Hamburg hat es Anfang vergangener Woche bereits erlebt. Mit Orkanböen und einem quasi komplett lahmgelegten öffentlichen Nahverkehr hat der Herbst Einzug gehalten. Klar, dass in solchen Extremsituationen teils große Schäden auftreten können, von den Gefahren für Leib und Leben einmal ganz abgesehen. Vor diesem Hintergrund ist der richtige Versicherungsschutz in dieser Jahreszeit wichtiger denn je. Doch welche Versicherungen braucht man für was – und welche Fallstricke gilt es zu beachten?
In aller Regel sind Sturmschäden am Eigentum versichert. Entweder am Gebäude durch die Wohngebäude-, Hausrats-, oder Kaskoversicherung. Doch erst einmal muss nachgewiesen werden, dass tatsächlich der Sturm ursächlich für die Schäden war. Unter Windstärke 8, was einer Windgeschwindigkeit von 61 km/h entspricht, zahlt die Versicherung nicht für Wetterschäden. Hierfür kann man sich auf Messungen der Wetterämter stützen. Alternativ kann auch eine offizielle Sturmwarnung als Beweis gelten, wenn in der Nachbarschaft ebenfalls Schäden aufgetreten sind. Zudem gibt es bei einem Dachschaden (gemeint der am Hausdach…) die Option, dass ein Nachweis über die regelmäßige Wartung des Daches erbracht wird.
In einem solchen Fall ist klar, dass der Schaden nur durch das Wetter ausgelöst worden sein kann. Wichtig ist, dass in den Versicherungsbedingungen Sturmschäden explizit mit abgedeckt sind. Insbesondere für die Wohngebäudeversicherung, die im Falle abgedeckter Dächer oder umgeknickter Bäume einspringt, ist dies von wohlwörtlich elementarer Bedeutung. Schlägt der Blitz ein, zahlt die Versicherung in der Regel anstandslos. Doch bei einem Blitzschlag in die Oberleitung, werden die Schäden an den elektronischen Geräten nur reguliert, wenn eine Überspannungsklausel im Vertrag steht. Dies sollte ggf. auch zeitnah geprüft werden. Bei Starkregen, der den Keller in eine Badewanne verwandelt, ist die Elementarschädenversicherung zuständig.
Fallen Dachziegel oder ein Baum auf das geparkte Auto, zahlt die Teilkaskoversicherung. Doch Vorsicht: Wer mit dem Auto unterwegs ist und in einen auf die Straße gefallenen Baum kracht, dem ersetzt nur eine Vollkasko die Schäden. Eine Ausnahme ist, wenn der entsprechende Hausbesitzer etwa einen morschen Baum nicht gefällt hat: Dann ist dessen Haftpflichtversicherung für die Regresszahlung verantwortlich. Man sieht schon, Sturmschäden sind keine so ganz einfache Sache.