Als fünftes Standbein des deutschen Sozialversicherungssystems wurde 1995 zur finanziellen Unterstützung pflegebedürftiger Menschen die Pflegeversicherung mit dem Ziel eingeführt, die Finanzierung von Pflegemaßnahmen sicherzustellen. Träger der Pflegeversicherung sind die Pflegekassen der jeweiligen Krankenkassen, sodass krankenversicherte Personen der Pflegeversicherung ihrer Krankenkasse angehören. Finanziert wird die Pflegeversicherung aus den Beitragszahlungen der Versicherungspflichtigen. Die Anspruchsvoraussetzungen, um Leistungen aus der Pflegeversicherung wie Pflegegeld (bei Pflege durch Familienangehörige) oder Kostenübernahme bei ambulanter oder stationärer Pflege erhalten zu können, regelt das Sozialgesetzbuch XI. Die Höhe dieser Leistungen richtet sich nach der jeweiligen Pflegestufe. Derzeit gibt es drei Pflegestufen.
Wenn das Schicksal zuschlägt, reicht die gesetzliche Absicherung oft nicht aus
Wer denkt schon gerne ans Älterwerden, gerade in jungen Jahren interessiert sich kaum jemand für dieses Thema. Aber das Schicksal nimmt auf das Alter eines Menschen keine Rücksicht. Jeder kann einen Unfall erleiden oder schwer erkranken und zum Pflegefall werden. Und die Pflege eines Erkrankten ist anstrengend und teuer. Die gesetzliche Pflegeversicherung biete keine ausreichende Sicherheit: Wer sich bei der Vorsorge für eine eventuell eintretende Pflegebedürftigkeit auf die gesetzliche Pflegeversicherung verlässt, der ist als Pflegefall leider oft verlassen.
Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet nur eine Grundversorgung
Tatsache ist doch, dass die Pflegekosten immer mehr ansteigen. Und die von der gesetzlichen Pflegeversicherung zur Verfügung gestellten Mittel, die allenfalls eine Grundversorgung sicherstellen, reichen nicht aus, um eine ausreichende Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu gewährleisten. Die private Vorsorge wird wie bei der Rente immer wichtiger: Eine Pflegezusatzversicherung schließt die Versorgungslücke der gesetzlichen Pflegeversicherung und bietet somit finanzielle Sicherheit im Pflegefall. Außerdem bewahrt die Pflegezusatzversicherung Kinder von Pflegebedürftigen vor großen finanziellen Verpflichtungen, denn diese müssen, wenn gesetzliche Leistungen und das Angesparte der Eltern nicht mehr ausreichen, ihre Eltern finanziell unterstützen.
Keine Alternativen zur Pflegezusatzversicherung
Grundsätzlich sollte schon frühzeitig an den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung gedacht werden, denn das Schicksal kann die beste Lebensplanung durchkreuzen. Was nützt beispielsweise eine private Altersvorsorge wie die Riester-Rente, wenn bei Pflegebedürftigkeit die Beiträge dafür nicht mehr bezahlt werden können. Auch der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann die Pflegezusatzversicherung nicht ersetzen – zumindest nicht vollwertig: Sie leistet zwar im Falle der Pflegebedürftigkeit, aber die Leistungen enden mit dem Eintritt des Rentenalters.
Auswahlmöglichkeiten bei der Pflegezusatzversicherung
Bei der Pflegezusatzversicherung haben Sie die Auswahl zwischen der Pflegetagegeld- oder der Pflegekostenversicherung. Bei der Pflegetagegeldversicherung wird ein fester Betrag geleistet, über den der Pflegebedürftige frei verfügen kann. Wie das Geld verwendet wird, kann der Pflegebedürftige ebenfalls selbst entscheiden. So kann er es beispielsweise für Pflegepersonal oder für die Unterbringung in einem Heim verwenden. Die Höhe des Betrages richtet sich nach der Pflegestufe. Die Pflegekostenversicherung übernimmt dagegen nur die tatsächlich anfallenden Kosten, wobei die Höchstgrenze von der Tarifauswahl abhängig ist.
Man sollte auf jeden Fall private Pflegezusatzversicherungen online vergleichen.
Was ist bei der Pflegezusatzversicherung zu beachten?
Bei allen privaten Versicherungen dieser Art gilt, dass die Beiträge von verschiedenen Faktoren wie Leistungsumfang, Alter und Geschlecht abhängig sind. Frauen müssen beispielsweise wegen der höheren Lebenserwartung bei der Pflegezusatzversicherung eine höhere Prämie bezahlen.
Wer eine Pflegezusatzversicherung abschließen möchte, der sollte Vergleiche unterschiedlicher Anbieter durchführen, weil es große Unterschiede im Leistungsumfang und der Beitragshöhe gibt. Außerdem gibt es bei vielen Versicherungen eine Altersgrenze, was bedeutet, dass ab einem gewissen Alter keine Aufnahme mehr erfolgt. Des Weiteren ist mit Wartezeiten bis zu drei Jahren, bis eine Leistung gewährt, zu rechnen, die allerdings bei einer Pflegebedürftigkeit aufgrund eines Unfalles entfallen.
Die Pflegezusatzversicherung ist also ein Vorteilspaket, mit dem Sie sich je nach gewähltem Tarif für den Fall der Pflegebedürftigkeit gut absichern können. Sie können Ihr Angespartes, Ihre Rente schützen und außerdem Ihre Angehörigen von finanziellen Verpflichtungen befreien, da sie ohne diese Versicherung selbst für die Pflegekosten aufkommen müssten.