Auch bei Geldanlagen muss man genau darauf, achten was einen beim Finanzamt erwartet. Denn wie in allen Bereichen gibt es immer wieder neue Regelungen. Das betrifft auch Privatanleger, die bis 2009 die Beratungskosten zum Teil mit den Werbungskostenabzug berechnen dürfen. Das gibt es nun nicht mehr. Doch nicht alles wurde gestrichen. So dürfen weiterhin Börsen- sowie Bankspesen, Maklercourtage und Limitgebühren abgezogen werden und reduzieren gleichzeitig die steuerpflichtigen Kapitaleinnahmen. Wird ein Vermögensberater eingesetzt, kann man das Honorar zur Hälfte beim Finanzamt steuerlich geltend machen. Damit kann die Nettorendite erhöhen und die anfallende Abgeltungsteuer kann somit ausgeglichen werden.
Vor dieser neuen Regelung war eine exakt aufstellte Rechnung nicht so entscheidend, da alles unter Werbungskosten fiel, nun hat sich das seit 2009 grundlegend geändert. Denn nun werden insbesondere die Kosten genauer vom Finanzamt unter die Lupe genommen.