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Schadensersatzanforderungen drohen immer dann, wenn eine Person auf dem eigenen Grund und Boden zu Schaden kommt. Schutz vor diesen Schäden bietet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Jeder Hausbesitzer hat eine Verkehrssicherungspflicht. Somit ist jeder Eigentümer dazu verpflichtet, dass vom Grundbesitz keine Gefahr ausgeht, die für andere Personen gefährlich werden kann.

Wer diesen Pflichten nicht nachgeht oder diese fahrlässig vernachlässigt, der muss für den Schaden aufkommen und das kann sehr schnell sehr teuer werden. Zum fahrlässigen Verhalten gehört beispielsweise wenn der Hausbesitzer seinen Gehweg nicht von Schnee befreit und dadurch dann ein Passant stürzt und sich verletzt. In diesem Fall hat der Geschädigte das Recht Schadensersatzansprüche zu stellen.

Wenn jedoch unberechtigte Schadensersatzansprüche gestellt werden, dann übernimmt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht auch einen passiven Rechtsschutz um diese Forderungen abzuwehren.

Haus und Grundbesitzhaftpflicht für Eigentümergemeinschaften und Vermieter

Beachtet werden sollte jedoch, dass nicht zwingend jeder Hausbesitzer eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung benötigt.

Das ist beispielsweise der Fall wenn der Hausbesitzer sein Eigenheim selbst nutzt und eine Privathaftpflichtversicherung besitzt. Denn diese deckt alle vom Besitzer zu tragenden Risiken ab. Ein Haus- und Grundbesitzhaftpflichtschutz ist dann empfehlenswert, wenn die Immobilie vermietet wird. Des Weiteren ist ein Haus- und Grundbesitzhaftpflichtschutz auch für Eigentümergemeinschaften sinnvoll, damit Unfälle die im gemeinschaftlichen Bereich entstehen können, zum Beispiel im Treppenhaus, abgedeckt sind.

Auch Besitzer eines Grundstücks sollten über diesen Versicherungsschutz nachdenken. Denn wenn auf dem Grundstück beispielsweise Kinder spielen und sich dabei verletzen, dann können ebenfalls Schadenersatzansprüche gestellt werden, die wiederum nicht durch die Privathaftpflicht abgedeckt werden. In einigen Ausnahmefällen kann jedoch nicht pauschal gesagt werden, ob eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sinnvoll ist.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn nur ein einzelnes Zimmer vermietet wird. Wer sich in diesem Fall nicht ganz sicher ist, der sollte sich zunächst bei einer Versicherung ausführlich beraten lassen, ob die Privathaftpflicht vielleicht doch ausreicht. Egal welche Voraussetzungen gegeben sind, jeder sollte sich zunächst darüber bei seinem Privathaftpflichtversicherer informieren, ob das zusätzliche Risiko dort beitragsfrei mitversichert werden kann.

Es gibt inzwischen zahlreiche Versicherungsgesellschaften, die sogenannte abvermietete Räume oder Einliegerwohnungen entweder beitragsfrei oder gegen einen kleinen Aufschlag mitversichern.

Die Deckungssumme

Insbesondere im Bereich der Personenschäden können sehr hohe Schadenersatzansprüche entstehen. Zusätzlich zu den Zahlungen von Schmerzensgeld kommen in der Regel auch noch die Behandlungskosten, sowie eine Entschädigung für den eventuellen Verdienstausfall. Im schlimmsten Fall kann es sogar dazu kommen, dass der Hausbesitzer eine lebenslange Rente an den Geschädigten zahlen muss. So kann schnell eine Schadenssumme in Millionenhöhe zusammenkommen. Daher sollte bei einer Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht auch darauf geachtet werden, dass die Deckungssumme nicht zu gering angesetzt wird. Ideal ist eine Deckungssumme von Minimum 3 Millionen Euro.

Kosten für einen Haus- und Grundbesitzhaftpflichtschutz

Die Kosten können für diesen Versicherungsschutz sehr unterschiedlich ausfallen. Der Beitrag hängt von der Anzahl der Jahresbruttomiete, der Wohneinheiten und der Deckungssumme ab. Als Beispiel: Bei einem Zweifamilienhaus mit einer Deckungssumme von 3 Millionen Euro beläuft sich der Jahresbeitrag auf um die 30 Euro. Das variiert jedoch je nach Versicherungsgesellschaft.

Vergleichen lohnt sich

Wer auf der Suche nach einer Haus und Grundbesitzhaftpflicht ist, der sollte zunächst die einzelnen Anbieter genau vergleichen. Dafür eignen sich spezielle Vergleichsrechner. Diese gibt es mittlerweile zahlreich im Internet und vereinfachen den Vergleich ungemein. Auch viele Versicherungsgesellschaften bieten mittlerweile die Möglichkeit an die Beiträge individuell zu berechnen. Da die Beiträge zwischen den einzelnen Anbieter stark variieren können, sollte man einen kostenlosen und unverbindlichen Vergleich unbedingt im Vorfeld durchführen.

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