2016 gab es in Deutschland beinahe 150.000 Wohnungseinbrüche. Dies ist laut dem Versicherungsverband GDV ein Anstieg über 35% im Vergleich vor vier Jahren. Wenn man diese Zahlen sich vor Augen hält, dann kann man es mit der Angst bekommen. Viele haben die Angst, dass man beispielsweise aus dem Urlaub wiederkommt und die Wohnung im totalen Chaos wiederfindet.
Alles durcheinander, Wertsachen entwendet und die Angst, dass jemand einbrechen könnte, wenn man zu Hause ist, führt häufig dazu, dass man nur noch den Wunsch hat, die Wohnung zu wechseln und gleichzeitig die Sicherheit zu erhöhen. Neben dieser Angst gibt es sicherlich auch materielle Ängste. Immerhin hat man für viele Wertsachen lange und hart gearbeitet. Damit es gar nicht erst soweit kommt, sollte man sich im Klaren sein, dass eine gute Sicherung bereits dafür sorgen kann, dass die Wertsachen gar nicht abhandenkommen.
Durch entsprechende Sicherung der Türen sowie Fenster können laut GDV bereits vier von zehn Einbrüchen abgewehrt werden. Doch es kann immer vorkommen, dass Experten ans Werk gehen und all die reguläre Prävention nicht ausreicht. In diesen Fällen wünscht man sich eine Entschädigung von seiner Hausratversicherung. Eine Hausratversicherung bezahlt beispielsweise die Reparaturkosten für entstandene Schäden. Wenn das Fenster kaputt und die Tür aufgebrochen ist, dann zahlt die Hausratversicherung.
Gleichzeitig wird der sogenannte Wiederbeschaffungspreis für Dinge gezahlt, die gestohlen worden oder nicht reparabel sind. In diesem Punkt sollte man jedoch beachten, dass es sich bei den Wiederbeschaffungspreis nicht um den Kaufpreis, sondern um den Zeitwert handelt. Je nach Alter, beispielsweise eines Fernsehers, kann der Wiederbeschaffungspreis stark vom Kaufpreis abweichen.
Vor allem Elektronik unterliegt einem relativ starken Preisverfall und dementsprechend sollte man sich im Falle eines Einbruchs nicht über geringe Zahlungen wundern. Trotzdem ist die Hausratversicherung mehr als empfehlenswert. Wenn eingebrochen wurde, muss man eine sogenannte Stückliste ausfüllen und beweisen, dass die angegebenen Gegenstände im Besitz waren.
Gleichzeitig muss man den Wert der Gegenstände angeben, damit die Versicherung die Möglichkeit hat zu zahlen. Dabei ist es unerlässlich, dass man ehrliche Angaben macht. Gleichzeitig muss man den Einbruch bei der Polizei direkt anzeigen, um einen Anspruch auf die Ersatzzahlungen zu haben.