeug auf (gilt auch bei selbst verschuldeten Unfällen). Die Vollkaskoversicherung ist Haltern von sehr hochwertigen Fahrzeugen zu empfehlen, denn damit ist sozusagen ein kompletter Rundum-Schutz geschaffen.
Die Tarife der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung staffeln sich nach zwei Merkmalen:
– der Typenklasse
– der Regionalklasse
Der Versicherungsnehmer hat auf diese Markmale keinerlei Einfluss. Die Typenklasse gibt einen statistischen Wert zu Reparaturkosten und -häufigkeit des zu versichernden Fahrzeugs an und die Regionalklasse gibt Auskunft über die Schadenshäufigkeit in dem Zulassungsgebiet.
Einfluss hat der Versicherungsnehmer jedoch auf die sog. weichen Tarifmerkmale:
– Punktestand im Verkehrszentralregister
– Alter des Fahrers
– Beruf des Fahrers
– Gewöhnlicher Abstellort des Fahrzeugs
– Beschränkung auf bestimmte Fahrermerkmale (beispielsweise Alter zwischen 23-29 Jahre)
Diese weichen Tarifmerkmale können zu Vergünstigungen im jeweiligen Tarif führen. Jeder Versicherungsnehmer sollte jedoch regelmäßig seinen aktuellen Versicherungstarif überprüfen, da sich die weichen Tarifmerkmale unter Umständen ändern oder auch die Versicherungen ihre Richtlinien ändern.
Verträge zur Autoversicherung sind in aller Regel Jahresverträge, das heißt, sie können jährlich gekündigt werden, bevor sie sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängern.