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Die Private Krankenversicherung für Studenten
Geht das überhaupt?
Eigentlich sind es ja die eher einkommensstarken Berufe, die Mitglied in einer privaten Krankenversicherung werden können. Studenten gehören dazu in der Regel eigentlich nicht, sind sie doch eines der ärmsten Völkchen überhaupt in Deutschland. Und dennoch gibt es auch die Möglichkeit, in eine private Krankenversicherung für Studenten einzutreten. Dazu sind allerdings gewisse Voraussetzungen möglich. Allein die Aufnahme eines Studiums reicht dafür leider nicht aus. Hat man die Kriterien für eine Mitgliedschaft erst einmal erfüllt, dann sind die Hürden für eine Aufnahme aber sehr gering.
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Wann darf man in die private Krankenversicherung für Studenten wechseln?
Grundsätzlich ist man als Student erst einmal bis zu seinem 27. Lebensjahr familienversichert. Sind die Eltern nicht zufällig Mitglied einer privaten Krankenkasse, dann ist man auch als Student gesetzlich versichert. Erlischt die Familienversicherung oder beginnt man mit dem Studium, dann kann man sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Gelingt das, steht einer Aufnahme in die private Krankenversicherung für Studenten nichts mehr im Wege.
Bis zum vollendeten 30. Lebensjahr bieten viele Versicherungen besondere Studententarife mit niedrigen Beiträgen an. Daher kann diese eigentlich teure Versicherung sich auch dann lohnen, wenn man eigentlich noch nicht viel Geld verdient. Erreicht man sein 30. Jahr, dann muss man die private Krankenversicherung für Studenten entweder verlassen und zurück in die gesetzliche Krankenkasse gehen oder die regulären Beiträge zahlen.
Gerade als Student spielt übrigens auch eine wichtige Rolle, wann man in die private Krankenversicherung für Studenten wechselt. Mitten im Semester ist das grundsätzlich nur dann möglich, wenn man sein Studium abbricht oder heiratet und dadurch in die Familienversicherung eintritt. Sobald man die Befreiung von der Versicherungspflicht hat, ist hier aber ein sofortiger Wechsel möglich – egal ob man sich am Ende, in der Mitte oder am Anfang des Semesters befindet.
Krankenversicherung Studenten Vergleich & Rechner
Welche Leistungen kann die private Krankenversicherung für Studenten erbringen?
Grundsätzlich sind die Leistungen im Studententarif dieselben wie in allen anderen Tarifen. Es ist aber möglich, dass man die Beitragshöhe für die private Krankenversicherung für Studenten noch durch besondere Leistungen beeinflusst. Verzichtet man auf Heilpraktiker, Chefarzt und Medikamentenzuschuss, dann können auch die ohnehin schon günstigen Studententarife noch günstiger werden. Möchte man stattdessen den vollen, komfortablen Versicherungsschutz, dann wird man auch als Student ein wenig mehr zahlen als die Kommilitonen. Aber das ist es einem dann ja auch wert.
Die private Krankenversicherung für Studenten braucht keine Zusatzversicherungen
In der gesetzlichen Krankenkasse kennt man das ja: Es wird nur noch das Minimum bezahlt. Für alles andere braucht man eine zusätzliche Versicherung. Bei den privaten Krankenversicherungen ist das eher selten der Fall. Denn hier kann man ja bei vielen Punkten selbst entscheiden, ob man sie in seinen Versicherungsschutz aufnehmen möchte oder nicht. Dass die Versicherung bestimmte Leistungen gar nicht anbietet, ist hier eher unwahrscheinlich.
Weitere Sinnvolle Policen für Studenten
Bald ist es wieder so weit und Tausende von Deutschen beginnen ein Studium an einer Hochschule oder Fachhochschule. In diesem Zusammenhang informiert die Stiftung Warentest derzeit darüber, welche Versicherungen Studenten brauchen und wann sie noch über das Elternhaus abgesichert sind.
Jeder Studierende muss kranken- und pflegeversichert sein, was man zudem bei der Einschreibung nachweisen muss. Bis zu ihrem 25. Geburtstag sind sie dies während des Studiums noch über ihre Eltern, auch wenn man bereits von Zuhause ausgezogen ist. Achtung: Dies gilt nur, wenn der Studierende weniger als 365 Euro im Monat verdient.
Wer privat versichert ist, kann dies natürlich auch während des Studiums bleiben, jedoch muss man dies für die gesamte Zeit an der Uni auch bleiben. Bei der Haftpflichtversicherung gilt der Versicherungsschutz der Eltern bis zum Ende der ersten Ausbildung auch für die Kinder. Ist diese Zeit vorbei oder befindet man sich zum Beispiel in einem zweiten Studium etc., sollte man unbedingt eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen.
Sinnvoll können für Studenten noch eine Auslandsreise-Krankenversicherung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Kfz-Versicherung sein.
Versicherungen für Studierende – Die Realität
Das neue Semester startet in circa einem Monat. Und wieder werden viele neue, frisch gebackene “Erstis” auf der Suche nach ihrem Hörsaal durch die Unis und FHs laufen. Neben der Hörsaalsuche gibt es viel Neues, was auf die Erstis einstürzt. Das Zurechtfinden an einer Hochschule, die nicht – trotz Bachelor/Master – noch nicht komplett verschult ist und eigene Initiative abverlangt, viele neue Leute kennenlernen und den Alltag als Student so richtig auszukosten, das ist es, was die ersten Tage im Semester zählt. Doch daneben gibt es auch Dinge, die beachtet werden sollte, um einen reibungslosen Ablauf des Studierens zu gewährleisten. Hierzu gehört auch, dass Studierende ein paar wichtige Versicherungen abgeschlossen haben sollten, damit sie auch ein unvorhergesehenes Ereignis nicht aus der Bahn wirft.
Angesichts der Budgetrestriktion, die nahezu für alle Studierenden sehr bindend ist, sollten die notwendigen Versicherungen genau ausgewählt werden – und vor allem auch auf Unnötiges verzichtet werden. Mit Bafög, Nebenjob und ggf. Unterhalt der Eltern lassen sich keine großen Sprünge machen, wenn neben der Miete noch Semestergebühren und teilweise Studiengebühren gezahlt werden müssen.
Doch welche Versicherungen sind notwendig und auf welche kann man auch verzichten? Die Versicherung, die jeder abgeschlossen haben sollte, ist die Krankenversicherung. Zwar besteht oft die Möglichkeit, sich bei den Eltern mit familienzuversichern. Doch ab dem Alter von 25 Jahren ist in der Regel Schluss und man muss sich privat versichern. Die gesetzlichen Kassen bieten Studierenden einen quasi einheitlichen Tarif an, der mit rund 80 Euro monatlich zu Buche schlägt. Am besten ist es, wenn Kontakt mit der Versicherung der Eltern aufgenommen wird und dort direkt abgeklärt wird, welche Möglichkeiten bestehen. Neben der Krankenversicherung gibt es jedoch noch zwei weitere Assekuranzen, die notwendig sind und auch von Verbraucherschützern dringend empfohlen werden.
Erstens ist dies die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV). Je früher diese abgeschlossen wird, desto günstiger ist sie. Wichtig ist, dass darauf geachtet wird, dass auch psychische Krankheiten mit abgesichert sind. Burn-Out ist etwas, das nicht nur Angestellte und Arbeiter erwischen kann, sondern auch bei jungen Menschen vermehrt auftritt. Ein guter Anbieter ist Trumpf. Hier sollte auch nicht gespart werden, selbst dann, wenn es jeden Monat teuer zu Buche schlägt. Die BUV ist mit die wichtigste Versicherung, die es gibt. Zweitens ist die Haftpflichtversicherung notwendig. Auch dort, wo es nicht erwartet wird, können Unfälle und Missgeschicke große Schäden auslösen. Daher sollte eine möglichst hohe Summe versichert werden. Selbst große Summen können übrigens relativ günstig versichert werden, die Kosten der Haftpflicht sollten sich in engem Rahmen halten.
Mit diesen drei Versicherungen ist man als Student schon einmal nicht schlecht aufgestellt. Ideal ist es, wenn eine unabhängige Beratung stattfindet, in der ggf. zusätzlicher Bedarf aufgedeckt wird und für die o.g. Versicherungen die richtigen Tarife aufgelistet werden.
Krankenversicherung für Studenten
Studierende sind häufig über ihre Eltern Kranken- und Pflegeversichert. Endet der Versicherungsschutz, so sind sie verpflichtet die Kranken- und Pflegeversicherung selbst zu beantragen. Bei der Immatrikulation wird der Status festgestellt und zugleich die Aufnahme einer Kranken- und Pflegeversicherung vollzogen. Die Krankenkassen bieten hierfür gesonderte Tarife für Studenten an. Jedoch sind folgende Aufnahmebedingungen zu beachten:
Die Anzahl von 14. Fachsemester darf nicht überschritten (Ausgenommen davon sind Urlaubssemester) und das 30. Lebensjahr darf noch nicht vollendet sein. Diverse Ausnahmen können noch die Versicherungsdauer verlängern. Zum Beispiel wenn familiäre Gründe (Elternschaft), persönliche Gründe oder die Art der Ausbildung (zweiter Bildungsweg) dies dem Kassenmitglied ermöglichen.Der Versicherungsbeitrag wird monatlich im Voraus entrichtet und bleibt bis zur Exmatrikulation bestehen, außer einer der oben genannten Gründe treten in Kraft. Ein Student darf sich grundsätzlich von der Versicherungspflicht, innerhalb der ersten drei Monate nach Beendigung des alten Krankenversicherungsschutzes, befreien lassen (§ 8 Abs. 1 unter Punkt 5, SGB V). Die Befreiung darf ohne den Nachweis einer anderen Versicherung bei der Krankenkasse beantragt werden und gilt für den gesamten versicherungspflichtigen Zeitraum als unwiderruflich.
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem ersten Semester und endet einen Monat nach Ablauf des letzten immatrikulierten Semesters. Wenn Mutterschaftsgeld oder Erziehungsgeld bezogen worden ist, besteht der Versicherungsschutz fort. Auch während der Erziehungszeit hat die Versicherung weiterhin Bestandsschutz (Dazu § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V).
Die Studenten haben gemäß (§ 173 SGB V) ein Recht auf die Teilnahme an der Sozialwahl.Der Beitragssatz ist ein festgelegter Wert, der für alle Krankenkassen gültig ist. Zum Beispiel bei einem Gültigkeitsbeginn vom 1. April 2011 und Ausgangswert von 597 € liegt der Krankenkassenbeitragssatz bei 10,85 %. Dazu 1,95 % Pflegeversicherung und 0,25 % Zusatzbeitrag. Das macht einen Gesamtbetrag von 77,90 €. Empfänger von BAföG müssen 73 € entrichten.