Hundehalter Rechtsschutzversicherung

Hundehalter wissen, dass es mit dem Hund auch Probleme geben könnte, daher wird dieser von den meisten Hundehaltern auch mit einer Tierhaftpflichtversicherung abgesichert. Eine Tierversicherung schützt und Herrchen vor etwaigen Problemen im täglichen Alltag: Der Hund macht etwas von einer dritten Person kaputt. Mit einer Tierhaftpflichtversicherung sind Sach- und Personenschäden abgesichert, doch was wenn es zu einem Rechtsstreit kommt?

» Rechtsstreit: Dieser Rechtsschutz hilft! «

Dann ist es empfehlenswert auch eine Hundehalter Rechtsschutzversicherung zu besitzen, denn diese übernimmt die hohen Anwaltskosten. Im Leben läuft nicht immer alles so wie es laufen sollte, auch mit einem Hund kann es deshalb zu Schadenersatzansprüchen von anderen Tierhaltern kommen. Die Hundehalter Rechtsschutzversicherung bringt die Hundehalter schnell und unkompliziert zu ihrem Recht.

 Rechtsschutzversicherung zum Spartarif

Die Versicherung ist im Beitrag oft sehr günstig, kann aber im Schadensfall äußerst hilfreich sein, wenn man auf sein Recht nicht verzichten möchte, nur weil es an hohen Kosten scheitert. Zahlreiche Versicherungsanstalten bieten ihren Kunden ein so genanntes Komplettpaket für den Hund an, oft ist hier auch die Rechtsschutzversicherung schon enthalten. Wer kein Risiko eingehen möchte der nutzt diesen Versicherungsschutz, denn wie schnell kann es zu Situationen kommen in denen diese gebraucht wird, mit einem Hund als Gefährten oft schneller als einem lieb sein wird. Nicht immer liegt es direkt an dem Hund selber wenn ein Rechtsstreit ansteht, in vielen Fällen kommt es aufgrund der Tierhaltung in Mietwohnungen zu solch einem Prozess, der ohne Hundehalter Rechtsschutzversicherung unmöglich zu bezahlen scheint.

Wie bei allen anderen Versicherungen für Tiere auch endet diese bei Tod des Hundes, wenn sie nicht vorher gekündigt wird, so kann der Besitzer ohne Risiko ruhig eine lange Laufzeit wählen, sicher ist sicher. Eine Tierhalter Rechtsschutzversicherung kommt außerdem auch für Schäden durch Behandlungsfehler eines Tierarztes auf, hier greift die Versicherung ein um Ansprüche geltend zu machen. Niemand sollte aus Kostengründen von einer Tierhalter Rechtsschutzversicherung absehen, denn die Kosten bei einem eintretenden Rechtsstreit sind hiermit mehr als abgedeckt.

Hunde Versicherung Kombi – mehr Schutz

Die Hunde Versicherung in Kombination bietet einen umfassenden Schutz für alle Hundehalter. Enthalten ist eine Hundehaftpflicht-Versicherung, eine Hunde-Operationsversicherung, eine Unfallkrankenhaustagegeld- und eine Tierhalter-Rechtsschutz-Versicherung. Damit ist man gegen alle Eventualitäten gerüstet. Die Hundehaftpflicht-Versicherung besticht mit einer Deckungssumme von 15 Millionen Euro. Sie ist besonders wichtig, da ein Tierhalter für alle Schäden haftbar gemacht werden kann, die dessen Tier verursacht. Dabei kann es zu Millionenschäden kommen, insbesondere dann, wenn Unfälle im Straßenverkehr aufgrund des Hundes entstehen. Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung schützt vor genau diesen Schäden. Auch Mietsachschäden sind bis zu 15 Millionen Euro eingeschlossen, genauso wie jeder andere, der den Hund hütet, versichert ist.

Hunderechtsschutz & Hundeopversicherung

Die Hunde-Operationsversicherung übernimmt 100 Prozent der Kosten, die für eine notwendige Operation anfallen. Außerdem werden Tierarztgebühren und Untersuchungen übernommen, die in Vorbereitung der OP entstehen. Ist der Hund bei der Aufnahme in die Versicherung bereits sechs Jahre und älter, werden allerdings nur noch 80 Prozent der Kosten übernommen. Zusätzlich enthalten ist ein Krankenhaustagegeld bei Unfällen in Höhe von 20 Euro pro Tag.

Die Rechtsschutzversicherung für den Tierhalter bietet die Kostenerstattung bei Rechtsstreitigkeiten, die aufgrund des Hundes oder Tierhaltung an sich entstehen. Das Krankenhaustagegeld, welches ein weiteres Produkt in der Hunde Kombi Versicherung ist, bietet hingegen dem Halter Schutz. Er ist damit vor den finanziellen Folgen eines Unfalls, zum Beispiel beim Gassi gehen geschützt. Bereits ab dem ersten Tag des Krankenhausaufenthaltes erhält der Tierhalter ein Tagegeld von 20 Euro.

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