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Viele Menschen wollen ihren Erben die künftige Steuerlast erleichtern, indem sie ihnen schon zu Lebzeiten einen Großteil des künftigen Erbes schenken. Dabei müssen sie jedoch aufpassen, dass sie nicht Beträge weiterreichen, deren Höhe die Zahlung einer Schenkungssteuer erforderlich macht. Grundsätzlich gelten diesbezüglich feste Freibeträge, die alle zehn Jahre voll abgerufen werden können. Für das Jahr 2012 haben sich die steuerlichen Freibeträge der Schenkungssteuer gegenüber dem Jahr 2011 nicht verändert.
Freibeträge für unbeschränkt Steuerpflichtige
Die höchsten Freibeträge hat man dann, wenn man in der Steuerklasse I Geld an die nahe Verwandtschaft verschenken möchte. Ehepartner oder Lebenspartner (im Sinne der „gleichgeschlechtlichen Ehe“) können bis zu 500.000 Euro erhalten. Kinder und Stiefkinder haben ein Anrecht auf bis zu 400.000 Euro. Enkel und Stiefenkel dürfen bis 200.000 Euro bekommen, allerdings gibt es hier eine Einschränkung: Wenn die mittlere Generation (Vater und Mutter) verstorben sind, werden die Enkel wie Kinder behandelt. Wer sonstigen Verwandten (nach Steuerklasse II) Geld schenken möchte, hat diesbezüglich einen Freibetrag bis zu 20.000 Euro. Eine Tabelle für den schnellen Überblick befindet sich auf schenkungssteuerfreibetrag.com. Der gleiche Wert (nach Steuerklasse III) gilt auch für Personen, mit denen der Schenkende nicht verwandt ist. Hierbei gilt es allerdings, einen Punkt zu beachten: Wird der steuerliche Freibetrag überschritten, wird für Schenkungen an nicht Verwandte ein höherer Steuersatz fällig als für Schenkungen an Verwandte.
Freibeträge für beschränkt Steuerpflichtige
Beschränkt Steuerpflichtige sind bei der Schenkungssteuer deutlich schlechter gestellt als unbeschränkt Steuerpflichtige. Grundsätzlich beträgt ihr Steuerfreibetrag höchstens 2.000 Euro. Hierbei gelten jedoch einige Ausnahmeregelungen. So kann es Ausnahmen und Vergünstigungen geben, wenn Betriebsvermögen übergeben werden soll.
Steuerrechner benutzen
Gerade für Menschen, die mehr als ihren steuerlichen Freibetrag verschenken möchten, gilt, dass sie sich zuvor ausgiebig über die genauen Beträge und möglichen Vergünstigungen informieren sollten. Bei den relativ komplizierten Rechenoperationen, die fällig werden, helfen Steuerrechner zur Schenkungssteuer. Ein entsprechendes Tool befindet sich ebenfalls auf der oben zitierten Seite.