Laut dem Urteil des Sozialgerichtes Gelsenkirchen haben nun auch Bezieher von ALG II Anspruch auf die Übernahme der Kosten einer privaten Krankenversicherung durch das Arbeitsamt. In dem speziellen Fall klagte eine Mutter mit drei Kindern, die nicht die Vorraussetzungen für eine Familienversicherung aufweisen konnte und dadurch in den Basistarif in Anspruch nehmen musste. Doch das Jobcenter übernahm nicht die zusätzlichen 306 Euro im Monat und zwischenzeitlich verlor die Klägerin den Versicherungsschutz.
Denn seit Anfang 2009 stellt die PKV den Basistarif auch für Angestellte und Arbeitslose bereit. Die Leistungen sind vergleichbar mit einer gesetzlichen Krankenkasse und ist für Menschen gedacht, die nicht die Anforderungen für eine gesetzliche Versicherung aufweisen können.
Nach Ansicht des Gelsenkirchener Richter haben nun auch Bezieher von ALG II Anspruch auf den Basistarif. Denn nicht immer sind die Vorrausetzungen für eine gesetzliche Versicherung gegeben und außerdem bestehe zudem die Versicherungspflicht in Deutschland. Wenn das Jobcenter die Kosten nicht übernehmen, bestünde eine systemwidrige Belastung, die den Gleichheitsgrundsatz verletze.