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Die Rürup Rente ist eine gute Alternative für Sparer, die nicht von der Riester Rente profitieren können. Selbstständigen wird mit dieser geförderten privaten Vorsorge beim Sparen fürs Alter vom Staat geholfen. Die Rürup-Rente ist Altersvorsorge und Steuersparmodell in einem, der Staat subventioniert die Beiträge.
Aber nicht alle Angebote sind gleich gut, man unterscheidet drei verschiedene Rürup-Varianten und zwar die klassische Rentenversicherung, den Fondssparplan und die fondsgebundene Versicherung. Wenn Sie viel verdienen und dementsprechend auch viel Steuern zahlen, profitieren Sie stärker von dieser Altersvorsorge als der Gering- oder Durchschnittsverdiener.
Für Selbstständige und Freiberufler ist die Rürup Rente die einzige Möglichkeit zur Altersvorsorge mit staatlicher Förderung. Ein weiterer Vorteil: Sie ist Insolvenzsicher, d.h. im Falle einer Insolvenz, kann das bis dahin eingezahlte bzw. angesparte Geld nicht gepfändet werden.
Rürup Rente ist als Altersvorsorge besonders geeignet für:
– Rentenversicherungspflichtige Angestellte
– Selbstständige oder Freiberufler
– Beamte
– Baldige Renter
Als Rentenbeginn kann das 62. bis 72. Lebensjahr bei Abschluss der Rürup Rente vereinbart werden. Ausserdem besteht zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit eines beliebigen, früheren Rentenbeginns nach Vollendung des 62. Lebensjahr. Als Basisrenten-Sparer können Sie jährlich bis zu 40.000 € (gemeinsam veranlagte Ehepartner) bzw. 20.000 € (Singles) steuerlich gefördert anlegen.
Rürup Rente Vergleich & Rechner
Rürup-Rente – legale Steuertricks
Da es für Selbstständige und Freiberufler keine Möglichkeit gibt, eine staatlich geförderte Riester-Rente abzuschließen, bleibt für diese Berufsgruppen nur die Rürup-Rente als adäquate Altersvorsorge übrig. Dabei gibt es einige Nachteile zu beachten, wie z.B. den Wegfall der staatlichen Förderung und die unflexibelen Auszahlungsbedingungen. Laut Stern.de gibt es allerdings legale Steuertricks, die die bekannten Nachteile der Rürup-Rente ausgleichen sollen.
Rürup-Rente und Steuern
Auch bei der Rürup-Rente können Freiberufler und Selbstständige Steuern sparen. Ähnlich der Riester-Rente kann auch die Rürup-Rente mit ihren Möglichkeiten zur Steuerersparnis als gute Altersvorsorge dienen.
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Wenn Sie sich als Angestellter über eine Riester Rente informieren wollen, nutzen Sie bitte stattdessen den Riester Vergleich.
Rürup Rente
Das die gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr ausreicht ist uns allen schon lange bekannt. Der Versicherungsmarkt und die Medien überschwemmen uns mit Begriffen wie Riester-Rente, Rürup-Rente oder bAV (Betriebliche Altersversorgung).
Was aber genau steckt hinter der Rürup Rente und für wen ist sie sinnvoll?
Die Rürup-Rente oder auch Basisrente ist gerade für Selbstständige interessant. Arbeitnehmer sollten sich das Riestermodell anschauen und den Riester Vergleich verwenden. Die Rürup-Rente ist gerade deswegen auch interessant, da die geleisteten Beiträge bis zu einem Maximalsatz sich für den Unternehmer gewinnmindernd auswirken.
Außerdem ist die Basisrente vor Pfändung sicher und findet auch keine Anrechnung beim ALG II. Allerdings können Rürupverträge nicht, wie eine Lebensversicherung beliehen werden und sind damit für Banken keine Sicherheit beim Immobilienkauf. Ein weiterer Nachteil ist, dass beim Tode des Versicherten die eingezahlte Summe verfällt und nicht an die Erben ausbezahlt wird. Ebenfalls Nachteilig sind die Verträge bezüglich der Kapitalübertragung. Wenige Anbieter bieten dies überhaupt an. Man kann die Verträge meist nur beitragsfrei stellen.
Da die Rürup-Rente eine Kapitalrente ist, lohnt sich ein Vergleich der verschiedenen Anbieter im Internet. Es sind sowohl günstigere Beiträge bei gleicher Rente möglich sowie höhere Renten bei gleichen Beiträgen. Genau hinschauen lohnt sich also.
Was ist eine Rürup Rente?
Gemeinsam mit der gesetzlichen Rente soll die Rürup Rente die Grundlage für das finanzielle Auskommen im Alter bilden. Die Rürup Rente verknüpft die vom Alterseinkünftegesetz vorgeschriebene Sicherheit mit Sparflexibilität.
Die Beiträge sind steuerlich abzugsfähig, ab 2005 bis zu 60%, dann kontinuierlich jährlich 2% steigend. (Interessant als Steuerspamodell für Selbstständige und Besserverdiener)
Sonderzahlungen und Beitragsänderungen sind jederzeit möglich. Die Basis-Rente passt sich so allen Lebenslagen an.
Eine Basis-Rente ist vor Rentenbeginn vor einer Pfändung geschützt. Sie wird auch beim Arbeitslosengeld II (Hartz 4) nicht angerechnet. (Interessant für Arbeitslose und Hartz4-gefährdete Personen)
In der Regel wird schon heute eine feststehende Rentenmindesthöhe garantiert.
Bei Tod wird bei guten Anbietern eine Hinterbliebenen-Leistung an den Ehegatten oder bei Ledigen an kindergeldberechtigte Kinder als Rente gezahlt.
Die Sparbeiträge können i.d.R wahlweise klassisch oder auch fondsgebunden angelegt werden.
So können Sie sich auf eine lebenslange Rente verlassen und dennoch Ihre individuellen Interessen realisieren, z.B. sind die Beiträge im Todesfall nicht verloren und vor Rentenbeginn ist die Versicherung vor fremden Zugriff sicher und wird auch beim Arbeitslosengeld II nicht angerechnet.
Wie funktioniert die Rürup Rente?
Mit der Rürup Rente haben Sie seit dem Jahr 2005 die Möglichkeit einen Teil Ihrer persönlichen Steuerlast in Rentenleistung umwandeln. Sie bekommen also vom Staat einen Teil Ihrer eingezahlten Beträge zurück.
Und das funktioniert so:
Ihre Beiträge, die Sie für einen Rürup-Vertrag aufwenden, können Sie im Jahre 2010 zu 70% steuerlich geltend machen. (Dieser Wert steigt jedes Jahr um weitere 2%, bis im Jahre 2025 100% Ihrer Beiträge steuerlich abzugsfähig sind.)
Ein Beispiel:
Wenn Sie jährlich 3.000 Euro in die Rürup Rente einzahlen, dann können Sie im Jahr 2009 2.100 Euro (=70% von 3.000 Euro) zum Jahresende in der Einkommensteuererklärung angeben. Bei einem angenommen Steuersatz von 30% entsteht Ihnen dadurch ein Steuervorteil von ca. 630 Euro. Dies ist der Betrag, den Sie vom Staat zurückerhalten. Somit haben Sie also effektiv von den 3.000 Euro, die in den Rürup Vertrag flossen, selbst nur ca. 2.370 Euro aufgewendet. Oder anders ausgedrückt: Sie erhalten über 20% Ihrer Beiträge vom Finanzamt zurück.
Rürup Rente
Die Basis Rente ist vielen besser unter dem Begriff Rürup Rente bekannt. Es handelt sich dabei um eine private Altersvorsorge, die staatlich subventioniert wird. Zu den selbst bezahlten Beiträgen gibt es festgelegte Zuschüsse vom Staat. Bei Erreichen des Rentenalters wird die Rürup Rente ausschließlich als monatliche Rente ausbezahlt. Eine Einmalzahlung ist leider nicht möglich. Das soll dafür sorgen, dass das Geld wirklich für den Aufbau einer privaten Altersvorsorge angespart und nicht für andere Zwecke verwendet wird. Die Rentenzahlungen müssen in der Auszahlungsphase zum Teil versteuert werden. Dafür ist es möglich, die Beiträge während der Ansparphase in der Steuerklärung als Sonderausgaben geltend zu machen.
Rürup Rente: Zielgruppe der Versicherung
Die Rürup Rente richtet sich vor allem an Selbstständige, die eine relativ hohe Steuerbelastungen haben. Sie profitieren besonders von der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge. Außerdem ist die Basis Rente für sie die einzige Rentenversicherungsform, in der sie staatliche Subventionen erhalten können. Beiträge zur klassischen Rentenversicherung lassen sich bei neu geschlossenen Verträgen nicht mehr von der Steuer absetzen, und die Riester-Rente steht Selbstständigen ebenfalls nicht offen.
Auch Angestellte können von den Steuervorteilen der Rürup Rente profitieren. Da sie jedoch auch die Möglichkeit haben, eine Riester-Rente abzuschließen, sollten sie sich ausgiebig beraten lassen. Je nach Einkommen ist die eine oder die andere Variante die günstigere.
Basisrente: Mögliche Vertragsvarianten
Für die private Altersvorsorge in Form einer Basis Rente gibt es mehrere Möglichkeiten. Beispielsweise kann ein Vertrag über eine konventionelle private Rentenversicherung abgeschlossen werden. Auch eine fondsgebundene Rentenversicherung oder ein Fondssparplan ist möglich. Darüber hinaus werden teilweise auch britische Versicherungen angeboten, die natürlich nach den deutschen Rürup-Regeln gehandhabt werden. Unabhängig von der gewählten Variante ist zu beachten, dass ein Rürup-Rentenvertrag im Gegensatz zu privaten Versicherungen nicht vor Erreichen des Rentenalters aufgelöst werden kann. Außerdem entfällt die Wahl zwischen der Einmalkapitalzahlung und der monatlichen Rentenzahlungen. Bei der Basis Rente ist nur die Auszahlung als Rente gestattet.
Regelungen im Todesfall
Wenn keine Zusatzversicherungen abgeschlossen werden, verfällt das bisher angesparte Guthaben im Todesfall während der Ansparphase zugunsten des Versicherers. Wer sich dagegen absichern möchte, sollte gleichzeitig einen Vertrag für eine Hinterbliebenenrente abschließen. Alternativ ist auch eine Zusatzversicherung möglich, die für die Beitragsrückerstattung im Todesfall sorgt. Dieselben Regelungen gelten auch, wenn der Versicherte während der Auszahlungsphase stirbt. Es gibt also keine Rentengarantiezeit, wie es bei staatlich nicht geförderten Rentenversicherungen meist der Fall ist. Wer seine Hinterblieben absichern möchte, sollte daher unbedingt die entsprechenden Zusatzversicherungen abschließen. Nur so kann gewährleistet werden, dass angespartes Guthaben im Todesfall nicht verfällt.
Wissenswertes zur Rürup Rente
Die Rürup Rente ist ein Ergebnis des Alterseinkünftegesetzes. 2004 zwang ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Bundesregierung zur Einführung der Rürup Rente. Das Gericht hatte im Jahr 2002 entschieden, dass künftig Beamtenpensionen und die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gleichwertig besteuert werden müssten.
So wurde im Jahr 2004 beschlossen, die gesetzliche Rente schrittweise bis zum Jahre 2040 zu 100% zu besteuern. Parallel dazu wurde vom Staat die steuerliche Abzugsmöglichkeit für Aufwendungen der Altersvorsorge verbessert und es wurde mit der Rürup Rente eine neue staatlich geförderte Altersvorsorge eingeführt.
Das bedeutet nun, dass Sie seit dem 01.01.2005 jährlich bis zu 20.000 Euro als Altersvorsorge aufwenden und diese steuerlich geltend machen können. Für steuerlich zusammen veranlagte Ehepaare liegt der geförderte Betrag bei 40.000 Euro pro Jahr. Steuerlich geltend machen bedeutet, dass Sie den Betrag als Auslage in Ihrer Steuererklärung angeben und sich damit Ihr zu versteuerndes Einkommen entsprechend verkleinert.
Steuerlich abzugsfähig im Sinne des Gesetzes sind Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur landwirtschaftlichen Alterskasse, zu den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und zur Rürup Rente.
Warum unterstützt Sie das Finanzamt bei der Rüruprente?
Wenn Sie Beiträge in eine Rürup Rente einzahlen, senken Sie damit Ihre Steuerlast. Denn die Rürup Rente bringt genau die Voraussetzungen mit, die eine Altersvorsorge erfüllen muss, um steuerlich begünstigt zu werden.
Diese Voraussetzungen sind:
1. Rürup Rente sieht einzig und allein die Zahlung einer monatlichen lebenslangen Rente vor.
2. Diese Rente wird nicht vor dem 60. Lebensjahr auszahlt.
3. Leistungen der Rürup Rente sind nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar.
Mit einem kleinen Trick können Sie auch Ihre Beiträge zum Beispiel für eine Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen, wenn Sie diese nämlich mit der Rürup Rente kombinieren. So ergeben sich viele interessante Steuersparmodelle.
Wie unterstützt mich der Staat bei der Rürup Rente?
Die Beiträge der Rürup Rente bzw. Basis Rente fördert der Staat über eine hohe steuerliche Abzugsmöglichkeit der Beiträge. Das heißt, dass Sie einen Teil der eingezahlten Beiträge im Zuge der jährlichen Steuererklärung zurück erhalten.
Im Jahr können Sie so bis zu 70% Ihrer Beiträge steuerlich geltend machen. Dieser Wert steigt jedes Jahr um weitere 2%, bis im Jahre 2032 100% Ihrer Beiträge steuerlich abzugsfähig sind.
Ein Beispiel:
Wenn Sie jährlich 3.000 Euro in die Rürup Rente einzahlen, dann können Sie im Jahr 2.100 Euro zum Jahresende in der Einkommensteuererklärung angeben. Bei einem angenommen Steuersatz von 30% entsteht Ihnen dadurch ein Steuervorteil von ca. 630 Euro, den Sie vom Staat zurückerhalten.
Somit haben Sie effektiv von den 3.000 Euro, die in den Rürup Vertrag flossen, selbst nur ca. 2.370 Euro aufgewendet. Sie erhalten also über 20% Ihrer Beiträge vom Finanzamt zurück.