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Viele Deutsche halten in ihren eigenen vier Wänden ein oder mehrere Haustiere. Am häufigsten sind natürlich die klassischen Haustierarten wie Hund, Katze, Kaninchen, Meerschweinchen, Mäuse, Fische oder Vögel. Doch neben diesen am weitesten verbreiteten Arten finden sich auch viele Exoten, die bei anderen Zeitgenossen nicht unbedingt auf große Beliebtheit stoßen.

Zu diesen zählen etwa die Terrariumbewohner wie Schlangen oder Spinnen. Die meisten der üblichen Kleintiere sind über die private Haftpflichtversicherung mitversichert, richtet die Hauskatze also bei ihren Streifzügen in der Umgebung einen Schaden an, dann zahlt bei den meisten Tarifen die private Haftpflicht.

Halter haften für Schäden

Grundsätzlich haften die Halter für die Schäden, die ihre Haustiere verursachen. Beißt etwa eine Schlange oder Vogelspinne den Besuch, dann steht diesem Schadenersatz zu, auch wenn der Vorfall nicht vom Halter direkt verschuldet war. Das Gesetz geht von einer Gefährdungshaftung aus. Das heißt, die Halter haften für ihre Tiere, weil diese unberechenbar reagieren können.

Ein anderer Fall wäre, wenn die Schlange aus dem Terrarium entkommt und dann außerhalb der Wohnung einen Feuerwehreinsatz auslöst, die das Tier wieder einfangen muss. Hat der Halter in einem solchen Falle nachlässig gehandelt, beispielsweise das Terrarium nicht ordentlich verschlossen, dann muss er den Feuerwehreinsatz aus eigener Tasche bezahlen.

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung

Anders als bei Kleintieren, sind weder Hunde noch exotische Haustiere wie Schlangen oder Spinnen bei der privaten Haftpflichtversicherung mit abgedeckt. Das heißt, wenn der Kein- Vier- oder Achtbeiner einen Schaden verursacht, dann muss der Halter mit seinem Privatvermögen haften. Da eine solche private Haftpflicht grundsätzlich unbeschränkt ist, kann dies ein existenzielles finanzielles Risiko darstellen. Insbesondere Personenschäden können schnell richtig teuer werden.

Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, wenn die private Haftpflichtversicherung die Schäden der Tiere nicht abdeckt, was sicherheitshalber geprüft werden sollte, eine private Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese springt dann ein, wenn das Tier einen Schaden verursacht, bei dem der Halter haftpflichtig ist. Mit einer solchen Versicherung kann ein großes finanzielles Risiko abgesichert werden, weshalb man nicht zögern sollte, wenn man einen solchen Exoten oder aber einen Hund bei sich zu Hause beherbergt. Dies empfehlen auch Versicherungsberater in Frankfurt.

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