Urlaub – Checks.de https://checks.de Vergleich - Checken - Sparen - der 24/7 Check Sun, 25 Jun 2017 20:38:49 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.6.2 Sommerzeit ist Reisezeit – aber nicht ohne die richtigen Versicherungen https://checks.de/sommerzeit-ist-reisezeit-nicht-ohne-die-richtigen-versicherungen https://checks.de/sommerzeit-ist-reisezeit-nicht-ohne-die-richtigen-versicherungen#respond Sun, 25 Jun 2017 20:38:49 +0000 https://www.checks.de/?p=899   Im Sommer ist der Deutschen beliebteste Urlaubszeit. Zwar gibt es auch viele Wintersportler, die im Winter in die Berge fahren, um dort Ski zu laufen oder aber solche, die…

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Im Sommer ist der Deutschen beliebteste Urlaubszeit. Zwar gibt es auch viele Wintersportler, die im Winter in die Berge fahren, um dort Ski zu laufen oder aber solche, die der Kälte entfliehen und sich schon im deutschen Winter einen ersten Vorgeschmack auf den Sommer gönnen, doch der Sommerurlaub ist immer noch der Haupturlaub der meisten Menschen hierzulande. Doch ist es wichtig, dass bei einem Auslandsurlaub das Thema Versicherungsschutz nicht außen vor gelassen wird, sonst kann der Traumurlaub sich schnell zum Albtraumurlaub entwickeln. Versicherungen bieten einen großen Haufen der verschiedensten Versicherungen für Urlauber und Reisende an. Doch was davon ist wirklich nötig und was einfach nur überflüssige Beutelschneiderei? Im Folgenden möchten wir einmal auf die verschiedenen Angebote zu Urlaubsversicherungen eingehen – und wer diese wirklich braucht.

Die Auslandsreisekrankenversicherung

Die Auslandsreisekrankenversicherung ist nicht nur bei Reisen im außereuropäischen Ausland wichtig, sondern auch bei Reisen innerhalb der EU. Kommt es im europäischen Ausland zu medizinischen Notfällen, dann ist in den meisten Fällen die Leistung der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse nicht ausreichend, um die Kosten zu decken. Hinzu kommt, dass die Versicherungskarte in vielen Krankenhäusern oder bei Notfällen im Hotel nicht akzeptiert wird. Dort gilt dann die Devise „nur Bares ist Wahres“. Wird in einem Land, mit dem die BRD kein Sozialversicherungsabkommen hat (beispielsweise die USA, Thailand oder Ägypten) eine medizinische Behandlung erforderlich, erstattet die Krankenversicherung gar nichts. Hier ist eine private Auslandsreisekrankenversicherung noch wichtiger als beim Urlaub im europäischen Ausland. Zusätzlich sollte darauf geachtet werden, dass die Versicherung den sinnvollen Rücktransport bei medizinischen Problemen mit abdeckt. Dies entfällt häufig bei riskanten Sportarten, so dass man sich hier vorab informieren muss. Hier sollte auf Feinheiten geachtet werden: Die Versicherung sollte den Rücktransport nicht nur zahlen, wenn er „notwendig“ ist, sondern auch dann, wenn er lediglich „sinnvoll“ ist. In den meisten Fällen kostet eine solche Auslandsreisekrankenversicherung nur ein paar Euro, womit aber gewaltige Kosten abgesichert werden können. Muss man in den USA ins Krankenhaus, kann schnell eine sechsstellige Summe zusammenkommen. Vor diesem Hintergrund ist die Auslandsreisekrankenversicherung eine dringend anzuratende Versicherung.

Die Reisegepäckversicherung

Bei dieser Versicherung kommt es oft zu Problemen. Sie zahlt nämlich nicht, wenn der Schaden fahrlässig verursacht wurde. Schon das Abstellen von Gepäck am Flughafen neben sich kann als fahrlässig gewertet werden, denn man könnte sich die Gepäckstücke ja auch zwischen die Beine klemmen. Ebenso kann auch das offene Tragen von Schmuck oder einem Fotoapparat als fahrlässig gewertet werden. Gegenstände wie Bargeld oder teuren elektronischen Geräten Smartphones, Notebooks) ist meist nicht versichert. Angesichts dieser Lücken und der Tatsache, dass im Zweifelsfall bei Gepäckverlust auch die Fluggesellschaften bzw. bei Einbruch ins Hotelzimmer die eigene Hausratversicherung haften, ist in den meisten Fällen der Abschluss einer Reisegepäckversicherung eher nicht zu empfehlen. Das Geld kann an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden, da das Preis- Leistungsverhältnis oft einfach nicht angemessen ist.

Die Reiserücktrittsversicherung

Hier kann man sagen „kommt drauf an“. Geht es in den Urlaub für eine Woche an die Ostsee wird man eine solche Versicherung eher nicht benötigen. Ist das Reiseziel dagegen weiter entfernt (was hier mit einem höheren reisepreis assoziiert wird), sind Kinder in der Familie, oder bestehen chronische Krankheiten, dann sollte über den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung nachgedacht werden. Die Versicherung wird umso sinnvoller, je länger im Voraus eine Reise gebucht wird: Je länger es noch bis zur Reise dauert, umso mehr kann in dieser Zeit auch passieren. Die Versicherung zahlt, wenn der Versicherungsnehmer, ein Mitreisen der oder ein enges Familienmitglied schwer erkrankt oder aber einen Unfall hatte. Doch ebenso können Faktoren wie ein Brand im Haus oder der unverschuldete Verlust des Arbeitsplatzes als Grund für Reiseunfähigkeit gelten. Eine formlose Erklärung an die Versicherung reicht hier nicht, in der Regel wird die Versicherung auf einem ärztlichen Attest bestehen, das die Reiseunfähigkeit bescheinigt. Übrigens, wer mehrfach im Jahr verreist, kann auch eine Art Sammel-Reiserücktrittskostenversicherung abschließen, manchmal als Jahresversicherung bezeichnet. Eine solche Police erspart es, vor jeder Reise erneut eine Versicherung separat abschließen zu müssen. Eine quasi Sonderform ist die Reiseabbruchsversicherung, die dann zahlt, wenn die Reise nach dem Antritt abgebrochen werden muss, etwa wegen Krankheit. Dabei werden auch nicht genutzte Leistungen erstattet, also wenn der Urlaub bereits nach der ersten Woche abgebrochen werden muss, auch wenn eigentlich zwei Wochen gebucht waren. Da diese Art der Versicherung recht teuer werden kann, ist sie im Wesentlichen für Risikogruppen wie chronisch Kranke oder aber Senioren empfehlenswert.

Die Reisehaftpflicht

In aller Kürze: Wer schon eine private Haftpflichtversicherung hat, wird eine spezielle Reisehaftpflicht nicht brauchen, da die normale Haftpflicht im Regelfall weltweit gilt. Zu den wenigen, die eine solche Versicherung benötigen können, sind Familien mit kleinen Kindern, wenn durch diese etwa die Einrichtung einer Ferienwohnung beschädigt wird oder Sportler wie Surfer, da durch die Bretter entstandene Schäden nicht von der normalen Haftpflicht abgedeckt werden.

Die Reiseunfallversicherung

Eine solche ist nur relevant, wenn keine normale Unfallversicherung abgeschlossen wurde. Lediglich Risikosportler sollten vorab überlegen, ob eine solche Police notwendig ist. Dabei sollte aber dringend darauf geachtet werden, dass die betreffende Sportart auch abgedeckt ist. Kreditkartenbesitzer sollten schauen, inwiefern bei der Kreditkarte ein eigener Versicherungsschutz enthalten ist, unter Umständen kann so der zusätzliche Abschluss gespart werden.

Die Mietwagen-Haftpflichtversicherung

Meist wird beim Mieten eines Wagens eine lokale Haftpflichtversicherung mit abgeschlossen. In vielen Ländern sind die üblichen Deckungssummen jedoch so gering, dass sie zu vernachlässigen sind und kaum für die Schäden ausreichen, die entstehen können. Da auch im Ausland für entstandene Schäden in vollem Umfang gehaftet wird, ist diese Versicherung für alle Personen eine absolute Pflichtversicherung, die im Urlaub einen Wagen mieten, vor allem in Südosteuropa oder den USA.

Im Dschungel der Angebote an verschiedensten Versicherungen für den Urlaub fällt der Überblick oftmals nicht leicht. Wir hoffen allerdings, dass wir unseren Leser mit der kleinen Übersicht, die wir hier verfasst haben, weiterhelfen konnten. Nicht alle Policen, die einem angeboten werden, sind auch wirklich sinnvoll, doch jeder sollte sich vorab überlegen, welche vielleicht doch sinnvoll und notwendig sind, um existenzielle Risiken abzudecken, damit der Urlaub ganz entspannt angetreten werden kann – mit dem Kopf frei für die schönste Zeit des Jahres.

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Verunglückt beim Baden trotz roter Flagge – die Versicherung muss zahlen https://checks.de/verunglueckt-beim-baden-trotz-roter-flagge-die-versicherung-muss-zahlen https://checks.de/verunglueckt-beim-baden-trotz-roter-flagge-die-versicherung-muss-zahlen#respond Thu, 22 Jun 2017 11:40:54 +0000 https://www.checks.de/?p=675 Auch in diesem Sommer gibt es wieder schreckliche Bilder und Erzählungen, was teilweise an Badeseen oder am Meer passiert ist. Wenn Menschen mitbekommen, dass einige trotz gehisster, roter Fahne schwimmen…

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Auch in diesem Sommer gibt es wieder schreckliche Bilder und Erzählungen, was teilweise an Badeseen oder am Meer passiert ist. Wenn Menschen mitbekommen, dass einige trotz gehisster, roter Fahne schwimmen gehen und sich dabei in Lebensgefahr begeben, dann schütteln viele nur den Kopf.

Doch viele unterschätzen das Risiko, wenn die rote Fahne gehisst ist. Die rote Fahne am Strand steht für Lebensgefahr und empfiehlt jedem nicht ins Wasser zu gehen. Trotzdem ignorieren viele diesen Warnhinweis. Häufig sind es junge Menschen, die übermutig schwimmen gehen möchte oder beweisen wollen, dass sie doch so gut sind und auch bei diesen Umständen schwimmen können. Es gibt jedoch auch häufig ältere Menschen, die ihre Fähigkeiten überschätzen und den persönlichen Leistungsabbau nicht entsprechend einkalkulieren und sich so in Lebensgefahr begeben.

Egal wen es betrifft, es ist immer tragisch wenn Menschen bei solch schönen Momenten im Sommer am Strand oder am See sterben. In diesen Fällen gab es schon Versicherungen, die für die entstandenen Schäden nicht aufkommen wollten, weil die Personen grob fahrlässig gehandelt haben. Dennoch sind die Versicherungen verpflichtet zu zahlen. Dies bestätigen auch Versicherungsberater aus Dresden. Grobe Fahrlässigkeit gibt es in diesem Zusammenhang nicht. Grobe Fahrlässigkeit beschreibt den Umstand, wenn man seine Sorgfaltspflicht übermäßig vernachlässigt. Dies wäre im Fall der roten Flagge, welche für Lebensgefahr steht, eigentlich zutreffend.

Für Personen gilt dies jedoch nicht und insbesondere nicht beim eigenen Leben. Aus diesem Grund sind Versicherungen verpflichtet zu zahlen. Dies ist sicherlich kein Trost, wenn man sein Kind oder seinen Ehemann verliert. Wenn man jedoch den Ehemann als Alleinverdiener hat und drei Kinder übrig geblieben sind, dann wäre die finanzielle Entlastung jedenfalls eine Art Lichtblick. Damit es jedoch gar nicht erst soweit kommt, sollte man immer darauf achten, dass man die vier Grundregeln des Schwimmens beachtet.

Zu diesen Regeln gehört: Niemals alleine schwimmen, nicht in unbekannten Gewässern schwimmen, sich vor dem Baden abkühlen, um einen Schock zu vermeiden, und das richtige Verhalten bei Notfällen. Insbesondere der letzte Punkt hat schon für viele weitere Todesopfer gesorgt. Oft versuchen Helfer Ertrinkenden direkt zu helfen und sterben selbst bei dem Versuch. Man sollte direkt den Rettungsdienst rufen und sich nur als ausgebildeter Rettungsschwimmer in solch eine Gefahr begeben. Und selbst für solche Experten kann der Versuch mit dem Tod bestraft werden. Somit sollte man nach Möglichkeit versuchen, sich gar nicht in diese Lage zu bringen.

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Urlaub mit Kinder? Nicht ohne Reiserücktrittsversicherung! https://checks.de/urlaub-mit-kinder-nicht-ohne-reiseruecktrittsversicherung https://checks.de/urlaub-mit-kinder-nicht-ohne-reiseruecktrittsversicherung#respond Thu, 22 Jun 2017 11:29:41 +0000 https://www.checks.de/?p=671 Der Sommer ist aktuell in vollem Gange. Für viele Familien bedeutet dies, dass die Kinder aufgrund der Sommerferien zu Hause sind. Da man seinen Kindern gerne etwas bieten möchte, ist…

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Der Sommer ist aktuell in vollem Gange. Für viele Familien bedeutet dies, dass die Kinder aufgrund der Sommerferien zu Hause sind. Da man seinen Kindern gerne etwas bieten möchte, ist ein Urlaub im Sommer für viele Familien sehr erstrebenswert. Wenn man solch einen Urlaub bucht, ist es wichtig, dass man an alle möglichen Dinge denkt, die vor allem die Kinder betreffen könnten.

Zu diesen Dingen gehört beispielsweise auch der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Oft bucht man bereits Monate im Voraus solch eine schöne Reise. Wenn man viel Geld für eine Reise in die USA oder einen anderen, weit entfernten oder teuren Ort ausgibt, dann möchte man sichergehen, dass man diese Reise wahrnehmen kann. Für den Fall, dass dies nicht möglich ist, möchte man, wenn es geht, finanziell entschädigt werden. In vielen Fällen kann genau bei diesen Problemen eine Reiserücktrittsversicherung helfen.

Sofern man ohne eine Reiserücktrittsversicherung eine Buchung abschließt, ist man in gewisser Weise an die Willkür des Anbieters im Falle der Absage gebunden. Der Anbieter kann, abhängig von der Zeit bis zum eigentlichen Urlaub, einen gewissen Prozentsatz an Stornogebühren einbehalten. Dies kann so weit gehen, dass beinahe nichts mehr von dem Geld übrig bleibt. Damit man nicht auf den Kosten sitzen bleibt, kann man eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Vor allem mit Kindern macht dies Sinn. Am Markt gibt es viele Anbieter.

Dabei sind die meisten Reiserücktrittsversicherungen jedoch ähnlich und bieten meist ein ähnliches Angebot. So sind beispielsweise bei fast allen Reiserücktrittsversicherungen Krankheiten wie Fieber, Husten oder ähnliche Krankheiten, welche häufig bei Kindern auftreten, abgedeckt. Darüber hinaus sind beispielsweise Beinbrüche oder ein Todesfall in der Familie ein Grund dafür, dass man das Geld von der Versicherung wiederbekommt. Wenn man solch eine Reiserücktrittsversicherung abschließt, sollte man jedoch darauf achten, dass die Klauseln keine Aspekte ausschließen die unter Umständen in der Familie eintreten können.

Ein Beispiel hierfür sind etwa Depressionen. Sind diese ausgeschlossen, und einer der Reisenden wird vor Antritt der Reise depressiv, dann kann die Versicherung die Leistung verweigern. Genau dieser Fall wurde kürzlich vor Gericht verhandelt und die Versicherung hat Recht bekommen. Dieser Fall verdeutlicht, dass die Klauseln hohe Relevanz besitzen. Bei regulären Krankheiten, die auf Familien zukommen können, wie beispielsweise Keuchhusten bei den Kindern, greift die Reiserücktrittsversicherung jedoch in den meisten Fällen. Dementsprechend lieber ein paar Euro für die Versicherung ausgeben und im Zweifelsfall vor hohen Verlusten geschützt sein. Eine gute Versicherungsberatung, etwa in Hamburg, kann vor unliebsamen Überraschungen schützen.

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Richtig versichert in den Urlaub fahren https://checks.de/richtig-versichert-in-den-urlaub-fahren https://checks.de/richtig-versichert-in-den-urlaub-fahren#respond Thu, 22 Jun 2017 11:23:42 +0000 https://www.checks.de/?p=660 Der Sommer ist da. In vielen Bundesländern haben die großen Sommerferien schon begonnen – eine Zeit, in der die meisten Familien in den Sommerurlaub fahren, für viele ist dies der…

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Der Sommer ist da. In vielen Bundesländern haben die großen Sommerferien schon begonnen – eine Zeit, in der die meisten Familien in den Sommerurlaub fahren, für viele ist dies der Jahresurlaub. Ist man mangels Kindern nicht darauf angewiesen, die Ferien als Reisezeit zu nutzen, wird oft auch der Urlaub außerhalb der Ferien gelegt, in den September oder Oktober. Einerseits hat dies in bei Deutschen beliebten Urlaubszielen weniger volle Strände zur Folge, andererseits haben Familien mit Kindern bei der Urlaubsplanung im Betrieb Vorrang vor Kinderlosen.

Doch sollte niemand auf Reisen gehen, ohne richtig versichert zu sein. Die Versicherungswirtschaft bietet eine große Bandbreite der unterschiedlichsten Versicherungen an, die für den Urlaub abgeschlossen werden können. Doch welche Versicherungen sind wirklich notwendig und bei welchen verdient nur einer, nämlich der Anbieter? Im Folgenden gehen wir auf die geläufigsten und am häufigsten angebotenen Versicherungen ein und erläutern wann und ob ein Abschluss sinnvoll ist. Natürlich ersetzt dies keine richtige Beratung durch einen Experten, kann aber unter Umständen einen ersten Anhaltspunkt liefern.

Die Auslandsreisekrankenversicherungen

Die Auslandsreisekrankenversicherung behandeln wir gleich zu Beginn dieses Artikels, weil es auch die wichtigste Reiseversicherung ist, die bei einem Urlaub im Ausland abgeschlossen werden sollte. Anders als viele Menschen glauben, ist diese Versicherung nicht nur dann wichtig, wenn ein Urlaub außerhalb der EU verbracht wird, sondern sogar teilweise bei Urlauben innerhalb Europas. Zwar sind innerhalb Europas häufig die gesetzlichen oder privaten Krankenkassen verpflichtet, bei medizinischen Behandlungen zu zahlen, doch ist dies in aller Regel beschränkt.

Die Pauschalen reichen damit oft nicht aus, die tatsächlich entstandenen Kosten zu decken – was dann der Urlauber aus der eigenen Tasche zahlen müsste. Hinzu kommt, dass in der Regel in Hotels, ebenso wie in vielen Krankenhäusern die Versicherungskarte nicht akzeptiert wird, sondern unmittelbar in bar bezahlt werden muss. In Ländern, die kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben, darunter etwa die beliebten Urlaubsländer USA, Thailand oder Ägypten, erstattet die Krankenkasse gar keine Behandlungskosten, hier muss alles privat bezahlt werden.

Kommt man beispielsweise in ein Krankenhaus in den USA, dann kann bei größeren Behandlungen durchaus eine sechsstellige Summe fällig werden, durch die die finanzielle Existenz gefährdet würde. Vor diesem Hintergrund ist es in diesen Ländern noch wichtiger, dass eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen wird. Ist ein Rücktransport in die Heimat sinnvoll, sollte dieser von der Versicherung ebenfalls übernommen werden.

An dieser Stelle ein Hinweis: Der Rücktransport sollte nicht nur dann übernommen werden, wenn er notwendig ist, sondern schon wenn er sinnvoll ist. Dieser kleine Unterschied muss beachtet werden! Werden riskante Sportarten ausgeübt (z.B. Surfen) entfällt häufig dieser Aspekt, so dass man sich vorab genau informieren sollte. Zu haben ist eine solche Auslandsreisekrankenversicherung in der Regel schon für wenige Euro, wobei damit wirklich existenzielle Risiken abgedeckt werden könne. Daher ist der Abschluss einer solchen Versicherung gerade bei reisen außerhalb Europas dringend zu empfehlen.

Die Reisegepäckversicherung

Von der eminent wichtigen Auslandsreisekrankenversicherung kommen wir nun zu einer weit weniger wichtigen Versicherung, der Reisegepäckversicherung. Diese ist in den meisten Fällen nicht notwendig, denn Preis-Leistung sind häufig nicht angemessen. So zahlt die Versicherung nicht bei fahrlässigem Verhalten – und ein solches ist eben in der Mehrzahl der Fälle leicht konstruierbar. Wird am Flughafen etwa das Gepäck entwendet, weil es nicht zwischen die Beine geklemmt wurde, sondern nur neben sich abgestellt wurde, ist dies fahrlässig.

Wird Schmuck oder ein Fotoapparat offen getragen, kann das fahrlässig sein. Macht man in einer als nicht absolut sicher bekannten Gegend einen Spaziergang und wird ausgeraubt, kann das fahrlässig sein. Hinzu kommt, dass Bargeld oder elektronische Geräte wie Smartphones oder Laptops oftmals nicht versichert sind, das gilt übrigens auch für Schecks. Angesichts dieser Lücken in der Versicherung und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass bei verloren gegangenem Gepäck die Fluggesellschaft herangezogen werden kann, während bei Einbrüchen auf dem Hotelzimmer die deutsche Hausratsversicherung zahlt, ist eine Reisegepäckversicherung in der Regel überflüssig. Das Geld hierfür kann an anderer Stelle für einen sinnvolleren Versicherungsschutz eingesetzt werden.

Die Reiserücktrittsversicherung

An dieser Stelle kann nicht pauschal gesagt werden, dass ein Abschluss sinnvoll ist oder nicht. Es kommt darauf an, wohin die Reise geht, wann sie gebucht wird und wer alles mitfährt. Je weiter weg das Urlaubsziel ist, ergo je teurer der Urlaub ist, desto wichtiger kann es sein, die Kosten bei einem Reiserücktritt zu versichern. Ebenso kann es sinnvoll sein, bei Kindern in der Familie oder aber bei chronischen Krankheiten eine solche Versicherung abzuschließen. Eine einfache Faustregel ist, dass je weiter im Voraus eine Reise gebucht wird, umso sinnvoller ist es, den Rücktritt zu versichern, denn desto mehr kann in der Zwischenzeit auch passieren.

Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt die Stornokosten der Reise, wenn der Versicherungsnehmer selbst, Mitreisende oder nahe Angehörige schwer erkranken oder aber einen Unfall hatten. Dies kann der Versicherung in der Regel nicht formlos mitgeteilt werden, sondern es bedarf eines ärztlichen Attestes, welches die Reiseunfähigkeit bescheinigt. Andere Faktoren, die einen Versicherungsfall auslösen, könne etwa ein Brand im Haus oder der unverschuldete Verlust des Arbeitsplatzes sein. Wer mehrmals im Jahr verreist, muss übrigens nicht für jede Reise eine separate Versicherung abschließen. Manchen Anbieter offerieren eine dauerhafte Reiserücktrittsversicherung, etwa für ein ganzes Jahr. Bei Viel-Urlaubern kann so etwas sinnvoll sein.

Eine Sonderform stellt eine Reiseabbruchsversicherung dar, die nicht anders als die Rücktrittsversicherung zahlt, wenn die Reise im Verlauf abgebrochen werden muss. In einem solchen Falle werden einmal die Rückreise übernommen, aber auch nicht genutzte Leistungen erstattet (wer also zwei Wochen gebucht hat und nach einer Woche abbricht, der bekommt für eine Woche eine Erstattung). Da jedoch eine solche Versicherung in der Regel bei viele Familienmitgliedern sehr schnell recht kostspielig werden kann, ist ein Abschluss nur empfehlenswert, wenn dafür gewichtige Grüne vorliegen, man also zu einer Risikogruppe gehört, etwa Senioren oder chronisch Kranke.

Die Mietwagen-Haftpflichtversicherung

Wer sich im Urlaub im Ausland einen Wagen mietet, der bekommt zwar meist eine dort übliche Verkehrshaftpflichtversicherung dazu. In vielen Ländern ist der damit versicherte Schaden jedoch so lachhaft gering, dass er selten ausreichen würde. Was über die Versicherung hinaus geht, muss privat gezahlt werden – dafür haftet man mit dem gesamten Vermögen. Daher sollte bei einem Urlaub mit Mietwagen, vor allem in den USA, unbedingt eine Mietwagen-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Die Reisehaftpflicht und Reiseunfallversicherung

Kommen wir abschließend zu zwei Angeboten, die in der Regel nicht notwendig sind. Wer eine private Haftpflichtversicherung hat, was in Deutschland eigentlich selbstverständlich sein sollte, da diese Versicherung auch von Verbraucherschützern als eine der drei allerwichtigsten Versicherungen bezeichnet wird, der braucht keine separate Reisehaftpflicht, da die normale Haftpflicht im Normallfall weltweit gilt. Ausnahmen können bestehen, wenn ein Ferienhaus gemietet wird und kleine Kinder mitkommen, denn die Haftpflicht würde keine Schäden an der Einrichtung zahlen.

Ebenso können Surfer über einen Abschluss nachdenken, da Schäden, die durch die Surfbretter verursacht werden, nicht in der normalen Haftpflicht abgedeckt sind. Die Reiseunfallversicherung ist nur dann sinnvoll, wenn keine normale Unfallversicherung besteht. Ausnahmen bestehen für Risikosportler, etwa Surfer oder Snowboarder (Letzteres wäre im Sommerurlaub doch eher ungewöhnlich). In einem solchen Fall sollte allerdings vorab geprüft werden, ob die entsprechenden Sportarten durch die Versicherung abgedeckt sind. Wird die Reise über eine Kreditkarte bezahlt, kann zudem bereits durch die Karte ein Unfallschutz bestehen. Dies sollte geprüft werden, damit nicht zweimal bezahlt wird.

Mit diesem mehr oder weniger kurzen Überblick haben wir die am häufigsten angebotenen Versicherungen für den Urlaub beleuchtet. Sicherlich kann in der Kürze hier nicht auf alle wichtigen und relevanten Aspekte eingegangen werden. Doch für einen ersten Überblick hoffen wir, ist es doch hilfreich gewesen bei der Auswahl der wichtigsten Versicherungen, damit die schönste Zeit des Jahres entspannt und abgesichert und mit einem freien Kopf angetreten werden kann. Wir wünschen allen unseren Lesern einen entspannten, unfall- und krankheitsfreien Urlaub.

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