Bei kaum einer anderen Versicherung in Deutschland fließen so viele Parameter in die Beitragskalkulation ein wie bei der KFZ-Haftpflichtversicherung, auch als Autoversicherung bekannt. Doch in diesem Zusammenhang immer noch problematisch ist die Tatsache, dass trotz aller Differenzierungen immer noch keine wirklich dem ganz persönlichen und individuellen Risiko angemessene Versicherungsprämie kalkulierbar ist, da Parameter wie das eigene Fahrverhalten nicht berücksichtigt werden können. So ist es beispielsweise bei den Typklassen so, dass Autofahrer, die unfallfrei unterwegs sind trotzdem höhere Prämien zahlen müssen, weil andere Besitzer des selben Autotyps höhere Schäden verursachen.
Vor diesem Hintergrund kommt immer wieder der Vorschlag auf, doch das individuelle Fahrverhalten in die Beitragsberechnung einzubeziehen, indem etwa Techniken wie GPS genutzt werden. Technisch gesehen ist dies relativ problemlos machbar und außerdem gibt es neben dem Aspekt, dass nur die tatsächlichen Risiken auch bezahlt werden vielleicht eine zusätzliche Lenkungsfunktion: Wer genau weiß, dass eine rabiate Fahrweise die Versicherungsprämien in die Höhe treibt, wird unter Umständen in Zukunft vorsichtiger fahren. Damit könnte ein typisches ex-ante Moral-Hazzard-Problem gelöst werden.
Doch gibt es auch gute Gründe, warum sich etwas Derartiges in Deutschland bisher nicht durchsetzen konnte. Dies liegt vor allem im Datenschutz begründet. Wer die genauen Daten eines Autos hat, der kann nicht nur ein sehr präzises Bewegungsprofil erstellen, sondern zusätzlich können auch etwa Geschwindigkeitsüberschreitungen lückenlos dokumentiert werden. Es ist sicherlich nachvollziehbar, dass viele Autofahrer vor einer solchen Totalüberwachung zurückschrecken. Angesichts dessen, was in den letzten Monaten im Zusammenhang mit der NSA-Affäre ans Licht gekommen ist zeigt sich zudem deutlich, dass wenn die Daten vorhanden sind, sie auch genutzt werden.
In die gleiche Richtung zeigt auch die immer wiederkehrende Forderung, die Daten der Autobahnmaut Überwachungspunkte für die Verbrechensbekämpfung zu nutzen. Innenminister Friedrich hatte in den Koalitionsverhandlungen gerade wieder einmal mit einer solchen Regelung geliebäugelt. Auch könnten beispielsweise Arbeitgeber exakt überwachen, wo und wann sich ihre Außendienstmitarbeiter befinden. Angesichts dieser Gefahren sehen Daten- und Verbraucherschützer eine solche Überwachung der Autofahrer oftmals kritisch, auch wenn es zunächst einmal im Hinblick auf die Fairness der individuellen Versicherungsprämie sicherlich nicht schlecht wäre.