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Der Sommer ist da. In vielen Bundesländern haben die großen Sommerferien schon begonnen – eine Zeit, in der die meisten Familien in den Sommerurlaub fahren, für viele ist dies der Jahresurlaub. Ist man mangels Kindern nicht darauf angewiesen, die Ferien als Reisezeit zu nutzen, wird oft auch der Urlaub außerhalb der Ferien gelegt, in den September oder Oktober. Einerseits hat dies in bei Deutschen beliebten Urlaubszielen weniger volle Strände zur Folge, andererseits haben Familien mit Kindern bei der Urlaubsplanung im Betrieb Vorrang vor Kinderlosen.
Doch sollte niemand auf Reisen gehen, ohne richtig versichert zu sein. Die Versicherungswirtschaft bietet eine große Bandbreite der unterschiedlichsten Versicherungen an, die für den Urlaub abgeschlossen werden können. Doch welche Versicherungen sind wirklich notwendig und bei welchen verdient nur einer, nämlich der Anbieter? Im Folgenden gehen wir auf die geläufigsten und am häufigsten angebotenen Versicherungen ein und erläutern wann und ob ein Abschluss sinnvoll ist. Natürlich ersetzt dies keine richtige Beratung durch einen Experten, kann aber unter Umständen einen ersten Anhaltspunkt liefern.
Die Auslandsreisekrankenversicherungen
Die Auslandsreisekrankenversicherung behandeln wir gleich zu Beginn dieses Artikels, weil es auch die wichtigste Reiseversicherung ist, die bei einem Urlaub im Ausland abgeschlossen werden sollte. Anders als viele Menschen glauben, ist diese Versicherung nicht nur dann wichtig, wenn ein Urlaub außerhalb der EU verbracht wird, sondern sogar teilweise bei Urlauben innerhalb Europas. Zwar sind innerhalb Europas häufig die gesetzlichen oder privaten Krankenkassen verpflichtet, bei medizinischen Behandlungen zu zahlen, doch ist dies in aller Regel beschränkt.
Die Pauschalen reichen damit oft nicht aus, die tatsächlich entstandenen Kosten zu decken – was dann der Urlauber aus der eigenen Tasche zahlen müsste. Hinzu kommt, dass in der Regel in Hotels, ebenso wie in vielen Krankenhäusern die Versicherungskarte nicht akzeptiert wird, sondern unmittelbar in bar bezahlt werden muss. In Ländern, die kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben, darunter etwa die beliebten Urlaubsländer USA, Thailand oder Ägypten, erstattet die Krankenkasse gar keine Behandlungskosten, hier muss alles privat bezahlt werden.
Kommt man beispielsweise in ein Krankenhaus in den USA, dann kann bei größeren Behandlungen durchaus eine sechsstellige Summe fällig werden, durch die die finanzielle Existenz gefährdet würde. Vor diesem Hintergrund ist es in diesen Ländern noch wichtiger, dass eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen wird. Ist ein Rücktransport in die Heimat sinnvoll, sollte dieser von der Versicherung ebenfalls übernommen werden.
An dieser Stelle ein Hinweis: Der Rücktransport sollte nicht nur dann übernommen werden, wenn er notwendig ist, sondern schon wenn er sinnvoll ist. Dieser kleine Unterschied muss beachtet werden! Werden riskante Sportarten ausgeübt (z.B. Surfen) entfällt häufig dieser Aspekt, so dass man sich vorab genau informieren sollte. Zu haben ist eine solche Auslandsreisekrankenversicherung in der Regel schon für wenige Euro, wobei damit wirklich existenzielle Risiken abgedeckt werden könne. Daher ist der Abschluss einer solchen Versicherung gerade bei reisen außerhalb Europas dringend zu empfehlen.
Die Reisegepäckversicherung
Von der eminent wichtigen Auslandsreisekrankenversicherung kommen wir nun zu einer weit weniger wichtigen Versicherung, der Reisegepäckversicherung. Diese ist in den meisten Fällen nicht notwendig, denn Preis-Leistung sind häufig nicht angemessen. So zahlt die Versicherung nicht bei fahrlässigem Verhalten – und ein solches ist eben in der Mehrzahl der Fälle leicht konstruierbar. Wird am Flughafen etwa das Gepäck entwendet, weil es nicht zwischen die Beine geklemmt wurde, sondern nur neben sich abgestellt wurde, ist dies fahrlässig.
Wird Schmuck oder ein Fotoapparat offen getragen, kann das fahrlässig sein. Macht man in einer als nicht absolut sicher bekannten Gegend einen Spaziergang und wird ausgeraubt, kann das fahrlässig sein. Hinzu kommt, dass Bargeld oder elektronische Geräte wie Smartphones oder Laptops oftmals nicht versichert sind, das gilt übrigens auch für Schecks. Angesichts dieser Lücken in der Versicherung und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass bei verloren gegangenem Gepäck die Fluggesellschaft herangezogen werden kann, während bei Einbrüchen auf dem Hotelzimmer die deutsche Hausratsversicherung zahlt, ist eine Reisegepäckversicherung in der Regel überflüssig. Das Geld hierfür kann an anderer Stelle für einen sinnvolleren Versicherungsschutz eingesetzt werden.
Die Reiserücktrittsversicherung
An dieser Stelle kann nicht pauschal gesagt werden, dass ein Abschluss sinnvoll ist oder nicht. Es kommt darauf an, wohin die Reise geht, wann sie gebucht wird und wer alles mitfährt. Je weiter weg das Urlaubsziel ist, ergo je teurer der Urlaub ist, desto wichtiger kann es sein, die Kosten bei einem Reiserücktritt zu versichern. Ebenso kann es sinnvoll sein, bei Kindern in der Familie oder aber bei chronischen Krankheiten eine solche Versicherung abzuschließen. Eine einfache Faustregel ist, dass je weiter im Voraus eine Reise gebucht wird, umso sinnvoller ist es, den Rücktritt zu versichern, denn desto mehr kann in der Zwischenzeit auch passieren.
Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt die Stornokosten der Reise, wenn der Versicherungsnehmer selbst, Mitreisende oder nahe Angehörige schwer erkranken oder aber einen Unfall hatten. Dies kann der Versicherung in der Regel nicht formlos mitgeteilt werden, sondern es bedarf eines ärztlichen Attestes, welches die Reiseunfähigkeit bescheinigt. Andere Faktoren, die einen Versicherungsfall auslösen, könne etwa ein Brand im Haus oder der unverschuldete Verlust des Arbeitsplatzes sein. Wer mehrmals im Jahr verreist, muss übrigens nicht für jede Reise eine separate Versicherung abschließen. Manchen Anbieter offerieren eine dauerhafte Reiserücktrittsversicherung, etwa für ein ganzes Jahr. Bei Viel-Urlaubern kann so etwas sinnvoll sein.
Eine Sonderform stellt eine Reiseabbruchsversicherung dar, die nicht anders als die Rücktrittsversicherung zahlt, wenn die Reise im Verlauf abgebrochen werden muss. In einem solchen Falle werden einmal die Rückreise übernommen, aber auch nicht genutzte Leistungen erstattet (wer also zwei Wochen gebucht hat und nach einer Woche abbricht, der bekommt für eine Woche eine Erstattung). Da jedoch eine solche Versicherung in der Regel bei viele Familienmitgliedern sehr schnell recht kostspielig werden kann, ist ein Abschluss nur empfehlenswert, wenn dafür gewichtige Grüne vorliegen, man also zu einer Risikogruppe gehört, etwa Senioren oder chronisch Kranke.
Die Mietwagen-Haftpflichtversicherung
Wer sich im Urlaub im Ausland einen Wagen mietet, der bekommt zwar meist eine dort übliche Verkehrshaftpflichtversicherung dazu. In vielen Ländern ist der damit versicherte Schaden jedoch so lachhaft gering, dass er selten ausreichen würde. Was über die Versicherung hinaus geht, muss privat gezahlt werden – dafür haftet man mit dem gesamten Vermögen. Daher sollte bei einem Urlaub mit Mietwagen, vor allem in den USA, unbedingt eine Mietwagen-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Die Reisehaftpflicht und Reiseunfallversicherung
Kommen wir abschließend zu zwei Angeboten, die in der Regel nicht notwendig sind. Wer eine private Haftpflichtversicherung hat, was in Deutschland eigentlich selbstverständlich sein sollte, da diese Versicherung auch von Verbraucherschützern als eine der drei allerwichtigsten Versicherungen bezeichnet wird, der braucht keine separate Reisehaftpflicht, da die normale Haftpflicht im Normallfall weltweit gilt. Ausnahmen können bestehen, wenn ein Ferienhaus gemietet wird und kleine Kinder mitkommen, denn die Haftpflicht würde keine Schäden an der Einrichtung zahlen.
Ebenso können Surfer über einen Abschluss nachdenken, da Schäden, die durch die Surfbretter verursacht werden, nicht in der normalen Haftpflicht abgedeckt sind. Die Reiseunfallversicherung ist nur dann sinnvoll, wenn keine normale Unfallversicherung besteht. Ausnahmen bestehen für Risikosportler, etwa Surfer oder Snowboarder (Letzteres wäre im Sommerurlaub doch eher ungewöhnlich). In einem solchen Fall sollte allerdings vorab geprüft werden, ob die entsprechenden Sportarten durch die Versicherung abgedeckt sind. Wird die Reise über eine Kreditkarte bezahlt, kann zudem bereits durch die Karte ein Unfallschutz bestehen. Dies sollte geprüft werden, damit nicht zweimal bezahlt wird.
Mit diesem mehr oder weniger kurzen Überblick haben wir die am häufigsten angebotenen Versicherungen für den Urlaub beleuchtet. Sicherlich kann in der Kürze hier nicht auf alle wichtigen und relevanten Aspekte eingegangen werden. Doch für einen ersten Überblick hoffen wir, ist es doch hilfreich gewesen bei der Auswahl der wichtigsten Versicherungen, damit die schönste Zeit des Jahres entspannt und abgesichert und mit einem freien Kopf angetreten werden kann. Wir wünschen allen unseren Lesern einen entspannten, unfall- und krankheitsfreien Urlaub.