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Diensthaftpflichtversicherung für Beamte
Nach dem Gesetz ist es im Bereich Haftung so, dass jeder Mensch eigenverantwortlich mit seinem gesamten aktuellem und zukünftigem Vermögen für sein Tun im Schadensfall zur Rechenschaft gezogen werden kann. Beamte können für Schäden, die während der Ausübung ihres Berufs entstehen, mit ihrem Vermögen zur Verantwortung gezogen werden – auch, wenn es aus Fahrlässigkeitsgründen zu Schäden kommt. Beamte im öffentlichen Dienst haben ein erhöhtes Haftungsrisiko, das sich aus ihrer Tätigkeit heraus ergibt. Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt vor negativen Auswirkungen auf das private Vermögen.
Diensthaftpflicht Vergleich & Rechner
Die Diensthaftpflichtversicherung im Test
Die Stiftung Warentest prüft regelmäßig auch die Diensthaftpflichtversicherungen auf Herz und Nieren, genauer gesagt auf die Effizienz des Gesamtpaketes und ihren Nutzen. Der Allianz wurde ein besonders gutes Preis-Leistungs-Verhältnis für das Paket der Diensthaftpflichtversicherung für Beamte bescheinigt. Das Angebot der DBV erhielt ein “Sehr gut”. Wer sich nicht sicher ist, welche Versicherung das beste Angebot für die entsprechenden persönlichen Belange hat, sollte unbedingt einen Online-Versicherungsvergleich durchführen. Auch Gewerkschaften geben Empfehlungen für Diensthaftpflichtversicherungen.
Ratsam für Polizisten und Lehrer: die Diensthaftpflichtversicherung
Wer Lehrer, Polizist oder, allgemein ausgedrückt, Beamter im öffentlichen Dienst ist, hat eine sehr hohe Verantwortung zu tragen. Diese Ämter gehen mit vielen Risiken einher, schnell können Beamte zur Verantwortung gezogen werden. Während der Ausübung der Tätigkeiten kann sehr schnell ein Schaden entstehen. Schnell ist es passiert, dass ein Lehrer die Aufsichtspflicht verletzt, in einem kurzen Moment der Unachtsamkeit und einem Schüler passiert etwas. Ein Verwaltungsangestellter trifft eine falsche Entscheidung, was zum Nachteil anderer Personen führen kann. Diese finanziellen Schäden, die hier ganz leicht entstehen können, sind oft nicht unerheblich.
Nicht nur der geschädigte selbst kann Regressansprüche gegen einen Beamten erheben, auch der Dienstherr kann dies tun, wenn gegen ihn seitens Dritter aufgrund einer Fehlentscheidung eines Mitarbeiters Ansprüche geltend gemacht werden. Solche Regressansprüche können entstehen, wenn der Mitarbeiter fahrlässig handelt. Ein Beispiel aus der Praxis ist eine zu unrecht nicht erteilte Baugenehmigung oder die falsche Berechnung von Unterhaltsansprüchen. In diesen Fällen haftet der zuständige Beamte mit seinem ganzem Vermögen.
Auch Dienstkleidung und Dienstschlüssel mitversichern
Eine Diensthaftpflichtversicherung für Beamte ist anzuraten. So ist dieser auch gegen alle Sach- und auch Personenschäden bis zur vereinbarten Deckungssumme abgesichert und wird im Schadensfall nicht mit seinem privaten Vermögen zur Rechenschaft gezogen. Diese Variante der Haftpflichtversicherung kann von Lehrern, Polizisten, Soldaten, Verwaltungs- und Justizbeamten und auch von Angestellten der einzelnen Behörden abgeschlossen werden. In eine Diensthaftpflichtversicherung kann auch das Abhandenkommen von Dienstkleidung, dienstlichen Schlüsseln und sonstigem fiskalischem Eigentum eingeschlossen werden. Sinnvoll ist das für Mitarbeiter der Polizei, des Zolls und auch der Bundeswehr. Im Bereich der öffentlichen Verwaltungen kommt es eher selten zu Personen- oder Sachschäden, dafür aber umso mehr zu Vermögensschäden. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, Vermögensschäden mit in den Tarifvertrag aufzunehmen. Besonders Leiter eines Amts oder Richter sollten darauf bedacht sein, sich gegen Vermögensschäden zu versichern. Von Ärzten, Hebammen und Rettungssanitätern kann diese Art der Versicherung jedoch nicht in Anspruch genommen werden.
Diensthaftpflicht und Rechtsschutz
Außer der Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Beamte bei der Ausübung ihres Dienstes entstehen können, hat die Diensthaftpflichtversicherung noch einen weiteren Vorteil: sie bietet einen sogenannten indirekten Rechtsschutz. Vor der Regulierung eines Schadens durch die Versicherungsgesellschaft wird der Fall genau geprüft. Wenn sich daraus ergibt, dass der Beamte für den Vorfall nicht haftbar gemacht werden kann, muss die Versicherung keine Zahlungen leisten. Somit ist auch bestätigt, dass der Beamte für den entstandenen Schaden nicht haftbar gemacht werden kann. Die Haftpflichtpolice fungiert also hier indirekt auch als Rechtsschutz. Für Beamte ist eine Diensthaftpflichtversicherung ebenso wichtig wie eine private Haftpflicht.