Die Gesundheitsreformen der vergangenen Jahre gingen unter´m Strich in erster Linie zu Lasten der Patienten, sie mussten bei steigenden Beiträgen geringere Leistungen in Kauf nehmen. Besonders bemerkbar macht sich dieser Trend im Bereich der zahnmedizinischen Versorgung, wo von den gesetzlichen Krankenkassen ein Festbetragssystem eingeführt wurde. Für bestimmte, klar definierte Befunde werden nur noch Fixbeträge erstattet, die beispielsweise bei der Versorgung (Zahnfüllung) eines kariösen Backenzahns nur noch eine einfache Amalgamfüllung zu 100% abdecken.
Wer aus kosmetischen oder gesundheitlichen Gründen ein anderes, höherwertigeres Füllmaterial (Gold, Keramik, Kunststoff) wünscht, muss den Aufpreis zum Fixbetrag aus eigener Tasche bezahlen, was empfindliche Kosten verursachen kann. Müssen größere Zahndefekte durch Kronen oder Inlays saniert werden, liegt der Eigenanteil für die höherwertige Versorgung gleich um ein vielfaches höher, spätestens beim Einsatz von Zahnimplantaten dreht es sich um vierstellige Summen.
Um die Lücke zwischen der Basisversorgung der Gesetzlichen Krankenkassen und der bestmöglichen medizinischen Versorgung zu schließen, empfiehlt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Diese stellt, je nach Anbieter und Tarif, den Versicherten komplett von Eigenleistungen frei oder übernimmt zumindest einen Großteil der Kosten oberhalb der Fixbeträge der GKV. Sinnvolle prophylaktische Maßnahmen, wie die professionelle Zahnreinigung, welche schon lange aus dem Leistungskatalog der GKV gestrichen wurde, werden von der privaten Zahnzusatzversicherung ebenso übernommen, wie teurer aber qualitativ hochwertiger Zahnersatz in Form von Goldkronen oder Zahnimplantaten.
Beim Versicherungsvergleich sollte man besonders auf den Leistungsumfang achten. Gute Zahnzusatzversicherungen zahlen kassenunabhängig – also auch für rein private Leistungen – und übernehmen dabei mindestens 50% der Kosten. Sie übernehmen Zahnarzthonorare bis zum 3,5-fachen Satz (GOZ-Höchstbetrag) und erstatten die Kosten von Inlays und Implantaten in unbegrenzter Höher. Prophylaktische Maßnahmen, bspw. Zahnreinigung, Parodontose- und Wurzelbehandlungen sollten ebenso zum Leistungsumfang gehören wie kieferorthopädische Behandlungen. Sehr gute Versicherungen verzichten auf die Vorlage zahnmedizinischer Befunde vor Vertragsschluss und lange Wartezeiten bis zum vollständigen Inkrafttreten des Versicherungsschutzes.